Leer stehende BImA-Wohnungen
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über den Leerstand von BImA-Wohnungen in Frankfurt am Main und die Maßnahmen zur Sanierung und Neuvermietung. Ziel ist es, den Leerstand schnellstmöglich abzubauen, um zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beizutragen.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Der Magistrat bemüht sich kontinuierlich, Leerstand auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Durch die Außerkraftsetzung des Hessischen Gesetzes zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum im Jahr 20204 entfiel die gesetzliche Aufgabe und Möglichkeit zur Intervention bei Wohnungsleerständen. Auf Basis des Bauordnungsrechts kann der Leerstand von Wohnungen nicht gerügt werden. Auch die Erfassung leerstehender Wohnungen ist damit, u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen, rechtlich nicht mehr möglich.
Der Magistrat begrüßt den auf hessischer Landesebene geplanten Erlass eines Gesetzes gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten. Im Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, die den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt aktuell zur Verfügung stehen, ist ein entlastender Effekt auf den Wohnungsmarkt zu erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn spekulativer Leerstand sanktioniert und durch das Wohnungsnutzungsgebot wieder zur Verfügung gestellt wird. In einem angespannten Wohnungsmarkt ist es im öffentlichen Interesse unrechtmäßigen Leerstand zu ahnden.
Bezüglich der BImA Liegenschaften befindet sich der Magistrat in konstruktiven Gesprächen mit der Eigentümerin. Die Weiterentwicklung und potenzielle Nachverdichtung der BImA Liegenschaften werden kontinuierlich diskutiert. Dies betrifft primär die Siedlung "Am Gimmersberg" (Gederner Straße). Darüber hinaus weist der Magistrat im Rahmen dieser Gespräche regelmäßig auf die angespannte Wohnungssituation in Frankfurt hin.
Nach aktuellem Kenntnisstand stehen in Frankfurt am Main 87 Wohnungen aus dem BImA-Bestand leer. Der Leerstand lässt wie folgt aufgliedern:
- einzelne aktuell leerstehende Wohnungen sind als Ausweichwohnungen für ein aktuelles Abriss-/Neubauprojekt vorgesehen;
- ein weiterer Anteil der Wohnungen befindet sich in der kurzfristigen Fluktuation;
- der größte Anteil der Wohnungen weißt Mängel auf und muss deshalb vor einer Neuvermietung saniert werden.
Zentrales Ziel der BImA ist es, den Leerstand aufgrund von Mängeln schnellstmöglich abzubauen. In diesem Rahmen wurden bereits Baumaßnahmen zur Sanierung ausgeschrieben und vergeben. Ein großer Anteil der Wohnungen wird aktuell bereits saniert. Aus diesen Sanierungsplänen ergibt sich eine Neuvermietung der leerstehenden Wohnungen ab Frühsommer bis Herbst 2025. Die dann noch nicht sanierten Wohnungen werden in den folgenden Sanierungszyklus aufgenommen, sodass der Leerstand der BImA-Wohnungen zeitnah beendet werden kann.
Der Magistrat weist die BImA in den fortlaufenden Gesprächen auf die Bedeutung der Beseitigung des Leerstands hin. Die BImA selbst hat sich zum Ziel erklärt, den Leerstand abzubauen und damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes in Frankfurt zu leisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2022OFOF 340/10Leerstehende BImA-WohnungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2022OAOA 202Leer stehende BImA-WohnungenAnregung
- 2. Dezember 2024BB 433Leer stehende BImA-WohnungenMagistratsbericht
- 10. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 160 WochenBB 202Leer stehende BImA-WohnungenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung)