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Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte k

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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main hat Maßnahmen zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser in Neubaugebieten implementiert, um Hochwasserereignisse zu minimieren. Ziel ist es, das Niederschlagswasser vor Ort zu halten und die Abflussmenge zu regulieren, um die Hochwassergefahr zu reduzieren. Dies soll durch die Schaffung von Retentionsflächen und die Einhaltung wasserrechtlicher Vorgaben erreicht werden.

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Frage an den Magistrat

Einige Gebiete in Frankfurt sind zunehmend von Hochwasserereignissen betroffen. Das lässt sich nicht nur auf geänderte klimatische Bedingungen zurückführen, sondern zum Teil auch von Veränderungen an Fluss- und Bachläufen durch neue Baugebiete, fehlende Einrichtung von Zisternen oder Retentionsflächen, Nichtanpassung von Kanalsystemen bei Erhöhung der Anwohner:innenzahlen, fehlende Sicherung durch Dämme oder neue Genehmigungen, anfallendes Oberflächenwasser direkt in Bäche und Flüsse zu leiten.

Daher frage ich den Magistrat:

Welche der genannten Maßnahmen sind auf Frankfurter Gebiet in den letzten fünf Jahren umgesetzt worden, und wo ist dies nachzulesen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Busch, meine Damen und Herren! Der Umgang mit Hochwasser- und Starkregenereignissen ist angesichts des Klimawandels zunehmend auch in Frankfurt am Main von essentieller Bedeutung. Die Aufgabe ist eine Querschnittsaufgabe, die insbesondere im Bereich der Stadtplanung und des Baus sowie bei der sogenannten blau-grünen Infrastruktur zu beachten ist. Präventive Aspekte stehen bei Planung und Bau im Mittelpunkt, im Bereich der blau-grünen Infrastruktur sind Maßnahmen zu berücksichtigen, die die Folgen von durch präventive Maßnahmen nicht zu verhindernden Überlastungen minimieren. Jegliche Veränderungen an Fluss- oder Bachläufen bzw. Gewässern sowie in den dazugehörigen, amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten unterliegen den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG, und des Hessischen Wassergesetzes, HWG. Maßnahmen an oberirdischen Gewässern erfordern somit immer eine Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Wasserbehörde. Dies gilt auch für die Planung von neuen Baugebieten in der Nähe von Fluss- oder Bachläufen, durch die es zu einer Veränderung an oberirdischen Gewässern oder zu einer Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses kommen könnte. Derartige Eingriffe in ein Gewässer oder ein Überschwemmungsgebiet sind nur zulässig, wenn der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und die Gewässereigenschaft nicht nachteilig beeinflusst werden. Ergänzend gelten an oberirdischen Gewässern die Bestimmungen des § 23 HWG zur Freihaltung von Gewässerrandstreifen. Innerhalb dieser Gewässerrandstreifen, die im Außenbereich zehn Meter, im Innenbereich fünf Meter breit sind, ist die Ausweisung von Baugebieten durch Bauleitpläne oder sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie die Errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten. Angesichts dieser rechtlichen Bestimmungen ist auszuschließen, dass es durch die Planung von neuen Baugebieten zu negativen Veränderungen an Fluss- und Bachläufen und infolgedessen zu einer Intensivierung von Hochwasserereignissen kommt. Die Entwicklung und die Realisierung neuer Baugebiete setzt zudem immer voraus, dass diese Gebiete entwässerungstechnisch erschlossen sind. Eine solche abwassertechnische Erschließung ist wiederum nur dann gewährleistet, wenn die zusätzlichen Abwassermengen von den öffentlichen Abwasseranlagen - Kanalisation, Kläranlagen - schadlos bewältigt werden können. Diese Anforderungen gelten auch für Anlagen zur direkten Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer. Solche