Anstatt die Frage Nr. 2781 in der Sitzung vom 14.11.2024 zu beantworten, hat der Magistrat versucht, sich mit Rechtferti
Zusammenfassung
Der Magistrat wurde gefragt, welche Vergütungsregelung mit einer Anwaltskanzlei aus München getroffen wurde und wie hoch die bis zum 30.11.2024 angefallenen Kosten sind. Die Antwort des Magistrats gibt an, dass die Kosten bis zu diesem Datum 92.808,27 Euro betragen, was die Tätigkeit für drei Prozesse umfasst.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenFrage an den Magistrat
Anstatt die Frage Nr. 2781 in der Sitzung vom 14.11.2024 zu beantworten, hat der Magistrat versucht, sich mit Rechtfertigungsversuchen aus der Affäre zu ziehen. Selbstverständlich sind die bislang aus dem Rechtsstreit um das Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" für die Stadt angefallenen Anwaltskosten bezifferbar. Korrekt hat der Magistrat in seiner Antwort ausgeführt, dass die Gegenseite im Falle einer Niederlage lediglich die gesetzlichen Anwaltskosten - nach Streitwert - zu erstatten hat.
Ich frage den Magistrat:
Welche Vergütungsregelung wurde seitens der Stadt Frankfurt mit der beauftragten "renommierten Anwaltskanzlei" aus München getroffen, und wie hoch ist deren bis zum 30.11.2024 angefallenes Honorar - inklusive Neben- und Reisekosten ?
Antwort des Magistrats
Es wurde mit der Rechtsanwaltskanzlei eine Vergütungsregelung auf Stundensatzbasis vereinbart. Die Summe der Zahlungsanweisungen für die anwaltliche Tätigkeit - einschließlich Neben- und Reisekosten - belief sich bis zum 30.11.2024 auf 92.808,27 Euro, inklusive USt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass damit die Tätigkeit des Anwaltsbüros für drei Prozesse abgegolten wurde. Die Vertreter des Bürgerbegehrens haben nämlich neben dem Hauptsacheverfahren zwei sogenannte Eilverfahren - Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnung - angestrengt. Auch diese Eilverfahren gingen zugunsten der Stadt Frankfurt aus. Derzeit ist - nur - noch das Hauptsacheverfahren, in dem die Vertreter des Bürgerbegehrens die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt haben, anhängig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.