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In zahlreichen Frankfurter Parkhäusern erfolgt der Parkprozess inzwischen vollständig digital und papierlos durch eine a

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Gegenstand der Frage sind die datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich des digitalen Parkprozesses und der Anzeige ähnlicher Nummernschilder. Der Magistrat stellt klar, dass keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten möglich sind und dass die Kennzeichen nur für den Bezahlvorgang erfasst und danach gelöscht werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3757 In zahlreichen Frankfurter Parkhäusern erfolgt der Parkprozess inzwischen vollständig digital und papierlos durch eine automatische Kennzeichenerkennung. Beim Bezahlvorgang werden nach Eingabe des eigenen Kennzeichens jedoch ähnliche Nummernschilder von Fahrzeugen angezeigt, die zeitgleich im Parkhaus abgestellt sind. Dadurch können Rückschlüsse auf andere Fahrzeughalter gezogen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass der digitale Parkprozess weiterhin effizient bleibt, gleichzeitig aber datensparend ausgestaltet wird, sodass keine unnötigen personenbezogenen Daten offengelegt werden?

Antwort des Magistrats

Entgegen der Aussage des Fragestellers ist die über die Anzeige eines Kennzeichens am Kassenautomat kein Rückschluss auf personenbezogene Daten möglich - außer die abfragende Person hätte eine entsprechend Berechtigung Halterdaten auf gesondertem Weg bei zum Beispiel dem Kraftfahrt-Bundesamt abfragen zu dürfen. Wobei hierfür gemäß DSGVO ein berichtigtes Interesse vorliegen müsste. Es handelt sich bei der Darstellung am Kassenautomat um eine Information, welche jedwede Person ebenso mittels Gang durchs Parkhaus in Augenschein nehmen kann. Die Erkennbarkeit von Kfz-Kennzeichen am Fahrzeug muss sowohl beim Fahren als auch beim Parken im öffentlichen Raum stets gewährleistet sein. Die Kennzeichen werden lediglich zum Zwecke des Bezahlvorgangs erfasst und mit Abschluss des Parkvorgangs, also der Ausfahrt aus dem Parkhaus, gelöscht. Nach Beendigung des Parkvorgangs ist keinerlei Rückschluss mehr auf die abgestellten Kfz möglich. Die eingesetzten Anlagen entsprechen den Anforderungen des Datenschutzes. Diese weltweit übliche digitale Funktion der Kennzeichen-Erfassung verbessert die Ein- und Ausfahrt der Fahrzeuge, löst das Problem von verlorengegangenen Einfahrttickets und erhöht den Komfort des Bezahlvorgangs. Der Magistrat wird den Weg der Modernisierung und Digitalisierung weiter beschreiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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