Der Magistrat preist den Mängelmelder unter www.ffm.de als direktes Bürgerbeteiligungsformat an. Anscheinend wird dieser
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, wie er sicherstellt, dass kleinere und gemeldete Mängel zeitnah beseitigt werden und wie er die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Mängelmelder bewertet. Der Magistrat erklärt, dass kein Vollzugsdefizit besteht, sondern es sich meist um einen Rückmeldestau handelt, und unternimmt Schritte zur Sensibilisierung der beteiligten Stellen.
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vom 22.01.2026, F 3782 Der Magistrat preist den Mängelmelder unter www.ffm.de als direktes Bürgerbeteiligungsformat an. Anscheinend wird dieser von den Bürgerinnen und Bürgern auch gut genutzt. Doch es mehren sich die Berichte, dass Mängel zwar als "erledigt" oder "beseitigt" angegeben werden, dies aber nicht der Realität entspricht. Zudem sind derzeit rund 9.000 Mängel noch "in Bearbeitung" und dies zum Teil seit mehreren Monaten, obwohl besagte Mängel objektiv schnell zu beseitigen wären. Ich frage den Magistrat: Wie möchte er sicherstellen, dass insbesondere kleinere und gemeldete Mängel zeitnah nach Meldung beseitigt werden, und wie bewertet er die enorme Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Mängelmelder?
Antwort des Magistrats
Der Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main wird von den Bürgerinnen und Bürgern intensiv genutzt und hat sich als niedrigschwelliges Beteiligungs- und Serviceinstrument bewährt. Konkret haben sich die Nutzerzahlen seit dem Jahre 2021 nahezu verdoppelt: Während im Jahr 2021 rund 14.500 Mängel angezeigt wurden, waren es im Jahr 2025 bereits über 27.000 Meldungen. Gleichzeitig bedeutet die steigende Nutzung, dass auch die Zahl der in Bearbeitung befindlichen oder bereits erledigten Tickets ansteigt. Die rund 9.000 "in Bearbeitung" befindlichen Tickets müssen daher stets im Verhältnis zur Gesamtmenge und im Kontext des zugrunde liegenden Geschäftsprozesses betrachtet werden. Jede Meldung wird zunächst einer inhaltlichen und datenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob übermittelte Texte oder Fotos personenbezogene Daten enthalten, etwa abgebildete Personen, Kfz-Kennzeichen oder sonstige identifizierende Merkmale. Sofern erforderlich, werden die entsprechenden Inhalte redaktionell überarbeitet. Erst nach Abschluss dieser Prüfung durch das Team des Mängelmelders im Bürgeramt, Statistik und Wahlen erfolgt die Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle. Zeitgleich wird die Mängelmeldung auf ffm.de veröffentlicht und der Bearbeitungsstatus systemseitig auf "in Bearbeitung" gesetzt. Die tatsächliche Mangelbeseitigung erfolgt im Anschluss - in vielen Fällen sehr zeitnah. Abschließend obliegt es der mangelbeseitigenden Stelle, den Ticketstatus auf "erledigt" zu setzen. Dabei kommt es in der Praxis häufig vor, dass Mängel vor Ort bereits behoben wurden, der entsprechende Status im System jedoch nicht oder nicht unmittelbar angepasst wird. Es liegt also kein Vollzugsdefizit, sondern allenfalls ein Rückmeldestau vor. Zugleich ist zu beachten, dass die lückenlose und kleinteilige Dokumentation jedes Einzelfalls im Alltag einen erheblichen administrativen Mehraufwand für die operativen Akteure bedeuten würde; ohne dabei einen entsprechenden Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu generieren. Für diese ist in der Regel lediglich entscheidend, dass der gemeldete Mangel tatsächlich umgehend beseitigt wird - was dann üblicherweise auch unmittelbar erkennbar ist. Neben der Vielzahl bereits erledigter, aber nicht entsprechend gekennzeichneter Vorgänge existieren Mängel, die ihrer Natur nach nicht kurzfristig beseitigt werden können - etwa bei komplexeren Sachverhalten wie etwa (straßen-)baulichen Maßnahmen. Diesem Umstand tragen auch die im Mängelmelder hinterlegten Löschfristen Rechnung: Meldungen werden grundsätzlich nach einem Jahr aus dem System entfernt; für bestimmte Kategorien, etwa Sinkkästen, Straßenbeleuchtung, Verkehrszeichen oder Straßenschäden, gelten verlängerte Fristen von bis zu drei Jahren. Insgesamt zeigt sich, dass kein Vollzugsdefizit besteht. Gleichwohl nimmt der Magistrat die Frage zum Anlass, die beteiligten Stellen erneut für eine zeitnahe Statusrückmeldung im Mängelmelder zu sensibilisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.