Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Maßnahmen zur Sicherung der Einmündungsbereiche entlang der Kaiser-Sigmund-Straße sollen umgesetzt werden, einschließlich der Erneuerung von Markierungen und der Einrichtung von Lieferzonen. Ein Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen wird als nicht zielführend erachtet, da dies zu einer Verlagerung des Problems in engere Straßen führt, was die Verkehrssicherheit gefährden könnte.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Kaiser-Sigmund-Straße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M3404.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eckenheimer Landstraße: Gleiserneuerung ohne Klimaanpassung20.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Beseitigung eines Altglascontainers an der Kaiser-Sigmund-Straße, Höhe Chorhaus18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kaiser-Sigmund-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Markierungen in den Kreuzungsbereichen:
Die vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen zur Sicherung der Einmündungsbereiche entlang der Kaiser-Sigmund-Straße werden in vollem Umfang entsprochen. Die Erneuerung der Markierung vor Hausnummer 14 wird ebenfalls umgesetzt.
Lieferzonen:
Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Lieferzonenstandorte werden umgesetzt und im Zuge der Markierungsarbeiten in den Kreuzungsbereichen umgesetzt.
Parkverbot Wohnmobile und Lkw über 3,5 t:
Der Magistrat weist darauf hin, dass ein großflächiges Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zwar auf den ersten Blick eine Entlastung der unmittelbar betroffenen Straße bewirken kann, jedoch sehr wahrscheinlich zu einer Verlagerung des Problems auf umliegende, häufig deutlich schmalere Nebenstraßen führt.
Durch diese Verdrängung in Wohngebiete und Nebenstraßen ist mit vermehrten Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dies kann gefährliche Verkehrssituationen verursachen - insbesondere für den Fuß- und Radverkehr und für Kinder. Zudem steigt die Gefahr, dass Gehwege verbotswidrig befahren oder Fahrzeuge an unübersichtlichen Stellen geparkt werden, was die Unfallgefahr zusätzlich erhöht.
Demzufolge wird ein zusätzliches Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen als nicht zielführend erachtet, da dadurch lediglich eine Verlagerung des Problems in umliegende, teils deutlich engere Straßen zu erwarten ist.
Die Kaiser-Sigmund-Straße wird weiterhin im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2025OMOM 6678Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenDirektanregung
- 14. Juli 2025STST 1122Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenStellungnahme
- 18. August 2025OFOF 1061/9Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. September 2025OMOM 7323Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenDirektanregung
- 15. Dezember 2025Sie sind hierSTST 2080Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützenStellungnahme
- 12. Januar 2026OFOF 1171/9Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 22. Januar 2026OMOM 7984Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 897Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab