Der stadtRAUMfrankfurt stellt für viele ehrenamtliche Gruppen und Vereine ein wichtiges Angebot dar, um sich kostenlos z
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Möglichkeit, den stadtRAUMfrankfurt auch am Sonntag zu öffnen, um ehrenamtlichen Gruppen und Vereinen eine bessere Nutzung zu ermöglichen. Der Magistrat prüft, ob ein Ergänzungsangebot für 2025 realisierbar ist, wobei die finanziellen und personellen Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
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Thema Kultur verfolgenFrage an den Magistrat
Der stadtRAUMfrankfurt stellt für viele ehrenamtliche Gruppen und Vereine ein wichtiges Angebot dar, um sich kostenlos zu treffen. Leider ist dieser ausgerechnet am Sonntag, wenn viele Berufstätige Zeit haben, ihren Hobbys und ehrenamtlichen Aktivitäten nachzugehen, geschlossen. Gruppen und Vereine regen daher immer wieder an, auch am Sonntag zu öffnen.
Ich frage den Magistrat:
Besteht die Möglichkeit den stadtRAUMfrankfurt auch am Sonntag zu öffnen, und sollten dafür höhere Kosten entstehen, diese mit Schließtagen unter der Woche zu kompensieren?
Antwort des Magistrats
Der stadtRAUMfrankfurt steht aktuell über ein Förderverfahren montags bis samstags von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Raumnutzung zur Verfügung. Eine Sonntagsöffnung hätte tarif- beziehungsweise arbeitsrechtliche Hürden und bedeutet einen Zusatzaufwand für Sicherheit und Reinigung. Ein Ausgleich über Schließtage in der Woche ist als Angebot nicht sinnvoll, weil eine gleichwertige Nutzung zu beobachten ist und weil die Kosten für Sonn- und Feiertagsarbeit durch Zuschläge höher ausfallen als an anderen Tagen. Die Arbeitsbelastung und Ausgleichsrechte der Mitarbeitenden in den Servicezeiten würde zu einem höheren Personalbedarf führen. Es wird für 2025 geprüft werden, ob an Sonntagen ein Ergänzungsangebot, insbesondere für ehrenamtlich engagierte Initiativen möglich sein könnte und welche zusätzlichen Budget- und Personalbedarfe dafür notwendig wären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.