Das Gebäude des „Gasthof zum Hirsch“ steht nun bereits seit längerer Zeit leer. Der anhaltende Leerstand prägt das Ortsb
Zusammenfassung
Gegenstand der Frage ist der anhaltende Leerstand des Gebäudes "Gasthof zum Hirsch" und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Ortsbild. Der Magistrat kann rechtlich derzeit keine Maßnahmen gegen den Leerstand ergreifen, bietet jedoch Gespräche und Unterstützung an.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3780 Das Gebäude des "Gasthof zum Hirsch" steht nun bereits seit längerer Zeit leer. Der anhaltende Leerstand prägt das Ortsbild negativ und wirft Fragen hinsichtlich der weiteren Nutzung und Entwicklung dieses zentral gelegenen Gebäudes auf. Daher frage ich den Magistrat: Welche Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um dem fortdauernden Leerstand entgegenzuwirken?
Antwort des Magistrats
Rechtlich können behördliche Maßnahmen erst dann ergriffen werden, wenn der bauliche Zustand eine konkrete Gefahr für den Erhalt des Gebäudes darstellt. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben. Eine Verpflichtung der Eigentümerin zu einer Sanierung oder zu einer bestimmten Nutzung ist auf Grundlage der geltenden Rechtslage aktuell nicht möglich. Es kann auch nicht gegen den Leerstand des Gebäudes vorgegangen werden. Unabhängig hiervon steht der Magistrat weiterhin für Gespräche mit der Eigentümerin zur Verfügung und signalisiert Unterstützung bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungs- oder Sanierungskonzepte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.