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Seit August 2025 bemüht sich die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. um einen Termin für die Besichtigung der histo

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. fragt den Magistrat nach der Bewertung des Umgangs mit ihrer Initiative zur Besichtigung des Schauspielhauses und der Absage ihres monatlichen Roundtables. Der Magistrat weist den Vorwurf einer undemokratischen Vorgehensweise zurück und erläutert die Umstände der Termine und Veranstaltungen.

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Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3786 Seit August 2025 bemüht sich die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. um einen Termin für die Besichtigung der historischen Bausubstanz des Schauspielhauses von 1902 in der Theaterdoppelanlage, bislang vergeblich. Zudem wird der Aktionsgemeinschaft seit November 2025 verwehrt, im Fundus Restaurant weiterhin ihren monatlichen Roundtable zu veranstalten, der dort seit 2017 regelmäßig stattfand. Dies erfolgte dem Vernehmen nach auf Veranlassung der Hausleitung und ist nicht auf den Pächter zurückzuführen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen undemokratischen Umgang mit einer Bürgerinitiative in der Stadt der Paulskirche, die zum Wiederaufbau des Schauspielhauses eine abweichende Meinung vertritt als der Magistrat?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Pfeiffer, den Vorwurf, die Vorgehensweise im Zusammenhang mit Besichtigungen der fragmentierten Reste der Bausubstanz des Schauspielhauses von 1902 sei undemokratisch oder intransparent, weise ich ausdrücklich zurück. Die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus e. V. hatte in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit, sich ein Bild von der historischen Substanz des Schauspielhauses in der Doppelanlage am Willy-Brandt-Platz zu machen. Entsprechende Besichtigungen haben nachweislich zu verschiedenen Terminen in den vergangenen Jahren stattgefunden. Diese Termine sind öffentlich bekannt und wurden seinerzeit auch durch die Aktionsgemeinschaft selbst kommuniziert. Im vergangenen Jahr wurde seitens der Aktionsgemeinschaft geltend gemacht, dass ihr der Zugang zu bestimmten Bereichen verwehrt worden sei. Hintergrund war der Wunsch, eine Veranstaltung im Restaurant Fundus durchzuführen. Der hierfür gewählte Termin lag jedoch in einem Zeitraum laufender Sanierungsmaßnahmen. Hier bestand kein Entscheidungsspielraum. Alternative Zeiträume außerhalb der Maßnahmen wären grundsätzlich möglich gewesen, wurden jedoch nicht weiterverfolgt. Zudem wird der Vorwurf, die Hausleitung der Städtischen Bühnen habe die Absage des monatlichen Roundtables im Restaurant Fundus veranlasst, zurückgewiesen. Das Restaurant Fundus entscheidet eigenständig über die Vermietung seiner Räumlichkeiten. Nicht berücksichtigt werden konnte hingegen eine Anfrage zur Nutzung der Kantinen der Städtischen Bühnen, da diese nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Zudem fiel der angefragte Termin in die Mittagszeit, in der aufgrund begrenzter Platzkapazitäten die Nutzung durch Mitarbeitende priorisiert wird. Darüber hinaus liegt eine erneute Anfrage zur Besichtigung der Fassadenfragmente des Gebäudes von 1902 vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frankfurter Theaterdoppelanlage ein laufender Hochleistungsbetrieb ist, in dem jährlich über 600 Veranstaltungen stattfinden und rund 1.200 Personen tätig sind. Besichtigungen können daher ausschließlich im Rahmen der betrieblichen Abläufe, der personellen Verfügbarkeit und unter Einhaltung aller sicherheitsrelevanten Vorgaben erfolgen. Hierbei werden zunächst Besichtigungen für diejenigen Antragsteller koordiniert, die das Gebäude noch nicht besucht haben. Zusammenfassend halte ich fest, dass die Terminierung und Durchführung von Besichtigungen stets nach transparenten, sachlichen und sicherheitsrelevanten Kriterien erfolgt ist. Eine undemokratische oder willkürliche Vorgehensweise liegt nicht vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

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FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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