Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, ein Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu erwirken. Zahlreiche Beschwerden von Anwohnern und die Gefährdung von Fußgängern, insbesondere von Kindern, werden als wesentliche Begründungen angeführt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Marbachweg per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, seine in der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2080, zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen.
Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen.
Begründung
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch abgestellte Wohnmobile und Lkw angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdelage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnmobilen werden auch immer wieder gewerbliche Lkw und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich dort auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen befinden und auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstraße keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2025STST 1122Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenStellungnahme
- 18. August 2025OFOF 1061/9Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. September 2025OMOM 7323Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenDirektanregung
- 15. Dezember 2025STST 2080Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenStellungnahme
- 12. Januar 2026OFOF 1171/9Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 22. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7984Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 897Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats