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  • Die Untersuchungs- und Beratungsstelle für sexuelle und reproduktive Gesundheit, STI, und der Checkpoint Frankfurt biete
    F
    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3739 Die Untersuchungs- und Beratungsstelle für sexuelle und reproduktive Gesundheit, STI, und der Checkpoint Frankfurt bieten der Bevölkerung Testangebote für sexuell übertragbare Krankheiten an. Leider sind diese in Frankfurt mit längeren Wartezeiten und für die meisten Menschen mit Kosten verbunden, was jeweils eine Hürde darstellen kann. Ich frage: Welche Maßnahmen kann der Magistrat ergreifen, um den Zugang zu STI-Testungen einfacher zu gestalten? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrter Herr Vorsteher, liebe Anwesende, Frau Stadtverordnete Wollkopf! In Frankfurt gibt es verschiedene Angebote zur Testung auf sexually transmitted infections - übersetzt: sexuell übertragbare Krankheiten. Neben den Sprechstunden im Gesundheitsamt Frankfurt und dem Kooperationsangebot Checkpoint bieten unter anderem sowohl die AIDS-Hilfe Frankfurt mit maincheck als auch das Infektiologikum Frankfurt mit CityCheck Test- und Beratungsangebote an. Die Testung in der Untersuchungs- und Beratungsstelle im Gesundheitsamt ist für junge Menschen bis 24 Jahre und für Menschen in der Sexarbeit kostenlos. Im Jahr 2024 wurde die Sprechstunde 220-mal von jungen Menschen und 560-mal von Sexarbeitenden konsultiert. Das Gesundheitsamt Frankfurt vergibt in der Untersuchungs- und Beratungsstelle für sexuelle und reproduktive Gesundheit Termine telefonisch, auch kurzfristig und zeitnah. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Ich bitte doch, die Gespräche nach draußen zu verlagern. Wir haben eine wunderbare Cafeteria, dort kann man gleichzeitig auch noch was trinken und essen. Hier bitte ich allerdings um Ruhe. Waren Sie fertig, Frau Voitl? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Nein. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Dann dürfen Sie fortfahren. Bitte schön! Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Darüber hinaus können Termine für Beratungen und Testungen jederzeit online über die Online-Terminbuchung der Stadt Frankfurt am Main vereinbart werden. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von ein bis zwei Werktagen einen Termin zu erhalten. Da Termine vereinzelt frei werden, können freie Kapazitäten gegebenenfalls auch kurzfristig per E-Mail zugeteilt werden. Checkpoint Frankfurt ist ein Kooperationsprojekt von AIDS-Hilfe Frankfurt e. V., dagnä e. V. und dem städtischen Gesundheitsamt, das Testung, Beratung und Behandlung von Geschlechtskrankheiten wie zum Beispiel HIV, Hepatitis, Syphilis, Chlamydien und Tripper und auf Wunsch eine Präventionsberatung anbietet. Liegt eine Krankenversicherung vor, erfolgt die Kostenübernahme bei entsprechender Indikation, zum Beispiel einem konkreten Verdacht, im Rahmen des Leistungskatalogs der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Nicht-Kranken-versicherte können kostenlos behandelt werden. Seit 2025 existiert neben dem Checkpoint eine für alle Personen offene anonyme Beratungsstelle im Gesundheitsamt. Diagnostische Tests sind dort zum Selbstkostenpreis erhältlich. Innerhalb des medizinischen Regelsystems bieten gynäkologische und urologische Praxen Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten an. Auch Hausarztpraxen sind eine erste Anlaufstelle für diese Fragestellung und können gegebenenfalls auch weiterverweisen. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Frau Stadträtin! Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin. Bitte schön, Frau Wollkopf! Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Ausführungen! Sie haben dargelegt, dass es verschiedene Angebote in Frankfurt gibt, die sich auch in den letzten Jahren noch mal ein bisschen dezentraler ausgestaltet haben, was sehr gut ist. Es ist aber auch so, dass, wenn man sich in einer solchen Situation informieren möchte, doch auf verschiedene Seiten kommt: maincheck, Checkpoint. Ich glaube, dass man ein bisschen den Überblick verliert. Wenn man die Kosten selbst tragen möchte, weil man zum Beispiel anonym bleiben möchte, ist nicht klar, wie hoch die Kosten sind. Könnten Sie sich vorstellen, dass diese Informationen zukünftig gebündelter und auch transparenter, was die Kosten anbelangt, ausgestaltet werden können? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ja, das kann ich mir vorstellen. Ich würde den Hinweis auch mitnehmen. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass das alles Angebote sind, die theoretisch mit der Krankenkassenkarte über die Gesundheitsversicherung abgedeckt sind. All das, was wir als Stadt Frankfurt hier machen - ich habe alles aufgezählt und wiederhole es nicht noch einmal - tun wir deshalb, weil es eben Menschen gibt, die ungern damit zu ihrem Hausarzt oder zu ihrer Gynäkologin gehen. Das ist schon eine besondere Leistung, die wir hier haben. Dennoch können wir gerne prüfen, ob wir das auf der Homepage des Gesundheitsamtes ordentlich verlinken können, und werden die Anregung aufnehmen. Kein Problem. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3739 Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexuelle und reproduktive Gesundheit ist kein Randthema und kein Sozialproblem einzelner Gruppen. Sie betrifft uns alle, unabhängig von Alter, Einkommen oder Lebensweise. Derzeit ist der Zugang zu kostenlosen und anonymen STI-Testungen in Frankfurt jedoch auf bestimmte Personengruppen beschränkt, wie Menschen ohne Krankenversicherung, Sexarbeiter:innen und junge Menschen unter 24, wir haben es vorhin gehört. Das ist auch zunächst nachvollziehbar, weil diese Gruppen besonderen Schutz benötigen. Gleichzeitig zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass dieses Modell zu kurz greift. Auch vermeintlich moderate Kosten sind für viele Menschen eine reale Hürde, insbesondere für junge Menschen, Studierende oder Personen mit geringem Einkommen. Wenn eine Krankenversicherung vorliegt, übernimmt diese zwar bei Vorliegen von Symptomen die Kosten für eine Untersuchung und gegebenenfalls Behandlung, jedoch sollen sich bestimmte Bevölkerungsgruppen auch ohne Vorliegen von Symptomen regelmäßig testen lassen. STI-Testungen sind kein individueller Luxus oder Privatvergnügen, sondern ein zentrales Instrument des Bevölkerungsschutzes. Aus Public-Health-Perspektive wissen wir, kostenlose und anonyme Tests senken Hemmschwellen, normalisieren Vorsorgen und ermöglichen verantwortungsvolles Handeln, und zwar für alle. Die bestehenden Angebote und deren Ausbau sind kein nettes Zusatzangebot der Stadt, sondern die notwendige Übernahme von Verantwortung für die Gesundheit der Bürger:innen. Andere Städte wie Stuttgart oder Dortmund sowie weite Teile von Bayern sind hier bereits weiter und bieten grundsätzlich kostenlose STI-Testungen ohne Einschränkung an. Frankfurt sollte diesen Schritt ebenfalls gehen. Doch Hürden bestehen nicht nur finanziell, sondern auch strukturell. Wer sich über die städtischen Seiten informiert, zur Terminvergabe des Gesundheitsamtes gelangt, stößt auf den Hinweis, dass aktuell alle Termine bereits vergeben sind. Es lohnt sich, regelmäßig online nachzusehen. Ergänzende Angebote zivilgesellschaftlicher Träger leisten wichtige Arbeit, sind aber nicht immer für alle Zielgruppen zugänglich und ebenfalls mit langen Wartezeiten verbunden, und die Terminvergabetools sind oft nicht auffindbar. So entsteht ein Flickenteppich, der für viele Menschen unübersichtlich und somit nicht niedrigschwellig ist und damit Prävention erschwert. Die Antwort der Dezernentin zeigt, dass der Magistrat die Notwendigkeit anerkennt, Hürden für STI-Testungen möglichst niedrig zu halten. Ein Ausbau von Terminen und Testmöglichkeiten ist dafür zentral, ebenso wie eine bessere Verzahnung bestehender Angebote, eine klare Transparenz der Nutzer:innenführung und eben auch die Angabe von Kosten. Danke, dass Sie bereits zugesichert haben, Frau Voitl, diese Anregung mitzunehmen. Ein möglicher Baustein könnte übrigens auch sein, zusätzliche Strukturen einzubeziehen, etwa durch die Nutzung örtlicher Apotheken. Ein kommunal unterstütztes Modell, bei dem kostenfreie Tests dezentral verfügbar gemacht werden, könnte das Angebot erweitern, Personal entlasten und den Zugang deutlich vereinfachen. Unsere Stadt investiert zu Recht in Prävention, Aufklärung und soziale Infrastruktur. Kostenlose und niedrigschwellige STI-Testungen für alle wäre eine ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: (fortfahrend) ... konsequente Ergänzung dieser Verantwortung und ein klares Signal für Gesundheitsgerechtigkeit. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

  • In den vergangenen Wochen wurde berichtet, dass die UEFA Frauen-Europameisterschaft 2029 in Deutschland stattfinden soll
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3740 In den vergangenen Wochen wurde berichtet, dass die UEFA Frauen-Europameisterschaft 2029 in Deutschland stattfinden soll und Frankfurt erneut Gastgeberstadt ist. Die Männer-Europameisterschaft 2024 war in Frankfurt mit Kritik an Transparenz, Vergabeverfahren, Kosten und dem Nutzen für die Stadtgesellschaft verbunden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Lehren zieht er aus 2024 und welche Maßnahmen sind für 2029 geplant, um Transparenz, faire Verfahren und einen nachhaltigen sozialen und kulturellen Nutzen für Frankfurt am Main sicherzustellen? Antwort des Magistrats: Oberbürgermeister Mike Josef: Herr Vorsteher, liebe Mirrianne, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die EURO 24 in Frankfurt war - wie in der gesamten Republik - ein herausragendes und auch erfolgreiches Ereignis. Für den Magistrat - das ist mir wichtig - hat es Priorität, dass wir, was die Anstrengungen angeht, uns mit genauso viel Leidenschaft, denselben finanziellen Anstrengungen und demselben Einsatz der EM der Frauen 2029 widmen wie der Männer-EM 2024. Weil gerade im Sport die Frage der Gleichberechtigung, und im Fußball insbesondere zwischen dem Männer- und dem Frauenfußball, zwar in den letzten Jahren vorangekommen ist, aber auch noch nicht so stark, wie wir uns das wünschen, ist mir wichtig, dass unsere Anstrengungen für die Frauen-EM 2029 denen für die Männer-EM 2024 in nichts nachstehen. Das ist der erste Punkt, der mir wichtig ist und den ich hier klarstellen möchte. Die Planungen für die Europameisterschaft der Frauen im Jahr 2029 werden so ausgestaltet, dass wir wieder die Stadtverordneten frühzeitig einbeziehen werden. Es war bei der EM 2024 so, dass wir fünf ausverkaufte Spiele hatten, 1,2 Millionen Besucherinnen und Besucher aus ganz Europa und Bürgerinnen und Bürger waren von unserer Stadt begeistert. Bei den Schotten war es so, dass sie gesagt haben, sie feiern lieber in Frankfurt als in München, weil Frankfurt günstiger ist als München. Die Stadt Frankfurt hat sich bei den vielen internationalen Gästen, wie ich finde, als gute Gastgeberin präsentiert. Die Bilder von friedlich feiernden Fans aus den verschiedenen Ländern sind um die Welt gegangen und waren die beste Imagewerbung für unsere Stadt. Im Übrigen sind nicht nur die Wertschätzung und das Ideelle prima und gut, sondern wir haben nach der Nielsen-Studie auch einen ökonomischen Impact von über 700 Millionen Euro durch die Europameisterschaft 2024 gehabt. Der Aufwand für Organisation und Durchführung hat sich mehr als gelohnt. Ergänzend zu den Kernbereichen Mobilität, Sicherheit und Fanservice stand erstmals bei einem sportlichen Großereignis auch das Thema Nachhaltigkeit im Fokus. Neben den Angeboten von kostenfreiem Trinkwasser, inklusivem Public Viewing, inklusiven Aktivitäten und weiteren Sportprojekten wurde zum Beispiel während des Turniers ein faires und nachhaltiges Bildungscamp in der Nähe der Fanzone eingerichtet, welches von mehr als 1.200 Jugend-lichen gut angenommen wurde. Wir haben im Stadtwald in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Dezernat und der Euro GmbH genau 2024 Bäume gepflanzt. Mit Blick auf Nachhaltigkeit ist mir wichtig, auch darauf zu verweisen, dass das Floating Pitch - das schwimmende Spielfeld auf dem Main - jetzt auf dem Sportfeld Luisa von der Sportjugend genutzt wird. Dort haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zu kicken. Im Übrigen haben wir dort mit der Übertragung der Fläche Luisa an die Sportjugend einen bewussten Schwerpunkt für Mädchenfußball etabliert, damit dort mehr Kapazitäten für die Vereine frei werden, die momentan Engpässe bei den Kapazitäten im Mädchenfußball haben. Diese positiven Erfahrungen - und deswegen erwähne ich das mit Blick auf die Nachhaltigkeit und den Mehrwert für die Zeit danach - wollen wir mitnehmen, so wie wir es bereits nach der Männer-WM 2006 erfolgreich für die Frauen-WM 2011 getan haben. Nachdem Deutschland im Dezember letzten Jahres den Zuschlag als Austragungsland der UEFA-Frauen-Europameisterschaft erhalten hat, wird Frankfurt alles daransetzen, sich bei diesem Sportereignis bestmöglich zu präsentieren. Ich finde es gut, dass wir solche Sportereignisse ausrichten, genauso finde ich das positive Bürgerbegehren in München zu den Olympischen Spielen gut, weil es unserem Land guttut. Wir können uns als gastfreundliche und weltoffene Metropole zeigen, und das werden wir auch. Wir waren nachhaltig, wir waren transparent, und das wird auch bei der Frauen-EM sein. Wir werden gemeinsam mit den Vereinen in die Umsetzung und Vorbereitung des Projekts GRLS WNTD SOCCER gehen. Ich möchte hier Natascha Kauder herzlichen Dank dafür sagen, dass sie das Projekt wieder ins Leben zurückgeholt hat. Mit deinem Ansatz, liebe Natascha, haben wir eine gute Grundlage, um uns auf die Europameisterschaft 2029 vorzubereiten. (Beifall) Auch bei der Fanzone werden wir der Europameisterschaft 2024 in nichts nachstehen. Das gilt sowohl für die Transparenz als auch für die Nachhaltigkeit. Wir haben transparent gearbeitet, sind in dem von der Stadtverordnetenversammlung bewilligten Budget geblieben, und genauso werden wir es auch bei der Frauen-Europameisterschaft 2029 machen. Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin Mirrianne Mahn. Bitte schön! Stadtverordnete Mirrianne Mahn, ÖkoLinX-ELF: (Zusatzfrage) Das war ein super Vortrag. Ich habe die Männer-EM im Jahr 2024 auch sehr genossen. Ich unterstütze den Frauenfußball auch, finde auch Girls United und andere Programme sehr toll und freue mich für die Stadt. Das war aber nicht wirklich meine Frage. Berichten zufolge - die Intransparenz der UEFA und FIFA sind bekannt - wurden Gewinne von mehreren Millionen Euro seitens der UEFA gemacht. Mich würde interessieren, wie die Stadt plant, die UEFA an den horrenden Kosten für Sicherheit, Terrorabwehr und Reinigung der Stadt zu beteiligen. Es geht nicht darum, ob tolle Sachen stattfinden, es geht darum, ob die UEFA steuerfrei auf dem Nacken der Steuerzahlenden in Frankfurt eine gute Zeit hat oder ob wir die UEFA aktiv an diesen Kosten für ein gutes und sicheres Frauen-EM-Fest hier in Frankfurt beteiligen werden, was nur fair wäre. (Beifall) Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Liebe Mirrianne, es wird wie bei der EM 2024 auch so sein, dass es ein Bewerbungsbuch geben wird - ein Bid Book. Dabei werden auch die Stadtverordneten und das Stadtparlament einbezogen und die Rahmenbedingungen festgehalten beziehungsweise festgesetzt. Im Übrigen hatten wir eine friedliche Europameisterschaft, das war auch gut so. Auf Grundlage des Bewerbungsbuches haben die Stadtverordneten die Möglichkeit, die Inhalte nicht nur einzusehen, sondern diese werden dann sicherlich gemeinsam beschlossen. In diesem Rahmen werden wir in die entsprechende Diskussion eintreten. Ich möchte lediglich sagen, dass es eine transparente EM war. Im Übrigen werden auch alle Sachen offen vergeben. Bei der Frage der Sicherheitsmaßnahmen und den Rahmenbedingungen werden wir sicherlich auch mit der UEFA Gespräche führen. Es ist nicht so, dass sich die UEFA nicht an der Finanzierung beteiligt hätte, beispielsweise bei der Fanzone. Die UEFA hat sich hier durchaus eingebracht. In der Tat hat die Stadt den Mehrwert der Europameisterschaft übernommen, aber wir sind innerhalb des von Ihnen bewilligten Budgets geblieben, und das wird auch beim nächsten Mal so sein. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Wehnemann von der FRAKTION. Bitte schön! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Mike, ich entnehme deiner Aussage, dass du die UEFA für seriös und nicht für eine korrupte Organisation hältst, ist das richtig? Oberbürgermeister Mike Josef: (fortfahrend) Das war nicht die Frage von Mirrianne Mahn. Noch mal vielleicht etwas globaler gedacht: Man kann das Ganze natürlich auf dieser Ebene diskutieren. Ich halte es aber für nicht zielführend und ich finde es umgekehrt auch unseriös - damit warst nicht du gemeint, sondern es war auf die Frage bezogen. Ich möchte es an dieser Stelle noch einmal übergeordnet sagen: Wir sind eine Weltstadt, eine Großstadt, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mehrere internationale Turniere ausgerichtet hat. Mit diesen Veranstaltungen haben wir uns erfolgreich präsentiert; die Welt ist zu uns gekommen, in eine weltoffene Stadt. Das war Werbung für uns, die wir mit Geld so nicht hätten bezahlen können. Natürlich kann man über jeden schimpfen und über ihn diskutieren, weil er andere Grundlagen und Wertevorstellungen hat. Meine Arbeit ist es, auf dieser Grundlage das Bestmögliche für die Stadt Frankfurt rauszuholen. Wenn wir uns beschweren, dass solche Großveranstaltungen nach Saudi-Arabien, Amerika oder woanders hingehen, ist es meine Intention, dass solche Großveranstaltungen, gerade wie die Frauen-Europameisterschaft, in einem Land stattfinden, das demokratisch und weltoffen dasteht und für Gleichberechtigung sowie für die Gleichstellung von Mann und Frau steht. Und genau da ist die Möglichkeit, dies mit der Europameisterschaft auch zu symbolisieren. Die Partner kann ich mir nicht aussuchen, ich kann aber die Grundlagen so justieren, dass ich sage, ich hole das Bestmögliche für diese Stadt und für den Frauenfußball raus. Und dafür sind wir gewählt, dafür bin ich Sportdezernent und Oberbürgermeister, und jetzt gehen wir in die Verhandlungen. Es ist gut, dass die Frauen-Europa-meisterschaft 2029 nach Frankfurt kommt. Ich finde, manchmal diskutieren wir Sachen - mit Verlaub - etwas subtil und provinziell für eine Weltstadt wie Frankfurt. Ich bin der Meinung, wir sollten durchaus selbstbewusster gegenüber Organisationen wie der UEFA auftreten. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Mirrianne Mahn Vertraulichkeit: Nein

  • Frankfurt ist queer! Dennoch werden queere Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und marginalisiert. Besonders
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3741 Frankfurt ist queer! Dennoch werden queere Menschen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und marginalisiert. Besonders dumme cis-Typen sind dabei ein Riesenproblem. Deshalb soll in Frankfurt das Freiwillige Queere Jahr, FQR, eingeführt werden! Jede Person, die sich für das FQR entscheidet, wird mit monatlich 500 Euro, orientiert am FSJ, unterstützt, damit sie sich den aufwendigen queeren Lebensstil, v. a. passive Waffen wie Pfefferspray etc., leisten kann. Langfristiger Effekt der Maßnahme soll sein, dass bis 2031 jedes dritte Kind in unseren Schulen ein queeres Kind ist. Ich frage: Hält der Magistrat die Einführung des FQR in Frankfurt für sinnvoll und aus welchen Produktbereichen des Haushalts könnten Mittel hierfür bereitgestellt werden? Antwort des Magistrats: Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann! Ich könnte auf diese satirische Frage einfach mit Nein antworten, aber ich halte es für wichtig, dass wir hier im Parlament sachliche Antworten geben - und genau das tue ich hiermit. Frankfurt am Main verfolgt eine kontinuierliche und strukturell verankerte LGBTIQ+-Strategie, die weit über einzelne Aktionen oder symbolische Formate hinausgeht. Ziel ist es, Schutz, Akzeptanz und gleichberechtigte Teilhabe von LGBTIQ+-Personen dauerhaft im Verwaltungshandeln, aber auch in der Stadtgesellschaft zu sichern. Das ist ein zentraler Baustein unseres Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt, der aus einem mehrjährigen zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozess hervorgegangen ist. In diesem Prozess haben wir mit Communitys, Verwaltung und Polizei gemeinsam 170 Maßnahmen und Handlungsempfehlungen erarbeitet, die in einem Zehn-Punkte-Plan dem Magistrat vor Kurzem vorgelegt worden sind. Der Fokus, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt auf Gewaltprävention, Schutz, Sensibilisierung, aber auch Weiterbildung, Ausbau von Beratungsstrukturen, Bildung und Schule, intersektionaler Antidiskriminierungspolitik sowie auf inklusiver Verwaltung und Infrastruktur. Parallel dazu setzt Frankfurt bereits zahlreiche Maßnahmen um. Dazu gehören die stadtweite Safer-Spaces-Kampagne, die jährlich wachsenden Pride Months mit Bildungs- und Kultur-, aber auch Präventionsformaten sowie der Koordinierungskreis LSBTIQ+ als dauerhaftes Beteiligungs- und Steuerungsgremium von Zivilgesellschaft, Verwaltung und Polizei. Diese Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt und verfolgen einen langfristigen Einsatz. Vor diesem Hintergrund setzt Frankfurt bewusst auf nachhaltige Strukturen, statt auf einzelne solcher Maßnahmen oder sogar symbolischer Einzelaktionen. Queeres Leben ist kein temporäres Thema, sondern Teil der gesellschaftlichen Realität dieser Stadt. Die bestehende Strategie stellt sicher, dass LSBTIQ-Belange kontinuierlich mitgedacht, weiterentwickelt und vor allem immer wieder überprüft und angepasst werden - mit dem Ziel, Frankfurt zu einer sicheren, offenen, und vor allem - das ist mein Ziel und ich glaube, auch das der Stadtverordnetenversammlung - diskriminierungssensiblen und freien Stadt für alle Menschen zu machen, die hier leben, unabhängig davon, woher sie kommen und welche sexuelle Orientierung sie haben. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Eine Zusatzfrage von Herrn Wehnemann. Bitte schön! Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Die Delikte im Tatfeld sexuelle Orientierung sind in den letzten Jahren gestiegen. Das heißt, die Maßnahmen, die die Stadt Frankfurt ergriffen hat, reichen nicht aus. Was tun Sie dafür, dass queeres Leben in Frankfurt irgendwann zur Normalität werden kann und man sich nicht mehr aus Angst zurückziehen muss? Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Lieber Herr Wehnemann, wie ich schon erläutert habe: Diese Gewalttaten sind aufgrund mehrerer Maßnahmen zurückgegangen. Wir haben zum Beispiel durch Sicherheitsmaßnahmen im Bermudadreieck gemeinsam mit der Polizei geschaut, wie wir die Sicherheit auch zu anderen Zeiten gewährleisten können, wenn nicht so viele Menschen unterwegs sind. Wir haben Schulungen und Präventionsmaßnahmen in den Schulen auf den Weg gebracht. Ich hatte bereits das Projekt "Safer Spaces" angesprochen. Da geht es um Zivilcourage, denn wir brauchen nicht allein Gewaltprävention, sondern Menschen, die sagen, wenn ich Gewalt sehe, handle und reagiere ich. Daher kann ich Ihnen versichern: Es bleibt eine kontinuierliche Aufgabe, dass wir irgendwann keine Gewalt mehr in dieser Stadt haben - unabhängig davon, gegen wen. Dieser Anspruch bleibt bestehen. Und ich kann sagen, dass mit der Partizipation der Communitys viele dieser Maßnahmen der letzten Jahre greifen. Daher habe ich diesen Aktionsplan für unsere Strukturen auf den Weg gebracht, den wir nächstes Mal im Stadtparlament behandeln werden. Die Maßnahmen werden ständig geprüft, und ich kann positiv berichten, dass sie auch schon einiges bewirkt haben und die Zahl der Gewalttaten zurückgegangen ist. Ich bin - auch zu Ihrer Frage - an diesem Thema dran. Das bleibt unsere absolute Verantwortung in dieser Stadt. Das nehme ich, das nehmen wir alle sehr ernst. Daher hoffe ich zumindest, dass wir derartige Gewalttaten künftig in unserer Stadt nicht mehr erleben müssen. Solange dies nicht der Fall ist, werden wir alle dafür kämpfen. Vielen Dank! (Beifall) Sogar Herr Wehnemann klatscht, das ist gut. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3741 Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: Liebe Vorsitzende, meine Damen und Herren! Laut eines Berichts der Amadeu Antonio Stiftung kam es 2025 an fast jedem zweiten CSD zu Angriffen, zu Störungen und zu Verhinderungsversuchen. Fast die Hälfte dieser Angriffe ging von Rechtsextremen aus, wie die Stiftung es eben mitteilte. Für das Jahr 2024 verzeichnete der Meldedienst für politisch motivierte Straftaten 1.765 Delikte im Themenfeld der sexuellen Orientierung. Das entspricht einer Steigerung von 17,75 Pro-zent zum Vorjahr. In diesem Zusammenhang sollte uns allen klar sein: Wo Fälle von Hasskriminalität in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten, muss man leider davon ausgehen, dass die Dunkelziffer noch viel höher ist. Jugendliche des queeren Jugendzentrums KUSS41, das sich in der Trägerschaft der AIDS-Hilfe Frankfurt befindet, berichten gegenüber der Hessenschau, dass sie sich abends nur noch in Gruppen zur U- und S-Bahn trauen, weil sie Angst vor Anfeindungen haben. Queere Menschen berichten aber nicht nur von körperlicher Gewalt. Insbesondere das Phänomen verbaler und queerfeindlicher Attacken nimmt zu. Gezielte Einschüchterungen sollen die Szene und ihre Errungenschaften aus dem öffentlichen Raum zurückdrängen und unsichtbar machen. Deshalb müssen wir als Stadtgesellschaft noch viel aktiver werden. Aber was machen diese bürgerlichen Cis-Typen in dieser Stadt? Sie gehen vielleicht zum Christopher Street Day und feiern einmal im Jahr bunt mit. Das ist zu wenig, meine Damen und Herren. Queere Menschen sind keine Kuriosität, die man auf Pride-Paraden mit bunten Farben und lauter Technomusik beklatschen kann. Akzeptanz, Solidarität und Unterstützung mit queeren Communitys ist keine Marketingstrategie für Fluggesellschaften und Großbanken, um Pinkwashing zu betreiben. Queere Partys sind Safe Spaces für queeres Leben und keine Orte für heteronormative Paare, die diese Räume missbrauchen, um mal wieder frischen Wind in die eigene piefiege Beziehung zu bringen. Ich und meine Partei Die PARTEI unterstützen deshalb das Konzept des freiwilligen queeren Jahres, des FQJ. Das FQJ ist ein wichtiger Bestandteil der Prävention queerfeindlicher Gewalt und soll den Fokus von den Opfern auf die Täter verschieben, und zwar auf die dummen Cis-Typen-Täter. Diese sollen dazu motiviert werden, sich für ein FQJ zu entscheiden, um queere Lebensrealitäten am eigenen Leib kennenzulernen und sich mit queeren Menschen im öffentlichen Raum endlich solidarisch zu bewegen. Im Rahmen des FQJ erhalten diese Queerlys, wie wir sie liebevoll nennen, monatlich 500 Euro Aufwandsentschädigung. Das dient nicht zur Finanzierung ihres aufwendigen Lebens, sondern ist nötig und umfasst in erster Linie Kosten für nötige Schutzwaffen wie Pfefferspray oder weite Hoodies, damit sie nicht auf offener Straße von nervigen Typen dumm angemacht werden. Wir erhoffen uns mit der steigenden Zahl von Jahrgängen des FQJ mehr Akzeptanz für queeres Leben im öffentlichen Raum. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Wehnemann, Ihre Redezeit läuft ab. Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (fortfahrend) Langfristig soll jedes dritte Kind in Frankfurt ein queeres Kind sein. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • In Frankfurt werden aus Abfällen und Restmüll Biogas, Strom und Wärme erzeugt. Diese Energie wird für den Betrieb von Di
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3742 In Frankfurt werden aus Abfällen und Restmüll Biogas, Strom und Wärme erzeugt. Diese Energie wird für den Betrieb von Dienstfahrzeugen, die Versorgung von Haushalten mit Strom sowie zum Heizen genutzt - Energie "Made in Frankfurt". Ich frage den Magistrat: Wie hat sich die Produktion von Biogas, Strom und Wärme aus Abfällen in den letzten fünf Jahren entwickelt, und welche Prognosen bestehen für die kommenden Jahre, jeweils differenziert nach Einsatzbereichen, Klimawirkung und Wirtschaftlichkeit? Antwort des Magistrats: Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Medoff, meine Damen und Herren! Endlich eine sinnvolle Frage zum Müllheizkraftwerk! Der Einsatz der energetischen Abfallverwertung ist kurz- bis mittelfristig ein wichtiger Pfeiler zur Erreichung der Klimaziele, da er den Einsatz fossiler Energieträger wie Kohle oder Gas verringert und verhindert, dass auf Deponien durch Lagerung klimaschädliche Gase wie Methan freigesetzt werden. Im Müllheizkraftwerk Nordweststadt und im Biomassekraftwerk Fechenheim produziert die Mainova AG emissionsarm Wärme und Strom. In der Biogasaufbereitungsanlage wird aus Biomethan Biogas in Erdgasqualität erzeugt. Das MHKW, das BKF und die BGAA nehmen im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie der Mainova eine wichtige Rolle ein. Jetzt zu den Zahlen: Von 2021 bis 2024 hat sich die Wärmenetzeinspeisung von 578 Gigawattstunden auf 459 Gigawattstunden reduziert. Im Jahr 2025 stieg die Einspeisung aber wiederum auf 626 Gigawatt-stunden an. Für den Zeitraum 2026 bis 2030 wird, mit geringen Schwankungen, eine vergleichbare Wärmenetzeinspeisung erwartet. Die Nettostromerzeugung blieb 2021 und 2022 mit rund 295 Gigawattstunden nahezu konstant. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der Geräuschpegel ist wieder sehr gestiegen. Ich möchte, wie mein Kollege Dr. Rosenbaum, darauf hinweisen, dass Ihnen, wenn Sie sich unterhalten möchten, die Cafeteria offen steht. Ich bitte Sie, Ihre Gespräche nicht hier im Saal zu führen. Danke! Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Herzlichen Dank! Bis 2024 sank die Stromerzeugung auf 211 Gigawattstunden und stieg 2025 auf 238 Gigawattstunden an. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird, unter Berücksichtigung geringer Schwankungen, mit einer stabilen Erzeugung auf vergleichbarem Niveau gerechnet. Die Einspeisung von Biomethan stieg im Zeitraum zwischen 2021 und 2023 von 23,7 Gigawattstunden auf 25,0 Gigawattstunden an. Im Jahr 2024 sank die Biomethaneinspeisung auf 23,8 Gigawatt-stunden. Sie blieb auch 2025 mit 24,0 Gigawattstunden auf ähnlichem Niveau. Für die kommenden Jahre wird, mit geringen Schwankungen, auch hier eine vergleichbare Einspeisung erwartet. Die durchschnittliche CO2-Ersparnis beläuft sich im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger - Erdgas - beim MHKW auf 135.000 Tonnen pro Jahr - im 4-Linien-Be-trieb -, beim BKF auf 85.000 Tonnen pro Jahr und bei der BGAA auf 4.500 Tonnen pro Jahr. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Jumas Medoff von IBF und die zweite Zusatzfrage von Herrn Dr. Langner von der FDP. Bitte schön! Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF: (Zusatzfrage) Sehr geehrte Frau Dezernentin, liebe Tina, vielen Dank! Die Zahlen sind wirklich beeindruckend. Wäre es denkbar, das stärker öffentlich zu kommunizieren, mehr Bewusstsein zu schaffen und damit zum Beispiel die Menschen zu einer besseren Mülltrennung beim Restmüll zu motivieren? Diese Zahlen sind leider eher wenig bekannt in der Bevölkerung, und das würde auf jeden Fall sehr viele Menschen interessieren. Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Vielen Dank für die Frage und auch für den Hinweis! Mit den reinen Zahlen zu hantieren, ist, glaube ich, für die Bevölkerung schwierig. Aber was wir natürlich versuchen, ist, auch mit unterschiedlichen Öffentlichkeitsarbeitsaktivitäten tatsächlich das Restmüllaufkommen zu reduzieren. Das ist, glaube ich, in einer Großstadt wie Frankfurt ganz wichtig. Wir sind im Moment ungefähr bei einem Niveau von 200 Kilo pro Kopf pro Jahr, das wollen wir bis zum Jahr 2030 noch einmal deutlich auf 120 Kilo reduzieren. Das ist natürlich eine ordentliche Reduktion, die wir durch Aufklärungsarbeit und auch durch so etwas wie die Zero-Waste-Kampagne und den Waste-Bewerb erreichen wollen, um Menschen auch spielerisch Mülltrennung näherzubringen. Wir schauen, dass dann tatsächlich am Ende nur der Restmüll in der Restmülltonne landet, der dann wiederum verbrannt wird und entsprechend genutzt werden kann. Und wir wollen dieses Ziel natürlich auch durch weitere Aktivitäten rund um das, was die FES, die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und insbesondere eben auch das Umweltamt, die ja für die Zero-Waste-Kampagne zuständig sind, erreichen. Das ist absolut wichtig, ich stimme Ihnen vollkommen zu. (Beifall) Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Zapf-Rodriguez! Ich habe eine Rückfrage. Sie haben gerade von der emissionsarmen Energieerzeugung im Müllheizkraftwerk gesprochen. Das gilt natürlich nur dann - und insofern war auch die Rückfrage von Herrn Medoff sehr wichtig -, wenn man sagt, den Müll müssen wir eh verbrennen. Wenn man sich mal überlegt, was an CO2 aus dem Müllheizkraftwerk rauskommt, ist das mehr als bei einem Steinkohle- oder sogar Braunkohlekraftwerk, glaube ich. Die Verbrennung von Müll muss dringend reduziert werden. Sie haben es schon angesprochen, dass wir derzeit weit über den Werten liegen, die wir eigentlich für Frankfurt haben müssten. Welche Ziele können wir uns denn da setzen, und vor allen Dingen, wie ist das dann mit dem Wärmekonzept vereinbar? Danke! Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Es ist tatsächlich so, dass aktuell in den Restmülltonnen unterschiedlichste Müllfraktionen enthalten sind, und das ist eben nicht alles Restmüll. Das ist genau das, worüber wir aufklären wollen: dass wir am Ende nur noch das verbrennen, was tatsächlich verbrannt werden muss, und an den Punkt kommen, dass nur noch die unvermeidbare Abwärme genutzt wird und durch Kraft-Wärme-Kopplung sowohl Wärme als auch Strom erzeugt werden können. Gleichzeitig soll vermieden werden, recycelbares Plastik zu verbrennen. Das ist genau das Ziel. Wir haben uns die Ziele gesteckt, insgesamt das Restmüllaufkommen zu verringern und gleichzeitig auch die Müllkategorien klarer voneinander zu trennen und damit die Menschen zu einem besseren Trennverhalten zu motivieren. Das ist natürlich nicht ganz einfach. Gerade in einer Großstadt wie Frankfurt ist es sehr schwierig, die Menschen zu erreichen. Wir versuchen es über unterschiedliche Informationskanäle, und es ist, denke ich, möglich, die Menschen in den kommenden Jahren weiter dafür zu sensibilisieren, sodass am Ende, wie Sie es bereits sagten, nur noch das verbrannt wird, was tatsächlich verbrannt werden muss. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Der Offene Brief der Mieterinnen der Gellertsiedlung an die ABG, an Josef und Gwechenberger (www.anlage4.de/abgoffener
