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- Bisher wurden meine Fragen, wie sich das Ausmaß der Versiegelung in den letzten Jahren entwickelt hat, immer gleich beanF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3789 Bisher wurden meine Fragen, wie sich das Ausmaß der Versiegelung in den letzten Jahren entwickelt hat, immer gleich beantwortet,"man wisse es nicht". Laut https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html ging vor allem von 2016- 2023 landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) verloren. Kurioserweise wirbt die Umweltdezernentin im gleichen Kontext "Enstiegelungsmeister" zu sein. Um weiter emotionale und intellektuelle Überforderung zu vermeiden, oder weiteren Falschmeldungen vorzubeugen, frage ich den Magistart, wie haben sich Vegetationsflächen, also landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen entwickelt von 2016 bis 2023 und ist Entsiegelungsmeister die korrekte Bezeichnung? Antwort des Magistrats: Der in den Jahren 2016 bis 2023 festgestellte Rückgang landwirtschaftlicher Flächen und von Waldflächen steht überwiegend im Zusammenhang mit Stadtentwicklungsprozessen und Infrastruktur. Es ist anzumerken, dass die Entwicklung von Wald- und landwirtschaftlicher Fläche kein geeigneter Indikator ist, um die Entwicklung der Entsiegelung zu bewerten. Diese findet vor allem im Siedlungsbestand statt, zum Beispiel durch die Begrünung vorher versiegelter Platz- oder Stellplatzflächen. Ziel ist die Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raumes, der Grünflächenversorgung oder des Mikroklimas im Siedlungsbestand. Auf solche Maßnahmen bezieht sich auch der genannte Wettbewerb "Abpflastern". Diese haben keinen Einfluss auf die Entwicklung der Größe von Wald- und landwirtschaftlichen Flächen Im Entsiegelungswettbewerb, der im Übrigen nicht von der Stadt ausgelobt worden ist, belegte Frankfurt am Main im Jahr 2025 den ersten Platz in seiner Liga, https://www.abpflastern.de/index.php/ranking/. Die Begrifflichkeit Entsiegelungsmeister bezieht sich auf Begrünungsmaßnahmen, die auf befestigten, urbanen Flächen nach deren Entsiegelung durchgeführt sind. Die Verwendung dieser Begrifflichkeit in einem entsprechenden Wettbewerb ist nachzuvollziehen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Quadratmeter entsiegelt und ökologisch aufgewertet, unter anderem an verschiedenen innerstädtischen Standorten, etwa auf dem Walther-von-Cronberg-Platz, auf dem Paul-Arnsberg-Platz, entlang des Martin-Luther-King-Parks oder am Celsius-Platz. Auf der Website "Abpflastern" wurden als erste Maßnahmen die Entsiegelung der • Textorschule mit 13.000 Steinen; • Bonifatiuspark mit 28.500 Steinen; • Verkehrsinsel Walter-Lieske-Straße mit 6025 Steinen; • und im Geeren 90,91 mit 1000 Steinen eingetragen. Ein "Stein" entspricht laut Vorgaben der Website circa 10 cm x 20 cm. Demnach wurden 48.525 Steine mit dem Äquivalent von 970 Quadratmetern entsiegelt. Betreffend Entsiegelungen im Klimabonus: Im Zeitraum vom September 2024 bis September 2025 wurden 35 Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung auf privaten Grundstücken über den Klimabonus gefördert. Dies entspricht 2.052 Quadratmeter Boden, die über den Klimabonus entsiegelt wurden. Diese Maßnahmen wurden nicht auf der Website eingetragen. Es ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr der Zuspruch an diesem Wettbewerb aufgrund seiner öffentlichen Wahrnehmung weiter wachsen wird. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am Neujahrstag wurden rund um den Rechneigrabenweiher von Augenzeugen mehrere tote Enten entdeckt. Auch an anderen OrtenF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3790 Am Neujahrstag wurden rund um den Rechneigrabenweiher von Augenzeugen mehrere tote Enten entdeckt. Auch an anderen Orten, beispielsweise am Mainufer, werden seit der Silvesternacht Wildvögel vermisst. Ornitholog*innen weisen jedes Jahr auf die massive Gefahr für Vögel an Silvester hin. Durch den Trend zu immer lauteren und größeren Feuerwerken haben Wildvögel selbst in Schutzzonen, zum Beispiel in Grünanlagen und rund um Krankenhäuser und Kirchen, häufig keine Rückzugsmöglichkeit mehr. Ich frage den Magistrat: Welche Zahlen zu toten Wildvögeln liegen dem Magistrat rund um Silvester vor? Antwort des Magistrats: Feuerwerk verursacht bei Wild- und Haustieren massiven Stress und Panik. Die lauten, unvorhersehbaren Knallgeräusche versetzen Tiere in Angstzustände. Wasservögel wie Enten und Gänse fliehen panisch von Schlaf- und Rastplätzen, stoßen dabei zusammen, verletzen sich oder verlieren in der Dunkelheit die Orientierung. In kalten Wintermonaten kann diese Flucht lebensbedrohlich sein, weil sie enorme Energie kostet und sichere Ruheplätze verloren gehen. Durch die Scheuchwirkung des Feuerwerks können sich Wildvogelarten in Folge einer Fluchtreaktion über bestimmte Zeiträume verlagern und temporär in weniger betroffene Gebiete abwandern. Dies würde erklären, dass beispielsweise am Mainufer in den darauffolgenden Tagen des Feuerwerks weniger Schwimmvögel zu sehen waren. Das Grünflächenamt konnte zunächst keine vermehrten Nachweise von Ansammlungen toter Wildvögel im genannten Zeitraum feststellen. Nach Sichtung der Datenbanken in Ornitho.de durch einen fachkundigen Ornithologen gab es ebenso wenig Hinweise auf einen signifikanten Anstieg von Totfundmeldungen in Frankfurt. Die Auswirkungen des Feuerwerkes wurden jedoch in früheren Untersuchungen anhand von Radardaten nachgewiesen. Da Vögel sich zum Sterben meist zurückziehen, dürften sich beispielsweise die Folgen durch stressbedingten Energieverlust erst nach mehreren Tagen bemerkbar machen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Offenbar werden auch dauerhaft gleichbleibende Zahlungsverpflichtungen, Mieten und so weiter der Stadt Frankfurt mit EinF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3791 Offenbar werden auch dauerhaft gleichbleibende Zahlungsverpflichtungen, Mieten und so weiter der Stadt Frankfurt mit Einzelüberweisungen statt mit Daueraufträgen bezahlt. Ich frage den Magistrat, wie viel Rückstände regelmäßiger Zahlungsverpflichtungen der Stadt Frankfurt über fünf Arbeitstage in 2026 bestehen beziehungsweise bestanden haben und wieso diese gleichbleibenden Beträge nicht per Dauerauftrag beglichen werden. Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Lange, meine Damen und Herren, dauerhaft gleichbleibende Zahlungsverpflichtungen - zum Beispiel Miete/Mietnebenkosten, Abschläge für Gas, Wasser und Strom - werden von den jeweiligen Ämtern grundsätzlich per Daueranordnung zur Zahlung angewiesen. Einzelanweisungen erfolgen nur in begründeten Einzelfällen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Miet- und Abschlagszahlungen ausnahmsweise per Einzelanweisung zahlbar gemacht werden, wenn die dazugehörigen Belege - zum Beispiel jährliche Abschlagsrechnung, Mieterhöhungsschreiben - nicht rechtzeitig vor dem nächsten vorgesehenen Zahlungslauf vorliegen und die erste Zahlung daher nicht per Daueranordnung ausgeführt werden kann. Gleiches gilt für gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen am Ende eines Abrechnungszeitraums. Die Einrichtung beziehungsweise Anpassung einer Daueranordnung erfolgt in diesen Fällen zum nächstmöglichen Termin. Vereinzelt kann es zu Rückständen regelmäßiger Zahlungsverpflichtungen kommen, welche vor allem zum Jahreswechsel auftreten. Alle Daueranordnungen müssen, auch bei unveränderter Zahlungsverpflichtung, jährlich neu erstellt werden. Zu den Rückständen kommt es aufgrund der hohen Anzahl von Belegen. Beispielsweise sind im Amt für Bau und Immobilien alleine 200 Daueranordnungen zu erstellen. Das Kassen- und Steueramt sichert eine Zahlung binnen zwei Arbeitstagen nach Eingang der ordnungsgemäßen Zahlungsanweisung durch die Ämter zu. Diese Zielsetzung wird regelmäßig im Rahmen des internen Kontrollsystems überprüft und gehalten. Inwiefern Anordnungen als Einzel- oder Daueranordnungen erstellt werden, obliegt den jeweiligen Ämtern im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Aus dem Stadtteil Kalbach wird von erheblichen Baumfällungen berichtet. Einerseits betrifft dies Areale entlang der BABF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3792 Aus dem Stadtteil Kalbach wird von erheblichen Baumfällungen berichtet. Einerseits betrifft dies Areale entlang der BAB 5 und 661, auf die die Stadt wohl keinen Einfluss hat. Andererseits sind auch städtische Bereiche wie am Sportplatz des FC Kalbach betroffen. Die Fällungen sorgen für großen Unmut im Stadtteil. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat die Beobachtungen aus Kalbach bestätigen und Gründe für die Fällungen nennen? Antwort des Magistrats: Zu den Maßnahmen entlang des BAB 5 und 661 kann der Magistrat in der Kürze der zur Beantwortung verfügbaren Zeit keine Aussage treffen. Die Untere Naturschutzbehörde geht davon aus, dass es sich um Gehölzschnittarbeiten der Autobahnmeistereien handelt. Eine Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde ist nicht erfolgt. Bei diesen Gehölzrückschnitten handelt es sich um Gehölzschnitte, die als regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit oder entlang von Verkehrswegen angesehen werden. Diese werden gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Naturschutzgesetz nicht als Eingriff in Natur und Landschaft angesehen, "wenn sie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen." Diese Regelung zur gesetzlichen Freistellung von Unterhaltungsmaßnahmen an Verkehrswegen hat erst im Jahr 2023 in das novellierte Hessische Naturschutzgesetz, HENatG, Eingang gefunden. Die Stadt Frankfurt und der Hessische Städtetag haben sich im Rahmen der Novellierung des HENatG gegen diese Regelung ausgesprochen, weil die Befürchtung besteht, dass damit die Baumfällungen entlang von Autobahnen und anderen Infrastrukturachsen zunehmen. Dies könnte sich auch durch den vorliegenden Fall bestätigen. Bei den Baumfällungen am Sportplatz in Kalbach handelt es sich um umfangreiche Umbaumaßnahmen zur Revitalisierung der Sportanlage. Hier mussten nördlich des Grundstückes eine Reihe von Bäumen gefällt werden. Es handelte sich hierbei um Silberahorn, einige Feldahorn sowie Pappeln. Hierzu fand im Frühjahr 2025 eine Begehung statt, um die notwendigen Fällungen und die Auflagen zur Durchführung adäquater Ersatzpflanzungen abzustimmen. Bei den Bäumen lagen zudem erhebliche Vitalitätsdefizite vor. Im Herbst 2025, nach dem Ende der Vogelschutzzeit, wurden die Bäume gefällt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen auf der Sportanlage Kalbach werden die Ersatzpflanzungen, in der darauffolgenden Pflanzperiode, vorgenommen. Als Ersatz sind Säuleneichen vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 3. Februar 2026 soll in Frankfurt ein Luftfahrtgipfel für die Fluglobby stattfinden. Es wurden weder Vertreter*innenF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3793 Am 3. Februar 2026 soll in Frankfurt ein Luftfahrtgipfel für die Fluglobby stattfinden. Es wurden weder Vertreter*innen von Umwelt- oder Lärmschutzorganisationen noch von Gewerkschaften eingeladen. Laut Frankfurter Rundschau belaufen sich die Kosten für die Stadt auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Ausrichtung des Luftfahrtgipfels für die Stadt, und welche Einzelposten werden in welcher Höhe von der Stadt bezahlt? Antwort des Magistrats: Der Luftverkehrsgipfel Deutschland 2026 wird von einem privaten Veranstalter ausgerichtet und verantwortet. Die Stadt Frankfurt am Main ist nicht Veranstalterin. Für die Stadt Frankfurt am Main entstehen keine unmittelbaren, gesondert veranschlagten Ausgaben. Es werden keine Mittel aus dem städtischen Haushalt für Raummiete, Technik, Catering, Referentenhonorare, Sicherheit oder sonstige veranstaltungsbezogene Einzelposten bereitgestellt. Etwaiger interner Personalaufwand im Zusammenhang mit Terminwahrnehmung oder organisatorischer Abstimmung wird nicht gesondert abgerechnet und bewegt sich im Rahmen der üblichen Aufgabenerfüllung. Unabhängig davon unterstützt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH den Gipfel im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben über einen Sponsoringvertrag. Die GmbH handelt dabei auf Grundlage ihres Wirtschaftsplans; die Mittelverwendung unterliegt der Kontrolle durch die zuständigen Gremien der Gesellschaft sowie dem Beteiligungsmanagement. Vertragsinhalte und Einzelkonditionen von Sponsoringvereinbarungen werden aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit grundsätzlich nicht öffentlich ausgewiesen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nachdem eine Befragung der IHK ergab, dass infolge der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße die dort ansässigen GewF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3794 Nachdem eine Befragung der IHK ergab, dass infolge der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße die dort ansässigen Gewerbetreiber große Umsatzeinbußen erlitten, kündigte das Verkehrsdezernat jüngst Nachjustierungen zur Verbesserung der Parkraumsituation an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Plant der Magistrat, auch bei weiteren bereits umgestalteten Straßen im Stadtgebiet ähnliche Nachjustierungen vorzunehmen, und wenn ja, bei welchen Straßen und nach welchen Kriterien erfolgt eine Prüfung? Antwort des Magistrats: Der Magistrat ist stets bestrebt, Verbesserungen bereits umgesetzter Projekte zu ermöglichen. Hierbei werden verschiedene Einzelaspekte betrachtet und miteinander abgewogen, hierbei kommt den Fragestellungen der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes eine besondere Rolle zu. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die „MoSyD SZENESTUDIE 2024“ der Frankfurt University of Applied Sciences und des Instituts für Suchtforschung FrankfurtF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3795 Die "MoSyD SZENESTUDIE 2024" der Frankfurt University of Applied Sciences und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main, ISFF, zur offenen Drogenszene wurde vom Drogenreferat der Stadt gefördert. Ein Ergebnis, das die im März 2025 veröffentlichte Studie unter 150 Drogenkranken zutage förderte, lautet, dass Drogenabhängige trotz der vielen Razzien keine Probleme haben, im Bahnhofsviertel Drogen zu kaufen. Ich frage den Magistrat: Mit wie viel Euro Steuerzahlergeld hat die Stadt Frankfurt diese Studie mitfinanziert, und wie bewertet der Magistrat den daraus resultierenden Erkenntnisgewinn? Antwort des Magistrats: Die "MoSyD SZENESTUDIE 2024" ist ein Element des Monitoring System Drogentrends des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main an der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Kosten für die alle zwei Jahre durchgeführte Studie werden kommunal finanziert und betragen rund 10.000 Euro. Die Szenestudie berichtet auf 67 Seiten über soziodemographische Daten, Substanzkonsum, Meinungen über Drogen, den "Alltag auf der Szene", Gesundheitszustand und Inanspruchnahme des Hilfesystems. Mit den erhobenen Daten kann eine vergleichsweise umfassende und präzise Beschreibung der Frankfurter "offenen Drogenszene" und der aktuellen Situation im Bahnhofsviertel vorgenommen werden. Dieses Wissen ist unter anderem die Grundlage für eine evidenzbasierte Drogenpolitik sowie Sucht- und Drogenhilfe in Frankfurt am Main. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 03.01.2025 berichtete die FNP, dass die IHK Frankfurt mehr Flächen für Rechenzentren fordere. Nur so könne der StandoF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3796 Am 03.01.2025 berichtete die FNP, dass die IHK Frankfurt mehr Flächen für Rechenzentren fordere. Nur so könne der Standort Frankfurt/Rhein-Main laut IHK-Präsident Caspar "seine Vorreiterrolle bei digitalen, zukunftsweisenden Technologien sichern und seine Position als europäische Digitalisierungshauptstadt weiter ausbauen". Das Rechenzentrenkonzept der Stadt Frankfurt, das den Bau der Data Center räumlich begrenzt, sei investitionshemmend. Außerdem werbe Caspar für den Abbau restriktiver Vorgaben. Ich frage den Magistrat: Inwiefern teilt der Magistrat die Kritik, dass das Rechenzentrenkonzept der Stadt Frankfurt investitionshemmend sei? Antwort des Magistrats: Um Frankfurt am Main als Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln, hat der Magistrat das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, GEP, im Jahr 2021 fortgeschrieben und 2022 aktualisiert. Die Ziele des GEP orientieren sich an den Leitlinien des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe, RfEk, im Rahmen des Masterplans Industrie. Im Zuge der Aktualisierung wurden erstmals Eignungsgebiete für die Ansiedlung von Rechenzentren - "Dataparks" - definiert, in denen Rechenzentren grundsätzlich zulässig sind. Ergänzend wurden eingeschränkte Eignungsgebiete festgelegt, in denen Rechenzentren nur unter bestimmten Voraussetzungen realisiert werden können, sowie Ausschlussgebiete, in denen unternehmensunabhängige Rechenzentren grundsätzlich nicht vorgesehen sind. Ziel ist eine gesamtstädtische, konzeptionell fundierte Steuerung der Rechenzentrumsentwicklung bei gleichzeitiger Sicherung eines ausreichenden und bezahlbaren Flächenangebots für gewerblich-produzierende Betriebe, die auf Industrie- oder Gewerbegebiete angewiesen sind. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von Rechenzentren als Treiber der digitalen Transformation bei zugleich ambivalenten lokalen Auswirkungen haben Wirtschaftsförderung Frankfurt, Hessen Trade & Invest, der Regionalverband FrankfurtRheinMain und das Stadtplanungsamt gemeinsam eine Studie zu den regionalökonomischen Wirkungszusammenhängen sowie zu den wirtschaftlichen und fiskalischen Effekten von Rechenzentren beauftragt. Die Studie "Rechenzentren in Frankfurt am Main und der Region. Standort- und regionalökonomische Wirkungszusammenhänge", die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde, zeigt, dass sich Rechenzentren in Frankfurt an 55 Standorten auf rund 63 Hektar Fläche erstrecken. Trotz der führenden Rolle Frankfurts in Europa - unter anderem durch den Internetknoten DE-CIX - stellt die Rechenzentrumsbranche gemessen an ihren regionalökonomischen Effekten eine vergleichsweise kleine Branche dar. Gleichzeitig sind die Anforderungen an die Standorte hoch, wobei die Verfügbarkeit einer ausreichenden Energieversorgung ein zentrales Kriterium ist. Nach Kenntnis des Magistrats wird diese in den kommenden Jahren nicht in ausreichendem Umfang für weitere Rechenzentren zur Verfügung stehen. Parallel dazu verzeichnet die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, eine Tochtergesellschaft der Mainova AG, ein hohes Aufkommen an Netzanschlussanfragen von Rechenzentrumsbetreibern. Mainova und NRM haben auf die steigende Nachfrage reagiert und erweitern die Stromnetzkapazitäten in Frankfurt schrittweise in mehreren Ausbaustufen gemeinsam mit den vorgelagerten Netzbetreibern. Aufgrund von Verzögerungen im vorgelagerten Netz, insbesondere durch die spätere Inbetriebnahme des neuen Umspannwerks Eschborn, steht die zusätzliche Leistung jedoch später als ursprünglich geplant zur Verfügung. Infolgedessen verschiebt sich derzeit auch der Zeitpunkt, ab dem weitere große Rechenzentren an das Frankfurter Stromnetz angeschlossen werden können. Mainova und NRM stehen hierzu in engem Austausch mit dem vorgelagerten Netzbetreiber, um die Auswirkungen der Verzögerungen möglichst zu begrenzen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNVVorhaben. Angesichts der globalenF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3797 Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNV-Vorhaben. Angesichts der globalen und Frankfurter Klimaziele müssen deren Planung und Fertigstellung erheblich beschleunigt werden. Jahrelange Verzögerungen wie im Fall der U5 schwächen das Vertrauen in die Fähigkeit der Stadt, ihre gesetzten Ziele zu erreichen. Ein Werkzeug, um den Bau von ÖPNV-Projekten zu beschleunigen, könnte eine "Pünktlichkeitsprämie" sein, die laut § 9a VOB/A möglich ist, wenn eine frühere Fertigstellung einen erheblichen Vorteil bringt. