Sofern die Angehörigen bei einem Sterbefall nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen, können diese einen A
Zusammenfassung
Die Angehörigen von Verstorbenen, die die Bestattungskosten nicht tragen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten beim Sozialamt zu stellen. Die Anfrage zielt darauf ab, die Anzahl der übernommenen Bestattungskosten in den letzten drei Jahren zu ermitteln.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Sofern die Angehörigen bei einem Sterbefall nicht in der Lage sind die Bestattungskosten zu tragen, können diese einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Laut § 74 Sozialgesetzbuch XII übernimmt dann das Sozialamt die Kosten einer Bestattung.
Ich frage den Magistrat:
Bei wie vielen Bestattungen der letzten drei Jahre wurden die Kosten übernommen?
Antwort des Magistrats
Vom Magistrat - hier dem Jugend- und Sozialamt - wurden in den Jahren
2021 in 304 Fällen,
2022 in 271 Fällen,
2023 in 212 Fällen und
2024 bisher in 289 Fällen Leistungen für Bestattungskosten erbracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Dezember 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.