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3743 Der Offene Brief der Mieterinnen der Gellertsiedlung an die ABG, an Josef und Gwechenberger (www.anlage4.de/abgoffenerbrief.pdf) fordert: "Wir, die Bewohner der Rotlintstr. 105-119 und Münzeberger Str. 10-12 wollen unsere Wohnung behalten! Die geplante Sanierung soll warmmieteneutral durchgeführt werden. Keine Kündigung der jahrelangen Mietverträge und keine Entmietung der Wohnungen. Keine Wohnraumvernichtung durch Wohnungszusammenlegung und keine Veränderung der Grundrisse". Diese Methoden der ABG dürfen keine Schule machen, Menschen zu vertreiben muss gestoppt werden. Ich frage OB Josef, werden Sie den offenen Brief jetzt hier vor allen Augen selbst unterschreiben und ganz Frankfurt auffordern, dies auch zu tun? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Vorsteherin, sehr geehrter Herr Schwichtenberg! Sowohl der zuständige Fachdezernent für die ABG Frankfurt Holding als auch Oberbürgermeister Mike Josef nehmen den offenen Brief der Mieterinnen und Mieter der Rotlintstraße 105 bis 119 und der Münzenberger Straße 10 bis 12 sehr ernst. Frankfurt steht vor der großen Herausforderung, den Gebäudebestand energetisch zu modernisieren und zugleich eine langfristige Bezahlbarkeit sicherzustellen. Das ist eine Aufgabe, die mit vielfältigen Herausforderungen verbunden ist und bei der Bedarfe sensibel miteinander abgewogen werden müssen. Der Magistrat sieht deutlichen Verbesserungsbedarf bei der Finanzierung energetischer Maßnahmen und bei der Verteilung der Kostenbelastung. Förderinstrumente müssen so ausgestaltet sein, dass Bezahlbarkeit und Ökologie gleichwertig berücksichtigt und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Magistrat sieht die ABG in der Verantwortung, bei dieser Aufgabe mit einem Vorbildcharakter voranzuschreiten und sowohl die Belange der Mieter:innen als auch ökologische Aspekte in Einklang zu bringen. Dementsprechend verfolgt die ABG seit Jahren das Ziel, ihre Liegenschaften energetisch zu optimieren, und ist damit weit vorangeschritten. Für die Gellertsiedlung hat der Magistrat mit der ABG bisher folgende Rahmenbedingungen vereinbart: Es gibt für die Bestandsmieterinnen und -mieter eine Rückzugsgarantie. Sie sollen durch die Maßnahmen nicht schlechtergestellt werden. Nur ein Teil der Wohnungen soll zusammengelegt werden, um neue Familienwohnungen mit drei und vier Zimmern zu schaffen. 37 Wohnungen sollen nicht zusammengelegt werden. Bei allen Wohnungen sollen im Zuge der Sanierung Balkone angebaut und Grundrisse angepasst werden. Die Mieterinnen und Mieter haben die Möglichkeit, nach Abschluss der Maßnahmen in ihre Wohnungen oder in eine vergleichbare Wohnung zurückzuziehen. Bei Neuvermietung wird die zukünftige Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreiten. Darüber hinaus wird hier durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung neuer Wohnungen zu 30 Prozent geförderter Wohnraum entstehen. Der Magistrat arbeitet zusammen mit der ABG daran, dass diejenigen Haushalte, die für den Förderweg 1 oder 2 berechtigt sind, zu diesen geförderten Konditionen zurückziehen können. So können die Mieten im Vergleich zu heute gegebenenfalls auch reduziert werden. Die Bestandsmieterinnen und -mieter erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, in andere Wohnungen im ABG-Bestand zu ziehen, und zwar zu gleichen Miethöhen, sofern es sich um einen vergleichbaren Ausstattungsstandard handelt. Falls die Mieterinnen und Mieter zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt sind, bietet ihnen die ABG entsprechenden geförderten Wohnraum an. In diesen Fällen kann die Miete der neuen Wohnung niedriger als in der aktuellen Wohnung sein. Insgesamt wird mit den geplanten Maßnahmen in der Gellertsiedlung auch dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Heute gibt es in den oben genannten Gebäuden 64 Wohnungen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen künftig durch teilweise Zusammenlegung von Wohnungen sowie Dachgeschossausbau insgesamt 63 Miet-wohnungen zur Verfügung stehen, davon 37 Zwei-Zimmer-Wohnungen, 20 Drei-Zimmer-Wohnungen und sechs Vier-Zimmer-Wohnungen. Die Wohnfläche erhöht sich um circa 1.100 Quadratmeter. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Gwechenberg hat eine Zusatzfrage. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Der Herr Gwechenberg ist der Herr Schwichtenberg, aber das macht jetzt nichts. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schwichtenberg, ja, natürlich. Bitte! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (fortfahrend) Klingt ja auch ähnlich. Die Meinungen sind allerdings sehr unterschiedlich. (Heiterkeit) Herr Junker droht jetzt mit der Verwertungskündigung. Das heißt, die Achtzigjährigen, die seit 50 Jahren dort wohnen, bekommen eine Kündigung. Ich habe jetzt erst einmal festgestellt, dass Herr Josef sich drückt und dieses Dokument, das ich verlinkt habe, nicht unterzeichnet. Sie unterzeichnen es nicht, Herr Josef. Okay, ich gebe das so weiter an die Bürger. Jetzt meine Frage: Sie sind offensichtlich mit der Verwertungskündigung einverstanden. Herr Junker behandelt die Leute wie ... - ich will es nicht sagen. Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Nein, ich bin nicht damit einverstanden, und das ist auch nicht mit mir abgestimmt. Was wir mit der ABG vereinbart haben, ist, dass alle Mieterinnen und Mieter eine Rückzugsgarantie erhalten und keine Kündigungen ausgesprochen werden. Und ich kann schlecht einen Brief, der an mich selbst gerichtet ist, unterschreiben. Das ist ein bisschen paradox. (Zurufe) Der offene Brief ist ja an Herrn Josef und mich gerichtet, und Sie fordern mich jetzt auf, einen Brief, der an mich gerichtet ist, selbst zu unterschreiben. Das ist ein bisschen schwierig. Ich nehme den Brief ernst, ich nehme die Sorgen und Nöte der Mieterinnen und Mieter ernst, und ich arbeite daran, dass wir zu einer guten Lösung kommen. Noch mal: Es wird keine Kündigungen geben. Das ist so mit Herrn Junker von der ABG vereinbart; das habe ich auch schriftlich vorliegen, dass keine Kündigungen ausgesprochen werden. Im Gegenteil: Allen Mieterinnen und Mietern wird Ersatzwohnraum angeboten. Zudem besteht die Möglichkeit für sie, wieder zurückzuziehen. Und im Falle, dass sie für den 1. oder 2. Förderweg förderberechtigt sind, kann die Miete auch entsprechend auf 6,50 Euro oder 9,50 Euro Einstiegsmiete sinken. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schwichtenberg hat eine zweite Zusatzfrage. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Ja, die hat er. Es nervt schon alle, gell? Ich höre es raus. (Zurufe) Ihr seid die Spekulanten hinter mir, ich weiß. Geil, wenn die zuhören, denn das wird auch aufgezeichnet. Also, Sie wollen es nicht unterschreiben, aber ich könnte Ihnen einen neuen Zettel schreiben, dass es keine Verwertungskündigungen geben wird. Es wird keine Kündigungen geben, also die Menschen können drinbleiben, ob da draußen ein Balkon hinkommt oder die Decke . . (Zurufe) Ja, eine Kündigung ist ... Umziehen! Wenn man umziehen muss, dann wurde man gekündigt. Seid ihr denn bekloppt hier? Also echt! (Zurufe) Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Also, die Frage ist schwierig zu beantworten. (Beifall, Heiterkeit) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Vielen Dank, Herr Professor Gwechenberger! Meine Tochter spielt ab und zu mit Siri und stellt so ähnliche Fragen. Dann sagt Siri: "Das ist aber nicht nett." Herr Professor Gwechenberger, Sie können ... Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ich bleibe stehen, denn die nächste Frage betrifft das gleiche Thema. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3743 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Das wird dann wohl ein Fall fürs Gericht. Kürzlich hat sich Poseck verzockt. Danke an das Staatsgericht in Wiesbaden, kleine Parteien bleiben im Römer. Ja, ich hatte mal ..., aber nein, ich schweife nicht ab. Ja, bald folgt Junker mit der nächsten Klatsche. Was ist der Stand in der Gellertsiedlung? Junker droht mit Kündigung. Ein zweijähriger Auszug und dann nicht wieder in die eigene Wohnung dürfen, weil die plötzlich doppelt so groß ist, soll keine Kündigung sein? Da frage ich mich, was kann ein mRNA-Impfstoff anrichten? (Zurufe, Heiterkeit) Ja. Die Frage A 389 an den Magistrat dazu interessiert Sie zwar immerhin - Sie haben der Gartenpartei da zugestimmt -, aber kommt wegen AfD, CDU, FDP nicht durch. Tolle Brandmauer! Nicht mal ein Versuch, daran etwas zu ändern. Eigene Fragen haben Sie nicht. Gwechenberger beschwichtigt, aber auch Gwechenberger lässt die Bewohnerinnen im Regen stehen. Nur warme Worte, keine Hilfe. Almut Meyer macht derweil keinen Mut, sondern beschwichtigt und lehnt konkrete Anträge der Gartenpartei ab, ohne eigene zu schreiben. Lauterwald beschwichtigt, man hätte sich mit Junker ausgetauscht. Aber eigene Anträge zu schreiben - wieso? Das würde ja bedeuten, Junker in die Schranken zu weisen. Austauschen reicht ja wohl. Herr Junker fühlt sich ermuntert, den Bewohnern jetzt offen zu drohen mit einer Verwertungskündigung. Immer noch wird hier in der Stadtverordnetenversammlung breit geschlafen und die Bewohner werden immer offensichtlicher ans Messer geliefert, nämlich an Junker. Die Bewohnerinnen leiden immer mehr und haben Angst. Einige über Achtzigjährige wissen auch nicht so genau, was eine Verwertungskündigung ist. Werden sie selbst verwertet? Aber wieso? Und in welches Lager geht es diesmal? Immer und immer kommen die Bewohner in die Ausschüsse, die Jüngeren, die noch können. Ein Tschierschke antwortet, er hat noch keinen Brief von Josef oder an oder von oder überhaupt nichts gesehen. Ja, tschüss, aufhören mit der Politik - eine gute Wahl! Aber Josef drückt sich noch und er hat sich heute gedrückt. Und wie die Sau hat er sich gedrückt heute. Haben Sie es eben nicht erlebt? Gedrückt - zum hundertsten Mal! Die Mieterinnen sind frustriert. Josef wollte eben die Forderung der Unterschriftenaktion nicht unterschreiben und hat seinen Spion antworten lassen. Aber der hat auch nicht unterschrieben. Ausziehen können die Bewohner der Gellertsiedlung wohl von alleine. Wohngeld zu beantragen - eine Kleinigkeit laut Junker. Er sagt wirklich, wenn die Miete teurer ist, dann beantragt Wohngeld. Bei einem veränderten neuen Mietvertrag kann man ja Wohngeld beantragen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schwichtenberg, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (fortfahrend) Ja, das hat er gesagt. Nun gut, es gibt die Oberklatsche. (Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schwichtenberg! (Zurufe) Herr Schwichtenberg, ich erteile Ihnen einen Raumverweis, wenn Sie solche Ausdrücke verwenden. Bitte verlassen Sie den Raum. (Zurufe) Verlassen Sie den Raum. Diesen Ton lasse ich mir hier nicht bieten. Verlassen Sie den Raum. (Zurufe) Verlassen Sie den Raum. Sofort! (Zurufe) Für den Rest des Abends. (Zurufe) Das können Sie machen. (Zurufe) He, Ruhe jetzt! (Zurufe) Ruhe jetzt! (Zurufe) Sie haben hiermit zwei Rügen und einen Ordnungsruf und Sie müssen den Raum verlassen. Machen Sie das in Ruhe. Stadtverordnete Ursula Busch, SPD: Ich beantrage eine Unterbrechung, bis Herr Schwichtenberg den Raum verlassen hat. (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Wir unterbrechen jetzt für fünf Minuten. Das reicht für Sie, um Ihre Tasche zu packen. (Zurufe) (Unterbrechung der Beratungen von 20:05 Uhr bis 20:13 Uhr) Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Die ABG Frankfurt Holding errichtet zunehmend Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen zum Verkauf sowie Mietwohnungen,
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3744 Die ABG Frankfurt Holding errichtet zunehmend Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen zum Verkauf sowie Mietwohnungen, die für normale Einkommen nicht mehr bezahlbar sind. Gleichzeitig führen energetische Sanierungen im Bestand durch Wohnungszusammenlegungen und deutliche Mietsteigerungen zur Verdrängung angestammter Mieter:innen. Ich frage den Magistrat: Wie rechtfertigt der Magistrat, dass die städtische ABG durch Wohnungszusammenlegungen, hohe energetische Standards und massive Mietsteigerungen faktisch zur Verdrängung der bisherigen Mieter:innen in der Gellertsiedlung beiträgt? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Yilmaz! Zunächst muss klargestellt werden, dass die ABG weder Eigentumswohnungen noch Einfamilienhäuser baut. Die ABG baut ausschließlich Mietwohnungen. Für die Gellertsiedlung gibt es für die Bestandsmieterinnen und -mieter eine Rückzugsgarantie. Sie sollen durch die Maßnahme nicht schlechtergestellt werden. Darüber hinaus wird nur ein Teil der Wohnungen zusammengelegt. Bei Neuvermietungen wird die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten. Zudem strebt die ABG mit Unterstützung der Stadt an, dass 30 Prozent geförderter Wohnraum geschaffen wird. Bestandshaushalte, die förderberechtigt sind, können daher zu geförderten Konditionen zurückkehren. Auch besteht die Möglichkeit, andere geförderte Wohnungen im ABG-Bestand zu erhalten. Insgesamt entstehen durch gezielte Anbauten und den Ausbau des Dachgeschosses circa 1.100 Quadratmeter mehr Wohnfläche und damit zusätzlicher und dringend benötigter Wohnraum. Darüber hinaus verweist der Magistrat aufgrund der ähnlichen Fragestellung auf die Antwort zu der Frage Nr. 3743. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Eyup Yilmaz. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) In der Planungsausschusssitzung haben die Mieterinnen und Mieter nachgefragt, warum die Wohnungszusammenlegung durchgeführt wird. Sie haben geantwortet, dass die Familien Wohnungen brauchen, deshalb. Aber die ABG Holding verkauft Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, obwohl sie ihre 30-Prozent-Quote niemals erreicht hat. Im letzten Jahr hat die ABG Holding nur 54 geförderte Wohnungen gebaut. Schauen Sie einmal auf die Homepage der Nassauischen Heimstätte und der ABG Holding; sie werben nur noch für Eigentumswohnungen. Und Sie reden hier über die Zusammenlegung von Wohnungen, um Familien zu fördern. Was hat das damit zu tun? Wie können Sie es rechtfertigen, dass eine Wohnungszusammenlegung auch in der Gellertsiedlung geschieht? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ich versuche nachzuvollziehen, was genau die Frage ist. Ich habe es so verstanden, dass ... (Zurufe) Ich bin gerade am Antworten, Herr Yilmaz. Zum einen ist es richtig, dass, wenn man sich die Gesamtfertigstellungszahlen in Frankfurt anschaut, nicht zu 30 Prozent geförderter Wohnraum geschaffen wird. Das hat damit zu tun, dass die Stadt eben auf sehr vielen Flächen, wo bereits Planungsrecht besteht oder wo beispielsweise Dachgeschossausbauten stattfinden, keine Möglichkeit hat, geförderten Wohnraum einzufordern. Man muss allerdings sehen, dass das bei größeren Projekten, wo wir diese Möglichkeiten haben, auch passiert. So entsteht beispielsweise im Schönhofviertel und am Rebstock zu 30 Prozent geförderter Wohnraum. Und auch in diesem und im nächsten Jahr werden um die 1.000 geförderte Wohnungen fertiggestellt: im Schönhofviertel von der Nassauischen Heimstätte und im Rebstockviertel von der ABG. Was wir jetzt hier vereinbart haben, ist, dass die ABG in dieser Bestandssiedlung im Rahmen der Sanierung 30 Prozent geförderten Wohnraum quasi neu schafft - durch Neubau, durch Dachgeschossausbauten, durch Zusammenlegung von Wohnungen und durch den Ankauf von Belegrechten -, sodass in allen Wohnungsgrößen bezahlbarer geförderter Wohnraum entsteht, das heißt sowohl kleinere Wohnungen als auch Familienwohnungen, weil wir bei allen Wohnformen einen hohen Bedarf an gefördertem Wohnraum haben. Die Zusammenlegung von Wohnungen in der Gellertsiedlung rechtfertigen wir damit, dass wir auch einen hohen Bedarf an Familienwohnungen haben. Wir haben aber auch sichergestellt, dass 37 kleine Wohnungen erhalten bleiben, damit für die Mieterinnen und Mieter tatsächlich auch weiterhin eine realistische Chance besteht, zurückziehen zu können. Mit der ABG haben wir schriftlich fixiert, dass alle Haushalte eine Rückzugsgarantie beziehungsweise eine Rückzugsmöglichkeit bekommen. Die Baumaßnahme soll quasi in leerem Zustand stattfinden, weil umfassende Maßnahmen geplant sind. Alle Leitungen sollen erneuert werden; das ist einfacher und günstiger, wenn die Häuser leer sind. Daher wird den Haushalten während der Bauphase anderer Wohnraum angeboten. Und zusätzlich wird ihnen angeboten, dauerhaft an einen anderen Standort umzuziehen - zu den gleichen Quadratmeterpreisen wie bisher oder gegebenenfalls zu niedrigeren Preisen, sofern sie förderberechtigt sind. Das prüfen wir individuell für jeden Haushalt. Bei einer Neuvermietung, praktisch wenn jemand dort neu in eine sanierte Wohnung einzieht, liegt die Miete bei 15 Euro pro Quadratmeter. Bei allen, die zurückziehen möchten - da befinden wir uns noch in Verhandlungen -, prüfen wir individuell, wie hoch die Miete genau sein wird. Das hat viel damit zu tun, wie hoch die Miete heute ist, die die jeweiligen Mieterinnen und Mieter zahlen, und welche Rahmenbedingungen jeweils für diese Mieterinnen und Mieter gelten. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Yilmaz hat noch eine zweite Zusatzfrage. Bitte schön! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Sie haben eine gute Rhetorik, aber Sie haben inhaltlich gar nichts gesagt und keine Lösungen genannt. (Beifall) Ich frage daher: Wie erklären Sie den Mieterinnen und Mietern in der Gellertsiedlung, dass sie ausziehen müssen, damit angeblich mehr Familienwohnungen entstehen, die sich anschließend niemand leisten kann? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Das ist eine These, die Sie hier in den Raum stellen - genauso wie die These, dass die ABG Eigentumswohnungen bauen würde. Die ABG baut seit zehn Jahren keine Eigentumswohnungen mehr. Das ist nachgewiesen. (Zurufe) Das wäre wirklich mal schön, wenn wir für Ihre Aussagen Belege hätten. Das wäre hilfreich, und dann könnte man dem auch nachgehen. Da kommt leider nichts. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3744 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Unter dieser Atmosphäre ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Können wir hier bitte wieder Ruhe einkehren lassen? (Glocke) Herr Yilmaz, Sie haben das Wort. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren! Die Situation in der Gellertsiedlung ist kein Einzelfall. Was wir dort erleben, ist vom sozialen Auftrag der städtischen Wohnungspolitik vollständig entkoppelt. Im Planungsausschuss fragten betroffene Bürgerinnen und Bürger, warum Wohnungen zusammengelegt werden sollen. Der Planungsdezernent Marcus Gwechenberger hat dazu gesagt, dass Wohnungen für Familien benötigt werden. Wie ich heute schon gesagt habe, finde ich diesen Satz unfassbar. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding baut Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, sie verkauft aber auch Wohnungen und spekuliert mit Grundstücken. Das wissen wir. Sie haben mir gesagt, ich soll das beweisen. Man sieht das, wenn man auf die Homepage der ABG schaut und dort nach Eigentumswohnungen sucht. Herr Gwechenberger, Sie sagen nicht nur in diesem Parlament Unwahrheiten, sondern Sie gucken in die Kamera und belügen die ganze Stadtgesellschaft. Das ist ein Verhalten, das die SPD weiter in die Tiefe sinken lassen wird. Das müssten Sie eigentlich wissen. Die Menschen in der Gellertsiedlung verlieren ihr Zuhause nicht, weil die Gebäude baufällig sind. Sie verlieren es, weil Rendite wichtiger geworden ist als Menschen - und das bei einer städtischen Gesellschaft. Energetische Sanierungen sind richtig, aber sie müssen wärmeneutral sein. Klimaschutz darf nicht Dämmung für die Fassade, aber Kälte für die Menschen bedeuten. Die ABG verhält sich längst wie ein privater Konzern. Und der Magistrat tut so, als ob er damit nichts zu tun hat. Dabei sitzt die Koalition im Aufsichtsrat, Oberbürgermeister Mike Josef ist Vorsitzender. Das ist keine soziale Wohnungspolitik, sondern eine Politik der Verdrängung, beschlossen im Rathaus. Frankfurt braucht einen Kurswechsel. Städtische Wohnungen sind kein Geschäftsmodell, sondern Teil der Daseinsvorsorge. Wer öffentliche Wohnungen wie Ware behandelt, darf sich über Verdrängung nicht wundern. Wir sagen klar: Wir wollen keinen Verkauf städtischer Wohnungen und keine Wohnungszusammenlegung auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Stattdessen wollen wir wärmeneutrale Sanierungen und eine ABG, die wieder dem Gemeinwohl dient und nicht der Bilanz. Die Wohnungskrise ist politisch gemacht, und sie kann nur politisch gelöst werden. Vielen Dank! Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Die räumliche Situation der Bertha-Jourdan-Schulen ist seit Jahren angespannt. Der Magistrat beschäftigt sich seit mehre