Direkteinleitungen sind somit nur zulässig, wenn sie unter anderem auch das Hochwasserrisiko in den Flüssen und Bächen nicht erhöhen. Bei der Genehmigung von wasserrechtlichen Anträgen zur Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer werden die aktuell anerkannten Regeln der Technik angewendet, die darauf abzielen, hydraulische Stoßbelastungen für die Gewässer zu reduzieren und einen Großteil des Niederschlagswassers auf den Flächen zurückzuhalten. Private Einleitungen sind jedoch im Vergleich zu den kommunalen Einleitungen mengenmäßig von untergeordneter Bedeutung und stellen Einzelfälle dar, maximal ein Antrag pro Jahr. Um den vielfältigen wasserrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, beinhalten die Bebauungspläne der Stadt Frankfurt am Main seit langem schon verschiedene Bestimmungen zur Bewirtschaftung des auf den privaten Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswassers. Das Niederschlagswasser ist deshalb auf den Baugrundstücken zu sammeln - zum Beispiel in Zisternen -, zu benutzen - Brauchwasser - und/oder ortsnah zu versickern beziehungsweise zu verrieseln. In diesem Sinne wirken auch die Festsetzungen zur Dachbegrünung und zur wasserdurchlässigen Herstellung von Wegen und Terrassen, wodurch ein Großteil der Niederschlagsereignisse nahezu vollständig in den Baugebieten zurückgehalten werden kann. Das auf Baugrundstücken anfallende Niederschlagswasser wird somit in den Baugebieten, welche die Stadt in den letzten 20 Jahren entwickelt hat, nicht direkt in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, wo es ansonsten die Hochwassergefahr im Unterlauf verstärken würde. Die Faktoren, die das Abflussgeschehen bei einem Niederschlagsereignis beeinflussen, sind vielfältig. Neben der Niederschlagsdauer und der -intensität sowie der Charakteristik des Einzugsgebietes spielen auch Faktoren wie Landnutzung, Versiegelungsgrad, Bebauung der Uferbereiche eine Rolle. Hierbei sollte jedoch immer das gesamte Einzugsgebiet der Gewässer betrachtet werden. Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre werden in Frankfurt am Main neue Baugebiete so geplant, dass das Niederschlagswasser möglichst vollständig im Gebiet verbleibt. Dazu tragen Vorgaben im Bebauungsplan wie zum Beispiel die Dachbegrünung oder die Verwendung von versickerungsfähigen Oberflächenbelägen bei. Seitens der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, SEF, wird auf dieser Grundlage ein Entwässerungskonzept erarbeitet, bei dem Versickerung und Verdunstung Vorrang haben, um eine möglichst weitreichende Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt zu erreichen. Das Grünflächenamt berücksichtigt bei Neu-, Umplanungen und im Rahmen seiner Mitarbeit bei neuen Wohn-/Baugebieten grundsätzlich die Leitlinien und Planungsgrundsätze einer nachhaltigen blau-grünen Planung mit nachhaltiger blau-grüner Infrastruktur - Planungsrichtlinien und -grundsätze der Starkregengefahrenkarte sowie der Freiraumgestaltungssatzung und des Regenwasserhandbuches 2024. Kann das Niederschlagswasser nicht komplett auf diese Art bewirtschaftet werden, wird eine Drosselung des Abflusses festgelegt. Der vorgegebene Wert ist an den durchschnittlichen natürlichen Gebietsabfluss angelehnt. Der Drosselabfluss muss von jedem/jeder Grundstückseigentümer:in nachgewiesen werden. Den Grundstückseigentümer:innen wird empfohlen, möglichst Mulden gegebenenfalls mit einer Rigole zu bauen. Ist der Boden dafür nicht geeignet, werden Retentionszisternen empfohlen. In diesen Zisternen dient ein Teilvolumen der Rückhaltung und gedrosselten Ableitung, der andere Teil kann zur Bewässerung genutzt werden. Die Entscheidung, wie der vorgegebene Drosselwert sichergestellt wird, liegt jedoch bei d. Grundstückseigentümer:in. Für die öffentlichen Flächen stellt die Stadt die Abflussbegrenzung sicher. Hierfür werden in der Regel Mulden oder Mulden-Rigolen-Systeme gebaut. Als Referenz sind hier die Mulden am Riedberg zu