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In der FNP vom 13.11.2024 stand in dem Artikel „Weströdelheim bekommt eine Moschee - Immobilienentwickler ist sauer auf

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant den Bau einer zweiten Unterkunft für geflüchtete Menschen sowie eines Kulturzentrums mit Gebetsraum in Rödelheim. Der Magistrat sieht die Kritik an der Informationspolitik als unberechtigt an, da es keine gesetzliche Pflicht zur Information über Bauvorhaben gibt, informiert jedoch regelmäßig über Projekte von öffentlichem Interesse.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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In der Au — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.

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Frage an den Magistrat

In der FNP vom 13.11.2024 stand in dem Artikel "Weströdelheim bekommt eine Moschee - Immobilienentwickler ist sauer auf die Stadt", dass die Stadt erklärt habe, dass neben der bereits bestehenden Asylunterkunft In der Au im Westen Rödelheims eine zweite Unterkunft entstehen soll. Außerdem sei bekannt geworden, dass 200 Meter weiter ein neues Kulturzentrum mit Gebetsraum gebaut wird. Zwischen der neuen Moschee und den künftig zwei Flüchtlingsunterkünften In der Au liegt ein neues Immobilienprojekt. Dessen Geschäftsführer sei von den Plänen bezüglich der zweiten Unterkunft und des Moscheebaus überrascht und kritisierte die Stadt für die schlechte Informationspolitik.

Ich frage den Magistrat:

Inwiefern sieht er diese Kritik als berechtigt an?

Antwort des Magistrats

Die geäußerte Kritik an der nicht erfolgten Information der Öffentlichkeit durch die Stadt hält der Magistrat für unberechtigt.

Eine Pflicht zur Information der Öffentlichkeit über beantragte oder genehmigte Bauvorhaben sieht das Baurecht zunächst grundsätzlich nicht vor.

Dennoch informiert der Magistrat regelmäßig über Projekte von öffentlichem Interesse vor allem in den Stadtteilen.

So hat das Dezernat für Soziales und Gesundheit den Vorsteher des Ortsbeirat 7 am 11.09.2024 über die Pläne der Stadt informiert, eine neue Unterkunft für geflüchtete und wohnungslose Menschen in der Straße In der Au zu errichten. Eine ausführliche Information unter anderem über den Zeitplan für die Umsetzung erfolgte in der Sitzung des Ortsbeirats 7 am 29.10.2024. Dabei wurden Fragen aus der Nachbarschaft beantwortet. Die Fertigstellung der neuen Unterkunft ist für Herbst 2025 avisiert.

Die Bereitstellung von Unterkünften für Geflüchtete und der Bau eines Gemeindezentrums mit Gebetsraum sind aus Sicht des Magistrats zwei unterschiedliche Sachverhalte, die auch als solche zu betrachten sind.

Die Bosnische Gemeinde als Bauträger des Gemeindezentrums betreibt eine dem Magistrat bekannte, aktive Kommunikationspolitik im Viertel; sie unterrichtete den Ortsbezirksvorsteher und nahm mit wichtigen Akteur:innen und künftigen Nachbar:innen im Stadtviertel Kontakt auf. Im Januar wird das Bauvorhaben durch die Gemeinde im Ortsbeirat vorgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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