Jüngst gab es einen Vorfall in einem Amt in Frankfurt gegen städtische Bedienstete, bei dem diese angegriffen wurden. De
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und Besucher:innen in städtischen Ämtern ergriffen, um Gewalt vorzubeugen und die Sicherheit zu gewährleisten. Der Magistrat betont die Wichtigkeit dieser Schutzmaßnahmen und die kontinuierliche Anpassung an neue Vorfälle.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Jüngst gab es einen Vorfall in einem Amt in Frankfurt gegen städtische Bedienstete, bei dem diese angegriffen wurden. Der Schutz unserer Mitarbeiter sowie Besucher in städtischen Behörden muss bestmöglich sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Erachten Sie die Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher in städtischen Ämtern vor jeglicher Form der Gewalt als ausreichend, und inwiefern führt jeder Vorfall zu einer Neubewertung und Anpassung der Maßnahmen?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Schnitzler,
meine Damen und Herren!
Erfreulich ist zunächst, dass bei dem jüngsten Vorfall im Frankfurt Immigration Office kein Mitarbeitender des Amtes zu körperlichem Schaden gekommen ist.
Die Sicherheit der städtischen Mitarbeitenden sowie der Besucher:innen, die die städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, hat für den Magistrat höchste Priorität. Jegliche Form von Gewalt gegenüber Mitarbeitenden und Besucher:innen städtischer Ämter und Betriebe ist nicht zu tolerieren und aufs Schärfste zu verurteilen. Es ist uns ein großes Anliegen, alle Mitarbeitenden zu schützen und im Bedarfsfall zu unterstützen.
Der Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main hat die Aufgabe, kriminalpräventive Maßnahmen zu entwickeln, zu koordinieren und umzusetzen. Als übergeordneter Impulsgeber und Berater unterstützt der Präventionsrat alle städtischen Ämter bei der Konzeption und Implementierung geeigneter Präventions- und Schutzmaßnahmen. So ist das Zivilcourage-Programm "Gewalt-Sehen-Helfen" seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Ausbildung aller Mitarbeitenden. Städtische Ämter können jederzeit die Beratung und Unterstützung durch die Geschäftsstelle des Präventionsrates in Anspruch nehmen. Insbesondere das Programm "Gewalt-Sehen-Helfen" sowie das spezifisch für den öffentlichen Dienst entwickelte Gewaltpräventionskonzept FOBIK, Formen der Bedrohung im Kundenverkehr, bieten hilfreiche Ansätze, um die Sicherheit für Mitarbeitende und Besucher:innen in städtischen Einrichtungen zu gewährleisten.
Im Rahmen der dezentralen Verantwortung der Ämter und Betriebe werden präventiv geeignete Zutrittskontroll- und Schutzmaßnahmen ergriffen sowie überprüft und bei Bedarf angepasst. Als Beispiele für Schutzmaßnahmen sind an dieser Stelle folgende zu nennen:
- Fortbildungen und Schulungen zur Deeskalation und Eigensicherungslehrgänge für Mitarbeitende
- Schulung in Konflikt- und Stressbewältigung
- individuelle Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende
- Einsatz von Wachpersonal und Taschenkontrollen bei Veranstaltungen
- Zugangskontrollen und Pfortendienst
- Sicherheitsdienst
- Türsprechanlage mit Kamera zur Zutrittskontrolle
- Notrufsystem/elektronisches Sicherheitsverfahren - Notknopfauslösung am PC und Alarmierung der Kolleg:innen der Nachbarzimmer
- Vorsprachen grundsätzlich in mindestens doppelt besetzten Büros
- Flucht- und Verbindungstüren zu den angrenzenden Büros
Neben präventiven Maßnahmen zum Schutz städtischer Mitarbeitender bietet die Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Fürsorge weitreichende Unterstützungsleistungen, wenn gleichwohl ein Schadens- oder gar ein gewalttätiger Vorfall nicht präventiv verhindert werden konnte.
Hierzu dienen die Regelungen zur beamtenrechtlichen Dienstunfallfürsorge beziehungsweise der gesetzliche Unfallschutz durch die Unfallkasse Hessen bei Beschäftigten, die städtischen Richtlinien über die Erstattung von Sachschäden sowie die sogenannte Angriffsentschädigung. Letztgenannte Unfallfürsorgeleistung wurde als Zeichen des Respekts und der Anerkennung gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingeführt. Bei einem rechtswidrigen Angriff, der auf den Staat an sich zielte, wird hier eine Angriffsentschädigung in Höhe von 2.000 Euro gewährt.
Auch gewährt die Stadt Frankfurt am Main einen Rechtschutz samt Kostenerstattung bei Geltendmachung etwaiger Ansprüche durch einen Rechtsbeistand, insofern die Voraussetzungen der entsprechenden Richtlinie erfüllt sind.
Zur weiteren Unterstützung der Mitarbeitenden macht die Stadt ebenso von ihrem Strafantragsrecht bei bestimmten Straftaten - zum Beispiel Beleidigung oder Körperverletzung -, die gegen Amtsträger:innen begangen worden sind, Gebrauch.
All diese Maßnahmen sind Ausfluss des Fürsorge- und Aufsichtsrechts der Stadt Frankfurt am Main gegenüber ihren Mitarbeitenden in ihrer öffentlich-rechtlichen Stellung beziehungsweise Dienstausübung. Heute und in Zukunft setzt sich der Magistrat stets für den Schutz der städtischen Mitarbeitenden ein und bietet eine bestmögliche Unterstützung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.