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3745 Die räumliche Situation der Bertha-Jourdan-Schulen ist seit Jahren angespannt. Der Magistrat beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit einem möglichen Umzug in die ehemalige DB-Zentrale in der Stephensonstraße. Vielfältige Probleme dieses Mietprojektes, wie zum Beispiel der extrem hohe Mietpreis, sind inzwischen bekannt. Es gibt aber auch rechtliche Bedenken. Ich frage den Magistrat: Welche Bedenken bestehen seitens des Rechtsamtes gegen das Mietprojekt, und seit wann bestehen diese? Antwort des Magistrats: Das Dezernat Bildung, Immobilien und Neues Bauen strebt eine Anmietung der Liegenschaft für schulische Zwecke und Zwecke der Kindertagesbetreuung an; dies wurde dem Magistrat zur Beratung übermittelt. Diese Beratungen unterliegen nach Paragraph 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Magistrats der Vertraulichkeit; somit kann zu den im Magistrat behandelten Vorlagen einschließlich der dazugehörenden Stellungnahmen der Zentralämter keine öffentliche Auskunft gegeben werden. Unabhängig davon steht der Magistrat den Fraktionen jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

  • Am 7. Dezember 2025 wurde im Rahmen der sogenannten „Antifaschistischen Filmreihe“ der Film „Gaza Fights for Freedom“ ge
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3746 Am 7. Dezember 2025 wurde im Rahmen der sogenannten "Antifaschistischen Filmreihe" der Film "Gaza Fights for Freedom" gezeigt. Der Film unterstützt antisemitische Narrative, verklärt Terroristen und verbreitet deren Propaganda. Zudem wird als Partner der Vorführung die "Jüdische Stimme" aufgeführt, die vom Verfassungsschutz als extremistische Organisation geführt wird. Dennoch wurde auch diese Vorführung vom Kulturamt der Stadt Frankfurt gefördert. Eine Stellungnahme folgte erst nach der Vorführung. Eine echte Distanzierung fand nie statt. Ich frage den Magistrat: Wieso unterstützte der Magistrat ungeprüft antisemitische Terrorpropaganda, und wie möchte er sicherstellen, dass so etwas fortan nicht mehr passieren wird? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwander, die Behauptung der "ungeprüften Unterstützung antisemitischer Terrorpropaganda" weist der Magistrat ausdrücklich zurück! Auch entspricht es nicht den Tatsachen, dass eine Distanzierung nicht stattgefunden habe. Der Magistrat lehnt entschieden jegliche Form von Antisemitismus, Hass und Hetze ab. Dafür darf es in unserer Stadtgesellschaft keinen Platz geben! Mit der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt pflegt er eine sehr vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit. Der Magistrat stellt sich entschlossen jeglicher Form von Antisemitismus entgegen, beobachtet antisemitische Tendenzen und wirkt ihnen mit verschiedenen Maßnahmen entgegen. Dies drückt sich in den öffentlichen Positionierungen der Stadt Frankfurt am Main aus, in der Sichtbarmachung jüdischen Lebens, durch die Sensibilisierung für Antisemitismus und durch verschiedene Beratungs- und Bildungsangebote. Bereits vor der Vorführung hat der Magistrat von der geplanten Veranstaltung erfahren und sich daraufhin sofort von der Vorführung des Films unter Beteiligung der "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost" distanziert. Ebenso umgehend wurde gehandelt und die Veranstaltenden aufgefordert, das Logo des Kulturamts aus allen Zusammenhängen mit der betreffenden Filmvorführung zu entfernen; dieser Aufforderung wurde unverzüglich entsprochen. Außerdem wurden die Veranstaltenden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass jeglicher Gebrauch strafrechtlich relevanter anti-semitischer Äußerungen, Handlungen und Narrative im Rahmen der Veranstaltung unterbunden wird. Bei der Förderung von Filmfestivals und Filmreihen ist es dem Magistrat ein zentrales Anliegen, die Meinungsvielfalt zu ermöglichen und die kuratorische Freiheit der Veranstaltenden zu respektieren. Zugleich ist Voraussetzung jeder Förderung, dass keine gesetzes- oder verfassungswidrigen Vorhaben unterstützt werden. Maßgeblicher Förderzweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Hinsichtlich der Förderverfahren im Fachbereich Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt unterliegen auch diese grundsätzlich einem präventiven Prüfprozess auf Grundlage entsprechender Förderrichtlinien. Diese sehen vor, dass geförderte Maßnahmen mit den demokratischen Grundwerten der Stadt Frankfurt am Main vereinbar sein müssen. Eine Förderung extremistischer, diskriminierender oder demokratiefeindlicher Inhalte ist ausgeschlossen. Der Magistrat wird zudem die bestehenden Förderprozesse weiter evaluieren und sich stets dafür einsetzen, dass antisemitische Inhalte, extremistische Propaganda erkannt und ausgeschlossen werden können, ohne dabei die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- und Meinungsfreiheit pauschal einzuschränken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Der durch die linksextreme „Vulkangruppe“ veranlasste Stromausfall in Berlin macht deutlich, wie zentral ein funktionier
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3747 Der durch die linksextreme "Vulkangruppe" veranlasste Stromausfall in Berlin macht deutlich, wie zentral ein funktionierender und qualitativ hochwertiger Katastrophenschutz ist, insbesondere während mehrtägigen Schadenslagen mit Tausenden von Betroffenen. Vergleichbare Sabotageangriffe auf das Stromnetz seitens ausländischer Mächte verstärken den Eindruck einer nur schwach geschützten kritischen Infrastruktur. Ich frage den Magistrat: Wie ist Frankfurt auf vergleichbare Stromausfälle vorbereitet, und welche Erkenntnisse zieht die Stadtregierung aus den wiederholten Großschadenslagen in Berlin? Antwort des Magistrats: Die Fragen Nr. 3747 und 3762 beantwortet der Magistrat gleichlautend: Der Magistrat schickt voraus, dass alle beteiligten Stellen erhebliche Anstrengungen für die Vorbereitung auf eine solche Situation im Rahmen des Möglichen aufwenden. Dessen ungeachtet ist deutlich herauszustellen, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können. Zur Überbrückung eines möglichen Stromausfalls verweist der Magistrat daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, herausgibt. Die Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Handlungsbereich Stromausfälle in Frankfurt am Main können im Internet unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Grundsätzlich hat Deutschland eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme weltweit. Das gilt gleichermaßen sowohl für Hessen als auch Frankfurt am Main. Größtenteils redundante Systeme gewährleisten in Frankfurt eine hohe Versorgungszuverlässigkeit. Seitens der Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, ein Tochterunternehmen der Mainova AG, wird die Sicherheit des Netzes durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet. Zudem ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt. Das heißt, wenn eine Stromleitung ausfällt, sorgen weitere redundante Betriebsmittel für eine stabile Versorgung. Zudem ist die Stromversorgung Frankfurts durch den Anschluss an zwei Übertragungsnetze, von Amprion und Tennet, abgesichert. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann ein Stromausfall aufgrund von Wetterereignissen, technischen Defekten oder externen Beschädigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für den seltenen Fall eines Stromausfalls gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle, zum Beispiel wenige Straßenzüge, hält die Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Außerdem hält die NRM für einen Netzwiederaufbau nach großflächigeren Stromausfällen Notfallpläne vor. Diese Notfallpläne sind sowohl mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber TenneT als auch den örtlichen Behörden abgestimmt. Notfall- und Krisenszenarien sowie die dazugehörigen Maßnahmenpläne bestehen und werden fortlaufend überprüft sowie an veränderte Rahmenbedingungen, Gefährdungslagen und Risiken angepasst. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Die städtischen Ämter sind zusammen mit der Mainova und dem Land Hessen im ständigen Austausch. Derzeit wird geprüft, welche Erkenntnisse aus dem Vorfall in Berlin ggf. eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenpläne erforderlich machen. Die Frankfurter Kliniken haben einen valide aufgebauten Krankenhausalarm- und Einsatzplan. In diesem wird auch das Szenario "langanhaltender Stromausfall" beschrieben. Alle Kliniken sind mit einer entsprechenden Notstromversorgung ausgestattet, die regelmäßig auf Funktionsfähigkeit getestet wird. Feuerwehr und Rettungsdienste in Frankfurt sind ebenfalls auf einen möglichen Stromausfall vorbereitet und können durch Notstromversorgungen den Bürgerinnen und Bürgern in akuten Notsituationen Hilfe leisten. Einsatzkonzepte und spezifische Einsatzpläne liegen hierzu vor. Zudem beübt die Stadt Frankfurt am Main seit Jahren unterschiedlichste Szenarien mit Großübungen im Stadtgebiet mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in eskalierenden Lagen zu trainieren. Ein Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahren- und Sabotagelagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Die nächste Großübung in Frankfurt am Main findet im September 2026 statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Esther Gebhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Im Land Berlin existiert der „Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser“, den eine Arbeitsgruppe erstellt hat. In der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3748 Im Land Berlin existiert der "Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser", den eine Arbeitsgruppe erstellt hat. In der Gruppe sind Vertreter*innen aus der Berliner Krankenhausgesellschaft, aus zwölf Krankenhäusern, der Bundeswehr, des Bestatterverbandes Berlin, des Apothekenverbandes Berlin und der Rettungsorganisationen. Die Federführung obliegt der Gesundheitssenatorin. Teile des nicht-öffentlichen Rahmenplans wurden über "Frag den Staat" geleakt. Die Bundesländer sind verpflichtet, eigene Rahmenpläne zur zivilen Verteidigung aufzustellen. Auch die Kommunen müssen lokale Pläne erstellen. Ich frage den Magistrat: Wie weit ist die Erstellung eines lokalen Plans zur zivilen Verteidigung, und wer ist an der Erstellung beteiligt? Antwort des Magistrats: Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main arbeitet seit 2023 intensiv an der Ausplanung der Aufgaben, die der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zugewiesen wurden. Die Federführung dieser Aufgabe obliegt der Stabsstelle 38 - Gesamtkoordination Zivile Verteidigung/Geheim- und Sabotageschutz - die mit Wirkung vom 01.11.2025 geschaffen wurde. Ebenso hat der Magistrat mit Beschluss vom 05.01.2026 die Besondere Aufbauorganisation Stufe 2 zur lagebezogenen Koordination aufgrund der fortdauernden hybriden Bedrohungslage, insbesondere infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, "BAO hybride Bedrohung", einberufen. Weiterhin wird regelmäßig das Krisenmanagementkonzept für den Verwaltungsstab beübt, um auch in hochdynamischen Gefahren- und Sabotagelagen handlungsfähig zu bleiben. An dieser Aufgabe sind diverse Akteure beteiligt. Bezogen auf das Gesundheitswesen beteiligt sich das Gesundheitsamt Frankfurt am Main an allen Abstimmungsterminen zur "Zivilen Verteidigung" und darüber hinaus am "Stufenmodell städtisches Krisenmanagement" - vgl. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4153, zur M 177 - und liefert fristgerecht den erbetenen und erforderlichen Input zu. Die oben genannten Planungen schreiten kontinuierlich voran. Darüber hinaus informierte der Hessische Städtetag per Rundschreiben RS-0482-2025 vom 04.12.2025: "Der Deutsche Städtetag hat (. ) mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen das von Bund und Ländern erarbeitete Nationale Schutzraumkonzept veröffentlicht werden soll. Die Kommunen werden ab Januar 2026 die Aufgabe haben, entsprechende Räume zu identifizieren. Im Mittelpunkt steht der Bevölkerungsschutz, der vor Ort gewährleistet sein soll. Dafür stellt der Bund finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Zunächst soll für das kommende Jahr ein Betrag in Höhe von 30 Mio. € bereitgestellt werden. Außerdem stellt der Deutsche Städtetag erneut fest, dass Kommunen zwar die Aufgabe des Zivilschutzes übernehmen können, dafür aber die Ressourcen vom Bund (und teilweise von dem jeweiligen Land) benötigen. Es seien sowohl finanzielle Mittel nötig, als auch entsprechende Konzepte, damit ein einheitliches Vorgehen gewährleitet werden könnte. (...) Auch das Land Hessen ist in der Pflicht, seinen Beitrag zu leisten. Insbesondere ist damit die finanzielle und konzeptionelle Unterstützung angesprochen, zum Beispiel im Bereich der zivilen Alarmplanung." Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Am 3. Juli 2025 wurde vom Frankfurter Stadtparlament trotz großer Bedenken beschlossen, in der Niddastraße 76 ein neues
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3749 Am 3. Juli 2025 wurde vom Frankfurter Stadtparlament trotz großer Bedenken beschlossen, in der Niddastraße 76 ein neues Suchthilfezentrum für drogenabhängige Personen einzurichten. Innerhalb des Magistrats gibt es zu Recht noch immer keinen Kompromiss über den Betrieb dieses beschlossenen Suchthilfezentrums. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum wurde die M 83/25 schon letztes Jahr vorgelegt, ohne dass die Crackrauchplätze der bestehenden Drogenkonsumräume fertig waren und ohne dass es ein abgestimmtes Konzept für ein Suchthilfezentrum gab? Antwort des Magistrats: Die zunehmende Verbreitung von Crack in der Drogenszene im Frankfurter Bahnhofsgebiet erfordert eine konzeptionelle Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs, die dieser Entwicklung Rechnung trägt. Dabei geht es vor allem darum, Zugänge zu bestehenden Hilfsangeboten so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten, um crackkonsumierende Menschen, die von einer extremen Konsumdynamik getrieben sind, wirkungsvoll zu erreichen. Die Erweiterung der Plätze zum inhalativen Konsum in den bestehenden Einrichtungen verlief gemäß dem Konzept "Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs - Crack im Fokus" parallel zur Planung des Hilfezentrums und stellt keine Alternative, sondern eine Ergänzung dar. Das neue Frankfurter Hilfezentrum, welches im M 83 von der Stadtverordnetenversammlung auch in der inhaltlichen Ausrichtung beschlossen wurde, wird multidisziplinäre und passgenaue Angebote unter einem Dach vereinen, die nicht nur auf Konsummöglichkeiten fokussieren, sondern den Konsumierenden auch darüberhinausgehende Hilfsmöglichkeiten und Perspektiven bieten. Diese Einrichtung, die so vielfältige Hilfen und Angebote integriert, zielt auf die gesundheitliche und psychosoziale Stabilisierung der Menschen ab und soll eine Brücke aus dem Bahnhofsviertel schaffen, in weiterführende, szeneferne Angebote. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • In der Silvesternacht 2025/2026 wurden an mehren Orten in Frankfurt Böllerverbotszonen ausgewiesen, insbesondere auf der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3750 In der Silvesternacht 2025/2026 wurden an mehren Orten in Frankfurt Böllerverbotszonen ausgewiesen, insbesondere auf der Zeil und auf dem Eisernen Steg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie hat sich aus Sicht des Magistrats die Ausweisung der Böllerverbotszonen bewährt, und wie viele Verstöße gegen das Böllerverbot innerhalb dieser Zonen wurden in der Silvesternacht festgestellt? Antwort des Magistrats: Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main befürwortet - im Einklang mit dem Ordnungsamt - die Ausweitung der bestehenden Feuerwerk-Verbotszonen auf die beiden Mainuferseiten. Voraussetzung ist eine rechtssichere Begründung. Die entsprechenden Grundlagen wurden uns durch die Landespolizei zugesagt. Laut eigenen Feststellungen und denen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main haben sich die bestehenden Verbotszonen bewährt, da nach wiederholter Anordnung der Verbote eine weitgehende Akzeptanz/Befolgung zu verzeichnen ist. Die Datengrundlagen werden Gegenstand der Nachbetrachtung inklusive Planungen für den Jahreswechsel 2026/2027 ab Spätsommer dieses Jahres sein. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete am 08.01.2026 in einem Artikel mit der Überschrift „Bürger protestieren gegen Straßen-Gebet“ über ein
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3751 Die FNP berichtete am 08.01.2026 in einem Artikel mit der Überschrift "Bürger protestieren gegen Straßen-Gebet" über eine Bürgerinitiative in Rödelheim, die sich gegen regelmäßige islamische Veranstaltungen auf der Eschborner Landstraße richtet. Einem "normalen Bürger" sei zu erklären, warum "ein verbotener Verein, der den Hass der Mullahs bis nach ganz Hessen getragen hat, weiter öffentlich predigen darf - und dabei regelmäßig den Straßenverkehr blockiert", so äußerte sich laut FNP die Vorsitzende des CDU-Stadtbezirksverbandes in einer Mitteilung hierzu. Ich frage den Magistrat: Ist ein Ende dieser genannten Einschränkungen für die Bürger in Rödelheim abzusehen? Antwort des Magistrats: Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz sind erlaubnisfrei. Ein demokratischer Rechtsstaat schützt ausdrücklich auch das Recht, gegen staatliche Maßnahmen, wie hier ein Vereinsverbot, öffentlich zu protestieren. In Bezug auf das Vereinsverbot gegen das Zentrum der Islamischen Kultur, ZIK, durch das Bundesinnenministerium muss darauf hingewiesen werden, dass die laufenden Versammlungen von einer Privatperson angezeigt werden. Das Vereinsverbot richtet sich gegen die Organisation, suspendiert jedoch nicht die individuellen Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Gleichwohl hat die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt die Situation und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Anwohnenden sowie den öffentlichen Personennahverkehr sehr genau im Blick. Aufgrund der Intensität der Versammlungen, die nicht über Wochen sondern über Monate andauern, wurde nach einer intensiven fachlichen Prüfung und Abstimmung zwischen dem Ordnungsamt, der Landespolizei, dem Straßenverkehrsamt, dem Rechtsamt und der VGF am 16. Januar eine grundlegende Änderung der Versammlungslage verfügt. Ab dem heutigen 29. Januar wird die Versammlung von der Fahrbahn der Eschborner Landstraße auf eine gegenüberliegende Grünfläche sowie den Gehweg entlang der Straße "Am Seedamm" verlegt. Die Beeinträchtigungen für den Busverkehr sind dadurch beseitigt. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Die Landespolizei kündigt an, dass sie auch auf der Zeil zwischen Konstabler- und Hauptwache Videoüberwachungsanlagen ei
