Wenn sichere Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sollen, entsteht häufig ein Zielkonflikt: Entweder wird ein Radstrei
Zusammenfassung
In der Frage wird angeregt, das linksseitige Parken in Straßen mit hohem Parkdruck zu prüfen, um sichere Radverkehrsanlagen einzurichten. Der Magistrat erkennt das linksseitige Parken als geeignete Option an und bezieht es in die Prüfung ein.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3776 Wenn sichere Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sollen, entsteht häufig ein Zielkonflikt: Entweder wird ein Radstreifen zulasten des Parkens umgesetzt oder es bleibt beim Parken zulasten eines wirklich sicheren Radangebots. Ich halte es für sinnvoll, in geeigneten Fällen auch andere, verkehrssichere Lösungen zu prüfen, die beides ermöglichen. Eine Option ist linksseitiges Parken. Ich frage den Magistrat: Prüft der Magistrat, in geeigneten Frankfurter Straßen mit hohem Parkdruck und Bedarf nach sicheren Radverkehrsanlagen ausnahmsweise auch linksseitiges Parken zuzulassen, um Parkraum zu erhalten und zugleich rechts einen sicheren, regelkonformen Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen einzurichten?
Antwort des Magistrats
Das linksseitige Parken kann in Einbahnstraßen eine geeignete Option der Verkehrsregelung sein und ist daher im Bedarfsfall auch in die Prüfung einzubeziehen. Insbesondere der resultierende Verzicht auf den Sicherheitstrennstreifen eröffnet gegebenenfalls entscheidende Spielräume in der Fahrbahnaufteilung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.