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Seit März 2021 besteht die Vereinbarung „Gemeinsam für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen” zwischen Vonovia und der S

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Einhaltung der Vereinbarung zwischen Vonovia und der Stadt Frankfurt zur Begrenzung von Mieterhöhungen. Der Magistrat bestätigt, dass die Vereinbarung eingehalten wurde und keine Verstöße festgestellt wurden.

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Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3799 Seit März 2021 besteht die Vereinbarung "Gemeinsam für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen" zwischen Vonovia und der Stadt Frankfurt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass Mieterhöhungen auf durchschnittlich ein Prozent pro Jahr begrenzt werden. Seitdem gab es viele Berichte über deutlich höhere Mietsteigerungen in Vonovia-Siedlungen, teilweise von bis zu 15 Prozent. Es gab jedoch keinerlei Berichte darüber, inwiefern die Vereinbarung eingehalten wurde, obwohl sie in diesem Jahr bereits ausläuft. Ich frage den Magistrat: Hat die turnusmäßige Kontrolle durch die Stabsstelle Mieterschutz stattgefunden, und wurden Verstöße gegen die Vereinbarung - bitte nach Jahr und Verstößen berichten - festgestellt?

Antwort des Magistrats

Die Vonovia hat Prüfungsergebnisse zweier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgelegt, die bestätigen, dass die Vereinbarung mit der Stadt Frankfurt hinsichtlich der Mieterhöhungen über den von der Vereinbarung umfassten Bestand eingehalten wurde. Für den ersten Berichtszeitraum 04/2021 bis 03/2022 wird die grundsätzliche Einhaltung bestätigt. Für die folgenden Zeiträume wird konkreter bestätigt, dass die Jahresmiete über den umfassten Frankfurter Bestand im Zeitraum 04/2022 bis 03/2023 um 0,9 Prozent gestiegen ist. Im Zeitraum 04/2023 bis 03/2024 betrug die Mietsteigerung 0,6 Prozent. Die Vereinbarung wurde damit bislang eingehalten. Verstöße wurden nicht festgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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