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3752 Die Landespolizei kündigt an, dass sie auch auf der Zeil zwischen Konstabler- und Hauptwache Videoüberwachungsanlagen einrichten möchte. Laut Presse wünscht sie sich, dass diese Anlagen mittelfristig von der Stadt betrieben werden. Ich frage: Wie beurteilt der Magistrat die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung auf der gesamten Zeil, und sieht er sich dafür zuständig, den Wunsch der Landespolizei umzusetzen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat handelt gesetzmäßig und geht deshalb von der gesetzlichen Grundlage der Datenerhebung an öffentlichen Orten und besonders gefährdeten öffentlichen Einrichtungen aus, wie sie in § 14 HSOG normiert ist. Im Falle einer Videoüberwachung auf der Zeil ist speziell § 14 Absatz 3 HSOG einschlägig. Dessen Anwendung kommt nur in Betracht, wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind, was unter anderem dann der Fall ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an diesen öffentlich zugänglichen Orten Straftaten drohen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind auf der Grundlage einer ortsbezogenen Lagebeurteilung unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zu ermitteln und zu dokumentieren. Dem Magistrat liegt eine entsprechend dokumentierte Lagebeurteilung der Hessischen Polizei bis dato nicht vor, so dass er auch noch nicht prüfen konnte, ob er die gesetzlichen Voraussetzungen zur Installation einer stationären Videoüberwachungsanlage für gegeben hält. Insofern nimmt der Magistrat entsprechende Ideen des Hessischen Innenministers, über die kürzlich in der Presse zu lesen war, zunächst zur Kenntnis. Die Befugnis zur Videoüberwachung öffentlicher Bereiche haben nach § 14 Absatz 3 HSOG die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden gleichermaßen, so dass der Magistrat nicht zwingend dafür zuständig ist, einen entsprechenden Wunsch der Landespolizei umzusetzen. Vielmehr kann diese das auch eigenständig veranlassen, falls sie den Bedarf dafür sieht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • In Berlin mussten Teile der Einwohnerschaft mehrere Tage auf Strom und damit fast immer auch auf Heizung, Kühlschrank, L
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3753 In Berlin mussten Teile der Einwohnerschaft mehrere Tage auf Strom und damit fast immer auch auf Heizung, Kühlschrank, Licht etc. verzichten. Nachbar*innen sind oft die ersten Helfenden in derartigen Notlagen. Verschiedene Frankfurter Hilfsorganisationen bieten Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten, EHSH, an. Ich frage den Magistrat: Welche Hilfsorganisationen genau sind dies, und wie viele Teilnehmende wurden im Jahr 2024 und 2025 für die EHSH-Ausbildung gemeldet? Antwort des Magistrats: In der Branddirektion führen der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst die Erste Hilfe Kurse mit Selbstschutzinhalten, EHSH-Kurse, im Auftrag des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nach dessen Rahmenkonzept durch. Der Arbeiter-Samariter-Bund konnte für 2024 und 2025 keine EHSH-Kurse anbieten, erwartet für das Jahr 2026 aber rund 1.000 Teilnehmende. Bei der Johanniter Unfallhilfe liegen dem Magistrat für 2024 keine Zahlen vor. Im Jahr 2025 wurden für den Bereich Frankfurt am Main insgesamt 105 Personen geschult. Beim Malteser Hilfsdienst wurden in 2024 und 2025 keine EHSH Ausbildungen durchgeführt, diese starten erst im Jahr 2026. Das Deutsche Rote Kreuz bot 2024 mehrere EHSH-Kurse für insgesamt 398 Teilnehmende an. 2025 waren es insgesamt 61 Teilnehmende. Von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft liegen dem Magistrat keine Zahlen vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Friederike von Franque Vertraulichkeit: Nein

  • Die Klassen 5 bis 7 der IGS Süd mussten in den Sommerferien überstürzt an den Biegweg ziehen, da das Gebäude in Sachsenh
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3754 Die Klassen 5 bis 7 der IGS Süd mussten in den Sommerferien überstürzt an den Biegweg ziehen, da das Gebäude in Sachsenhausen akut einsturzgefährdet ist. Derzeit lernen die Jahrgänge 8 bis 10 immer noch in einem Nebengebäude am alten Standort. Für die geplante Verlagerung der Klassen 8 bis 10 an den Biegweg wird jedoch eine Containeranlage benötigt, für die ein Bauantrag eingebracht und eine Bestellung aufgegeben werden muss. Die Teilung stellt die Schulgemeinde vor große Herausforderungen und muss dringend behoben werden. Daher frage ich den Magistrat: Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Containeranlage, und wie sieht der Bauzeitplan - unter Angabe der KW für alle notwendigen Maßnahmen - bis zum Umzug in den Sommerferien 2026 aus? Antwort des Magistrats: Die Containeranlage ist beauftragt, der Bauantrag läuft und die Containeranlage wird der Schule rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In den Sommerferien können die Klassen 8 bis 10 der IGS Süd wie geplant umziehen, sodass der Schulbetrieb nach den Sommerferien für die gesamte Schule am Auslagerungsstandort aufgenommen werden kann. Der Zeitplan für die Errichtung der Containeranlage sieht wie folgt aus: • Ausführungsplanung mit anschließender Produktion Containeranlage, KB-Container, seit Dezember 2025; • Erstellung Leistungsverzeichnisse Kanalarbeiten, Gründung und Erschließung seit Mitte Januar 2026; • Ausführung Kanalarbeiten Ostern 2026 - KW 15; • Anlieferung und Aufstellen Container Anfang Juni 2026 - KW 23; • Fertigstellung und Übergabe Containeranlage an Nutzer Ende Juli 2026 - KW 31; • Fertigstellung Außenanlage Herbstferien 2026 - KW 41. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Der Abenteuerspielplatz Wildgarten in Sachsenhausen erfreut sich großer Beliebtheit. Nun wird berichtet, dass der Abente
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3755 Der Abenteuerspielplatz Wildgarten in Sachsenhausen erfreut sich großer Beliebtheit. Nun wird berichtet, dass der Abenteuerspielplatz weniger Mittel zur Verfügung hat und in seiner Existenz gefährdet ist. Es wird ein Fehlbetrag von 40.000 Euro genannt. Um den Fehlbetrag aufzufangen, wird um Spenden gebeten. Im Haushaltsjahr 2024 betrug die städtische Förderung für alle Abenteuerspielplätze in Frankfurt 945.455,45 Euro. Ich frage den Magistrat: Sind die finanziellen Probleme des Abenteuerspielplatzes Wildgarten auf eine Reduzierung der städtischen Mittel zurückzuführen, und ist geplant, diesen Zuschuss wieder aufzustocken? Antwort des Magistrats: Seitens der Stadt Frankfurt am Main kam es zu keiner Zuschusskürzung beim Abenteuerspielplatz Wildgarten, vielmehr konnte in Umsetzung des Etatantrages E 484/24 - dauerhafte Anhebung und Dynamisierung des Jugendhilfebudgets - für die Einrichtung seit 2023 ein Mittelaufwuchs bei der Regelförderung von circa 15 Prozent realisiert werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

  • Dezernentin Weber, SPD, und Oberbürgermeister Josef, SPD, erklärten vor der Räumung der besetzten Lahnstraße 1 im Septem
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3756 Dezernentin Weber, SPD, und Oberbürgermeister Josef, SPD, erklärten vor der Räumung der besetzten Lahnstraße 1 im September 2025, sie wollten das besetzte Ladenlokal "zeitnah einer Nutzung für den Stadtteil, zum Beispiel für ein Quartiersmanagement, zur Verfügung stellen" . Ich frage den Magistrat: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung dieser angekündigten Nutzung des städtischen Ladenlokals in der Lahnstraße 1, und wann ist konkret damit zu rechnen, dass das Ladenlokal einer Nutzung für den Stadtteil - zum Beispiel Quartiersmanagement - übergeben wird? Antwort des Magistrats: Der Magistrat bereitet zusammen mit der KEG derzeit vor, das eine leerstehende Ladenlokal in der Liegenschaft Lahnstraße 1 einer öffentlichen Nutzung zuzuführen und steht hierzu in Verbindung mit mehreren gemeinnützig tätigen Interessent:innen an dem Ladenlokal. Ein konkreter Zeitplan kann derzeit nicht genannt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • In zahlreichen Frankfurter Parkhäusern erfolgt der Parkprozess inzwischen vollständig digital und papierlos durch eine a
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3757 In zahlreichen Frankfurter Parkhäusern erfolgt der Parkprozess inzwischen vollständig digital und papierlos durch eine automatische Kennzeichenerkennung. Beim Bezahlvorgang werden nach Eingabe des eigenen Kennzeichens jedoch ähnliche Nummernschilder von Fahrzeugen angezeigt, die zeitgleich im Parkhaus abgestellt sind. Dadurch können Rückschlüsse auf andere Fahrzeughalter gezogen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass der digitale Parkprozess weiterhin effizient bleibt, gleichzeitig aber datensparend ausgestaltet wird, sodass keine unnötigen personenbezogenen Daten offengelegt werden? Antwort des Magistrats: Entgegen der Aussage des Fragestellers ist die über die Anzeige eines Kennzeichens am Kassenautomat kein Rückschluss auf personenbezogene Daten möglich - außer die abfragende Person hätte eine entsprechend Berechtigung Halterdaten auf gesondertem Weg bei zum Beispiel dem Kraftfahrt-Bundesamt abfragen zu dürfen. Wobei hierfür gemäß DSGVO ein berichtigtes Interesse vorliegen müsste. Es handelt sich bei der Darstellung am Kassenautomat um eine Information, welche jedwede Person ebenso mittels Gang durchs Parkhaus in Augenschein nehmen kann. Die Erkennbarkeit von Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug muss sowohl beim Fahren als auch beim Parken im öffentlichen Raum stets gewährleistet sein. Die Kennzeichen werden lediglich zum Zwecke des Bezahlvorgangs erfasst und mit Abschluss des Parkvorgangs, also der Ausfahrt aus dem Parkhaus, gelöscht. Nach Beendigung des Parkvorgangs ist keinerlei Rückschluss mehr auf die abgestellten Kfz möglich. Die eingesetzten Anlagen entsprechen den Anforderungen des Datenschutzes. Diese weltweit übliche digitale Funktion der Kennzeichen-Erfassung verbessert die Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge, löst das Problem von verlorengegangenen Einfahrttickets und erhöht den Komfort des Bezahlvorgangs. Der Magistrat wird den Weg der Modernisierung und Digitalisierung weiter beschreiten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • Am 1. August dieses Jahres tritt das Bundesgesetz „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“ in Kraft.
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3758 Am 1. August dieses Jahres tritt das Bundesgesetz "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" in Kraft. Dieser Rechtsanspruch gilt zunächst nur für die ersten Klassen, bis zum Schuljahr 2029/2030 stuft es sich dann nach oben. Dann gilt der Anspruch für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Stadt Frankfurt aufgestellt, um diese Vorgabe zum 1. August 2026 zu erfüllen, und wie wird gewährleistet, dass bis zum Jahr 2029 die Ganztagsbetreuung flächendeckend an allen Grundschulen Frankfurts gesichert ist? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt setzt seit dem Jahr 2000 Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung um. Mit einer Versorgungsquote für rund 80 Prozent der Grundschulkinder ist Frankfurt für die Umsetzung des Rechtsanspruchs gut vorbereitet. Zum Schuljahr 2026/2027 werden voraussichtlich 54 Grundschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen. Der Pakt für den Ganztag beinhaltet von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der jeweiligen Grundschule - für alle Jahrgänge -. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und über die Horte im Schulbezirk umgesetzt. Grundschulen, die einen Status als Ganztagsschule nach Profil 3 besitzen, verfügen ebenfalls über eine fast 100-prozentige Versorgungsquote. An 25 Grundschulen wird der Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/2027 stufenweise, beginnend mit den Erstklässler:innen, umgesetzt. Damit wird der Rechtsanspruch zu 100 Prozent erfüllt. An diesen Standorten müssen nachfolgend noch Baumaßnahmen umgesetzt werden, damit der Pakt für den Ganztag für alle Jahrgänge realisiert werden kann. An Standorten, in denen ein bedarfsgerechter Ausbau nicht über den Pakt allein möglich ist, werden weiterhin Horte ausgebaut. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Anfang des Jahres waren in Berlin 45.000 Haushalte, 2.000 Betriebe und viele öffentliche Einrichtungen zum Teil tagelang
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3759 Anfang des Jahres waren in Berlin 45.000 Haushalte, 2.000 Betriebe und viele öffentliche Einrichtungen zum Teil tagelang ohne Strom. Grund dafür war ein Anschlag von mutmaßlich Linksextremisten auf das Stromnetz. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Sicherheit des Frankfurter Stromnetzes vor etwaigen Anschlägen? Antwort des Magistrats: Deutschland verfügt grundsätzlich über eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme weltweit. Auch Hessen und Frankfurt am Main profitieren von dieser hohen Versorgungssicherheit. Redundante Systeme gewährleisten in der Stadt eine stabile Stromversorgung. Die Sicherheit des Netzes wird von den Netzdiensten Rhein-Main GmbH, NRM, durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen sichergestellt. Darüber hinaus ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt und an zwei Übertragungsnetze - Amprion und TenneT - angeschlossen. Trotz dieser Maßnahmen kann ein Stromausfall durch Wetterereignisse, technische Defekte oder externe Beschädigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für solche Fälle bestehen umfangreiche Notfallpläne, und Fachpersonal steht rund um die Uhr zur Störungsbeseitigung bereit. Für lokal begrenzte Ausfälle hält Mainova zudem mobile Lösungen bereit. Die Notfallpläne sind mit Übertragungsnetzbetreibern und Behörden abgestimmt und werden fortlaufend überprüft. Aktuell steht Mainova mit den zuständigen Behörden in Austausch, um zu prüfen, welche Erkenntnisse aus dem Vorfall in Berlin gegebenenfalls Anpassungen der Pläne erfordern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Die kommunale Wärmeplanung muss bis spätestens Ende Juni 2026 beschlossen werden. Sie schafft auf dem Weg zur Klimaneutr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3760 Die kommunale Wärmeplanung muss bis spätestens Ende Juni 2026 beschlossen werden. Sie schafft auf dem Weg zur Klimaneutralität die Grundlage für Investitionsentscheidungen aller Akteure auf dem Wohnungsmarkt. Ich frage den Magistrat: In welchem Umfang enthält die KWP schon Detailplanungen auf Quartiersebene beziehungsweise mit welchem zeitlichen Horizont nach Verabschiedung der übergeordneten Planung müsste für die stadtweiten Detailplanungen gerechnet werden? Antwort des Magistrats: Die derzeit in Erarbeitung befindliche kommunale Wärmeplanung, KWP, wird erstmalig einen kompletten Überblick über die derzeitige Wärmeversorgung und die Potenziale für eine dekarbonisierte Wärmeversorgung geben. Das Ergebnis der Wärmeplanung wird unter anderem eine Übersicht über mögliche zur Verfügung stehende Wärmeversorgungsarten umfassen und stellt eine unverbindliche, aber strategisch-methodische Basis für die Stadtverwaltung und Energieversorger bezüglich der Wärmewende dar. Darüber hinaus ist der Frankfurter Wärmeplan - neben der bereits veröffentlichten städtischen Konzeptstudie und der Transformationsplanung der Mainova - eine weitere, transparente Datenlage und Entscheidungsgrundlage für Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümer:innen. Denn sie können sich darüber informieren, welche Art der Wärmeversorgung für ihr Gebiet am ehesten geeignet sein wird. Gemäß den Vorgaben aus dem Wärmeplanungsgesetz, WPG, wird das Stadtgebiet Frankfurt in der KWP in voraussichtliche Wärmeversorgungsbereiche - auf Ebene der Quartiere - für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 eingeteilt. Diese Analyse zeigt auf, ob Quartiere entweder besonders gut für den Anschluss an ein Wärme- oder Fernwärmenetz oder für eine dezentrale Versorgung, in der Regel über Wärmepumpen, geeignet sind. Dies kann den Bürger:innen und Unternehmen als Orientierung für den Umstieg auf erneuerbare Wärme dienen. Es handelt sich bei dem Analyseergebnis der KWP aber um keine Verpflichtung, eine bestimmte Technik zu wählen. Wichtig ist, dass aus den Einordnungen der Gebiete keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht und auch kein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung bestehen wird. Daher handelt es sich bei der KWP um ein strategisches Planungsinstrument, welches Zielszenarien aufzeigen wird, wie die Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt am Main ohne fossile Brennstoffe zukünftig aussehen könnte. Der daraus hervorgehende Wärmeplan ist zunächst nicht festgeschrieben und kann entsprechend geändert werden. Erst wenn es, basierend auf der kommunalen Wärmeplanung, später in die konkrete Umsetzung von Maßnahmen geht, können hierzu entsprechende Beschlüsse folgen. Die KWP umfasst zahlreiche Maßnahmenvorschläge und eine Umsetzungsstrategie, allerdings keine Detailplanungen auf Quartiersebene und auch keine abgestimmten und beschlossenen Umsetzungsmaßnahmen oder Förderprogramme. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Die Polizei sucht laut Zeitungsberichten, FR vom 18.01.2026, schon nach Standorten für Videoüberwachungsanlagen auf der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3761 Die Polizei sucht laut Zeitungsberichten, FR vom 18.01.2026, schon nach Standorten für Videoüberwachungsanlagen auf der Zeil. Im selben Artikel wird von 5.000 Straftaten im Jahr gesprochen. Ich frage den Magistrat: Wie teilen sich die Straftaten auf die unterschiedlichen Delikte auf, und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt, um eine weitere Videoüberwachungsanlage zu rechtfertigen? Antwort des Magistrats: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Es erfolgte jedoch keine Rückmeldung des Polizeipräsidiums. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Rosenbaum Vertraulichkeit: Nein

  • Nach einem Anschlag waren fast 50.000 Haushalte in Berlin teils über Tage von der Stromversorgung abgeschnitten. Durch d
