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Am 7. Dezember 2025 wurde im Rahmen der sogenannten „Antifaschistischen Filmreihe“ der Film „Gaza Fights for Freedom“ ge

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Gegenstand der Frage ist die Unterstützung eines Filmes, der als antisemitisch eingestuft wird, durch das Kulturamt der Stadt Frankfurt. Der Magistrat weist die Vorwürfe zurück und betont, dass er sich aktiv gegen Antisemitismus engagiert und Distanzierung von der Veranstaltung vorgenommen hat.

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Thema Kultur verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3746 Am 7. Dezember 2025 wurde im Rahmen der sogenannten "Antifaschistischen Filmreihe" der Film "Gaza Fights for Freedom" gezeigt. Der Film unterstützt antisemitische Narrative, verklärt Terroristen und verbreitet deren Propaganda. Zudem wird als Partner der Vorführung die "Jüdische Stimme" aufgeführt, die vom Verfassungsschutz als extremistische Organisation geführt wird. Dennoch wurde auch diese Vorführung vom Kulturamt der Stadt Frankfurt gefördert. Eine Stellungnahme folgte erst nach der Vorführung. Eine echte Distanzierung fand nie statt. Ich frage den Magistrat: Wieso unterstützte der Magistrat ungeprüft antisemitische Terrorpropaganda, und wie möchte er sicherstellen, dass so etwas fortan nicht mehr passieren wird?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwander, die Behauptung der "ungeprüften Unterstützung antisemitischer Terrorpropaganda" weist der Magistrat ausdrücklich zurück! Auch entspricht es nicht den Tatsachen, dass eine Distanzierung nicht stattgefunden habe. Der Magistrat lehnt entschieden jegliche Form von Antisemitismus, Hass und Hetze ab. Dafür darf es in unserer Stadtgesellschaft keinen Platz geben! Mit der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt pflegt er eine sehr vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit. Der Magistrat stellt sich entschlossen jeglicher Form von Antisemitismus entgegen, beobachtet antisemitische Tendenzen und wirkt ihnen mit verschiedenen Maßnahmen entgegen. Dies drückt sich in den öffentlichen Positionierungen der Stadt Frankfurt am Main aus, in der Sichtbarmachung jüdischen Lebens, durch die Sensibilisierung für Antisemitismus und durch verschiedene Beratungs- und Bildungsangebote. Bereits vor der Vorführung hat der Magistrat von der geplanten Veranstaltung erfahren und sich daraufhin sofort von der Vorführung des Films unter Beteiligung der "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost" distanziert. Ebenso umgehend wurde gehandelt und die Veranstaltenden aufgefordert, das Logo des Kulturamts aus allen Zusammenhängen mit der betreffenden Filmvorführung zu entfernen; dieser Aufforderung wurde unverzüglich entsprochen. Außerdem wurden die Veranstaltenden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass jeglicher Gebrauch strafrechtlich relevanter anti-semitischer Äußerungen, Handlungen und Narrative im Rahmen der Veranstaltung unterbunden wird. Bei der Förderung von Filmfestivals und Filmreihen ist es dem Magistrat ein zentrales Anliegen, die Meinungsvielfalt zu ermöglichen und die kuratorische Freiheit der Veranstaltenden zu respektieren. Zugleich ist Voraussetzung jeder Förderung, dass keine gesetzes- oder verfassungswidrigen Vorhaben unterstützt werden. Maßgeblicher Förderzweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Hinsichtlich der Förderverfahren im Fachbereich Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt unterliegen auch diese grundsätzlich einem präventiven Prüfprozess auf Grundlage entsprechender Förderrichtlinien. Diese sehen vor, dass geförderte Maßnahmen mit den demokratischen Grundwerten der Stadt Frankfurt am Main vereinbar sein müssen. Eine Förderung extremistischer, diskriminierender oder demokratiefeindlicher Inhalte ist ausgeschlossen. Der Magistrat wird zudem die bestehenden Förderprozesse weiter evaluieren und sich stets dafür einsetzen, dass antisemitische Inhalte, extremistische Propaganda erkannt und ausgeschlossen werden können, ohne dabei die verfassungsrechtlich geschützte Kunst- und Meinungsfreiheit pauschal einzuschränken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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