Der FAZ vom 14.11. war zu entnehmen, dass die Bildungsdezernentin die Absicht hat, zwei weitere Förderschulen zu schließ
Zusammenfassung
Die Bildungsdezernentin plant, zwei Förderschulen zu schließen, was auf eine hohe Nachfrage nach Förderschulplätzen stößt. Der Magistrat stellt klar, dass aktuell keine Schließungen geplant sind und verweist auf den integrierten Schulentwicklungsplan sowie eine laufende Studie zur Bedarfsanalyse.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Der FAZ vom 14.11. war zu entnehmen, dass die Bildungsdezernentin die Absicht hat, zwei weitere Förderschulen zu schließen. Weder Schulen noch Stadtverordnete wurden vorher informiert oder eingebunden. Die Inklusionsquote an Frankfurter Schulen ist erfreulich hoch. Doch gleichzeitig besteht eine unvermindert hohe Nachfrage vieler Familien nach Förderschulplätzen und die damit verbundene individuelle Förderung in kleinen Gruppen und einem familiären Umfeld.
Daher frage ich den Magistrat:
Welche Förderschulen und Förderschwerpunkte sind von den Plänen der Dezernentin betroffen, und an welchen Regelschulen sollen die betreffenden Schülerinnen und Schüler zukünftig beschult werden, wenn jetzt schon die Kapazitäten erschöpft sind?
Antwort des Magistrats
Aktuell ist nicht geplant, weitere Förderschulen in Frankfurt zu schließen. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan, iSEP, 2020 bis 2029 werden keine zusätzlichen Förderschulen abgebaut und aufgehoben. Bei den im iSEP genannten Maßnahmen Nr. 8 - Karl-Oppermann-Schule - und 11 - Wallschule - im Bereich der Förderschulen handelt es sich um einen schulorganisatorischen Nachvollzug, der bereits im Rahmen der Modellregion Inklusive Bildung eingeleiteten Maßnahmen.
Hinsichtlich der weiteren Entwicklung wird auf die laufende wissenschaftliche Studie der Goethe-Universität Frankfurt mit dem Titel "Frankfurter Schulplätze im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung" verwiesen. Diese Studie untersucht die aktuelle und die geschätzte zukünftige Bedarfslage und welche Handlungsoption unter anderem zum Ausbau der inklusiven Beschulung bestehen. Die Studie soll dem Schulträger evidenzbasierte Erkenntnisse für die planerischen Grundlagen zur Verfügung stellen.
Die Frage nach der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung wird gemäß Hessischen Schulgesetz, § 52, in den inklusiven Schulbündnissen fachlich erörtert, und dieses Gremium legt die Schulstandorte entsprechend den Förderschwerpunkten fest. In Frankfurt sind insgesamt sechs inklusive Schulbündnisse unter der Leitung des Staatlichen Schulamtes - Untere Schulaufsichtsbehörde - mit dieser Aufgabe betraut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.