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Hunderten Mieter*innen die Sorgen nehmen - Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand überführen

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Wohnungen im Oeder Weg in städtische Hand zu überführen, um einen sozialverträglichen Verkauf sicherzustellen. Ziel ist es, Mieter*innen von Unsicherheiten zu befreien und gesellschaftliche Akteure einzubinden. Das erwartete Ergebnis ist ein stabiler Wohnstandort mit gemeinwohlorientierten Käufer*innen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Die Erstellung eines Handlungskonzeptes wird abgelehnt. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Mobilitätsstrategie zu erstellenden Teilstrategie Fußverkehr, die natürlich auch die Verkehrssicherheit desselben im Fokus haben wird, ist eine Parallelbearbeitung nicht sinnvoll.

Auch sind die Möglichkeiten des Straßenverkehrsamtes, Einfluss auf die im Antrag genannten Phänomenbereiche zu nehmen, als solche eng begrenzt. Ihre Kraft kann und muss sie auf die Verhinderung von - insbesondere schweren - Unfällen mit Personenschäden richten (Zielsetzung der "Vision Zero"), zu deren Entstehung eine konkrete Verkehrsregelung oder Infrastrukturmängel einen Beitrag geleistet haben. Insgesamt muss sie auf objektive Tatsachen sich stützen, "gefühlte" Gefährdungen oder auch ein aus anekdotischer Evidenz sich speisender Wunsch nach "Disziplinierung" von Verkehrsteilnehmer:innen kann nicht Grundlage ihres Handelns sein bzw. bände Ressourcen, die für die Verfolgung des oben genanntes Zieles dann fehlen würden.

Grundsätzlich stellt sich die Entwicklung der Verunglücktenzahlen im Fußverkehr in absoluten Werten nicht als besorgniserregend dar. Während die Zahl der Leichtverletzten erkennbaren Schwankungen unterworfen ist und in den letzten Jahren - insbesondere aufgrund des stark gestiegenen Fußverkehrsanteils - angestiegen ist, verharrt die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten auf niedrigem, über den betrachteten Zeitraum gesunkenen Niveau: Bedeutsamer ist jedoch insbesondere bei den Schwerverletzten und Getöteten, deren Reduzierung auf Null das Ziel der "Vision Zero" ist, die Einbeziehung der Bevölkerungszahl als eingängige Vergleichsgröße für die mit ihr einhergehende Verkehrsleistung speziell einer wachsenden Stadt: Hier ist zu erkennen, dass die Betroffenheit von Fußgänger:innen nach dem langjährigen Tiefstpunkt 2021 in Richtung des Vor-Corona-Niveaus entwickelt hat und nach einem Anstieg von 2021 auf 2022 stabil bis leicht abflachen ist.

Daher besteht kein Anlass zu übermäßiger Sorge, gleichwohl aber zu auch weiterhin engagierter Berücksichtigung des Fußverkehrs (neben anderen Gruppen von sogenannter vulnerablen Verkehrsteilnehmer:innen) bei Planung, Bau und Betrieb von öffentlichen Verkehrsanlagen.

Zu 1. und 4.: Das ordnungswidrige Befahren von Gehwegen mit Fahrrad oder E-Scooter, wo es nicht durch Verkehrszeichen oder als Begleitperson eines Kindes erlaubt ist, ist immer auf situatives und vorsätzliches Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen zurückzuführen. Es ist mithin ein Kontrolldelikt in der Überwachung des fließenden Verkehrs, die der Landespolizei obliegt. Seitens des Magistrats sind hier nur mittelbar Maßnahmen möglich, vor allem die Schaffung bedarfsgerechter Radverkehrsanlagen überall dort, wo es noch keine gibt. Die Zurverfügungstellung einer guten Radverkehrsinfrastruktur ist hier die beste Präventionsmaßnahme.

Zu 2.: Das Befahren von Fußgängerbereichen mit dem Fahrrad ist, wo immer gestattet, stets mit dem Zusatz Schritttempo/Schrittgeschwindigkeit versehen. Diese ist nicht legaldefiniert, fordert aber nachdrücklich von Radfahrer:innen eine angepasste Fahrweise mit einer Geschwindigkeit von jedenfalls deutlich unter 20 km/h (dem gesprochenen Recht folgend). Weitere Beschränkungen werden seitens der Straßenverkehrsbehörde als unverhältnismäßig und objektiv nicht begründbar abgelehnt.

Zu 3.: "Bei der Benutzung der Grünanlagen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Benutzerinnen/Benutzer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird." Diese Regelung aus § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der städtischen Grünanlagensatzung ist inhaltlich deckungsgleich mit den Grundsätzen des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung; weitere Beschränkungen durch Verkehrszeichen werden seitens der Straßenverkehrsbehörde als unverhältnismäßig und objektiv nicht begründbar abgelehnt.

Zu 5.: § 3 Absatz 4 Ziffer 8 i.V.m. § 3 Absatz 1 Ziffer 3a der städtischen Grünanlagensatzung verbietet bereits das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen in selbigen. Für den öffentlichen Verkehrsraum sieht die Straßenverkehrs-Ordnung keine expliziten Regelungen oder Verbote vor. Insgesamt wäre hier ein Geofencing zielführend, welches zumindest das Befahren für diese nicht zugelassenen Bereiche technisch unterbindet - dieses scheitert jedoch nach wie vor an der Rechtslage auf Bundesebene.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2025NRNR 1194Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhenSTVV-Antrag · Gartenpartei
  2. 4. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 278Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO II, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 91
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 64
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 40 · 02.09.2025
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage B 278 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFarbechte/linkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
GrüneSPDFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Kenntnis)

OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
CDULinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen CDU, Linke und BFF (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 97
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 15
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 08.09.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO I, TOP 59
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 278 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinke
Ablehnung:
WBE
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und Linke gegen WBE (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltdFfmÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und Linke (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 41 · 12.09.2025
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)

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