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat eine Pünktlichkeitsprämie für Frankfurt, besonders für die fristgerechte Fertigstellung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Projekte? Antwort des Magistrats: Zur Beschleunigung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Infrastrukturprojekte können Anreizmechanismen, wie etwa Pünktlichkeitsprämien, grundsätzlich einen Beitrag leisten. Dabei ist jeweils abzuwägen, ob die Prämienregelung angemessen, wirtschaftlich sinnvoll und vergaberechtlich zulässig ist. Eine Prämie dafür, dass Verträge pünktlich beendet werden, ist nicht zulässig, da es die originäre Vertragspflicht des Auftragnehmenden ist, die Vertragsfristen einzuhalten. Entscheidet sich die Stadt Frankfurt am Main für eine Beschleunigungsvergütung, sind die damit verbundenen vergabe-, vertrags- und haushaltsrechtlichen Konsequenzen vollständig zu berücksichtigen. Beispielsweise wurde bereits in der Praxis durch das Amt für Straßenbau und Erschließung mit dem ausführenden Unternehmen für eine Brückenbaumaßnahme erfolgreich eine Beschleunigungsprämie vereinbart. Dabei konnte der Vorteil - Einsparung der Kosten für Schienenersatzverkehr - konkret monetär beziffert werden. Die Ersparnis wurde zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmer aufgeteilt. Bei förderfähigen Projekten ist zudem der Zuwendungsgeber zu beteiligen. Einschlägige Regelungen sind zu beachten, und es Bedarf eine besonders sorgfältige rechtliche Prüfung und Abstimmung. Der Magistrat weist damit darauf hin, dass für eine insgesamt von der Planung bis zur Ausführung zügige Vorhabenumsetzung insbesondere die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von zentraler Bedeutung ist, da diese maßgeblich die Projektlaufzeit bestimmen. Das sind die aktuellen Faktoren, die der Magistrat stärker von Interesse sieht, wenn es um eine beschleunigte Umsetzung von ÖPNV-Maßnahmen geht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der Espenstraße in Griesheim werden offenbar Motorroller und Mopeds in mittlerweile größerer Anzahl verwendet, um sysF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3798 In der Espenstraße in Griesheim werden offenbar Motorroller und Mopeds in mittlerweile größerer Anzahl verwendet, um systematisch tagsüber Parkplätze für private Pkw zu reservieren. Morgens werden die Motorroller auf freie Parkplätze gestellt und abends wieder weggeräumt. Dieses in seiner Absicht missbräuchliche und wenig nachbarschaftsdienliche Vorgehen führt mittlerweile zu einer gereizten Stimmung unter den Bewohnern. Ich frage den Magistrat: Wie lässt sich diese legale Nutzung, aber von der Zielsetzung her missbräuchliche Blockade von Parkplätzen verhindern, und was unternimmt der Magistrat - beispielsweise durch ausgewiesene Roller-Stellplätze? Antwort des Magistrats: Das Freihalten von öffentlichen Stellplätzen mittels zugelassener Fahrzeuge kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht angezeigt werden, da für ein Motorrad oder einen Roller die gleichen Parkregelungen wie für einen Pkw gelten. In den geschilderten Fällen werden keine Vorschriften der StVO verletzt. Daher besteht auch keine rechtliche Eingriffsgrundlage für die städtische Verkehrspolizei, um diesem "Verhalten" entgegen zu wirken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit März 2021 besteht die Vereinbarung „Gemeinsam für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen” zwischen Vonovia und der SF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3799 Seit März 2021 besteht die Vereinbarung "Gemeinsam für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen" zwischen Vonovia und der Stadt Frankfurt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Mieterhöhungen auf durchschnittlich ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Seitdem gab es viele Berichte über deutlich höhere Mietsteigerungen in Vonovia-Siedlungen, teilweise von bis zu 15 Prozent. Es gab jedoch keinerlei Berichte darüber, inwiefern die Vereinbarung eingehalten wurde, obwohl sie in diesem Jahr bereits ausläuft. Ich frage den Magistrat: Hat die turnusmäßige Kontrolle durch die Stabsstelle Mieterschutz stattgefunden, und wurden Verstöße gegen die Vereinbarung - bitte nach Jahr und Verstößen berichten - festgestellt? Antwort des Magistrats: Die Vonovia hat Prüfungsergebnisse zweier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgelegt, die bestätigen, dass die Vereinbarung mit der Stadt Frankfurt hinsichtlich der Mieterhöhungen über den von der Vereinbarung umfassten Bestand eingehalten wurde. Für den ersten Berichtszeitraum 04/2021 bis 03/2022 wird die grundsätzliche Einhaltung bestätigt. Für die folgenden Zeiträume wird konkreter bestätigt, dass die Jahresmiete über den umfassten Frankfurter Bestand im Zeitraum 04/2022 bis 03/2023 um 0,9 Prozent gestiegen ist. Im Zeitraum 04/2023 bis 03/2024 betrug die Mietsteigerung 0,6 Prozent. Die Vereinbarung wurde damit bislang eingehalten. Verstöße wurden nicht festgestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die städtischen Schwimmbäder werden von Familien und Kindern sehr geschätzt. Aufgrund der Energiekrise wurde die WassertF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3800 Die städtischen Schwimmbäder werden von Familien und Kindern sehr geschätzt. Aufgrund der Energiekrise wurde die Wassertemperatur zuerst gesenkt und anschließend wieder etwas angehoben. Seit einiger Zeit beobachtet man dennoch wieder vermehrt Kinder mit dünnen Neoprenanzügen oder frierend im Becken - vor allem bei Schwimmkursen. Höhere Wassertemperaturen wären daher sowohl für das Wohlbefinden sowie die Erholung von Vorteil als auch für die Heranführung von Kindern an den Umgang mit Wasser. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Ist die durchschnittliche Wassertemperatur in den Frankfurter Schwimmbädern wieder auf das frühere Temperaturniveau gehoben worden und spricht neben den Energiekosten etwas gegen eine leichte Erhöhung? Antwort des Magistrats: Die Wassertemperatur in allen Frankfurter Schwimmbädern ist auf "normalen Niveau" von 26 bis 28 Grad. In den Lehrschwimmbecken beziehungsweise Nichtschwimmerbecken besteht eine Wassertemperatur von 30 Grad. In keinem der Frankfurter Schwimmbäder herrschen heruntergefahrene Temperaturen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 18. Dezember 2025 haben sich Bund und Länder bei der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeiF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3801 Am 18. Dezember 2025 haben sich Bund und Länder bei der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Über dieses Nachfolgeprogramm des Digitalpakts Schule sollen bis zum Jahr 2030 bundesweit etwa fünf Milliarden Euro in die digitale Modernisierung des Unterrichts investiert werden. Ich frage den Magistrat: Kann bereits abgesehen werden, welche Mittel der Stadt Frankfurt aus dem Digitalpakt 2.0 voraussichtlich zur Verfügung stehen und wie diese konkret eingesetzt werden sollen? Antwort des Magistrats: Derzeit ist noch nicht absehbar, in welcher Höhe der Stadt Frankfurt am Main Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 zur Verfügung gestellt werden, da die konkrete Ausgestaltung der Förderrichtlinie des Landes Hessen bislang noch nicht vorliegt. Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass das Land derzeit prüft, in welchem Umfang die vom Bund bereitgestellten Fördermittel an die Kommunen weitergereicht werden und inwieweit landesseitig eine Reduzierung der Fördermittel vorgesehen ist. Entsprechend können zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch keine Aussagen zur konkreten Mittelverwendung getroffen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die FNP berichtete am 08.01.2026 über die Sitzung des Ortsbeirats 8. In dieser Sitzung habe die Leiterin der StabsstelleF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3802 Die FNP berichtete am 08.01.2026 über die Sitzung des Ortsbeirats 8. In dieser Sitzung habe die Leiterin der Stabsstelle Unternehmenskommunikation bei der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, über das Konzept der Reinigung aus einer Hand, das vor vier Jahren startete, berichtet. Mit Sonderschichten für punktuelle Reinigungen oder Sperrmüllentsorgung in den Stadtteilen beseitige die FES zeitnah illegale Ablagerungen. "Ihr Ortsbezirk ist kein Hotspot für unsachgemäß oder wild abgelagerten Müll", wird die FES-Vertreterin zitiert. Ich frage den Magistrat: Welche fünf Ortsbezirke sind vor allem von illegalen Müllablagerungen betroffen? Antwort des Magistrats: Bei den wilden Ablagerungen führt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, FES, eine Statistik über die wilden Ablagerungen größer 1 Kubikmeter nach Stadtteilen. Da die Ortsbezirke sehr unterschiedliche Größen haben, ist ein Vergleich nach Ortsbezirken nur bedingt aussagekräftig. Nachfolgend die fünf Stadtteile mit den meisten wilden Ablagerungen im Jahr 2025 mit Anzahl in Klammern: 1. Gallus - 488 2. Nordend - 463 3. Bockenheim - 449 4. Bornheim - 385 5. Sachsenhausen - 306 Die FES setzt zudem seit Mai 2025 zusammen mit dem Umweltamt das Pilotprojekt Stadtsauberkeit Plus im Frankfurter Westen um. Seitdem fährt ein Sperrmüllfahrzeug an sechs Tagen pro Woche in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Griesheim, Zeilsheim, Nied und Unterliederbach wilde Ablagerungen ab. Ähnlich wird dies auch im Bahnhofsviertel und der Innenstadt durchgeführt. Da in diesen Bereichen somit die Verfahrensweise gegenüber den anderen Stadtteilen grundlegend geändert wurde, sind die ermittelten Zahlen derzeit nicht mehr direkt miteinander vergleichbar. Um hier Missverständnissen vorzubeugen, wurden diese Stadtteile vorübergehend aus dem gesamtstädtischen Monitoring ausgeklammert. Im Zuge der Digitalisierung plant die FES für alle Stadtteile ein umfassenderes Monitoring, welches auch die wilden Ablagerungen kleiner 1 Kubikmeter umfassen wird. Sobald dies umgesetzt ist, wird die Beurteilung von Ablagerungs-Schwerpunkten deutlich nachvollziehbarer. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bei der Veranstaltungssuche auf frankfurt.de sind oft um die 15.000 Veranstaltungen gelistet, welche nicht kuratiert undF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3803 Bei der Veranstaltungssuche auf frankfurt.de sind oft um die 15.000 Veranstaltungen gelistet, welche nicht kuratiert und nur schwer zu filtern sind. Tourist:innen nutzen solche Seiten jedoch oft, um auf die Schnelle wichtige Veranstaltungen zu finden. Ich frage: Wie kann die Filterfunktion auf frankfurt.de verbessert werden und auf welche Angebote könnte man verlinken, damit Tourist:innen die für sie relevanten Informationen finden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat teilt die in der Anfrage dargestellte Situation. Die bisherige Veranstaltungssuche auf frankfurt.de war aus Sicht der zentralen Onlineredaktion im Presse- und Informationsamt nicht nutzerfreundlich gestaltet. Insbesondere die Suchfunktion und die angebotenen Filter entsprachen häufig nicht den Fragestellungen der Nutzerinnen und Nutzer und wurden daher als wenig hilfreich eingeschätzt. Zudem zeigte sich, dass die Veranstaltungssuche in ihrer bisherigen Form im vergangenen Jahr nur geringe Zugriffszahlen verzeichnete - im vierten Quartal 2025 beispielsweise nur rund 8.000 Seitenansichten. Vor diesem Hintergrund wurde der Vertrag mit dem bisherigen externen Daten-Import-Dienstleister beendet. Damit werden Kosten von rund 20.000 Euro jährlich eingespart. Gleichzeitig wurde durch die Onlineredaktion im Presse- und Informationsamt eine neue Veranstaltungsseite unter www.frankfurt.de/veranstaltungsangebot aufgebaut, die seit Dezember 2025 online ist und vom Presseamt gepflegt und bestückt wird. Dort sind aktuelle und relevante Veranstaltungen für die Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Besucherinnen und Besucher