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Am 3. Februar 2026 soll in Frankfurt ein Luftfahrtgipfel für die Fluglobby stattfinden. Es wurden weder Vertreter*innen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Luftfahrtgipfel für die Fluglobby in Frankfurt wirft Fragen zu den anfallenden Kosten und zu den an der Veranstaltung beteiligten Akteuren auf. Der Magistrat erklärt, dass keine Ausgaben aus dem städtischen Haushalt entstehen und der Gipfel von einem privaten Veranstalter organisiert wird.

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Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3793 Am 3. Februar 2026 soll in Frankfurt ein Luftfahrtgipfel für die Fluglobby stattfinden. Es wurden weder Vertreter*innen von Umwelt- oder Lärmschutzorganisationen noch von Gewerkschaften eingeladen. Laut Frankfurter Rundschau belaufen sich die Kosten für die Stadt auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Ich frage den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten für die Ausrichtung des Luftfahrtgipfels für die Stadt, und welche Einzelposten werden in welcher Höhe von der Stadt bezahlt?

Antwort des Magistrats

Der Luftverkehrsgipfel Deutschland 2026 wird von einem privaten Veranstalter ausgerichtet und verantwortet. Die Stadt Frankfurt am Main ist nicht Veranstalterin. Für die Stadt Frankfurt am Main entstehen keine unmittelbaren, gesondert veranschlagten Ausgaben. Es werden keine Mittel aus dem städtischen Haushalt für Raummiete, Technik, Catering, Referentenhonorare, Sicherheit oder sonstige veranstaltungsbezogene Einzelposten bereitgestellt. Etwaiger interner Personalaufwand im Zusammenhang mit Terminwahrnehmung oder organisatorischer Abstimmung wird nicht gesondert abgerechnet und bewegt sich im Rahmen der üblichen Aufgabenerfüllung. Unabhängig davon unterstützt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH den Gipfel im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben über einen Sponsoringvertrag. Die GmbH handelt dabei auf Grundlage ihres Wirtschaftsplans; die Mittelverwendung unterliegt der Kontrolle durch die zuständigen Gremien der Gesellschaft sowie dem Beteiligungsmanagement. Vertragsinhalte und Einzelkonditionen von Sponsoringvereinbarungen werden aufgrund vereinbarter Vertraulichkeit grundsätzlich nicht öffentlich ausgewiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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