Kinderbeauftragte leisten in den Frankfurter Stadtteilen eine enorm wichtige Arbeit. Sie sind die Schnittstelle zwischen
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die langen Wartezeiten bei der Berufung von Kinderbeauftragten in Frankfurt am Main. Es wird angefragt, welche Maßnahmen der Magistrat ergreifen kann, um diesen Prozess zu beschleunigen. Ziel ist es, die Effizienz der Berufungsverfahren zu erhöhen und die Unterstützung für Kinder und Familien in der Stadt zu verbessern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Kinderbeauftragte leisten in den Frankfurter Stadtteilen eine enorm wichtige Arbeit. Sie sind die Schnittstelle zwischen den Kindern, den Eltern, den diversen Einrichtungen und Schulen und der Stadtverwaltung. Das Kinderbüro unterstützt die Kinderbeauftragten bei deren Aufgaben. Im Ortsbeirat 2 wurde zuletzt im Mai 2024 ein neuer Kinderbeauftragter gewählt. Vom Magistrat berufen wurde er im November.
Daher frage ich den Magistrat:
Warum dauert es Monate bis Personen, die sich bereit erklärt haben, ein städtisches Ehrenamt zu übernehmen, vom Magistrat berufen werden, und wie will der Magistrat diese Abläufe beschleunigen?
Antwort des Magistrats
Auf Grundlage sowohl der Hessischen Gemeindeordnung als auch der Satzung und Geschäftsanweisung der Kinderbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main kann eine Berufung erst nach folgenden Schritten erfolgen:
- Die durch den Ortsbeirat vorgeschlagene Person muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
- Das Frankfurter Kinderbüro muss einen Adressabgleich im Bürgeramt durchführen, sowie eine Bestätigung der Nicht-Beschäftigung bei der Stadt Frankfurt am Main über LOGA einholen.
- Konnten alle Angaben zufriedenstellend beantwortet werden, erfolgt die Erstellung der Berufungsunterlagen. Diese werden an das Rechtsamt zur Überprüfung weitergeleitet.
- Nach Prüfung der Unterlagen durch das Rechtsamt erfolgt die Weiterleitung an das zuständige Dezernat.
- Nach Unterschrift der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen wird die Magistratsvorlage erstellt.
- Danach erfolgt die Berufung durch den Magistrat.
- Nach Zuleitung des Magistratsbeschlusses erfolgt die schriftliche Ernennung durch die Dezernentin. Das Frankfurter Kinderbüro bindet die oder den zukünftige:n Kinderbeauftragte:n bereits nach Mitteilung der Kontaktdaten durch den Ortsbeirat in folgende Formate und Themen ein:
- Sobald die E-Mailadresse bekannt ist, wird diese für die Kommunikation mit den Kinderbeauftragten genutzt und die Mailadresse in die Mailingliste der Kinderbeauftragten aufgenommen.
- Es erfolgt eine Einladung zu allen Treffen und Veranstaltungen der Kinderbeauftragten.
- Möglichkeit der Teilnahme am Einführungsworkshop/Schulung.
- Die vorgeschlagene Person darf sich bereits designierte:r Kinderbeauftragte:r nennen. Der Kinderbeauftragte des Ortsbeirats 2 wurde laut Schreiben vom 06.06.2024 im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung des Ortsbeirats am 27.05.2024 gewählt. Diese Information erreichte das Frankfurter Kinderbüro über die Schriftführerin am 10.06.
- Es wurde umgehend das erweiterte Führungszeugnis angefordert, sowie LOGA und Bürgeramt abgeglichen. Das erweiterte Führungszeugnis des zukünftigen Kinderbeauftragten wurde uns am 11.07.2024 zugestellt. Nach Erstellung der Berufungsunterlagen während der Sommerurlaubszeit wurden diese am 24.07.2024 an die Amtsjuristin zur Überprüfung gesandt und im Anschluss am 26.08.2024 an das Dezernat XI weitergeleitet, das den Magistratsbeschluss gemäß am 23.09.2024 zur Berufung des Kinderbeauftragten des Ortsbeirats 2 herbeiführte. Der berufene Kinderbeauftragte wurde bereits direkt am gleichen Tag über seine Berufung informiert. Während des kompletten Verfahrens wurden bereits zahlreiche Information des Kinderbeauftragten angefordert, damit nach der offiziellen Berufung weitere Materialien und Informationen bereitgestellt werden konnten. Am 12.06.2024 wurde der designierte Kinderbeauftragte direkt in die Mailingliste eingetragen. Der Einführungsworkshop in das Ehrenamt des Kinderbeauftragten fand bereits am 16.07.2024 im Vorlauf der offiziellen Berufung statt .
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.