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In der Vorlage M 11/24 sollen etliche Bäume und Hecken entfernt werden im Günthersburgpark. Laut dem Bericht B 167/24 ha

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Im Günthersburgpark sollen Bäume und Hecken entfernt werden, jedoch wird ein Gutachten zur Erhaltungsfähigkeit erstellt. Der Magistrat plant, die nicht betroffenen Bäume und Sträucher in die Parkgestaltung zu integrieren, um die Vegetation zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

In der Vorlage M 11/24 sollen etliche Bäume und Hecken entfernt werden im Günthersburgpark. Laut dem Bericht B 167/24 hat der Magistrat für die weitere Bearbeitung der Planung einen Baumgutachter mit der erneuten Sichtung der betreffenden Bäume und Sträucher beauftragt. Auf Grundlage des Gutachtens wird der Magistrat prüfen, mit welchen Sicherungsmaßnahmen Teile der Vegetation, trotz der Abbruchmaßnahme, gegebenenfalls erhalten bleiben und in die Parkgestaltung integriert werden können. Leider wurde sinnlos jetzt 100x4 m Efeu-Hecke südlich zur Hälfte entfernt und viele Bäume dazu. Ich frage den Magistrat: Kann das Gutachten veröffentlich werden, und welche Bäume und Hecken konnten gerettet und integriert werden?

Antwort des Magistrats

Das Gutachten kann beim zuständigen Fachamt eingesehen werden. Dem Fragesteller wurde bereits ein Termin zur Einsichtnahme in sämtlich erstellte Gutachten angeboten. Dieser Termin hat am 10.12.2024 stattgefunden.

Das Fachamt ist selbstverständlich bei jeder Baumaßnahme daran interessiert, Bestandsbäume und Sträucher zu erhalten. Auf Grundlage des Gutachtens zur Erhaltungsfähigkeit von Bestandsbäumen wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, die nicht aufgrund der Abbruchtätigkeiten betroffenen Bäume und Sträucher zu erhalten und in die zukünftige Parkgestaltung zu integrieren. Entsprechend konnten beim Abbruch der Gebäude abweichend vom Baumfällbeschluss zwei unter die Baumschutzsatzung fallende Bäume erhalten werden.

Da es sich bei dem Efeu um eine Berankung der vorgelagerten Gebäudeteile handelt, kann dieses im Zuge der Abbrucharbeiten nicht erhalten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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