aus der Region übersichtlich und ansprechend dargestellt, insbesondere städtische Angebote aus den Ämtern, Dezernaten und Institutionen. Zugleich wird auf wiederkehrende Feste in Frankfurt, wie bspw. die Dippemess, den Wäldchestag oder die Nacht der Museen verwiesen. Insbesondere die städtischen Angebote erhalten durch die neue, optisch ansprechendere Form einen Mehrwert und rücken stärker in den Fokus des Betrachters. Auf eine umfassende Veranstaltungssuche wird weiterhin Wert gelegt, da diese gerade für Touristen und Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland unverzichtbar ist. Daher wird auf den Veranstaltungskalender der Tourismus+Congress GmbH Frankfurt am Main verwiesen, der insbesondere touristische Angebote bündelt und diese Zielgruppe optimal bedient. Die Webseite visitfrankfurt.travel bildet alle Interessen ab, die ein Besucher oder eine Besucherin von Frankfurt haben kann. Ergänzend ist der Eventkalender des Journal Frankfurt eingebunden, der neben städtischen Veranstaltungen auch ein breites Spektrum weiterer kultureller Veranstaltungen abbildet. Die Nutzung und das Zugriffsverhalten auf die neue Veranstaltungsseite des Presseamtes mit ihren neuen Angeboten und Suchmöglichkeiten wird in den kommenden Monaten ausgewertet, um gegebenenfalls weitere Anpassungen vorzunehmen und weiterhin zu optimieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Seit Oktober 2025 gibt es in Frankfurt höhere Bußgelder für das Wegwerfen von Kleinmüll von To-go-Verpackung bis ZigaretF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3804 Seit Oktober 2025 gibt es in Frankfurt höhere Bußgelder für das Wegwerfen von Kleinmüll von To-go-Verpackung bis Zigarettenkippen und für illegale Sperrmüllablagerungen. Bußgelder sind ein sinnvolles und notwendiges Mittel, um die Sauberkeit der Stadt zu verbessern. Bußgelder haben aber nur dann eine abschreckende Wirkung, wenn die Stadtpolizei entsprechende Kontrollen durchführt, die Müllsünder unmittelbar ertappt oder bei Sperrmüllablagerung auch Verursacherermittlungen aufnimmt. Ich frage den Magistrat: In welchem Umfang hat die Stadtpolizei mit der Bußgelderhöhung die Kontrollen gegen Müllsünder erhöht, und welche Erfolge wurden, insbesondere auch bei Ermittlung der Verursacher von illegalem Sperrmüll, erzielt? Antwort des Magistrats: Seit Einführung der höheren Bußgelder im Oktober 2025 wird monatlich ein Aktionstag mit Schwerpunkt auf Kleinabfälle und Sperrmüllablagerungen durchgeführt. Die Überprüfungen finden zunächst bis August 2026 in ziviler Kleidung statt und werden hauptsächlich in stark frequentierten Bereichen, wie dem Gebiet rund um den Hauptbahnhof, der Innenstadt und Alt-Sachsenhausen durchgeführt. Darüber hinaus werden ein- bis zweimal wöchentlich Zivilstreifen eingesetzt, die ausschließlich für die Feststellung und Ahndung von Kleinabfällen zuständig sind. Eine Evaluierung ist aufgrund der Tatsache, dass die Erhöhung erst vor Kurzem erfolgt ist, derzeit noch nicht zielführend. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Schulbauoffensive soll den wachsenden Bedarf an Schulplätzen decken und moderne Lernbedingungen schaffen. Da es jedoF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3805 Die Schulbauoffensive soll den wachsenden Bedarf an Schulplätzen decken und moderne Lernbedingungen schaffen. Da es jedoch wiederholt zu Verzögerungen kommt, stellt sich die Frage, wie der Magistrat diesen begegnet und dauerhaftes Unterrichten in Containern vermeiden will. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Projekte der Schulbauoffensive in Frankfurt sind aktuell im Verzug, und wie stellt der Magistrat sicher, dass Unterricht nicht dauerhaft in Containern stattfinden muss? Antwort des Magistrats: Die Schulbauoffensive arbeitet nach einer abgestimmten Priorisierung aller 228 Schulbaumaßnahmen sukzessive die Versäumnisse der letzten 20 Jahre ab. Keines der priorisierten Projekte befindet sich im Verzug, außer dem Anmietungsprojekt Stephensonstraße für die Beruflichen Schulen Berta-Jourdan. Hier konnte bisher trotz erheblicher Anstrengung kein Magistratsbeschluss erwirkt werden, und die Gefahr den Einzugstermin zum Schuljahr 2028/2029 nicht mehr halten zu können, wächst. Alle Fertigstellungstermine der 30 priorisierten Projekte sind auf der Website "Schulbauoffensive-ffm" veröffentlicht und können gehalten werden. Es wird in Kürze die Beschluss-Vorlage zur zweiten Staffel der SBO folgen, dann können weitere 30 Schulen aus den Interimsmaßnahmen und Stahlcontaineranlagen zeitnah in einen hochwertigen Schulbau umziehen. Zusätzlich werden in der Schulbauoffensive dauerhafte Auslagerungsstandorte gebaut, die auch für die wegen einer Generalsanierung notwendigen Auslagerungen eine baulich nachhaltige Architektur bieten und moderne pädagogische Konzepte ermöglichen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Nach der temporären Einrichtung einer geänderten Verkehrsführung in Alt-Praunheim gab es massiven Widerstand von betroffF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3806 Nach der temporären Einrichtung einer geänderten Verkehrsführung in Alt-Praunheim gab es massiven Widerstand von betroffenen Geschäftsleuten, Anwohnern und Verkehrsteilnehmern. Bei einer Unterschriftenaktion wurden mehr als 1.100 Unterschriften gesammelt, die im Mobilitätsausschuss dem Verkehrsdezernenten übergeben wurden. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause versprach der Dezernent den anwesenden Geschäftsleuten, die Situation zeitnah einer Prüfung zu unterziehen. Ich frage den Magistrat: Hat der Verkehrsdezernent seine Zusage gegenüber den Praunheimer Bürgern eingelöst und die geänderte Verkehrssituation prüfen lassen, und zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt? Antwort des Magistrats: Ja, der Magistrat hat seine Zusage eingelöst und die geänderte Verkehrssituation prüfen lassen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahme initiiert wurde, um einen bestehenden Unfallschwerpunkt zu entschärfen. Erste Auswertungen der Polizei und der Unfallkommission zeigen, dass sich die Verkehrssicherheit durch die umgesetzten Maßnahmen objektiv verbessert hat. Selbstverständlich wird die Situation weiterhin beobachtet und bei Bedarf angepasst. Weitere Beschwerden, wie beispielsweise zu Behinderungen des Busverkehrs wurden bei der traffiQ überprüft. traffiQ konnte keine Beeinträchtigungen oder zeitlichen Verzögerungen durch die Maßnahme feststellen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.04.2026, OF 8/7 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 20
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In der FAZ vom 07.01.2026 wurde berichtet, dass der hessische Datenschutzbeauftragte einen wachsenden Digitalzwang bei wF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3807 In der FAZ vom 07.01.2026 wurde berichtet, dass der hessische Datenschutzbeauftragte einen wachsenden Digitalzwang bei wichtigen Dingen des täglichen Lebens wie Parken oder Arztbesuchen beklage. Die digitale Barrierefreiheit werde oft nicht ausreichend berücksichtigt. Die Digitalisierung könne laut Roßnagel viele Prozesse effektiver, effizienter und transparenter machen. Die Schwierigkeiten, die durch die Digitalisierung für bestimmte Menschen entstehen, würden jedoch oft nicht berücksichtigt. Ich frage den Magistrat: Inwiefern nimmt der Magistrat diese Kritik auf seinem Weg zu einer Smart-City ernst, und was folgt gegebenenfalls konkret daraus? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren können. Diese Zielsetzung entspricht nicht nur unserem gesetzlichen Auftrag, sondern bildet zugleich einen zentralen Bestandteil unserer Smart-City-Strategie. Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger spürbar zu verbessern. Die Stadt Frankfurt verfolgt das Digital Only Prinzip ausdrücklich nicht. So orientiert sich etwa das Serviceangebot des Bürgeramts, Statistik und Wahlen an den Bedürfnissen der gesamten Stadtbevölkerung. Die Digitalisierung stellt dabei zwar ein zentrales Entwicklungsziel dar, zugleich ist sich das Bürgeramt seiner Verantwortung gegenüber all jenen bewusst, die digitale Angebote nicht nutzen können oder möchten. Deshalb bleiben sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin persönlich zugänglich. Besonderes Augenmerk gilt hierbei älteren Menschen: Für viele Seniorinnen und Senioren können digitale Services und technische Hilfsmittel eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein - sie ersetzen jedoch nicht in jedem Fall den persönlichen Kontakt. Für Bürgerinnen und Bürger, die persönliche Beratung bevorzugen oder benötigen, stehen unsere Angebote weiterhin telefonisch oder vor Ort zur Verfügung. Die Behördennummer 115 sowie die Bürgerberatung fungieren dabei als zentrale Anlaufstellen und bieten auf Wunsch auch Unterstützung bei der Nutzung digitaler Verwaltungsangebote. Termine für das Bürgeramt können online, telefonisch oder direkt vor Ort vereinbart werden. Zusätzlich besteht montags und mittwochs die Möglichkeit, das Bürgeramt ohne vorherige Terminvereinbarung aufzusuchen. Um die Nutzung digitaler Dienstleistungen so einfach wie möglich zu gestalten, legen wir großen Wert auf eine intuitive Benutzerführung. Ergänzend bieten wir leicht verständliche Erläuterungen sowie anschauliche Erklärvideos an - insbesondere für Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat ebenfalls bereits umfangreiche Maßnahmen bei der Bereitstellung und Einführung von Services ergriffen, um barrierefreie beziehungsweise barrierearme digitale Lösungen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Mitarbeitende sicherzustellen. In enger Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung wird die Barrierefreiheit neuer, potenziell stadtweit eingesetzter IT-Services durch standardisierte praktische Tests überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Stadt Frankfurt eine Vorreiterrolle übernimmt und bereits einige Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei den Anbietern digitaler Lösungen initiiert hat. Bei neuen Produkten wird die Barrierefreiheit explizit als zu erfüllende Anforderung in die Ausschreibung aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, auch bestehende Lösungen sukzessive barriereärmer zu gestalten. Ferner ist einer der zentralen Leitsätze der städtischen Smart-City-Strategie der Stabsstelle Digitalisierung, dass wir Frankfurt "mit allen und für alle" zu einer Smart City entwickeln wollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Um sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen von digitalen Lösungen profitieren können, spielt bei Smart-City-Projekten daher das Thema Barrierefreiheit beziehungsweise