nennen. Die entwässerungstechnische Erschließung im Baugebiet Am Riedberg wurde bereits vor zehn Jahren abgeschlossen. Als weitere Beispiele für Gebiete mit Regenwasserbewirtschaftung sind zu nennen: - An der Sandelmühle, Entwässerung 2022 fertiggestellt. Die private Drosselung erfolgt über entsprechende Festsetzungen zur Befestigung der Flächen. Durch öffentliche Mulden-Rigolen wird die Versickerung und die auf 10 l/(s*ha) gedrosselte Einleitung sichergestellt. - Schönhofviertel/Südliche Rödelheimer Landstraße, Entwässerung 2022 fertiggestellt, private Drosselung auf 7 l/(s*ha), öffentliche Drosselung auf 10 l/(s*ha) mit Einleitung in den Ochsengraben. - Hilgenfeld, Planung der Entwässerung läuft. Ziel ist ein kompletter Verbleib des Niederschlagswassers im Gebiet. Je nach Quartier muss das Niederschlagswasser auf dem Privatgelände komplett bewirtschaftet werden oder auf 5 bzw. 10 l/(s*ha) gedrosselt werden. Die Drosselwerte beziehen sich jeweils auf die gesamte Grundstücksfläche und sind für ein statistisch alle fünf Jahre einmal auftretendes Regenereignis nachzuweisen. Für die Einleitung in Gewässer muss die SEF je nach Gewässer den Nachweis für eine Drosselung auf 2-3 l/(s*ha), bezogen auf ein zweijährliches Regenereignis, führen. Die Ableitung von Niederschlagswasser, das nicht in B-Plangebiet bewirtschaftet werden kann, erfolgt getrennt vom Schmutzwasser und wird bevorzugt in Gewässer eingeleitet. Für die Gewässer-Einleitungen werden im Zuge der Planung Einleite-Erlaubnisse bei der Oberen Wasserbehörde erwirkt. Hierfür sind der Genehmigungsbehörde sowohl hydraulische als auch stoffliche Nachweise durch die SEF vorzulegen. Das neue fachtechnische Regelwerk der DWA A-102, das eine Annäherung an den natürlichen Wasserkreislauf fordert, ist zu beachten. Das Arbeitsblatt wurde 2021/2022 veröffentlicht. Im Zuge der TÖB (Träger öffentlicher Belange)-Beteiligung bei Bebauungsplanverfahren prüft die SEF, ob das weiterführende Kanalnetz ausreichend dimensioniert ist. In der Regel sind die Gebiete bereits als Prognosegebiete in den Kanalnetzberechnungen enthalten. Aus Sicht der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Kanäle spielt die Anzahl der Einwohner:innen bei "normal" großen Baugebieten keine entscheidende Rolle. Rechnerisch ist bei der Dimensionierung der Kanäle von 3-4 l/s Schmutzwasser pro 1.000 Einwohner:innen auszugehen. Festsetzungen zum Umgang mit Niederschlagswasser sind in den jeweiligen B-Plänen nachzulesen. Die B-Pläne können über das planAS der Stadtplanung eingesehen werden. Das grundsätzliche Ziel der SEF zur Rückkehr zum natürlichen Wasserkreislauf ist eine Vorgabe der geltenden Wassergesetze, der Technischen Regelwerke und ist auch in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen SEF-Konzept Abwasser 2035 festgelegt. Entsprechend diesem Ziel genehmigt die SEF bei Einzelbauvorhaben keine ungedrosselte Ableitung von Niederschlagswasser mehr. Auch hier ist jeweils das Ziel, möglichst das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu bewirtschaften. Durch dieses Vorgehen kann die SEF ebenfalls auf den gewachsenen Bestand einwirken und eine sukzessive Verbesserung der Situation erreichen. Zisternen, die nur der Gartenbewässerung dienen und deren Überlauf an den Kanal angeschlossen ist, dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden, da sie in niederschlagsreichen Zeiten keinen Beitrag zur Abflussreduzierung leisten. Neben den grundsätzlich positiven Entwicklungen beim Umgang mit Niederschlagswasser in Neubaugebieten sollen jedoch auch die Punkte benannt werden, bei denen Verbesserungen dringend notwendig sind. Hier sind zwei Themenfelder zu berücksichtigen: Hochwasser/Sturzfluten in Gewässern und Überflutungen durch Starkregen. Hochwasser/Sturzfluten in Gewässern: In der Klimawandelanpassungsstrategie hat sich die Stadt Frankfurt am Main zum Ziel gesetzt, beidseitig der Gewässer einen zehn Meter breiten Randstreifen für die Entwicklung