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3762 Nach einem Anschlag waren fast 50.000 Haushalte in Berlin teils über Tage von der Stromversorgung abgeschnitten. Durch den Anschlag fielen bei Minusgraden Heizungen, das Mobilfunknetz, der Notruf und ÖPNV aus, die Wasserversorgung und Krankenhäuser liefen nur noch per Notstrom und Supermärkte, Schulen und Kitas mussten geschlossen bleiben. Die Stadt rief eine Großschadenslage aus und richtete Notunterkünfte ein. Zum Anschlag haben sich Linksextreme bekannt. Ich frage den Magistrat: Wie ist Frankfurt auf ein solches Szenario vorbereitet? Antwort des Magistrats: Die Fragen Nr. 3747 und 3762 beantwortet der Magistrat gleichlautend: Der Magistrat schickt voraus, dass alle beteiligten Stellen erhebliche Anstrengungen für die Vorbereitung auf eine solche Situation im Rahmen des Möglichen aufwenden. Dessen ungeachtet ist deutlich herauszustellen, dass bei Schadenslagen, wie beispielsweise einem flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall oder einer Gasmangellage, die Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes den Ausfall der betroffenen Infrastruktur nicht vollumfänglich kompensieren können. Zur Überbrückung eines möglichen Stromausfalls verweist der Magistrat daher auch auf Vorkehrungsmaßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger eigenständig treffen sollten. Hilfreich sind hierzu Informationen, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, BBK, herausgibt. Die Informationen sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen im Handlungsbereich Stromausfälle in Frankfurt am Main können im Internet unter www.feuerwehr-frankfurt.de/ihre-sicherheit/vorsorge-und-selbstschutz abgerufen werden. Grundsätzlich hat Deutschland eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme weltweit. Das gilt gleichermaßen sowohl für Hessen als auch Frankfurt am Main. Größtenteils redundante Systeme gewährleisten in Frankfurt eine hohe Versorgungszuverlässigkeit. Seitens der Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, ein Tochterunternehmen der Mainova AG, wird die Sicherheit des Netzes durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet. Zudem ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt. Das heißt, wenn eine Stromleitung ausfällt, sorgen weitere redundante Betriebsmittel für eine stabile Versorgung. Zudem ist die Stromversorgung Frankfurts durch den Anschluss an zwei Übertragungsnetze, von Amprion und Tennet, abgesichert. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann ein Stromausfall aufgrund von Wetterereignissen, technischen Defekten oder externen Beschädigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für den seltenen Fall eines Stromausfalls gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle, zum Beispiel wenige Straßenzüge, hält die Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Außerdem hält die NRM für einen Netzwiederaufbau nach großflächigeren Stromausfällen Notfallpläne vor. Diese Notfallpläne sind sowohl mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber TenneT als auch den örtlichen Behörden abgestimmt. Notfall- und Krisenszenarien sowie die dazugehörigen Maßnahmenpläne bestehen und werden fortlaufend überprüft sowie an veränderte Rahmenbedingungen, Gefährdungslagen und Risiken angepasst. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Die städtischen Ämter sind zusammen mit der Mainova und dem Land Hessen im ständigen Austausch. Derzeit wird geprüft, welche Erkenntnisse aus dem Vorfall in Berlin ggf. eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenpläne erforderlich machen. Die Frankfurter Kliniken haben einen valide aufgebauten Krankenhausalarm- und Einsatzplan. In diesem wird auch das Szenario "langanhaltender Stromausfall" beschrieben. Alle Kliniken sind mit einer entsprechenden Notstromversorgung ausgestattet, die regelmäßig auf Funktionsfähigkeit getestet wird. Feuerwehr und Rettungsdienste in Frankfurt sind ebenfalls auf einen möglichen Stromausfall vorbereitet und können durch Notstromversorgungen den Bürgerinnen und Bürgern in akuten Notsituationen Hilfe leisten. Einsatzkonzepte und spezifische Einsatzpläne liegen hierzu vor. Zudem beübt die Stadt Frankfurt am Main seit Jahren unterschiedlichste Szenarien mit Großübungen im Stadtgebiet mit dem Ziel, Schutzmaßnahmen für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger in eskalierenden Lagen zu trainieren. Ein Übungsschwerpunkt liegt hierbei in der Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Einsatzstrukturen in hochdynamischen Gefahren- und Sabotagelagen, um Schäden so effektiv wie möglich beheben zu können. Die nächste Großübung in Frankfurt am Main findet im September 2026 statt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulf Homeyer Vertraulichkeit: Nein

  • Wer mit dem ÖPNV von der Haltestelle „Volkshaus Sossenheim“ in die Frankfurter Innenstadt will, fährt gerne über Eschbor
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3763 Wer mit dem ÖPNV von der Haltestelle "Volkshaus Sossenheim" in die Frankfurter Innenstadt will, fährt gerne über Eschborn Süd. Hierzu muss der Fahrgast für die kurze Busfahrt durchs Eschborner Gewerbegebiet ein zweites Tarifgebiet bezahlen. Dies schreckt viele Bürger:innen ab. Sie fahren dann entweder komplett mit dem Auto in die Innenstadt oder zumindest bis nach Eschborn Süd zur S-Bahn. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, dass die Haltestelle "Eschborn Süd" dem gleichen Tarifgebiet wie die Haltestelle "Volkshaus Sossenheim" zugeordnet wird? Antwort des Magistrats: Für den Tarif inkl. Zuordnung der Haltestellen zu Tarifgebieten ist der Rhein-Main Verkehrsverbund, RMV, zuständig. Der RMV arbeitet zurzeit an einer Tarifreform für die Jahre 2027 ff. Hierbei ist geplant, die Tarifgrenzen auszuweiten und das Geltungsgebiet von Tickets zu vergrößern. Von einer Verlegung der Haltestelle Eschborn Süd auf die Tarifgrenze wird daher abgesehen und zunächst die Entwicklungen beim RMV abgewartet. Für die Sossenheimer Fahrgäste gibt es zudem gute Alternativverbindungen in die Innenstadt mit der Buslinie M55 und 58. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Im Dezember 2025 sollten 8.000 Kinder mit Frankfurt-Pass im Alter von drei bis zwölf Jahren Gutscheine für den Weihnacht
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3764 Im Dezember 2025 sollten 8.000 Kinder mit Frankfurt-Pass im Alter von drei bis zwölf Jahren Gutscheine für den Weihnachtsmarkt erhalten, um für bis zu 20 Euro Karussell zu fahren oder auf dem Kinder-Weihnachtsmarkt Essen und Getränke kaufen zu können. Die Aktion war Teil des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut. Ich frage den Magistrat: Wie viele Gutscheine wurden tatsächlich verteilt, und wie viele Kinder mit Frankfurt-Pass wurden erreicht? Antwort des Magistrats: Per Post wurden Gutscheine an 7.727 Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren mit eigenem Frankfurt-Pass versendet. Weitere 131 Kinder haben durch Nachsendungen oder Abholung Gutscheine erhalten, zum Beispiel wenn ein neuer Frankfurt-Pass ausgestellt wurde oder die Familie umgezogen ist und dies bei der Koordinierungsstelle des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut erst nach Beginn der Aktion zurückgemeldet wurde. Stand 26.01.2026 liegen dem Jugend- und Sozialamt Gutscheine im Wert von rund 67.300 Euro zur Abrechnung vor. Es stehen jedoch noch Abrechnungen der Standbetreiber aus. Der Magistrat wird über die abschließende Abrechnung der Aktion sowie das daraus abzuleitende Ergebnis, wie viele Kinder mit Frankfurt-Pass erreicht wurden, im nächsten Ausschuss für Soziales und Gesundheit berichten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenha
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3765 In Alt-Rödelheim werden derzeit mehrere Eigentumswohnungen errichtet. Seit mehreren Monaten besteht in diesem Zusammenhang im Bereich der Hausnummern 12 bis 16 eine Baugrube. Bislang wurde jedoch kein Hinweisschild aufgestellt, das Passanten über Art und Umfang des Bauvorhabens informiert, obwohl dies bundesweit gesetzlich vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen wurde bislang noch kein Bauschild aufgestellt, und wird die Stadt den Bauherren hierzu noch auffordern? Antwort des Magistrats: Die Bauaufsicht hat den Sachverhalt vor Ort überprüft und das Fehlen des Bauschilds festgestellt. Der verantwortliche Bauleiter wurde daraufhin aufgefordert, kurzfristig die Baustelle ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Das Bauschild wurde am 22.01.2026 wieder angebracht. Nach Angaben des Bauleiters war zuvor ein Bauschild vorhanden, dieses sei jedoch entwendet worden. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • Mit Beschluss § 4994 vom 11.07.2024 haben die Stadtverordneten mit dem Etatantrag E 64 den Magistrat damit beauftragt, e
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3766 Mit Beschluss § 4994 vom 11.07.2024 haben die Stadtverordneten mit dem Etatantrag E 64 den Magistrat damit beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für die Etablierung eines wassergebundenen Linienverkehrs auf dem Main zwischen den Schleusen Griesheim und Offenbach zu erstellen. Während ein entsprechendes Ergebnis hierzu vom Magistrat bis dato noch nicht vorgelegt wurde, ließ Stadtrat Wolfgang Siefert, GRÜNE, in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 19.01.2026 verlauten, ein ÖPNV auf dem Main würde keinen Sinn machen und das Thema sei vom Tisch. Ich frage den Magistrat: Mit welchem Ergebnis wurde der Beschluss der Stadtverordneten vom 11.07.2024 durch den Magistrat umgesetzt, und falls die Studie noch nicht erstellt wurde, warum nicht? Antwort des Magistrats: Der Bericht des Magistrats zur Umsetzung der Etatanträge zum Doppelhaushalt 2024/2025 steht noch aus. Im vorliegenden Fall kann mitgeteilt werden, dass die Idee eines wassergebundenen ÖPNV auf dem Main bereits mehrfach geprüft wurde, so zuletzt im Jahr 2024. Eine Verkehrsmodellierung von traffiQ untersuchte bereits einen 20-Minuten-Takt zwischen den Mainschleusen Griesheim und Offenbach mit zwölf Haltestellen an beiden Ufern. Dabei wurden in der Zahl nur etwa 500 Fahrgäste pro Tag prognostiziert, wie sie in ungefähr der Auslastung eines Quartierbusses entsprächen. Die Gründe liegen im fehlenden direkten Anschluss möglicher Anleger an das bestehende ÖPNV-Netz mit weiten Fußwegen zu den Haltestellen und in geringen Verkehrsbeziehungen entlang des Mainufers. Anders als in Hamburg oder Kiel, wo Fähren breite Wasserflächen überwinden und von Pendelnden genutzt werden, würde eine Flusstram in Frankfurt vor allem touristischen Zwecken dienen, während der Main im Innenstadtbereich bereits durch zahlreiche schienengebundene Verkehrsmittel gequert wird. Diesen geringen Fahrgastzahlen stünden ungerechtfertigt hohe Betriebskosten gegenüber. Zudem wäre ein Schiff erheblich langsamer als bestehende Verkehrsmittel: Die Fahrtzeit der S-Bahn beispielsweise von Mühlberg nach Griesheim beträgt nur 14 Minuten. Diese wäre von einem Schiff keinesfalls zu erreichen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines wassergebundenen Linienverkehrs ist damit denkbar ungünstig. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Der Magistrat antwortete auf die Frage Nr. 3512 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025, welche das Hausprojek
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3767 Der Magistrat antwortete auf die Frage Nr. 3512 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025, welche das Hausprojekt "Gündi West" thematisierte. Dieses Projekt, welches aus einer Hausbesetzung im Gallus hervorging, sollte eigentlich schon Mitte 2025 das aktuelle Gebäude in der Palleskestraße in Höchst verlassen haben. Der Magistrat teilte damals mit: "Es ist aber klar kommuniziert worden, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden muss, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden." Nun berichtete das Höchster Kreisblatt am 17.01.2026, "dass nach aktuellem Stand zehn Personen bereits im April ausziehen müssten." Ich frage den Magistrat: Inwiefern kann dies den Bau des Schulstandortes verzögern oder gar gefährden? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich sind die Bauarbeiten an der Palleskestraße so aufgebaut, dass die Arbeiten begonnen werden können, auch wenn noch ein Teil der Gebäude bewohnt sind. Es werden über zwei GU-Vergaben der Bau der Schulgebäude und der Bau der Vierfeldhalle beauftragt werden. Der Sporthallenbau dauert deutlich kürzer als der Schulbau, sodass selbst bei einem versetzten Baubeginn beide Gebäude zum Schuljahr 2028/2029 fertiggestellt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Die World Design Capital 2026 unterstützt klimafreundliche Startups, beispielsweise bei der autonomen Beleuchtung von Ra
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3768 Die World Design Capital 2026 unterstützt klimafreundliche Startups, beispielsweise bei der autonomen Beleuchtung von Radwegen und bei vertikalen schattenspendenden Gärten. Damit werden Technologien vorgestellt, von denen Frankfurt durchaus mehr gebrauchen könnte. Ich frage den Magistrat: Wie soll erreicht werden, dass auch nach der World Design Capital die vorgestellten Technologien vermehrt in Frankfurt eingesetzt werden? Antwort des Magistrats: Innovative Startups sind in Frankfurt am Main grundsätzlich willkommen. Nicht erst seit den Vorbereitungen zum World Design Capital besteht ein reger Austausch mit Startups, die klimafreundliche Lösungen entwickeln. So wurden bereits vermehrt Beleuchtungsanlagen getestet, die autark, ohne Netzanschluss betrieben werden. Hierzu wurden bereits verschiedene Modelle bemustert und der Markt wird weiter beobachtet. Ferner wird auch im Rahmen des Projekts Radschnellweg Frankfurt-Darmstadt eine moderne solarbetriebene LED-Beleuchtung im Stadtwald zum Einsatz kommen. Ein Begrünungsprojekt des Frankfurter Startups OMC°C wurde bereits im Rahmen des Förderprogramms "Frankfurt frischt auf" gefördert. Ähnliche Förderungen im Rahmen des "Klimabonus" sind unter Berücksichtigung der Richtlinie denkbar. Generell sind Kontakte schon jetzt und auch in Zukunft über die Wirtschaftsförderung Frankfurt, das Umweltforum Rhein-Main e. V. oder das Klimareferat als Ansprechpartner möglich. So wird sichergestellt, dass innovative Ideen auch in Zukunft berücksichtigt werden können, und die größten Innovationen nicht an Frankfurt vorbeigehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Für Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt und Ähnliches werden regelmäßig mobile Hindernisse zur Terrorabwehr aufg
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3769 Für Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt und Ähnliches werden regelmäßig mobile Hindernisse zur Terrorabwehr aufgestellt. Dies ist mit hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden, zumal für alle berechtigten Ein- und Durchfahrten - etwa in der Braubachstraße - dauernd Personal gebraucht wird. Ich frage den Magistrat: Wann werden an diesen Stellen versenkbare Poller als nachhaltigere Alternative installiert? Antwort des Magistrats: Zunächst stellt der Magistrat fest, dass sich die Erarbeitung von Schutzkonzepten in der Frankfurter Innenstadt an einer standardisierten Vorgehensweise entsprechend dem Leitfaden "Schutz vor Überfahrtaten" - Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes - orientiert. Auf Basis einer Gefährdungsanalyse und Schutzzieldefinition konkreter Örtlichkeiten werden dann die geeigneten Schutzsysteme ausgewählt und installiert. Dabei handelt es sich um einen stationären Zufahrtsschutz. Hierbei können auch versenkbare Poller zum Einsatz kommen. Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum werden seit 2016 immer häufiger auch mit temporärem Zufahrtschutz genehmigt. Dieser hat auf Anforderungen der Landespolizei seit 2023 ausschließlich mit zertifiziertem Material zu erfolgen. Der stationäre Zufahrtsschutz kann zukünftig durchaus in notwendige Schutzkonzepte von Veranstaltungen integriert werden. Wann eine abgestimmte Planung vorliegt, die gegebenenfalls versenkbare Poller beinhaltet, ist derzeit noch offen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

  • Ab dem 01.01.2026 ist die wichtigste rein städtische Sozialleistung - der Frankfurt-Pass - endlich auch digital beantrag
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3770 Ab dem 01.01.2026 ist die wichtigste rein städtische Sozialleistung - der Frankfurt-Pass - endlich auch digital beantragbar und per App ebenfalls digital abrufbar. Wie bei allen Sozialleistungen liegt die größte Hürde dennoch im mangelnden Wissen der Bürger:innen über ihren Anspruch auf diese Leistung. Ich frage den Magistrat: In welcher Form wird die Öffentlichkeit über die Digitalisierung des Frankfurt Passes informiert, und wurden insbesondere die Träger der Sozialen Arbeit in Frankfurt über die Neuerungen informiert, sodass auch deren Mitarbeiter:innenschaft darüber in Kenntnis gesetzt ist? Antwort des Magistrats: Der Frankfurt-Pass kann ab dem 01.02.2026 digital beantragt und als digitale Variante genutzt werden. Die Öffentlichkeit wird auf mehreren, aufeinander abgestimmten Kommunikationskanälen über die Digitalisierung des Frankfurt-Passes informiert. Am Dienstag, den 27.01. wurde die Presse mit einer Mitteilung dazu informiert. Zusätzlich wird das neue Angebot über eine Veröffentlichung auf der Webseite "frankfurt.de" sowie Social Media bekannt gemacht. Eine breite öffentliche Wahrnehmung wird durch eine Plakatkampagne in der Stadt im "Citylight"-Format der Firma Ströer, in den Sozialrathäusern sowie in den Besonderen Diensten des Jugend- und Sozialamtes und durch Werbung auf Screens von Kooperationspartner:innen wie beispielsweise dem Jobcenter sichergestellt. Zur Information der Träger der Sozialen Arbeit wurde die AG Soziale Arbeit bereits im Vorfeld über den aktuellen Entwicklungsstand in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus werden die neu entwickelten Informations- und Werbematerialien - insbesondere Flyer und Postkarten - über die Netzwerke und Kooperationspartner:innen des Jugend- und Sozialamtes - zum Beispiel Netzwerk Frühe Hilfen - verteilt. Die Weitergabe der Informationen innerhalb der jeweiligen Organisationen erfolgt über die etablierten Fach- und Netzwerkstrukturen, sodass auch die Mitarbeiter:innen der Träger über die Neuerungen in Kenntnis gesetzt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein

