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Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg

Vorlagentyp: STMagistrat
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat plante Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg. Es wird vorgeschlagen, die Beschilderung zu verbessern und Bodenschwellen zu prüfen, um die Sicherheit und Sichtbarkeit zu erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Strubbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.01.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Vollsperrung in der Au wurde kurzzeitig aufgelöst. Die Siedlung bietet keinen Durchgang oder eine Abkürzung - lediglich Anlieger:innen fahren in die Siedlung, da die Siedlung durch die Nidda und den Westerbach begrenzt wird. Auf der westlichen Seite befindet sich eine Brücke, die nur für Fahrzeuge bis 12 Tonnen erlaubt ist. Im weiteren Verlauf führt dieser Weg zum Sportplatz und die Westerbachstraße. Die Westerbachstraße kann direkt über die Breitlacherstraße erreicht werden. Auch der Weg über In der Au ist ein Umweg. Einen täglichen Stau, der diese Umwege attraktiv macht, ist nicht bekannt. Nach Überprüfung der Verkehrszeichen (VZ) 325.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs" sind die VZ am Eingang im Biedenkopfer Weg, Breidensteiner Weg (von beiden Zugängen), Langer Weg und Strubbergstraße gut und deutlich sichtbar, am rechten Fahrbahnrand angebracht. Zusätzlich wurde die Beschilderung im Biedenkopfer Weg, Breidensteiner Weg (von beiden Zugängen) und Langer Weg beidseitig, also auch am linken Fahrbahnrand, angebracht. Bodenschwellen stellen leider auch immer eine Behinderung dar. Zudem werden sie beispielsweise im Verlauf von Rettungswegen nicht angebracht, da sie Einsatzfahrzeuge behindern können. Weiterhin gibt es erfahrungsgemäß häufig Beschwerden wegen Lärms, da Fahrzeuge abrupt abbremsen und wieder beschleunigen oder größere Fahrzeuge (zum Beispiel Getränkelieferanten) und auch Fahrräder mehr Lärm bei der Überquerung verursachen als gewohnt. Weiterhin bergen Bodenschwellen auch ein Gefahrenpotential für Radfahrer:innen, wenn diese zum Beispiel ausweichen und ggf. gegen eine Fahrzeugtür fahren oder mit dünnen Reifen an der Kante der Bodenschwelle wegrutschen. Um die unübersichtliche Stelle in der Krümmung der Breitlacherstraße neben Strubbergstraße 1 und Breitlacherstraße 55 zu beseitigen und das Halt- und Parkverbot nach §12 StVO für alle Verkehrsteilnehmer:innen sichtbar zu machen, ist in diesem Abschnitt der Breitlacherstraße ein absolutes Halteverbot VZ 283-10 StVO eingerichtet worden. Durch die Anordnung der Beschilderung ist der Eingang in die Tempo-30-Zone in der Breitlacher Straße an Ecke Westerbachstraße schlecht sichtbar. Durch die versetzte Lage steht das Verkehrszeichen 274.1 StVO "Beginn einer Tempo 30-Zone" nicht am rechten Fahrbahn-, sondern am Gehwegrand. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit für den fließenden Verkehr wird das VZ versetzt. Fahrzeuge, die gerade in die Breitlacherstraße einfahren, könnten das VZ 274.1 StVO auf der rechten Fahrbahnseite, ggf. abgelenkt durch den fließenden Verkehr, übersehen. Daher wird das VZ 274.1 StVO beidseitig angebracht. Der Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei nimmt Kontrollen des ruhenden Verkehrs in beiden Straßen vor. Insbesondere die Haltverbotsbereiche in der Breitlacher Straße bilden einen Überwachungsschwerpunkt. Die Straßen des verkehrsberuhigten Bereichs befinden sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei, so dass dort immer wieder Geschwindigkeitskontrollen an verschiedenen Örtlichkeiten vorgenommen werden. Der Magistrat wird zusätzlich prüfen, ob die Voraussetzungen für mobile Geschwindigkeitskontrollen in der Breitlacher Straße im Abschnitt zwischen Arthur-Stern-Platz und der Nidda vorliegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Oktober 2025OFOF 552/7Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer WegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, fraktionslos
  2. 21. Oktober 2025OMOM 7527Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer WegDirektanregung
  3. 8. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 Wochen
    STST 840Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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