Der Abenteuerspielplatz Wildgarten in Sachsenhausen erfreut sich großer Beliebtheit. Nun wird berichtet, dass der Abente
Zusammenfassung
Der Abenteuerspielplatz Wildgarten in Sachsenhausen hat finanzielle Probleme und fragt nach der Ursache sowie einer möglichen Wiederaufstockung der städtischen Mittel. Der Magistrat antwortet, dass es keine Zuschusskürzung gab und die Förderung seit 2023 um circa 15 Prozent angehoben wurde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3755 Der Abenteuerspielplatz Wildgarten in Sachsenhausen erfreut sich großer Beliebtheit. Nun wird berichtet, dass der Abenteuerspielplatz weniger Mittel zur Verfügung hat und in seiner Existenz gefährdet ist. Es wird ein Fehlbetrag von 40.000 Euro genannt. Um den Fehlbetrag aufzufangen, wird um Spenden gebeten. Im Haushaltsjahr 2024 betrug die städtische Förderung für alle Abenteuerspielplätze in Frankfurt 945.455,45 Euro. Ich frage den Magistrat: Sind die finanziellen Probleme des Abenteuerspielplatzes Wildgarten auf eine Reduzierung der städtischen Mittel zurückzuführen, und ist geplant, diesen Zuschuss wieder aufzustocken?
Antwort des Magistrats
Seitens der Stadt Frankfurt am Main kam es zu keiner Zuschusskürzung beim Abenteuerspielplatz Wildgarten, vielmehr konnte in Umsetzung des Etatantrages E 484/24 - dauerhafte Anhebung und Dynamisierung des Jugendhilfebudgets - für die Einrichtung seit 2023 ein Mittelaufwuchs bei der Regelförderung von circa 15 Prozent realisiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.