Barrierearmut eine wichtige Rolle. Außerdem initiiert das Smart City Team der Stadt Frankfurt - neben digitalen Projekten - auch ein Praxislabor und Community-Raum "Display" in der Berliner Straße 60 als auch zahlreiche Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Smart City Round Tables, den Digitaltag mit Digitalen Orten und das Smart City Forum jährlich in Präsenz. Interessentinnen und Interessenten können sich so über die digitale Transformation und somit Digitalisierungsprozesse in Frankfurt informieren und einbringen. Auch beispielsweise Partizipationsvorhaben werden bei diesen Veranstaltungen nicht ausschließlich digital angeboten, sondern sind auch analog möglich. So vermittelt das Smart City Team nicht nur ein gemeinsames Verständnis von Digitalisierung, sondern diskutiert auch die Vision und die Ziele für die Smart City Frankfurt mit der Öffentlichkeit vor Ort, um letztendlich wesentliche Akteure und Stakeholder zusammenzubringen, zu vernetzen und im weiteren Prozess hybrid zu beteiligen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Kommune nicht auf alle wichtigen Angelegenheiten des Alltags Einfluss hat. Bei der digitalen Barrierefreiheit bei Arztbesuchen oder Bankengeschäften ist beispielsweise auch die Privatwirtschaft gefordert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die bauliche Situation der Walter-Kolb-Schule ist seit Jahren untragbar. Dennoch wird der für die dringend notwendige ScF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3808 Die bauliche Situation der Walter-Kolb-Schule ist seit Jahren untragbar. Dennoch wird der für die dringend notwendige Schulsanierung benötigte Auslagerungsstandort in der Palleskestraße weiterhin von dem aus einer Hausbesetzung hervorgegangenen Projekt "Gündi West" genutzt. Trotz mehrfacher Zusagen der Bildungsdezernentin, den Standort bis Ende 2023, dann bis Ende 2024 und zuletzt bis Ende 2025 frei zu machen, ist dies nicht erfolgt - obwohl sie zuletzt betonte, dass das Gelände zum Jahresende 2025 frei gemacht werden müsse, um den Bau des Schulstandortes nicht zu gefährden. Ich frage den Magistrat: Warum wurden die angekündigten Zeitpläne nicht eingehalten und welche Auswirkungen haben diese Verzögerungen auf den Zeitplan der Schulsanierung? Antwort des Magistrats: Grundsätzlich sind die Bauarbeiten an der Palleskestraße so aufgebaut, dass die Arbeiten begonnen werden können, auch wenn noch ein Teil der Gebäude bewohnt sind. Es wird über zwei GU-Vergaben der Bau der Schulgebäude und der Bau der Vierfeldhalle beauftragt werden. Der Sporthallenbau dauert deutlich kürzer als der Schulbau, sodass selbst bei einem versetzten Baubeginn beide Gebäude zum Schuljahr 2028/2029 fertiggestellt werden können. Der Magistrat steht in Kontakt mit der Initiative "Gündi West" und war mehrfach vor Ort. Die Sicherung des Schulstandortes im Rahmen der Umsetzung der Schulbauoffensive hat Priorität, dessen ungeachtet sucht der Magistrat nach einer Lösung, die auch für Initiative akzeptabel ist und deren Interessen in angemessener Weise berücksichtigt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - In Frankfurt sind an verschiedenen öffentlichen Plätzen, Freizeitanlagen und auch teilweise in Grünanlagen Sonnensegel iF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3809 In Frankfurt sind an verschiedenen öffentlichen Plätzen, Freizeitanlagen und auch teilweise in Grünanlagen Sonnensegel installiert, um insbesondere in den Sommermonaten vor starker Sonneneinstrahlung Schutz zu bieten und die Aufenthaltsqualität im Freien zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: An welchen Orten in Frankfurt sind derzeit Sonnensegel installiert, und welche weiteren Standorte sind geplant, um den Aufenthalt im Freien bei Hitze diesen kommenden Sommer besser zu gestalten? Antwort des Magistrats: Sonnensegel werden im Stadtgebiet Frankfurt nur selten eingesetzt. Zur Beschattung von zum Beispiel Spielplätzen werden überwiegend Starkwind-Sonnenschirme installiert. Aber auch im Bereich von Stadtplätzen ist diese flexiblere Lösung das geeignete Mittel, wie zum Beispiel auf der Hauptwache, wo in diesem Jahr zehn Großschirme zum Einsatz kommen sollen. An folgenden Spiel- und Freizeitanlagen sind Sonnensegel montiert: Von-Bethmann-Park, Günthersburgpark - Bereich Comeniusstraße, Laurenburgerhof, Wächtersbacher Straße, Heinrich-Wilhelm-Römer-Anlage - Bereich Büdinger Straße. Im Seehofpark und im Von-Bernus-Park sind Sonnensegel für 2026 geplant. Derzeit sind auf der Sportanlage Hahnstaße in den Sommermonaten zwei Sonnensegel installiert. Das Sportamt sieht weiteren Bedarf an Sonnensegeln auf folgenden städtisch betreuten Anlagen: Sportanlage Nieder-Eschbach, Sportanlage Goldstein, Sportanlage Babenhäuser Landstraße, Sportanlage Rebstock. Die Umsetzung wird geprüft. Es gibt bereits mögliche Standorte auf diesen Sportanlagen. Alle Freibäder in Frankfurt beziehungsweise die Kinderbecken sind mit Sonnensegeln ausgestattet. Zudem werden die Spielflächen in den Freibädern mit Beschattungen und Sonnenschutz betrieben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Die Holzbrücke an der U-Bahn-Station „Wiesenau“ muss erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2F22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3810 Die Holzbrücke an der U-Bahn-Station "Wiesenau" muss erneuert werden. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im Herbst 2027/Frühjahr 2028 beginnen und ein Jahr dauern. Auf Nachfrage des Ortsbeirats 8 erklärt der Magistrat, dass während der Bauzeit zum Neubau der Holzbrücke an der U-Bahn-Station "Wiesenau" ein Zugang von der Hohemarkstraße zur U-Bahn-Station Wiesenau nicht möglich sei. Dies würde bedeuten, dass die Anwohner für mindestens zwölf Monate völlig von der U-Bahn abgeschnitten sind. Ich frage den Magistrat: Warum gibt es keine Möglichkeit, eine Behelfsbrücke zu stellen, damit die Anwohner und Schüler die U-Bahn-Station auch während der Bauarbeiten nutzen können, oder welche alternativen Lösungen sieht der Magistrat für die Bauphase? Antwort des Magistrats: Eine Behelfsbrücke ist leider aufgrund der besonderen Randbedingungen, bedingt durch äußerst beengte Platzverhältnisse an der Örtlichkeit, nicht darstellbar. Die bestehende Holzbrücke an der U-Bahn-Station Wiesenau quert den Urselbach, der sich westlich der Brücke verzweigt. Die bebauten Privatgrundstücke an der Hohemarkstraße führen bis auf wenige Meter an die bestehende Holzbrücke heran. Außerdem befindet sich die Brücke im Landschaftsschutzgebiet II und wird beidseitig von Bäumen gesäumt, die naturschutz- und artenschutzbedingt bestmöglich geschützt werden müssen. Parallel zur Brücke verlaufen im Erdreich diverse Leitungstrassen - eine Hochdruckwasserleitung, ein bedeutendes Stromversorgungspaket sowie ein Schmutzwasserkanal. Diese queren in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke den Urselbach und können nicht verlegt werden, da die angrenzenden Grundstücke bebaute Privatgrundstücke sind. Für die bauliche Umsetzung des Brückenneubaus ist, von der Hohemarkstraße kommend, die Sperrung des Zuganges zur U-Bahn-Station Wiesenau unumgänglich. Für den Fuß- und Radverkehr wird eine Umleitung durch bauzeitlich angepasste Wegeführungen angeboten werden. Ebenso soll auf die nahegelegenen U-Bahn-Stationen - U-Bahn-Station Niederursel, U-Bahn-Station Zeilweg, U-Bahn-Station Sandelmühle, U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße - ausgewichen werden. Die bauzeitliche Schul- und Fußwegführung in Richtung Mertonviertel wird voraussichtlich von der Hohemarkstraße über die Niederurseler Landstraße mit Querung der Rosa-Luxemburg-Straße zum Neumühlenweg geführt. Die Planung sieht aktuell vor, dass sowohl die technische Lösung für den Brückenneubau, als auch die bauliche Umsetzung so erfolgt, dass die Beeinträchtigungen infolge der geänderten bauzeitlichen Wegebeziehungen für die Bevölkerung so kurz wie möglich ausfallen. Die genannte Bauzeit von zwölf Monaten wird im Zuge der weiteren Planungsschritte konkretisiert. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Unsere Schulen berichten, dass sie durch die Schulbudgetkürzungen der Stadt Frankfurt Schwierigkeiten bekommen. GenerellF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3811 Unsere Schulen berichten, dass sie durch die Schulbudgetkürzungen der Stadt Frankfurt Schwierigkeiten bekommen. Generell war das Budget nicht üppig bemessen, Restguthaben konnte aber angespart werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Gleichzeitig steigen durch die Umstellung auf den Ganztag an Grundschulen sowie Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen die Kosten für Verbrauchsmaterialien überall weiter an. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Mittel in welcher Höhe werden durch die Kürzung bei allen Frankfurter Schulen - einzeln aufgelistet - nun jährlich einbehalten und können die Kürzungen sowie das Verbot, auf pädagogisch sinnvolle Anschaffungen zu sparen, schnellstmöglich rückgängig gemacht werden? Antwort des Magistrats: Im Haushaltsjahr 2024 mussten auf Grundlage der stadtweit geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben erstmalig Restmittel aus Bereichen, die keinen Fehlbetrag aufwiesen, zur Reduzierung des Defizits im Stadtschulamt herangezogen werden. Das Stadtschulamt hat jedoch entschieden, dass die Restmittel den Schulen im Haushaltsjahr 2025 weiterhin zur Verfügung stehen. Die Finanzierung erfolgt dabei aus dem laufenden Haushalt des Amtes. Insofern hat im Jahr 2025 keine Mittelkürzung im Schulbudget stattgefunden. Die Schulen wurden zudem im Jahr 2025 frühzeitig darüber informiert und im Laufe des Jahres mehrmals erinnert, dass eine weitere Übertragung von Restmitteln über das Jahr 2025 hinaus nicht möglich sein wird. Dennoch konnten viele Schulbudgets bis Jahresende nicht verausgabt werden. Daraufhin haben die Bildungsdezernentin und der Stadtkämmerer erneut eine Mittelübertragung in das Haushaltsjahr 2026 vereinbart; die konkrete Umsetzung befindet sich derzeit noch in Klärung. Für das Jahr 2026 wurde den Schulen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung eine ebenso vorläufige Budgetzuweisung übermittelt. Diese wurde genau so gestaltet wie in anderen Jahren ohne geltenden Haushaltsplan. Unabhängig davon ist dem Stadtschulamt bewusst, dass sich durch den Ausbau des Ganztages an Grundschulen sowie durch erweiterte Ganztagsangebote an weiterführenden Schulen veränderte und teilweise steigende Bedarfe, insbesondere bei Verbrauchsmaterialien, ergeben. Deshalb arbeitet das Stadtschulamt aktuell an einer Neukonzipierung des Schulbudgets mit Hinblick auf die Ganztagsbetreuung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Am 17. Dezember 2025 berichtete die Frankfurter Neue Presse über die anstehende Wiedereröffnung des Bowling-Betriebs inF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3812 Am 17. Dezember 2025 berichtete die Frankfurter Neue Presse über die anstehende Wiedereröffnung des Bowling-Betriebs in Eschersheim am Berkersheimer Weg, was nicht nur für den Stadtteil erfreulich ist. Dem waren seit Anfang November Umbauarbeiten für 1,8 Millionen Euro vorausgegangen. Gleichwohl hatte der Planungsdezernent auf eine entsprechende Frage in der Fragestunde am 6. November 2025 zu der betreffenden Liegenschaft und deren zukünftiger Nutzung lediglich geantwortet, dass eine Umnutzung zu einer Padel-Tennis-Anlage im Raum stehe. Die anstehende Wiedereröffnung des Bowling-Betriebs erwähnte er mit keiner Silbe. Ich frage den Magistrat: Wie kann das sein? Antwort des Magistrats: Zum Zeitpunkt der Fragestunde am 06.11.2025 lag dem Magistrat eine Bauvoranfrage zu einer Padel-Tennis-Anlage vor, die mittlerweile auch positiv beschieden wurde. Von einer möglichen Weiternutzung als Bowling-Betrieb war dem Magistrat nichts bekannt. Bauberatungen wurden hierzu nicht geführt. Ein Bauantrag war aufgrund der altbestehenden Baugenehmigung grundsätzlich auch nicht notwendig. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Bedauerlicherweise hat der Ortsbeirat 5 auf sein Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1229, immer noch keine StellungnahmF22.01.2026
