Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der
Zusammenfassung
Die Frage betrifft die Ausrüstung und Lagerung der Wasserwehr Frankfurt in Bezug auf wiederholte Überschwemmungen. Der Magistrat äußert, dass es keinen separat eingerichteten Wasserwehrdienst gibt, da die Überflutungsvorsorge eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung ist.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3783 Laut Artikel 53 Absatz 2 HWG haben Gemeinden bei wiederholten Überschwemmungen einen Wasserwehrdienst einzurichten, der bei der Gefahrenabwehr zum Einsatz kommt. Spätestens seit der Komplettwässerung des Südbahnhofs 2023 ist klar, dass es auch in Frankfurt am Main kontinuierlich zu diesen Ereignissen kommt. Ich frage daher den Magistrat: Wie ist die Wasserwehr Frankfurt ausgerüstet, und wo wird diese Ausrüstung gelagert?
Antwort des Magistrats
Wie bereits in der Antwort des Magistrats zur Frage Nr. 3556 in der 42. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 aufgezeigt, ist eine separat eingerichtete Wasserwehr in Frankfurt am Main nicht existent und bedarf es auch nicht. Bei der Überflutungsvorsorge handelt es sich um eine Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung. Zur Bekämpfung eines 25-jährigen Hochwassers beispielsweise verfügt die Branddirektion über ein entsprechend geeignetes Hochwasserschutzsystem und hält zudem ausreichend Sandsäcke vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.