Am 1. August dieses Jahres tritt das Bundesgesetz „Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“ in Kraft.
Zusammenfassung
Gegenstand der Frage ist die Vorbereitung der Stadt Frankfurt auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der am 1. August 2026 in Kraft tritt. Die Stadt Frankfurt ist gut vorbereitet, mit einer Versorgungsquote von rund 80 Prozent und plant, den Rechtsanspruch zu 100 Prozent zu erfüllen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3758 Am
- August dieses Jahres tritt das Bundesgesetz "Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern" in Kraft. Dieser Rechtsanspruch gilt zunächst nur für die ersten Klassen, bis zum Schuljahr 2029/2030 stuft es sich dann nach oben. Dann gilt der Anspruch für alle Schulkinder der Klassen eins bis vier. Ich frage den Magistrat: Wie ist die Stadt Frankfurt aufgestellt, um diese Vorgabe zum
- August 2026 zu erfüllen, und wie wird gewährleistet, dass bis zum Jahr 2029 die Ganztagsbetreuung flächendeckend an allen Grundschulen Frankfurts gesichert ist?
Antwort des Magistrats
Die Stadt Frankfurt setzt seit dem Jahr 2000 Förderprogramme im Kontext Ganztagsschulentwicklung um. Mit einer Versorgungsquote für rund 80 Prozent der Grundschulkinder ist Frankfurt für die Umsetzung des Rechtsanspruchs gut vorbereitet. Zum Schuljahr 2026/2027 werden voraussichtlich 54 Grundschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen. Der Pakt für den Ganztag beinhaltet von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der jeweiligen Grundschule - für alle Jahrgänge -. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und über die Horte im Schulbezirk umgesetzt. Grundschulen, die einen Status als Ganztagsschule nach Profil 3 besitzen, verfügen ebenfalls über eine fast 100-prozentige Versorgungsquote. An 25 Grundschulen wird der Rechtsanspruch zum Schuljahr 2026/2027 stufenweise, beginnend mit den Erstklässler:innen, umgesetzt. Damit wird der Rechtsanspruch zu 100 Prozent erfüllt. An diesen Standorten müssen nachfolgend noch Baumaßnahmen umgesetzt werden, damit der Pakt für den Ganztag für alle Jahrgänge realisiert werden kann. An Standorten, in denen ein bedarfsgerechter Ausbau nicht über den Pakt allein möglich ist, werden weiterhin Horte ausgebaut.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.