S A C H S T A N D : Frage vom 22.01.2026, F 3813 Bedauerlicherweise hat der Ortsbeirat 5 auf sein Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1229, immer noch keine Stellungnahme des Magistrats erhalten. Daher frage ich den Magistrat: Welchen neuen Sachstand gibt es hinsichtlich der Anzahl der Interessenten an der Nutzung des Verwaltungsgebäudes samt Grundstück am Waldfriedhof Oberrad und der eingebrachten Nutzungskonzepte? Antwort des Magistrats: Der Magistrat bittet um Entschuldigung für die lange Bearbeitungszeit. Das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats 5 wurde zwischenzeitlich - am 13.01.2026 - beantwortet. Im Jahr 2020 erfolgte eine Ausschreibung zur Vergabe im Erbbaurecht zu der Liegenschaft Burgenlandweg 10, ehemaliges Verwaltungsgebäude des Waldfriedhofs Oberrad. Hierzu wurden von fünf verschiedenen Personen/Personengruppen Angebote mit entsprechenden Nutzungskonzepten eingereicht. Die besondere Herausforderung liegt darin, dass sich das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet. Hier gibt es einen engen Rahmen möglicher Nutzungen, die im Sinne des Gesetzes privilegiert sein müssen. Daran scheiterte die Ausschreibung zur Vergabe im Erbbaurecht 2020/2021. Die aktuell vorgelegten Nutzungskonzepte beziehen sich auf eine Nutzung im Rahmen einer Vermietung. Der Magistrat befindet sich aktuell in der Prüfung dieser Konzepte. Hierbei handelt es sich einmal um eine Nutzung als Friedhofs-Café zum anderen um eine Nutzung als "Haus der Vereine". Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein
FFrage zur Fragestunde StadtverordnetenversammlungKurze mündliche Frage in der Plenarsitzung. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Fragen stellen (max. 750 Zeichen, eine Woche Vorlauf). Magistrat antwortet mündlich oder schriftlich. - Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle „Friedensbrücke“ Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanenOFOB 522.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2026, OF 1659/5 Betreff: Barrierefreie Umgestaltung der Haltestelle "Friedensbrücke" Richtung Offenbach Stadtgrenze - Sichere, direkte und barrierefreie Erschließung mit LSA für Fußgänger mitplanen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, im Zuge des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestelle Friedensbrücke (Linie 16 Richtung Offenbach Stadtgrenze) zu prüfen und sicherzustellen, dass eine gesicherte, barrierefreie Fußgängerquerung mit LSA über die Stresemannallee in Höhe der Haltestelle eingerichtet wird. Dabei geht es insbesondere um - die sichere und direkte Erreichbarkeit der Haltestelle von der gegenüberliegenden Straßenseite aus, - die Abstimmung der Lichtsignalanlage mit dem Kfz-Verkehr, dem Fußverkehr sowie dem Straßenbahnverkehr, - die Einhaltung der Anforderungen an eine barrierefreie Verkehrsanlage (u. a. ausreichende Grünzeiten, taktile Leitelemente, niveaugleiche Übergänge) Begründung: Ziel des barrierefreien Umbaus einer Straßenbahnhaltestelle ist es, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für alle Menschen gleichberechtigt, sicher und selbstständig zu ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Haltestelle nicht nur baulich barrierefrei ausgestaltet ist, sondern auch barrierefrei erreichbar ist. Die Stresemannallee ist an dieser Stelle eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße Nach der derzeit vorliegenden Planung zur Umgestaltung der Haltestelle Friedensbrücke ist eine gesicherte Fußgängerquerung über die Stresemannallee an der Haltestelle nicht vorgesehen. Deshalb sind Fahrgäste gezwungen, unzumutbare Umwege über mehrere Straßen in Kauf zu nehmen, um die Straßenbahnhaltestelle zu erreichen. Die barrierefreie, sichere Erreichbarkeit, insbesondere von der gegenüberliegenden Straßenseite aus, ist dadurch nicht gewährleistet. Unmittelbar gegenüber der Haltestelle befindet sich ein interdisziplinäres Ärztehausmit einem großen Rheumatologie-Zentrum, das regelmäßig von Personen mit eingeschränkter Mobilität aufgesucht wird. Eine gesicherte, barrierefreie Querung mit LSA ist daher ein integrierter Bestandteil der barrierefreien Erschließung der Haltestelle und im Rahmen der laufenden Maßnahme vorzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 178 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 178 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1659/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8225 2026 1. Der Vorlage M 178 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage OF 1659/5 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bewohnerparken im Großen HasenpfadOFOB 522.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2026, OF 1660/5 Betreff: Bewohnerparken im Großen Hasenpfad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Großen Hasenpfad eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden kann. Begründung: Der Große Hasenpfad ist durch eine hohe Parkraumnachfrage, insbesondere infolge des Parkdrucks durch Pendlerinnen und Pendler, stark belastet. Dies führt dazu, dass Anwohnerinnen und Anwohner häufig keine wohnungsnahen Parkmöglichkeiten finden. Um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern, besteht daher die Notwendigkeit, gezielte Maßnahmen zur Reduzierung des Parksuchverkehrs zu ergreifen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2026, OF 1632/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8052 2026 Anregung an den Magistrat OM 8073 2026 1. Die Vorlage OF 1632/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1660/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Benennung einer Straße am FlughafenOFOB 522.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2026, OF 1661/5 Betreff: Benennung einer Straße am Flughafen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit mit den Eigentümern des Flughafengeländes einen geeigneteren Namen für die Benennung der Straße um das Flughafenparkhaus zu finden als Gail-Halvorsen-Schleife. Der Ortsbeirat stellt sich vor, zum Beispiel die in diesem Gebiet übernommene Benennung nach Pilotinnen fortzuführen und die Straße nach der französischen Fliegerin Marie Marvingt zu benennen. Begründung: Seit Jahrzehnten diskutieren wir, dass in Frankfurt bei den nach Personen benannten Straßen und Plätzen Frauen im Verhältnis eins zu acht gegenüber Männern unterrepräsentiert sind. Einmal benannte Plätze umzubenennen kommt im Allgemeinen nicht in Frage. Daher sollen neue Straße bevorzugt nach Frauen benannt werden. Der Vorschlag des Eigentümers beruht offenbar nur auf einer Vorliebe. Während der Luftbrücke haben zahllose Frauen, besonders als Bodenpersonal Herausragendes geleistet, ohne die der Erfolg nicht möglich gewesen wäre. In der damals üblichen Propaganda wurden meist die männlichen Piloten gezeigt. Sie haben deshalb eine gewisse Bekanntheit erreicht. Diese historische Fehlrepräsentierung sollten wir daher nicht durch eine Straßenbenennung verfestigen. Der Ortsbeirat hält seinen Vorschlag, die Straße nach einer bekannten Pilotin zu benennen, für geeigneter. Eine Frau, die sich um die Luftbrücke verdient gemacht hat, kommt aber auch in Frage. Laut Wikipedia war Marie Marvingt Krankenschwester und hat sich schon 1910 dafür eingesetzt, verletzte Menschen mit Luftfahrzeugen zu retten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.01.2026, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: 1. Die Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1661/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 1661/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7200, 45. Sitzung des OBR 5 vom 27.02.2026
