Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, Gespräche mit der städtischen Verkehrsgesellschaft und dem RMV zu führen, um die Zuverlässigkeit der Buslinien 39 und 69 zu verbessern. Aufgrund erheblicher Fahrtausfälle und unzureichender Informationen für die Wartenden wird auf die Notwendigkeit eines besseren ÖPNV-Angebots hingewiesen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Auf den Buslinien 39 und 69 kommt es, trotz des seit dem 27.01.2024 in Kraft getretenen temporär reduzierten Fahrplans, zusätzlich zu erheblichen Fahrtausfällen. Regelmäßig fallen zwei bis drei nacheinander folgende Fahrten aus. Zusätzlich kommt es durch Verspätungen, aber auch durch frühzeitiges Abfahren an den Stationen, zu deutlichen Abweichungen vom Fahrplan, die unzumutbare lange Wartezeiten für ÖPNV-Nutzer*innen verursachen. Die Ausfälle werden in der Regel nur sehr kurzfristig oder erst im Nachhinein im Internet angezeigt, was zu einer deutlichen Verärgerung der wartenden Fahrgäste führt. Ein verlässliches Angebot liegt hier leider nicht mehr vor.
Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der städtischen Verkehrsgesellschaft und dem RMV Gespräche aufzunehmen, um ein zuverlässigeres Angebot auf den Buslinien 39 und 69 zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2024OFOF 884/9Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2024Sie sind hierOMOM 6289Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69Direktanregung
- 14. April 2025Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 595Massive Fahrplanabweichungen durch Fahrtausfälle bei der Buslinie 39 und 69Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats