Die Hessische Landesregierung hat ihren Entwurf für den Landeshaushalt 2025 vorgelegt. Nach Einschätzung der Liga der Fr
Zusammenfassung
Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf für den Landeshaushalt 2025 vorgelegt, der jedoch von der Liga der Freien Wohlfahrtspflege als unzureichend für den Sozialbereich eingeschätzt wird. Der Magistrat kann die Auswirkungen auf die Finanzierung der städtischen Trägerlandschaft noch nicht abschließend bewerten, da Reduzierungen bei Förderprogrammen und eine Erhöhung des Sozialbudgets angekündigt wurden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die Hessische Landesregierung hat ihren Entwurf für den Landeshaushalt 2025 vorgelegt. Nach Einschätzung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege reichen die eingeplanten Gelder für den Sozialbereich jedoch nicht aus und fordern mehr Investitionen.
Ich frage den Magistrat:
Welche Folgen hat der Haushaltentwurf der Landesregierung für die zukünftige Finanzierung der städtischen Trägerlandschaft?
Antwort des Magistrats
Der Haushalt 2024/2025 ist seit dem 29.11.2024 in Kraft. Gemäß dieser Haushaltsplanung stehen im Zuwendungsbereich auf der Ertragsseite 4.778 T€ und auf der Aufwandsseite 85.811 T€ zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Der Magistrat kann die Folgen für das Förderbudget und die damit verbundene Finanzierung der städtischen Trägerlandschaft derzeit noch nicht abschließend für 2025 bewerten. Im Rahmen der Vorstellung des Entwurfs des Landeshaushaltes 2025 wurden Reduzierungen bei den Förderprogrammen aller Ressorts genannt, aber auch eine Erhöhung des Sozialbudgets von 3.000 T€.
Im Förderbereich des Jugend- und Sozialamtes werden Landesförderungen in Höhe von 21 T€ für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung weitergereicht sowie kommunalisierte Landesmittel von 2.476 T€ in den Förderbereichen Mütterzentren, offenen Hilfen, Beratung/Intervention, Frühförderung, Schutz vor Gewalt und Schuldnerberatung, stadtweites Budget 5.023 T€.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.