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Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtet

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Schulen möchten die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen und erkundigen sich nach Ausnahmeregelungen von der Zweckentfremdung. Der Magistrat berichtet, dass aktuell 38 Wohnungen in schulischer Nutzung sind, jedoch keine allgemeingültige Ausnahmeregelung besteht und jede Anfrage einzeln geprüft werden muss.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3788 Immer wieder möchten Schulen die sogenannten Hausmeisterwohnungen für schulische Zwecke nutzen. Vor einem Jahr berichtete der Magistrat, dass 28 Schulen das so tun. Im Bildungsausschuss am 19.01.2026 entgegnete die zuständige Dezernentin auf eine diesbezügliche Frage, dass der Umnutzung solcher Wohnungen eine Zweckentfremdung im Weg stünde. Zudem sei bei Wohnungen mit Schulnutzung, die nicht im Schulgebäude liegen, ein zweiter Rettungsweg nötig. Ich frage den Magistrat: Gibt es schon eine gültige und für weitere Wohnungen anwendbare Ausnahmeregelung von der Zweckentfremdung für die schulgenutzten Wohnungen bzw. eine umsetzbare Strategie, wie die Wohnungen für die jeweilige Schule am besten genutzt werden können?

Antwort des Magistrats

Von den rund 200 Dienstwohnungen, die das Amt für Bau und Immobilien, ABI, verwaltet, sind aktuell 38 Wohnungen in schulischer Nutzung. Seit 2022 können in Einzelfällen Wohnungen im Schulgebäude - ohne eigenen Zugang - zur Schulnutzung freigegeben werden. Eine allgemeingültige Ausnahmeregelung gibt es nicht. Das ABI prüft jede Anfrage nach einer Umnutzung einzeln unter Abwägung der Betriebssicherheit, des baulichen Aufwands und der Verhältnismäßigkeit. Aufgrund des knappen Wohnraums ist eine Umnutzung, sofern möglich, auch nur in dringenden Bedarfsfällen angezeigt. Der Flächenbedarf muss daher vorab vom Stadtschulamt geprüft werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine offiziellen Anfragen einer Schule zur Umnutzung der Dienstwohnung vor.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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