  • Die Grüne Lunge ist ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes, biologisch vielfältiges Naherholungsgebiet im Nordend, d
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3771 Die Grüne Lunge ist ein rund 16 Hektar großes, 100 Jahre altes, biologisch vielfältiges Naherholungsgebiet im Nordend, das vor fünf Jahren glücklicherweise gerettet werden konnte. Die damalige Stadtregierung hatte beschlossen, die Grüne Lunge zu schützen, und diese Entscheidung sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Doch bis heute ist dies planungsrechtlich nicht abgesichert. Die alten Vorhaben könnten jederzeit wieder aufgegriffen werden. Ich frage den Magistrat: Wieso wurde der alte Bebauungsplan Nr. 880 bisher nicht aufgehoben, und wie gedenkt die Stadtregierung, die Grüne Lunge noch vor dem Ende der Wahlperiode planungsrechtlich zu sichern? Antwort des Magistrats: Am 25.02.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 880 beschlossen. Mit dem Planungsauftrag für das Gebiet an der Friedberger Landstraße südlich des Wasserparks soll Planungsrecht für ein neues Quartier geschaffen werden. Ein Entwurf des Bebauungsplans wurde bis Dezember 2020 erarbeitet. Die erarbeitete Beschlussvorlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch wurde jedoch bisher nicht beschlossen, da keine politische Mehrheit für die weitere bauliche Entwicklung des Gebietes erzielt werden konnte. Ebenso konnte bisher auch keine politische Mehrheit für die Aufhebung des Planungsauftrags von 2017 beziehungsweise für reduzierte Flächenvarianten gefunden werden. Verschiedene Anträge hierzu sind in der Vergangenheit abgelehnt worden - NR 1415/25, NR 1384/25, NR 1280/25, NR 1086/24, NR 298/022 - beziehungsweise wurden mehrfach zurückgestellt - NR 1101/25. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Baustellen in der Innenstadt stellen immer wieder ein Hindernis für den Auto- sowie Radverkehr dar. Insbesondere Radfahr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3772 Baustellen in der Innenstadt stellen immer wieder ein Hindernis für den Auto- sowie Radverkehr dar. Insbesondere Radfahrerinnen und Radfahrer haben oftmals Probleme, sicher von A nach B zu kommen, während Autofahrerinnen und Autofahrer große Umwege in Kauf nehmen müssen oder lange im Stau stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Hauptverkehrsachsen sind gegenwärtig für den Verkehr wegen Baumaßnahmen ganz oder teilweise gesperrt und inwiefern beeinflussen die hierbei entstehenden Staus den CO2-Ausstoß negativ? Antwort des Magistrats: Auf dem städtischen Verkehrsportal Mainziel.de werden alle Baustellen auf den Hauptverkehrsstraßen und Grundnetzstraßen im Frankfurter Stadtgebiet, welche zu Beeinträchtigungen im Straßennetz führen, veröffentlicht. Diese sind tagesaktuell unter folgendem Shortlink https://t1p.de/ffmbaut zu finden, sodass an dieser Stelle auf eine Auflistung verzichtet werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede dieser Baumaßnahmen signifikante Auswirkungen auf den Verkehrsfluss im Kfz-Verkehr hat. Zu einem möglichen zusätzlichen CO₂-Eintrag liegen dem Magistrat keine belastbaren Daten vor. Er betont jedoch, dass die durchgeführten Bauaktivitäten in Teilen darauf ausgerichtet sind, künftig CO₂-Emissionen zu reduzieren. Insbesondere die seit dem vergangenen Jahr deutlich gestiegene Leitungsbautätigkeit im Bereich der Fernwärme dient nicht nur der Sicherung und Stabilität der Versorgung, sondern ermöglicht langfristig eine Verringerung von CO₂-Emissionen. Beispielhaft wird hierzu auf die Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 3507 in der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2025 verwiesen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • Mit Beschluss § 6843 zur M 157/24 vom 06.11.2025 haben die Stadtverordneten zusätzliche Planungsmittel für ein neues Ver
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3773 Mit Beschluss § 6843 zur M 157/24 vom 06.11.2025 haben die Stadtverordneten zusätzliche Planungsmittel für ein neues Verkehrsleit- und Informationssystem auf den Weg gebracht, damit Frankfurt hoffentlich bald wieder über ein funktionsfähiges Parkleitsystem verfügt. Ich frage den Magistrat: Erwägt der Magistrat, die Integration der vom Leitsystem erhobenen Echtzeitdaten zur Parkplatzverfügbarkeit in kommerzielle Navigationssysteme wie Google Maps zu ermöglichen, etwa über offene APIs - Application Programming Interfaces -, Datenpartnerschaften oder Cloud-Dienste, damit Nutzer auch dort live Verfügbarkeiten sehen bzw. zu freien Parkplätzen navigiert werden können, und wie bewertet er eine solche Integration grundsätzlich? Antwort des Magistrats: Der Magistrat erwägt dies nicht, sondern hat es bereits umgesetzt. Im Rahmen des Förderprojekts PauL, Parken und Leiten, aus dem Programm "Starke Heimat Hessen" wurde die Digitalisierung im Bereich des ruhenden Verkehrs vorangetrieben. Bisher wurden insgesamt 45 Parkobjekte angeschlossen, um sowohl Stammdaten - zum Beispiel Gebühren und Öffnungszeiten - als auch dynamische Informationen - zum Beispiel freie Plätze - zu veröffentlichen. Die Publikation dieser gesammelten Informationen erfolgt über die Mobilithek des Bundes, Nationaler Zugangspunkt für Mobilitätsdaten, wo sie insbesondere den Anbietern von Navigationsdiensten und anderen interessierten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Daneben werden sie auf den städtischen Portalen - zum Beispiel Mainziel oder urbane Datenplattform - veröffentlicht. Beispiele sind der Parkdaten-Layer auf Mainziel, Shortlink: https://t1p.de/parkenffm, oder auch die Nutzung durch den Radiosender FFH, https://www.ffh.de/verkehr/parkhaeuser/parkhaus-info-frankfurt.html. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Fehlende Stromsicherheit kann ggf. auch nur bei Brownout, aber insbesondere bei Blackout fatale und womöglich auch langw
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3774 Fehlende Stromsicherheit kann ggf. auch nur bei Brownout, aber insbesondere bei Blackout fatale und womöglich auch langwierige Folgen für die hier lebenden und arbeitenden Menschen haben. Dies hat sich Anfang Januar sehr negativ in Berlin sehr deutlich gezeigt. Aber auch bereits kleine lokale Stromausfälle können nennenswerte private, aber auch geschäftliche Auswirkungen haben. Dies wurde wiederholt unter anderem auch im Ortsbezirk 10 moniert. Ich frage den Magistrat, welche Erkenntnisse er aus den bisherigen Berliner und insbesondere Frankfurter Begebenheiten zieht sowie welche vorgesehenen oder bereits veranlassten Änderungen, Planungen und Maßnahmen für die wichtige Stromsicherheit gerade in und für Frankfurt getroffen sind. Antwort des Magistrats: Grundsätzlich hat Deutschland eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme weltweit. Das gilt gleichermaßen sowohl für Hessen als auch Frankfurt am Main. Größtenteils redundante Systeme gewährleisten in Frankfurt eine hohe Versorgungszuverlässigkeit. Seitens der Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, ein Tochterunternehmen der Mainova AG, wird die Sicherheit des Netzes durch regelmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen gewährleistet. Zudem ist das Stromnetz nach dem n-1-Prinzip ausgelegt. Das heißt, wenn eine Stromleitung ausfällt, sorgen weitere redundante Betriebsmittel für eine stabile Versorgung. Zudem ist die Stromversorgung Frankfurts durch den Anschluss an zwei Übertragungsnetze - von Amprion und Tennet - abgesichert. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann ein Stromausfall aufgrund von Wetterereignissen, technischen Defekten oder externen Beschädigungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für den seltenen Fall eines Stromausfalls gibt es umfangreiche Notfallpläne, die ständig aktualisiert werden. Um bei einem Stromausfall schnell reagieren zu können, stehen rund um die Uhr Fachpersonal und Material zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Im Störungsfall ist das Fachpersonal der Erstentstörung in der Regel innerhalb kurzer Zeit vor Ort, um die Entstörung einzuleiten. Für lokal begrenzte Stromausfälle - zum Beispiel wenige Straßenzüge - hält die Mainova zusätzlich mobile Lösungen bereit. Außerdem hält die NRM für einen Netzwiederaufbau nach großflächigeren Stromausfällen Notfallpläne vor. Diese Notfallpläne sind sowohl mit dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber TenneT als auch den örtlichen Behörden abgestimmt. Notfall- und Krisenszenarien sowie die dazugehörigen Maßnahmenpläne bestehen und werden fortlaufend überprüft sowie an veränderte Rahmenbedingungen, Gefährdungslagen und Risiken angepasst. Die Wirksamkeit dieser Planungen wird regelmäßig fortgeschrieben und durch Übungen überprüft. Mainova ist mit den zuständigen Behörden der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen im Austausch. Derzeit wird geprüft, welche Erkenntnisse aus dem Vorfall in Berlin gegebenenfalls eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenpläne erforderlich machen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema beim Neubau des Rebstockbads. Alle Besucher, auch Menschen mit Einschränkungen,
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3775 Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema beim Neubau des Rebstockbads. Alle Besucher, auch Menschen mit Einschränkungen, sollen den Schwimmbadbesuch in Zukunft uneingeschränkt genießen können. Um dies zu gewährleisten, fand ein Ortstermin mit der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft, FBAG, im Rebstockbad statt. Die FBAG hatte bei diesem Termin unter anderem Verbesserungsvorschläge für den Umkleidebereich genannt. Ich frage den Magistrat: Wurde die FBAG schon bei der Entwurfsplanung mit einbezogen und ist es richtig, dass die barrierefreie Toilette, die entsprechende Umkleidekabine, Spinde und die barrierefreie Dusche in einen einzigen Raum zusammengelegt wurden? Antwort des Magistrats: Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt wurde bereits im Jahr 2021 in die Planungen einbezogen. Weitere Termine mit Behindertenbeauftragten haben in der Folge stattgefunden. Geplant sind insgesamt vier barrierefreie Umkleiden. Eine barrierefreie Umkleide im Erlebnisbad, eine in der Sauna sowie zwei in dem Sportbad. Die Umkleidekabinen enthalten unter anderem jeweils unterfahrbare Spinde, eine barrierefrei Dusche und WC. Zusätzlich stehen insgesamt drei separate barrierefreie WCs zur Verfügung. Im Eingangsbereich, im Erlebnisbad und dem Freibad. Nach den Gesprächen mit den Behindertenbeauftragten wurden weitere Anpassungen vorgenommen, wie zum Beispiel: Um einen zusätzlichen barriereärmeren Zugang in die Familienumkleiden des Erlebnisbades zu gewährleisten, wurden teilweise die nach innen öffnenden lichten Türöffnungen auf 90 Zentimeter erweitert. Des Weiteren wurden einige Umkleidekabinen mit Schiebetüren ausgestattet und vergrößert um eine barriereärmere Nutzung zu ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Wenn sichere Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sollen, entsteht häufig ein Zielkonflikt: Entweder wird ein Radstrei
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3776 Wenn sichere Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sollen, entsteht häufig ein Zielkonflikt: Entweder wird ein Radstreifen zulasten des Parkens umgesetzt oder es bleibt beim Parken zulasten eines wirklich sicheren Radangebots. Ich halte es für sinnvoll, in geeigneten Fällen auch andere, verkehrssichere Lösungen zu prüfen, die beides ermöglichen. Eine Option ist linksseitiges Parken. Ich frage den Magistrat: Prüft der Magistrat, in geeigneten Frankfurter Straßen mit hohem Parkdruck und Bedarf nach sicheren Radverkehrsanlagen ausnahmsweise auch linksseitiges Parken zuzulassen, um Parkraum zu erhalten und zugleich rechts einen sicheren, regelkonformen Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen einzurichten? Antwort des Magistrats: Das linksseitige Parken kann in Einbahnstraßen eine geeignete Option der Verkehrsregelung sein und ist daher im Bedarfsfall auch in die Prüfung einzubeziehen. Insbesondere der resultierende Verzicht auf den Sicherheitstrennstreifen eröffnet gegebenenfalls entscheidende Spielräume in der Fahrbahnaufteilung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Aufgrund wiederholter massiver Beleidigungen und persönlicher Angriffe gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in soz
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3777 Aufgrund wiederholter massiver Beleidigungen und persönlicher Angriffe gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in sozialen Netzwerken wurde die Kommentarfunktion auf der Facebook-Seite des Amtes deaktiviert. Daher frage ich den Magistrat: Verfolgt der Magistrat gegenüber beleidigenden, bedrohend wirkenden oder verächtlich machenden Äußerungen gegen Mitarbeitende des Ordnungsamtes eine konsequente Anzeigepraxis als Teil seiner Fürsorgepflicht, und wie viele entsprechende Vorfälle sind insgesamt bekannt geworden, von denen jeweils eine strafrechtliche Anzeige veranlasst wurde? Antwort des Magistrats: Im Jahr 2025 wurden zwei Strafanzeigen durch das Ordnungsamt Frankfurt am Main gestellt. In beiden Fällen waren Beleidigungen im Rahmen der digitalen Antragsstellung beim Frankfurt Immigration Office die Grundlage der Anzeigen. Im Rahmen der Kommentierung von Social-Media-Beiträgen des Ordnungsamts wurden von Amts wegen bislang keine Strafanzeigen gestellt, da nicht einzelne Mitarbeitende namentlich/persönlich online in Kommentaren "angegriffen" und diffamiert wurden. Sofern dies der Fall ist, würden das Ordnungsamt und/oder das Personal- und Organisationsamt selbstverständlich intervenieren. Bei Beleidigungen von Mitarbeitenden im Streifendienst wurde dies schon des Öfteren veranlasst. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

  • Das Nahmobilitätskonzept für Sossenheim wurde laut Magistrat im August 2025 fertiggestellt. Die im Oktober 2025 geplante
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3778 Das Nahmobilitätskonzept für Sossenheim wurde laut Magistrat im August 2025 fertiggestellt. Die im Oktober 2025 geplante Vorstellung im Ortsbeirat 6 wurde kurzfristig abgesagt; bis heute wird kein Termin für eine öffentliche Vorstellung benannt. Begründet wird dies mit offenen Fragen, ohne diese konkret zu benennen. Die Verzögerungen führen inzwischen zu Verunsicherung im Stadtteil und Hinweisen - beispielsweise, dass in der Michaelstraße ein Schnellradweg/eine Fahrradstraße eingerichtet werden solle. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten offenen Fragen verzögern die Vorstellung des Nahmobilitätskonzeptes und welche Folgen hätte, falls die Hinweise zutreffen, die Einrichtung eines Schnellradwegs/einer Fahrradstraße in der Michaelstraße? Antwort des Magistrats: Das Nahmobilitätskonzept wurde von der BERNARD Gruppe ZT GmbH im August 2025 fertig gestellt. Derzeit befindet sich der Magistrat in Abstimmung zum Umsetzungshorizont von Einzelmaßnahmen. Das Spektrum der rund 140 Einzelmaßnahmen umfasst kleinere Markierungs- und Anpassungsarbeiten an Geh- und Radwegen bis hin zu umfangreichen Straßenbaumaßnahmen. Diese sind nunmehr unter Berücksichtigung anderer bereits geplanter Baumaßnahmen im Frankfurter Stadtgebiet in eine Realisierungsreihenfolge zu bringen. Im Rahmen des Nahmobilitätskonzeptes ist nicht geplant, eine Fahrradstraße in der Michaelstraße einzurichten. Eine Präsentation des Konzeptes im Ortsbeirat 6 und der Öffentlichkeit wird für das zweite Quartal 2026 neu terminiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Unser Kaiserdom St. Bartholomäus ist eine feste Größe, die es zu pflegen gilt. Ich frage den Magistrat: Welche Instand
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3779 Unser Kaiserdom St. Bartholomäus ist eine feste Größe, die es zu pflegen gilt. Ich frage den Magistrat: Welche Instandhaltungsmaßnahmen sind demnächst geplant? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Akmadza, meine Damen und Herren, im Rahmen der Bauunterhaltungspflicht der Stadt Frankfurt am Main sind neben der kleinen Bauunterhaltung folgende mittlere und größere Instandhaltungsmaßnahmen im Dom St. Bartholomäus geplant: - Sanierung der defekten Trinkwasserleitungen im Versorgungsbereich Nord, Planung ist beauftragt, Umsetzung voraussichtlich 2026; - Zustandserfassung und ggf. Sanierung der Wärmestationen, Maßnahme ist in Planung, Umsetzung voraussichtlich in Teilabschnitten ab 2026; - Erneuerung der Lichtsteuerung der Innenbeleuchtung, Planung ist beauftragt, Umsetzung voraussichtlich 2026/2027; - Fertigstellung der Instandsetzung der Außenbeleuchtung, Maßnahme ist in Arbeit, Fertigstellung der Gesamtmaßnahme voraussichtlich spätestens im Sommer 2026, Fertigstellung der Außenbeleuchtung am Turm voraussichtlich Februar/März 2026; - Neugestaltung südöstlicher Domgarten, Maßnahme ist in Planung, Umsetzung voraussichtlich 2026; -Instandsetzung des Glasdaches im Dommuseum, Maßnahme ist in Planung, Umsetzung voraussichtlich 2027; - Innenrestaurierung Scheid-Kapelle, Maßnahme ist in Planung, Umsetzung voraussichtlich 2029; - Innenrestaurierung Vorhalle, Maßnahme ist in Planung, Umsetzung voraussichtlich 2030. Mit den aufgeführten Maßnahmen stellt die Stadt Frankfurt am Main sicher, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und Umwelt nicht gefährdet werden und die Bewahrung und Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit des Doms St. Bartholomäus in einer angemessenen Weise gewährleistet ist. Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Das Gebäude des „Gasthof zum Hirsch“ steht nun bereits seit längerer Zeit leer. Der anhaltende Leerstand prägt das Ortsb
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3780 Das Gebäude des "Gasthof zum Hirsch" steht nun bereits seit längerer Zeit leer. Der anhaltende Leerstand prägt das Ortsbild negativ und wirft Fragen hinsichtlich der weiteren Nutzung und Entwicklung dieses zentral gelegenen Gebäudes auf. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um dem fortdauernden Leerstand entgegenzuwirken? Antwort des Magistrats: Rechtlich können behördliche Maßnahmen erst dann ergriffen werden, wenn der bauliche Zustand eine konkrete Gefahr für den Erhalt des Gebäudes darstellt. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben. Eine Verpflichtung der Eigentümerin zu einer Sanierung oder zu einer bestimmten Nutzung ist auf Grundlage der geltenden Rechtslage aktuell nicht möglich. Es kann auch nicht gegen den Leerstand des Gebäudes vorgegangen werden. Unabhängig hiervon steht der Magistrat weiterhin für Gespräche mit der Eigentümerin zur Verfügung und signalisiert Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungs- oder Sanierungskonzepte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 - Teil des ehemaligen Postbank-Gebäudes - steht seit geraume
