Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding
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Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Entmietungspläne in der Gellertsiedlung sowie die damit verbundenen Mietpreise und deren Gemeinwohlorientierung. Der Magistrat versichert, dass keine Entmietung stattfindet und dass Rückzugsgarantien sowie geförderter Wohnraum geschaffen werden.
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Rotlintstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aktueller Stand zu den Schäden vor und an Häusern in der Gellertsiedlung06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entmietung im Nordend stoppen – Sanierung ohne Verdrängung bei der ABG Holding15.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Rotlintstraße per E-MailFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3784 Mitte Januar haben über 20 Mieter*innen der Gellertsiedlung in einem offenen Brief ein starkes Signal an die ABG Holding gesendet: Sie sind nicht mit den Entmietungsplänen einverstanden und werden nicht weichen. Obwohl sich Planungsdezernent Gwechenberger, SPD, stets mit den Betroffenen solidarisiert hat, behauptet er nun im Journal Frankfurt vom 14.01.2026, die ABG handele gemeinwohlorientiert und ökologisch. Er teile die Einschätzung nicht, dass es bei den Maßnahmen "weniger um technische Notwendigkeiten als um wirtschaftliche Verwertungsinteressen" gehe. Ich frage den Magistrat: Inwiefern sind aus Sicht des Dezernenten die Entmietung langjähriger Bewohner*innen und eine Kaltmiete von 15 Euro pro Quadratmeter gemeinwohlorientiert?
Antwort des Magistrats
Der zuständige Fachdezernent für die ABG Frankfurt Holding nimmt den offenen Brief der Mieterinnen und Mieter der Rotlintstraße 105-119 und Münzeberger Straße 10-12 und deren Belange sehr ernst. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der ökologische Ziele und soziale Verantwortung gleichermaßen berücksichtigt und sensibel miteinander abgewogen werden müssen. Der Magistrat sieht die ABG in der Verantwortung, bei dieser Aufgabenstellung mit Vorbildcharakter voranzugehen. Um die auf die Miete umlagefähigen Kosten so gering wie möglich zu halten, nimmt die ABG umfassende Förderungen in Anspruch. Der Magistrat hat mit der ABG vereinbart, dass in der Gellertsiedlung keine Entmietung stattfindet. Für alle Bestandsmieterinnen und -mieter wurde eine Rückzugsgarantie ausgesprochen, sie sollen durch die Maßnahmen nicht schlechtergestellt werden. Die durch die ABG genannte Miethöhe von rund 15 Euro pro Quadratmeter bezieht sich auf Neuvermietungen. Die Miethöhe für Bestandsmieter:innen steht derzeit noch nicht abschließend fest, hierzu laufen noch Abstimmungen zwischen Magistrat und ABG. Der Magistrat hat mit der ABG vereinbart, dass in der Gellertsiedlung ein Anteil von 30 Prozent gefördertem Wohnraum durch den Ankauf von Belegrechten und die Schaffung von neuem Wohnraum entwickelt wird, sodass berechtigte Haushalte auch zu geförderten Konditionen zurückziehen können - Einstiegsmiete: 6,50 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 1 beziehungsweise 9,50 Euro pro Quadratmeter im Förderweg 2. Auch besteht die Möglichkeit, im ABG-Bestand ähnliche freifinanzierte Wohnungen zu gleichen Mietkonditionen wie heute sowie bei Förderberechtigung auch andere geförderte Wohnungen zu erhalten. Insgesamt entsteht durch gezielte Anbauten und den Ausbau des Dachgeschosses circa 1.100 Quadratmeter mehr Wohnfläche und damit zusätzlicher, dringend benötigter Wohnraum. Ergänzend wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage Nr. 3743 verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.