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Änderung des StrukturkonzeptsOFOB 822.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2026, OF 676/8 Betreff: Änderung des Strukturkonzepts Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, am "Strukturkonzept" zum Bebauungsplan Nr. 922 - nördlich Lurgiallee folgende Änderungsvorschläge zu berücksichtigen: 1. Der Fußgängerbereich im Osten zur Olof-Palme-Str. und zur U-Bahn HSt Sandelmühle wird doppelt so breit angelegt, wie bisher angegeben. Die "öffentliche Grünfläche" entlang der Olof-Palme Str. wird mindestens auf Straßenbreite verbreitert. 2. Die Gebäuderiegel von Baufeld C und D, parallel zur Olof-Palme Straße werden nicht höher als maximal 3 Stockwerke (EG + 2 Ebenen), dafür wird in Baufeld E (parallel zum Polizeirevier) aufgestockt. 3. Die Kita und Kita-Freifläche im Bauteil A wird in Bauteil C verlagert. 4. Das sogn Mobilitätszentrum 1.0 wird verlagert in Baufeld A 5. Der Quartiersplatz gegenüber dem Eingangsbereich Mertonviertel wird verkleinert, mit hochwachsenden und breitkronigen Bäumen ausgestattet. 6. Die "Grüne Mitte" erhält einen Durchgangsweg mit einer überdachten und Schatten spendenden Pergola, der den östlichen und südwestlichen "Fußgängerbereich"verbindet. Begründung: Im Hinblick auf eine Klimaveränderung in unseren Breiten ist es geboten, kältere Luftmassenströme, die hier aus dem Naturschutzgebiet Riedwiese kommen, in der Flächenanordnung bei größeren Siedlungsprojekten zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl die Wege- und Platzplanung als auch die Nutzung der Gebäude. Die Lage zur einstrahlenden Sonne im Süden und Westen des Baugebietes oder in Richtung kühlender Luftmassenströme aus Nordost/Ost hat großen Einfluss auf das Wohlbefinden der Menschen, die Wege und Gebäude nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 201 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 201 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 676/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt eine getrennte Abstimmung über die Ziffern 1. bis 6. der Vorlage OF 676/8. Es dient zur Kenntnis, dass der Antragssteller die Ziffer 2. der OF 677/8 zurückgezogen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8081 2026 Anregung an den Magistrat OM 8082 2026 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlagen OM 8081 und OM 8082 zugestimmt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 676/8 wird zugestimmt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OF 676/8 wird zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 676/8 wird abgelehnt. d) Die Ziffer 4. der Vorlage OF 676/8 wird abgelehnt. e) Die Ziffer 5. der Vorlage OF 676/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. f) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 676/8 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 677/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP; SPD und Linke (= Enthaltung) zu b) Einstimmige Annahme zu c) CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu d) CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu e) CDU, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und 1 SPD; 2 SPD (= Enthaltung) zu f) CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 8Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ehrung Ruth WestheimerOIBOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2026, OIB 470 entstanden aus Vorlage: OF 742/3 vom 27.08.2024 Betreff: Ehrung Ruth Westheimer Der Ortsbeirat finanziert aus seinem Ortsbeiratsbudget die Verlegung von Stolpersteinen für die Familie von Ruth Westheimer, die bis zu ihrer Deportation in der Brahmsstraße 8 wohnte. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die im Jahr 2024 verstorbene Sexualtherapeutin, Soziologin und Sachbuchautorin wurde 1941 von der Brahmsstraße aus mit einem Kindertransport in die Schweiz geschickt und überlebte so. Ihre Familie wurde im Oktober 1941 ins Ghetto Litzmannstadt deportiert und dort ermordet. Ruth Westheimer hatte sich bis zuletzt ihren Frankfurter Akzent bewahrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
OIBOB 3Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026OIBOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.01.2026, OIB 471 entstanden aus Vorlage: OF 990/3 vom 03.01.2026 Betreff: Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten 2026 Aus dem Ortsbeiratsbudget werden der Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. bis zu 5.000 Euro für die Öffnung des Schulhofs der Merianschule außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Leider lässt das städtische Konzept zur Schulhoföffnung weiter auf sich warten. Deshalb finanziert der Ortsbeirat 3 auch in diesem Jahr die Öffnung des Schulhofs der Merianschule, die der Verein Nachbarschaftshilfe Bornheim e. V. erfreulicherweise bereit ist zu übernehmen und zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2026, ST 1146
OIBOB 3Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Rückbau der Unterführung Am Weißen SteinOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7975 entstanden aus Vorlage: OF 1112/9 vom 19.10.2025 Betreff: Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein Der Ortsbeirat begrüßt die Schließung der Unterführung Am Weißen Stein. Derzeit sind die Unterführungen ab dem unteren Treppenabsatz geschlossen bzw. auf den U-Bahn-Stationen bereits am oberen Treppenabgang versperrt. Diese provisorische Situation ist optisch unbefriedigend, fördert die Vermüllung und führt dazu, dass die frei zugänglichen Treppenabgänge als Urinal missbraucht werden. Um diese Missstände zu beenden und das Umfeld städtebaulich aufzuwerten, erscheint ein vollständiger Rückbau der Unterführung notwendig. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, nach der erfolgten Schließung der Unterführung auch den baulichen Rückbau umzusetzen, um die derzeitige unzumutbare Situation zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 891 Aktenzeichen: 92-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und GinnheimOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7976 entstanden aus Vorlage: OF 1161/9 vom 12.01.2026 Betreff: Jetzt endlich: Kinderbücherschränke für Eschersheim und Ginnheim Vorgang: OM 3402/23 OBR 9; ST 1112/23; ST 753/24; OIB 251/23 OBR 9 Schon mehrfach hat sich der Ortsbeirat für Kinderbücherschränke im Ortsbezirk eingesetzt - zuletzt im Herbst 2023. Fragen zu Standorten, Patenschaften und Finanzierung wurden geklärt, doch bislang ist wenig passiert. Immerhin wurde ein Kinderbücherschrank für den Dornbusch zugesagt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, ebenfalls jeweils einen Kinderbücherschrank in Eschersheim und Ginnheim zu installieren. Die Kinder in Eschersheim und Ginnheim freuen sich auf diese Möglichkeit, näher an Bücher und das Lesen herangeführt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3402 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1112 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 600
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105OMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7977 entstanden aus Vorlage: OF 1162/9 vom 12.12.2025 Betreff: Baumpflanzung an der Niedwiesenstraße 105 Der Magistrat wird gebeten, am Gehweg an der Niedwiesenstraße 105 einen Baum zu pflanzen. Begründung: Am Gehweg an der Niedwiesenstraße 105 ist eine freie Baumscheibe vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 812
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Platz an der Ecke Im Geeren/Im NardholzOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7978 entstanden aus Vorlage: OF 1163/9 vom 08.01.2026 Betreff: Platz an der Ecke Im Geeren/Im Nardholz Anwohner beobachten, dass dieser Platz immer wieder als Parkplatz missbraucht wird und haben dies z. T. auch fotografisch dokumentiert. Ursache ist das Fehlen der Sperrpfosten. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Sperrpfosten zu ersetzen und mit einem Schloss zu sichern, sodass nur Befugte die Möglichkeit haben, diese Pfosten zu entfernen. Foto: Cromm Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1004 Beratung im Ortsbeirat: 9
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit Im Geeren verbessernOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7979 entstanden aus Vorlage: OF 1164/9 vom 08.01.2026 Betreff: Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern Trotz des bestehenden Tempolimits von 30 km/h wird in der Straße Im Geeren regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Besonders gefährlich ist die Situation an den Ein- und Ausfahrten auf der Höhe der Hausnummern 32 und 139. Von beiden Seiten fahren Fahrzeuge in den Ring hinein und wieder heraus, sodass dort immer wieder unübersichtliche und riskante Situationen entstehen. Es wurden bereits mehrere Beinaheunfälle beobachtet, bei denen es fast zu Zusammenstößen gekommen wäre - vor allem, weil an beiden genannten Stellen keine Straßenspiegel vorhanden sind. Aufgrund der Nähe zu einem Kindergarten und zu Schulen hält der Ortsbeirat die Lage für besonders kritisch, insbesondere für Kinder, die dort täglich unterwegs sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Straßenspiegel an den Hausnummern 32 und 139 anzubringen, um die Sicherheit im Viertel nachhaltig zu verbessern. Falls der Magistrat der Anbringung von Spiegeln nicht zustimmt, wird er gebeten, andere geeignete Maßnahmen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 893 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)OMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7980 entstanden aus Vorlage: OF 1166/9 vom 11.01.2026 Betreff: Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB) Der auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB befindliche Briefkasten wird nach übereinstimmenden Berichten von Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig von der Post geleert. Es wurde mehrfach beklagt, dass eingeworfene Postsendungen nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung zugestellt werden. In Einzelfällen kam wichtige Post, wie z. B. Trauerpost, erst Wochen später beim Empfänger an. Bei telefonischen Beschwerden bei der Post wurde den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, dass dieser Briefkasten nicht regelmäßig angefahren werde. Die nächstgelegene Möglichkeit, Postsendungen aufzugeben, ist der Postshop in der Rhaban-Fröhlich-Straße. Dort ist die Aufgabe von Post jedoch ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftszeiten möglich, was insbesondere für Berufstätige sowie in dringenden Fällen eine erhebliche Einschränkung darstellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Post AG ins Benehmen zu setzen und zu klären, 1. ob der Briefkasten auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB regelmäßig angefahren und geleert wird und 2. wenn Ziffer 1. negativ beantwortet wird, wie eine verlässliche und regelmäßige Leerung des Briefkastens künftig sichergestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1259 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 18.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 20.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der PlatenstraßeOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7981 entstanden aus Vorlage: OF 1167/9 vom 11.01.2026 Betreff: Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße Im Umfeld der Platenstraße fehlen derzeit wohnortnahe Elektroladestationen für Pkw. Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen steigt kontinuierlich, insbesondere auch bei Menschen, die über keine private Lademöglichkeit verfügen. Für diese Personengruppe ist eine gut erreichbare Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum unerlässlich. Dies gilt in besonderem Maße für dicht bewohnte Siedlungsbereiche, in denen viele Menschen auf öffentliche Parkflächen angewiesen sind. Um die Elektromobilität vor Ort zu fördern und den Bedürfnissen der AnwohnerInnen gerecht zu werden, ist der Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur, möglichst auch auf privaten Flächen (Lidl-Parkplatz), erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen, an welchen Standorten im Umfeld der Platenstraße Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichtet werden können, und anschließend die Errichtung geeigneter Ladesäulen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 895 Aktenzeichen: 60-2