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3781 Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 - Teil des ehemaligen Postbank-Gebäudes - steht seit geraumer Zeit leer, gleichzeitig suchen Kulturschaffende stets nach geeigneten Räumen, die sie zum Beispiel als Atelier oder Ausstellungsfläche nutzen können. Die Vermittlung könnte beispielsweise über R A D A R erfolgen. Ich frage den Magistrat: Wann wird der oben genannte ehemalige Blumenladen für eine kulturelle Zwischennutzung zur Verfügung stehen, und falls dies nicht möglich ist, was sind die Hinderungsgründe? Antwort des Magistrats: Die Hinderungsgründe für eine Zwischennutzung liegen seitens des Magistrats in der Übernahme der Betreiberverantwortung für ein unsaniertes Objekt. Der Magistrat greift den Vorschlag jedoch gerne auf und eruiert mit RADAR eine mögliche Zwischennutzung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Der Magistrat preist den Mängelmelder unter www.ffm.de als direktes Bürgerbeteiligungsformat an. Anscheinend wird dieser
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3782 Der Magistrat preist den Mängelmelder unter www.ffm.de als direktes Bürgerbeteiligungsformat an. Anscheinend wird dieser von den Bürgerinnen und Bürgern auch gut genutzt. Doch es mehren sich die Berichte, dass Mängel zwar als "erledigt" oder "beseitigt" angegeben werden, dies aber nicht der Realität entspricht. Zudem sind derzeit rund 9.000 Mängel noch "in Bearbeitung" und dies zum Teil seit mehreren Monaten, obwohl besagte Mängel objektiv schnell zu beseitigen wären. Ich frage den Magistrat: Wie möchte er sicherstellen, dass insbesondere kleinere und gemeldete Mängel zeitnah nach Meldung beseitigt werden, und wie bewertet er die enorme Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Mängelmelder? Antwort des Magistrats: Der Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main wird von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv genutzt und hat sich als niedrigschwelliges Beteiligungs- und Serviceinstrument bewährt. Konkret haben sich die Nutzerzahlen seit dem Jahre 2021 nahezu verdoppelt: Während im Jahr 2021 rund 14.500 Mängel angezeigt wurden, waren es im Jahr 2025 bereits über 27.000 Meldungen. Gleichzeitig bedeutet die steigende Nutzung, dass auch die Zahl der in Bearbeitung befindlichen oder bereits erledigten Tickets ansteigt. Die rund 9.000 "in Bearbeitung" befindlichen Tickets müssen daher stets im Verhältnis zur Gesamtmenge und im Kontext des zugrunde liegenden Geschäftsprozesses betrachtet werden. Jede Meldung wird zunächst einer inhaltlichen und datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob übermittelte Texte oder Fotos personenbezogene Daten enthalten, etwa abgebildete Personen, Kfz-Kennzeichen oder sonstige identifizierende Merkmale. Sofern erforderlich, werden die entsprechenden Inhalte redaktionell überarbeitet. Erst nach Abschluss dieser Prüfung durch das Team des Mängelmelders im Bürgeramt, Statistik und Wahlen erfolgt die Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle. Zeitgleich wird die Mängelmeldung auf ffm.de veröffentlicht und der Bearbeitungsstatus systemseitig auf "in Bearbeitung" gesetzt. Die tatsächliche Mangelbeseitigung erfolgt im Anschluss - in vielen Fällen sehr zeitnah. Abschließend obliegt es der mangelbeseitigenden Stelle, den Ticketstatus auf "erledigt" zu setzen. Dabei kommt es in der Praxis häufig vor, dass Mängel vor Ort bereits behoben wurden, der entsprechende Status im System jedoch nicht oder nicht unmittelbar angepasst wird. Es liegt also kein Vollzugsdefizit, sondern allenfalls ein Rückmeldestau vor. Zugleich ist zu beachten, dass die lückenlose und kleinteilige Dokumentation jedes Einzelfalls im Alltag einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die operativen Akteure bedeuten würde; ohne dabei einen entsprechenden Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu generieren. Für diese ist in der Regel lediglich entscheidend, dass der gemeldete Mangel tatsächlich umgehend beseitigt wird - was dann üblicherweise auch unmittelbar erkennbar ist. Neben der Vielzahl bereits erledigter, aber nicht entsprechend gekennzeichneter Vorgänge existieren Mängel, die ihrer Natur nach nicht kurzfristig beseitigt werden können - etwa bei komplexeren Sachverhalten wie etwa (straßen-)baulichen Maßnahmen. Diesem Umstand tragen auch die im Mängelmelder hinterlegten Löschfristen Rechnung: Meldungen werden grundsätzlich nach einem Jahr aus dem System entfernt; für bestimmte Kategorien, etwa Sinkkästen, Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen oder Straßenschäden, gelten verlängerte Fristen von bis zu drei Jahren. Insgesamt zeigt sich, dass kein Vollzugsdefizit besteht. Gleichwohl nimmt der Magistrat die Frage zum Anlass, die beteiligten Stellen erneut für eine zeitnahe Statusrückmeldung im Mängelmelder zu sensibilisieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3783 Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der bei der Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt. Spätestens seit der Komplettwässerung des Südbahnhofs 2023 ist klar, dass es auch in Frankfurt am Main kontinuierlich zu diesen Ereignissen kommt. Ich frage daher den Magistrat: Wie ist die Wasserwehr Frankfurt ausgerüstet, und wo wird diese Ausrüstung gelagert? Antwort des Magistrats: Wie bereits in der Antwort des Magistrats zur Frage Nr. 3556 in der 42. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 aufgezeigt, ist eine separat eingerichtete Wasserwehr in Frankfurt am Main nicht existent und bedarf es auch nicht. Bei der Überflutungsvorsorge handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung. Zur Bekämpfung eines 25-jährigen Hochwassers beispielsweise verfügt die Branddirektion über ein entsprechend geeignetes Hochwasserschutzsystem und hält zudem ausreichend Sandsäcke vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ursula Busch Vertraulichkeit: Nein

  • Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3784 Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding gesendet: Sie sind nicht mit den Entmietungsplänen einverstanden und werden nicht weichen. Obwohl sich Planungsdezernent Gwechenberger, SPD, stets mit den Betroffenen solidarisiert hat, behauptet er nun im Journal Frankfurt vom 14.01.2026, die ABG handele gemeinwohlorientiert und ökologisch. Er teile die Einschätzung nicht, dass es bei den Maßnahmen "weniger um technische Notwendigkeiten als um wirtschaftliche Verwertungsinteressen" gehe. Ich frage den Magistrat: Inwiefern sind aus Sicht des Dezernenten die Entmietung langjähriger Bewohner*innen und eine Kaltmiete von 15 Euro pro Quadratmeter gemeinwohlorientiert? Antwort des Magistrats: Der zuständige Fachdezernent für die ABG Frankfurt Holding nimmt den offenen Brief der Mieterinnen und Mieter der Rotlintstraße 105-119 und Münzeberger Straße 10-12 und deren Belange sehr ernst. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der ökologische Ziele und soziale Verantwortung gleichermaßen berücksichtigt und sensibel miteinander abgewogen werden müssen. Der Magistrat sieht die ABG in der Verantwortung, bei dieser Aufgabenstellung mit Vorbildcharakter voranzugehen. Um die auf die Miete umlagefähigen Kosten so gering wie möglich zu halten, nimmt die ABG umfassende Förderungen in Anspruch. Der Magistrat hat mit der ABG vereinbart, dass in der Gellertsiedlung keine Entmietung stattfindet. Für alle Bestandsmieterinnen und -mieter wurde eine Rückzugsgarantie ausgesprochen, sie sollen durch die Maßnahmen nicht schlechtergestellt werden. Die durch die ABG genannte Miethöhe von rund 15 Euro pro Quadratmeter bezieht sich auf Neuvermietungen. Die Miethöhe für Bestandsmieter:innen steht derzeit noch nicht abschließend fest, hierzu laufen noch Abstimmungen zwischen Magistrat und ABG. Der Magistrat hat mit der ABG vereinbart, dass in der Gellertsiedlung ein Anteil von 30 Prozent gefördertem Wohnraum durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung von neuem Wohnraum entwickelt wird, sodass berechtigte Haushalte auch zu geförderten Konditionen zurückziehen können - Einstiegsmiete: 6,50 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1 beziehungsweise 9,50 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2. Auch besteht die Möglichkeit, im ABG-Bestand ähnliche freifinanzierte Wohnungen zu gleichen Mietkonditionen wie heute sowie bei Förderberechtigung auch andere geförderte Wohnungen zu erhalten. Insgesamt entsteht durch gezielte Anbauten und den Ausbau des Dachgeschosses circa 1.100 Quadratmeter mehr Wohnfläche und damit zusätzlicher, dringend benötigter Wohnraum. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage Nr. 3743 verwiesen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Die Briefwahl eröffnet vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, niedrigschwellig an einer Wahl teilzunehmen, und
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3785 Die Briefwahl eröffnet vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, niedrigschwellig an einer Wahl teilzunehmen, und erhöht die Wahlbeteiligung. Gleichzeitig kommt es bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen an andere Anschriften immer wieder zu Ungereimtheiten und Missbrauch, was eine Wahl im Anschluss anfechtbar macht und das Wahlergebnis verzerren kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie wird die Existenz einer Vollmacht bei der elektronischen Beantragung von Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift geprüft, und wie viele Briefwahlunterlagen wurden bei der ersten Kommunalwahl inkl. der KAV-Wahl an andere Anschriften innerhalb von Frankfurt versandt? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich ist die Beantragung von Wahlscheinen und damit von Briefwahlunterlagen in den §§ 17 und 18 der Kommunalwahlordnung geregelt. Demnach kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich oder persönlich beim Gemeindevorstand beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Damit hat der Gesetz- und Verordnungsgeber die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen ausdrücklich zugelassen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierfür durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. In dem von Amtswegen übersandten Antragsformular - hierbei handelt es sich um die Rückseite der Wahlbenachrichtigung - wird hierauf hingewiesen. Die für die Antragstellung besonders zugelassenen technischen Möglichkeiten zur Wahrung der Schriftform stehen für die Vollmacht nicht zur Verfügung. Beantragte Briefwahlunterlagen werden in der Regel per Post an die Hauptwohnanschrift versendet. Sofern eine abweichende Versandanschrift bei der Antragstellung gewünscht wurde, ergeht in jedem Einzelfall ein Hinweisschreiben an die Hauptwohnungsanschrift unter Angabe der abweichenden Adresse. Damit soll möglichen Betrugsversuchen entgegengewirkt werden. Das Wahlrecht selbst und dessen Inanspruchnahme ist personengebunden und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Auf dem zugehörigen Wahlschein wird gegenüber der Behörde an Eides statt versichert, dass der beigefügte Stimmzettel persönlich oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen des Wählenden gekennzeichnet wurde. Wer gegen diese Regeln verstößt handelt rechtswidrig und damit strafbar. Im Rahmen von möglichen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren lässt sich grundsätzlich über das Wählerverzeichnis feststellen, ob Briefwahlunterlagen beantragt und ausgestellt wurden. Darüber hinaus kann im Einzelfall die Rücksendung von Briefwahlunterlagen nachvollzogen werden. Wie viele Briefwahlunterlagen bei den letzten Kommunalwahlen an innerhalb der Stadt Frankfurt am Main abweichende Versandanschriften verschickt wurden lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr eruieren. Alle mit der letzten Wahl zusammenhängenden Verzeichnisse wurden gemäß § 112 Absatz 2 Kommunalwahlordnung gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung ist hier nicht vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • Seit August 2025 bemüht sich die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. um einen Termin für die Besichtigung der histo
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    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3786 Seit August 2025 bemüht sich die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. um einen Termin für die Besichtigung der historischen Bausubstanz des Schauspielhauses von 1902 in der Theaterdoppelanlage, bislang vergeblich. Zudem wird der Aktionsgemeinschaft seit November 2025 verwehrt, im Fundus Restaurant weiterhin ihren monatlichen Roundtable zu veranstalten, der dort seit 2017 regelmäßig stattfand. Dies erfolgte dem Vernehmen nach auf Veranlassung der Hausleitung und ist nicht auf den Pächter zurückzuführen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen undemokratischen Umgang mit einer Bürgerinitiative in der Stadt der Paulskirche, die zum Wiederaufbau des Schauspielhauses eine abweichende Meinung vertritt als der Magistrat? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer, den Vorwurf, die Vorgehensweise im Zusammenhang mit Besichtigungen der fragmentierten Reste der Bausubstanz des Schauspielhauses von 1902 sei undemokratisch oder intransparent, weise ich ausdrücklich zurück. Die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. hatte in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, sich ein Bild von der historischen Substanz des Schauspielhauses in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz zu machen. Entsprechende Besichtigungen haben nachweislich zu verschiedenen Terminen in den vergangenen Jahren stattgefunden. Diese Termine sind öffentlich bekannt und wurden seinerzeit auch durch die Aktionsgemeinschaft selbst kommuniziert. Im vergangenen Jahr wurde seitens der Aktionsgemeinschaft geltend gemacht, dass ihr der Zugang zu bestimmten Bereichen verwehrt worden sei. Hintergrund war der Wunsch, eine Veranstaltung im Restaurant Fundus durchzuführen. Der hierfür gewählte Termin lag jedoch in einem Zeitraum laufender Sanierungsmaßnahmen. Hier bestand kein Entscheidungsspielraum. Alternative Zeiträume außerhalb der Maßnahmen wären grundsätzlich möglich gewesen, wurden jedoch nicht weiterverfolgt. Zudem wird der Vorwurf, die Hausleitung der Städtischen Bühnen habe die Absage des monatlichen Roundtables im Restaurant Fundus veranlasst, zurückgewiesen. Das Restaurant Fundus entscheidet eigenständig über die Vermietung seiner Räumlichkeiten. Nicht berücksichtigt werden konnte hingegen eine Anfrage zur Nutzung der Kantinen der Städtischen Bühnen, da diese nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Zudem fiel der angefragte Termin in die Mittagszeit, in der aufgrund begrenzter Platzkapazitäten die Nutzung durch Mitarbeitende priorisiert wird. Darüber hinaus liegt eine erneute Anfrage zur Besichtigung der Fassadenfragmente des Gebäudes von 1902 vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frankfurter Theaterdoppelanlage ein laufender Hochleistungsbetrieb ist, in dem jährlich über 600 Veranstaltungen stattfinden und rund 1.200 Personen tätig sind. Besichtigungen können daher ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Abläufe, der personellen Verfügbarkeit und unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorgaben erfolgen. Hierbei werden zunächst Besichtigungen für diejenigen Antragsteller koordiniert, die das Gebäude noch nicht besucht haben. Zusammenfassend halte ich fest, dass die Terminierung und Durchführung von Besichtigungen stets nach transparenten, sachlichen und sicherheitsrelevanten Kriterien erfolgt ist. Eine undemokratische oder willkürliche Vorgehensweise liegt nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Die FAZ berichtete am 06.01.2026 darüber, dass das Land Hessen stärker auf Rückführungen setze. Im ersten Halbjahr seien
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3787 Die FAZ berichtete am 06.01.2026 darüber, dass das Land Hessen stärker auf Rückführungen setze. Im ersten Halbjahr seien 1.017 ausreisepflichtige Menschen abgeschoben worden - dies seien fast 30 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Laut Innenministerium liege ein Schwerpunkt auf Straftätern und Gefährdern. Ich frage den Magistrat: Wie viele dieser Abschiebungen im ersten Halbjahr 2025 betrafen Personen aus der Stadt Frankfurt, und wie hat sich diese Anzahl im Vergleich zum ersten Halbjahr des Vorjahres 2024 entwickelt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtet
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    22.01.2026

    S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3788 Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtete der Magistrat, dass 28 Schulen das so tun. Im Bildungsausschuss am 19.01.2026 entgegnete die zuständige Dezernentin auf eine diesbezügliche Frage, dass der Umnutzung solcher Wohnungen eine Zweckentfremdung im Weg stünde. Zudem sei bei Wohnungen mit Schulnutzung, die nicht im Schulgebäude liegen, ein zweiter Rettungsweg nötig. Ich frage den Magistrat: Gibt es schon eine gültige und für weitere Wohnungen anwendbare Ausnahmeregelung von der Zweckentfremdung für die schulgenutzten Wohnungen bzw. eine umsetzbare Strategie, wie die Wohnungen für die jeweilige Schule am besten genutzt werden können? Antwort des Magistrats: Von den rund 200 Dienstwohnungen, die das Amt für Bau und Immobilien, ABI, verwaltet, sind aktuell 38 Wohnungen in schulischer Nutzung. Seit 2022 können in Einzelfällen Wohnungen im Schulgebäude - ohne eigenen Zugang - zur Schulnutzung freigegeben werden. Eine allgemeingültige Ausnahmeregelung gibt es nicht. Das ABI prüft jede Anfrage nach einer Umnutzung einzeln unter Abwägung der Betriebssicherheit, des baulichen Aufwands und der Verhältnismäßigkeit. Aufgrund des knappen Wohnraums ist eine Umnutzung, sofern möglich, auch nur in dringenden Bedarfsfällen angezeigt. Der Flächenbedarf muss daher vorab vom Stadtschulamt geprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine offiziellen Anfragen einer Schule zur Umnutzung der Dienstwohnung vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Britta Wollkopf Vertraulichkeit: Nein

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