der Gewässer zu sichern. Gerade bei der Bearbeitung von Bauanträgen besteht möglicherweise Handlungsbedarf, da es durch die im Hessischen Wassergesetz genannten Ausnahmen zur Bebauung in Gewässernähe in der Regel nicht möglich ist, Bauanträge abzulehnen. Gegebenenfalls könnte hier eine Satzung der Stadt Frankfurt am Main helfen, entsprechende Bauvorhaben zu untersagen. Zur Entstehung von Sturzfluten in Gewässern tragen auch die an den Kanal angeschlossenen Flächen bei. Die Einleitebegrenzungen für diese Flächen werden für Jährlichkeiten von T = 5a bemessen. Erfolgt die Drosselung über naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, ist hier von einem gewissen zusätzlichen Puffer auszugehen. Seltenere Starkregen können aber nicht zurückgehalten werden und führen zu entsprechend hohen Abflüssen. Dies gilt auch für die in den letzten Jahren erheblich gewachsenen Flächen der Oberlieger an den Bächen. Überflutung durch Starkregen im Stadtgebiet: Die Stadt Frankfurt am Main hat unter Federführung des Umweltamtes 2021 eine Starkregengefahrenkarte erarbeiten lassen und war damit eine der ersten Städte, die eine Karte mit diesem Detaillierungsgrad zur Verfügung hatte. Auf Grundlage dieser Karte haben das Amt für Straßenbau und Erschließung und die SEF 2022 gemeinsam das Pilotprojekt "Frankfurter Berg" beauftragt. Erste Ergebnisse wurden den Eigentümer:innen im September 2024 vorgestellt. Das Konzept soll in der ersten Hälfte 2025 finalisiert werden. Die lange Bearbeitungszeit ist darauf zurückzuführen, dass es sich hier um ein Pilotprojekt handelt, das mit seiner Herangehensweise deutschlandweit zu den Ausnahmen gehört. In der Vergangenheit wurde das Thema Entwässerung bei der Gestaltung der Oberfläche und bei der Stadtplanung oft nicht in ausreichendem Umfang beachtet. Ein Umdenken hat hier bereits begonnen. Im Hinblick auf die zunehmenden Starkregenereignisse muss bei der Gestaltung von Plätzen zukünftig die multifunktionale Flächennutzung mitgedacht werden. Plätze sollten, wenn möglich, weniger versiegelt und etwas tiefer gelegt werden, damit sich dort das Niederschlagswasser bei starkem Regen schadlos sammeln kann. Neben den Stadtplätzen sind hier auch Sportplätze in die Überlegungen einzubeziehen. Die Unterbauung von Freiflächen durch Tiefgaragen ist zu vermeiden, da sie die Versickerung verhindert oder erheblich erschwert. Bei der Einfahrt in Tiefgaragen ist zu beachten, dass das Wasser nicht direkt von der Straße in die Garage laufen kann. Einfahrten und Eingänge sollten gegenüber der Straße leicht erhöht sein - die Barrierefreiheit ist durch eine Anrampung möglich. Entsprechende Festsetzungen wären sinnvoll. In den Erschließungsgebieten, die derzeit realisiert werden, sind Retentionsflächen zur Rückhaltung des Regenwassers im größeren Umfang vorgesehen. Im Erschließungsgebiet Hilgenfeld wird das anfallende Regenwasser sogar vollständig im Gebiet zurückgehalten. Im Falle eines Starkregens kann das Regenwasser gezielt aus dem Erschließungsgebiet herausgeführt werden. In der Vergangenheit wurde das Thema Starkregen leider zu wenig berücksichtigt, so dass nachgelagerte Reparaturmaßnahmen nötig sind. So realisiert die Stadt Frankfurt am Main im Siedlungsgebiet Frankfurter Berg nachträglich kostenintensive Maßnahmen, um die Bebauung zu schützen. Durch die Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete für die Taunusbäche liegt die angrenzende Bebauung nunmehr innerhalb der Überschwemmungsgebiete. Dies trifft beispielsweise auf die Bebauung entlang des Urselbaches zwischen der Olof-Palme-Straße und der Rosa-Luxemburg-Straße zu. Auch dort werden nachträglich Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser erforderlich. Bei der zukünftigen Ausweisung von Siedlungsgebieten ist daher darauf zu achten, dass die Überschwemmungsgebiete von jeglicher Bebauung freigehalten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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