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Lieferzone in der PlatenstraßeOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7982 entstanden aus Vorlage: OF 1168/9 vom 11.01.2026 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone in der Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, vor den Geschäften in der Platenstraße, insbesondere im Bereich der Postfiliale und des dort ansässigen kleinen Supermarkts, eine Lieferzone einzurichten. Begründung: In der Platenstraße besteht derzeit keine Möglichkeit für kurze Haltevorgänge zum Be- und Entladen. Dies betrifft sowohl Lieferanten als auch Kundinnen und Kunden der Postfiliale und des kleinen Supermarkts. Die Einrichtung einer klar ausgewiesenen Lieferzone würde die Verkehrssituation entspannen, die Sicherheit erhöhen und die Versorgung der ansässigen Geschäfte verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 823
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Aufstellen von Omegabügeln für Fahrräder in der PlatenstraßeOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7983 entstanden aus Vorlage: OF 1169/9 vom 11.01.2026 Betreff: Aufstellen von Omegabügeln für Fahrräder in der Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Seitenbereich der Platenstraße an geeigneten Standorten Omegabügel für Fahrräder zu errichten. Begründung: Im Bereich der Platenstraße und vor allem im Bereich der Ladenzeile bestehen derzeit keine Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Die Errichtung von Omegabügeln für Fahrräder trägt zur Förderung des Radverkehrs bei, verbessert die Ordnung im Straßenraum und erhöht die Attraktivität der Platenstraße für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 998 Beratung im Ortsbeirat: 9
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984 entstanden aus Vorlage: OF 1171/9 vom 12.01.2026 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Magistrat wird gebeten, seine in der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2080, zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch abgestellte Wohnmobile und Lkw angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdelage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnmobilen werden auch immer wieder gewerbliche Lkw und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich dort auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen befinden und auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstraße keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 897 Aktenzeichen: 66-3
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der MonisstraßeOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7985 entstanden aus Vorlage: OF 1173/9 vom 11.01.2026 Betreff: Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig geparkter Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Hauseinfahrten sind nur schwer nutzbar. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in der Monisstraße auf einer Straßenseite ein Parkverbot einzurichten, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen und die Nutzung der Gehwege für FußgängerInnen zu gewährleisten. In den Parallelstraßen besteht bereits ein einseitiges Parkverbot, sodass eine entsprechende Regelung in der Monisstraße sinnvoll und folgerichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 899 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der AmmelburgstraßeOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7986 entstanden aus Vorlage: OF 1176/9 vom 11.01.2026 Betreff: Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms "Achtung Kinder" in der Ammelburgstraße In der Ammelburgstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dennoch beklagen AnwohnerInnen seit längerer Zeit, dass Fahrzeuge häufig deutlich zu schnell fahren. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Bereich des dortigen Kinderspielplatzes. Gerade für spielende Kinder und deren Begleitpersonen stellt das erhöhte Fahrtempo ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Eine zusätzliche Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden erscheint daher dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, im Bereich des Kinderspielplatzes in der Ammelburgstraße das Verkehrszeichen 136 der Straßenverkehrsordnung ("Achtung Kinder") in Form eines Piktogramms auf der Fahrbahn anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 903 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Parken während der FerienzeitOMOB 922.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7987 entstanden aus Vorlage: OF 1177/9 vom 11.01.2026 Betreff: Parken während der Ferienzeit Vor der Anne-Frank-Schule in der Fritz-Tarnow-Straße befinden sich insgesamt neun Parkplätze, die derzeit abends sowie an Wochenenden für die Öffentlichkeit freigegeben sind. Aufgrund der hohen Nachfrage und der allgemein angespannten Parksituation im Quartier werden diese Stellplätze von den AnwohnerInnen sehr gerne genutzt. Während der Schulferien findet kein Unterricht statt, sodass die genannten Parkplätze tagsüber nicht für den Schulbetrieb benötigt werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die bestehende Freigabe der Parkplätze während der Ferienzeiten auch auf die Tagesstunden auszuweiten. Begründung: Eine solche Regelung würde zur Entlastung der Parksituation im Wohnumfeld beitragen, ohne den Schulbetrieb einzuschränken oder andere Nutzungen zu beeinträchtigen. Da es sich um einen zeitlich klar begrenzten Zeitraum handelt, erscheint diese Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats praktikabel und sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 907 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gedenktafel für die Stifter des Merianbades, Johanna und Theodor SternOMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7996 entstanden aus Vorlage: OF 981/3 vom 19.11.2025 Betreff: Gedenktafel für die Stifter des Merianbades, Johanna und Theodor Stern Der Magistrat wird gebeten, am Gebäude des Merianbades eine Gedenktafel anzubringen, die an den Stifter des 1888 errichteten Merianbades, den Frankfurter Bankier Theodor Stern und seine Frau Johanna, erinnern. Begründung: Frankfurt ist eine Stadt mit vielen Stiftungen und diese sollten auch heute noch gewürdigt werden und sichtbar sein. Dies dient auch als eine Anregung für neue Stiftungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich HöhenstraßeOMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7997 entstanden aus Vorlage: OF 987/3 vom 07.01.2026 Betreff: Barrierefreier Übergang Berger Straße/südlich Höhenstraße Der Magistrat wird gebeten, die östliche Fußgängerseite auf der Berger Straße/Ecke Höhenstraße so zu gestalten, dass eine Querung für mobilitätseingeschränkte Menschen kein Hindernis darstellt. Zurzeit machen Bordsteine, Poller, ein Mülleimer sowie wild abgestellte Zweiräder ein Überqueren für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl unmöglich, wobei diese Strecke ironischerweise zum behindertengerechten Aufzug der U-Bahn-Station führt. Um die Möglichkeiten besser auszuloten, wird ein Ortstermin mit den zuständigen Ämtern gewünscht, zu dem auch der Ortsbeirat 4 hinzugezogen werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 941
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger StraßeOMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7998 entstanden aus Vorlage: OF 988/3 vom 03.01.2026 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - wann die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Fußweg wieder repariert werden; - wann im Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt wird; - wer die Kosten für die erforderlichen Reparaturmaßnahmen übernehmen wird. Begründung: Aktuell sind auf dem Fußweg in der unteren Berger Straße nach Ende der Baumaßnahmen viele Stolperfallen durch Schäden vorhanden. Der Durchgang zwischen Musikantenweg und Berger Straße ist ebenfalls noch nicht wiederhergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1048 Beratung im Ortsbeirat: 3
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS)OMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7999 entstanden aus Vorlage: OF 989/3 vom 07.01.2026 Betreff: Bücherschrank auf dem Campus der University of Applied Sciences (UAS) Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank auf dem Campus der UAS aufzustellen. Der Service Point des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) wird die Betreuung des Bücherschrankes übernehmen. Begründung: Das Umweltreferat des AStA der UAS ist mit Unterstützung des Hochschulpräsidiums an den Ortsbeirat herangetreten, um für die Aufstellung eines Bücherschrankes um Unterstützung zu bitten. Gerade an einer Universität hilft ein Bücherschrank dabei, Bildung barrierefrei zugänglich zu machen, insbesondere in Zeiten, in denen viel Geld in der Bildung gekürzt wird. Das offizielle AStA-Referat "AStA Service Point" wird die Betreuung des Bücherschrankes in seinen Aufgabenbereich eingliedern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 672 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Parken vor der Hebelstraße 23OMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8000 entstanden aus Vorlage: OF 991/3 vom 07.01.2026 Betreff: Illegales Parken vor der Hebelstraße 23 Der Magistrat wird gebeten, durch einen zusätzlichen Poller oder deutliche Markierungen das illegale Parken auf dem Fahrradweg vor der Hebelstraße 23 zu verhindern. Begründung: Vor dem Haus Hebelstraße 23 endet ein Radweg, der von der Eckenheimer Landstraße in die Hebelstraße führt. Dort sind auf dem Boden weiße Linien, die fälschlicherweise als Parkplatzbegrenzung interpretiert werden können. Wenn dort Autos parken, entsteht eine gefährliche Situation, da Radfahrende beim Ausweichen sehr nahe an den Bordstein kommen und stürzen könnten. Es ist auch der Schulweg zur Lichtigfeldschule und zur Musterschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 947 Aktenzeichen: 66-7
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem AlleenringOMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8001 entstanden aus Vorlage: OF 992/3 vom 03.01.2026 Betreff: Begrünung der Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Zäune der Hundewiese auf dem Alleenring begrünt werden können. Begründung: Die Zäune bieten sich für eine Begrünung an und würden so einen Beitrag zu mehr Grün und Schallschutz bieten. Für die Nutzerinnen und Nutzer und die sich dort bewegenden Hunde wäre dies ebenfalls ein Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 707 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.