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Mit der M 54/24 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung - g

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Veröffentlichung des geänderten Bebauungsplans Nr. 902 und die Erarbeitung eines Freiraumstrukturkonzepts, um den Wohnraumbedarf in Frankfurt am Main zu decken. Ziel ist die Schaffung eines sozial gemischten Wohnquartiers mit verschiedenen Wohnformen und öffentlichen Einrichtungen bis Anfang 2026.

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Frage an den Magistrat

Mit der M 54/24 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung - geändert. Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2014. Ein rechtsgültiger Bebauungsplan liegt bis heute nicht vor. Der mit der M 54/24 geänderte Bebauungsplan soll veröffentlicht und ferner soll ein Freiraumstrukturkonzept erarbeitet werden. Ebenfalls ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Daher frage ich den Magistrat:

Wann rechnet der Magistrat damit, dass das seit mehr als zehn Jahre laufende Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung rechtsverbindlich festgestellt werden kann?

Antwort des Magistrats

Vor dem Hintergrund des erheblichen Wohnraumbedarfs in der Stadt Frankfurt am Main ist das Schaffen von neuem Wohnraum weiterhin primäres Ziel aus dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung".

Im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs 2018 wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans aus 2014 konkretisiert und erweitert. Weitere Ergänzungen der Planungsziele erfolgten aufgrund im Stadtteil neu identifizierter Bedarfe nach Abschluss des Wettbewerbs.

Wesentliche Aspekte sind dabei:

- Um dem dringenden Bedarf an Wohnraum in der Stadt Frankfurt gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht für die Realisierung eines sozial gemischten Wohnquartiers mit vielfältigem Geschosswohnungsbau, öffentlichen Begegnungsorten und attraktivem Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Dabei sollen Anforderungen, die sich aus dem Klimawandel, der Bewirtschaftung von Niederschlagswasser und der Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse in Bezug auf Lärmimmissionen ergeben, berücksichtigt werden.

- Um die gleichzeitig steigenden Bedarfe in Eschersheim zu decken, sollen darüber hinaus die Voraussetzungen für die Realisierung von zwei Kitas, einer vierzügigen Grundschule und eines kleinen Quartierszentrums mit einer Mischung aus Wohnnutzungen und der Versorgung dienender Einrichtungen geschaffen werden.

- Mit der Planung soll ein möglichst vernetztes, grünes und verkehrsberuhigtes Wohngebiet mit kurzen Wegen sowie mit unterschiedlichen Freiraumqualitäten und Bezügen zu dem angrenzenden Landschaftsraum entstehen.

Der städtebauliche Entwurf wurde unter diesen Prämissen abschließend überarbeitet. Die Stadtverordneten haben am 11. Juli 2024 einen entsprechenden und erneuten Aufstellungsbeschluss gefasst.

Bei dem Projekt handelt es sich um ein Bebauungsplanverfahren mit vielen unterschiedlichen Eigentümern, so dass ein amtliches Umlegungsverfahren und städtebauliche Verträge zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten und unter anderem der Inhalte des Baulandbeschlusses der Stadtverordneten erforderlich werden.

Der Magistrat plant bis Ende 2025 mit den Eigentümern eine Einigung über die Zuteilung der späteren Baugrundstücke und der Inhalte der städtebaulichen Verträge zu erzielen und den Bebauungsplanentwurf Anfang 2026 zu veröffentlichen. Der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses und der Rechtskraft des Bebauungsplans hängt von den Ergebnissen dieser Veröffentlichung ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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