Im letzten Bildungsausschuss waren Vertreter*innen der Tagespflege erneut zu Besuch, um dieses Mal nach dem genauen Zeit
Zusammenfassung
Die Frage betrifft den Zeitplan für die Auszahlung der erhöhten Geldleistungen an Tageseltern. Ab Januar 2025 sollen die neuen Geldleistungen monatlich ausgezahlt werden, einschließlich Nachzahlungen für die Jahre 2023 und 2024. Dies soll eine Gleichbehandlung aller Tagesfamilien sicherstellen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Im letzten Bildungsausschuss waren Vertreter*innen der Tagespflege erneut zu Besuch, um dieses Mal nach dem genauen Zeitpunkt der Auszahlung der in Aussicht gestellten erhöhten Geldleistungen zu fragen. Leider konnte diese Frage im Ausschuss für Bildung und Schulbau nicht beantwortet werden, da die Bildungsdezernentin nicht anwesend war.
Ich frage den Magistrat:
Wie ist der Zeitplan für die Auszahlung der angekündigten erhöhten Geldleistungen an die Tageseltern?
Antwort des Magistrats
Auszahlung der neuen Geldleistung:
Ab Januar 2025 wird monatlich die erhöhte Geldleistung ausgezahlt, das heißt, der erhöhte Anerkennungsbetrag und die neue Sachkostenpauschale werden ab Januar 2025 monatlich entsprechend ihrer individuellen Berechnung ausgezahlt. Die degressive Berechnung für das vierte und fünfte Kind entfällt.
Bezüglich der Sachkosten erfolgt im Dezember 2024 oder Januar 2025 die Nachzahlung an die Tagesfamilien, die einen Widerspruch zu den Sachkosten eingelegt hatten. Die Nachzahlung der Sachkosten erfolgt in diesen Fällen für die Jahre 2023 und 2024. Im ersten Halbjahr 2025 erhalten alle anderen Frankfurter Tagesfamilien, die im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, im Rahmen der Gleichbehandlung eine Nachberechnung und Nachzahlung der Sachkosten für das Jahr 2023.
Da der Beschluss § 4701 der Stadtverordnetenversammlung rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft tritt, erhalten alle Tagesfamilien eine Neuberechnung der Bescheide für 2024 und dementsprechend eine Nachzahlung für den Anerkennungsbetrag, die Sachkosten - sofern noch nicht im Rahmen der Abhilfe der Widersprüche erfolgt - und gegebenenfalls die Abschaffung der Degression für das Jahr 2024. Die Nachzahlung wird im ersten Halbjahr 2025 umgesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.