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Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 - Teil des ehemaligen Postbank-Gebäudes - steht seit geraume

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 steht leer und Kulturschaffende suchen geeignete Räume für die Nutzung. Der Magistrat sieht Hinderungsgründe in der Betreiberverantwortung für das unsanierte Objekt, ist aber bereit, eine Zwischennutzung zu eruierten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3781 Der ehemalige Blumenladen in der Eckenheimer Landstraße 244 - Teil des ehemaligen Postbank-Gebäudes - steht seit geraumer Zeit leer, gleichzeitig suchen Kulturschaffende stets nach geeigneten Räumen, die sie zum Beispiel als Atelier oder Ausstellungsfläche nutzen können. Die Vermittlung könnte beispielsweise über R A D A R erfolgen. Ich frage den Magistrat: Wann wird der oben genannte ehemalige Blumenladen für eine kulturelle Zwischennutzung zur Verfügung stehen, und falls dies nicht möglich ist, was sind die Hinderungsgründe?

Antwort des Magistrats

Die Hinderungsgründe für eine Zwischennutzung liegen seitens des Magistrats in der Übernahme der Betreiberverantwortung für ein unsaniertes Objekt. Der Magistrat greift den Vorschlag jedoch gerne auf und eruiert mit RADAR eine mögliche Zwischennutzung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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