Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere durch Einschränkungen des Fahrradfahrens auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Ziel ist es, die Sicherheit für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen zu verbessern und die Gefährdung durch E-Scooter und Fahrräder zu reduzieren.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen und in einem der Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Handlungskonzept zu bündeln, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger insbesondere in ihren ureigenen Schutzräumen, also auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, zu erhöhen. Dazu soll beispielsweise gehören:
- konsequentes Einschreiten gegen das Fahrradfahren auf Gehwegen
- Einschränkung des Fahrradfahrens in Fußgängerzonen ortsbezogen durch ein generelles Verbot, ein zeitlich eingeschränktes Verbot und/oder eine Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit
- Schrittgeschwindigkeit für Fahrradfahrer orts- und zeitabhängig in Grünanlagen und Parks
- konsequentes Einschreiten gegen das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen
- Verbot und Kontrolle des Abstellens von E-Scootern in Grünanlagen und auf Gehwegen außerhalb von besonders gekennzeichneten Abstellplätzen
Bei einem Fehlverhalten sind konsequent Bußgelder zu verhängen.
Begründung
Die Verkehrssituation ist seit Jahren geprägt von einer immer weiter steigenden Rücksichtslosigkeit im Verkehr. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der schwächsten Gruppe im Straßenverkehr gewidmet werden, den Kindern, den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den mobilitätseingeschränkten Personen. Gehwege, Fußgängerzonen, Parks, Grünanlagen sollten ein sicherer Schutzraum sein. Tatsächlich aber fahren Fahrradfahrer und E-Scooter zunehmend auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen. Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zum Teil schweren Unfällen, die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Unfallverursachers in der Regel nicht angezeigt werden. Gefährdet sind hiervon insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Kinder können nicht mehr frei in den Parks, Grünanlagen und an den Mainufern spielen, die Gehwege und die Fußgängerzonen haben sich zu "Angstbereichen" für Fußgänger entwickelt. Die Gefährdung hat weiter zugenommen durch E-Bikes, E-Lastenfahrräder, E-Roller und das Verhalten von Fahrradfahrern von Lieferdiensten, die mit mehr Gewicht und mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sind. Dieser fatalen Entwicklung muss wirksam entgegengetreten werden. Der Magistrat ist muss daher konsequent Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern ergreifen. Je nach örtlicher Situation können dabei unterschiedliche und zudem zeitlich differenzierte Maßnahmen sinnvoll sein, etwa in Fußgängerzonen. Es muss für insbesondere für Kinder, aber auch Seniorinnen und Senioren, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen wieder möglich sein, sich ohne Angst, plötzlich und unerwartet umgefahren zu werden, in der Stadt bewegen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2025Sie sind hierNRNR 1194Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhenSTVV-Antrag · Gartenpartei
- 4. August 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 278Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)