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In der FAZ vom 07.01.2026 wurde berichtet, dass der hessische Datenschutzbeauftragte einen wachsenden Digitalzwang bei w

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Frage thematisiert die Kritik des hessischen Datenschutzbeauftragten an der digitalen Barrierefreiheit im Alltag, insbesondere bei Parken und Arztbesuchen. Der Magistrat betont, dass die Stadt Frankfurt Barrierefreiheit ernst nimmt und sicherstellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung profitieren können, ohne dass digitale Angebote die persönliche Betreuung ersetzen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3807 In der FAZ vom 07.01.2026 wurde berichtet, dass der hessische Datenschutzbeauftragte einen wachsenden Digitalzwang bei wichtigen Dingen des täglichen Lebens wie Parken oder Arztbesuchen beklage. Die digitale Barrierefreiheit werde oft nicht ausreichend berücksichtigt. Die Digitalisierung könne laut Roßnagel viele Prozesse effektiver, effizienter und transparenter machen. Die Schwierigkeiten, die durch die Digitalisierung für bestimmte Menschen entstehen, würden jedoch oft nicht berücksichtigt. Ich frage den Magistrat: Inwiefern nimmt der Magistrat diese Kritik auf seinem Weg zu einer Smart-City ernst, und was folgt gegebenenfalls konkret daraus?

Antwort des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren können. Diese Zielsetzung entspricht nicht nur unserem gesetzlichen Auftrag, sondern bildet zugleich einen zentralen Bestandteil unserer Smart-City-Strategie. Ziel ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger spürbar zu verbessern. Die Stadt Frankfurt verfolgt das Digital Only Prinzip ausdrücklich nicht. So orientiert sich etwa das Serviceangebot des Bürgeramts, Statistik und Wahlen an den Bedürfnissen der gesamten Stadtbevölkerung. Die Digitalisierung stellt dabei zwar ein zentrales Entwicklungsziel dar, zugleich ist sich das Bürgeramt seiner Verantwortung gegenüber all jenen bewusst, die digitale Angebote nicht nutzen können oder möchten. Deshalb bleiben sämtliche Dienstleistungen auch weiterhin persönlich zugänglich. Besonderes Augenmerk gilt hierbei älteren Menschen: Für viele Seniorinnen und Senioren können digitale Services und technische Hilfsmittel eine wertvolle Unterstützung im Alltag sein - sie ersetzen jedoch nicht in jedem Fall den persönlichen Kontakt. Für Bürgerinnen und Bürger, die persönliche Beratung bevorzugen oder benötigen, stehen unsere Angebote weiterhin telefonisch oder vor Ort zur Verfügung. Die Behördennummer 115 sowie die Bürgerberatung fungieren dabei als zentrale Anlaufstellen und bieten auf Wunsch auch Unterstützung bei der Nutzung digitaler Verwaltungsangebote. Termine für das Bürgeramt können online, telefonisch oder direkt vor Ort vereinbart werden. Zusätzlich besteht montags und mittwochs die Möglichkeit, das Bürgeramt ohne vorherige Terminvereinbarung aufzusuchen. Um die Nutzung digitaler Dienstleistungen so einfach wie möglich zu gestalten, legen wir großen Wert auf eine intuitive Benutzerführung. Ergänzend bieten wir leicht verständliche Erläuterungen sowie anschauliche Erklärvideos an - insbesondere für Menschen mit weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien. Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hat ebenfalls bereits umfangreiche Maßnahmen bei der Bereitstellung und Einführung von Services ergriffen, um barrierefreie beziehungsweise barrierearme digitale Lösungen sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Mitarbeitende sicherzustellen. In enger Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung wird die Barrierefreiheit neuer, potenziell stadtweit eingesetzter IT-Services durch standardisierte praktische Tests überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Stadt Frankfurt eine Vorreiterrolle übernimmt und bereits einige Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit bei den Anbietern digitaler Lösungen initiiert hat. Bei neuen Produkten wird die Barrierefreiheit explizit als zu erfüllende Anforderung in die Ausschreibung aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bestrebt, auch bestehende Lösungen sukzessive barriereärmer zu gestalten. Ferner ist einer der zentralen Leitsätze der städtischen Smart-City-Strategie der Stabsstelle Digitalisierung, dass wir Frankfurt "mit allen und für alle" zu einer Smart City entwickeln wollen. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Um sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen von digitalen Lösungen profitieren können, spielt bei Smart-City-Projekten daher das Thema Barrierefreiheit beziehungsweise Barrierearmut eine wichtige Rolle. Außerdem initiiert das Smart City Team der Stadt Frankfurt - neben digitalen Projekten - auch ein Praxislabor und Community-Raum "Display" in der Berliner Straße 60 als auch zahlreiche Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Smart City Round Tables, den Digitaltag mit Digitalen Orten und das Smart City Forum jährlich in Präsenz. Interessentinnen und Interessenten können sich so über die digitale Transformation und somit Digitalisierungsprozesse in Frankfurt informieren und einbringen. Auch beispielsweise Partizipationsvorhaben werden bei diesen Veranstaltungen nicht ausschließlich digital angeboten, sondern sind auch analog möglich. So vermittelt das Smart City Team nicht nur ein gemeinsames Verständnis von Digitalisierung, sondern diskutiert auch die Vision und die Ziele für die Smart City Frankfurt mit der Öffentlichkeit vor Ort, um letztendlich wesentliche Akteure und Stakeholder zusammenzubringen, zu vernetzen und im weiteren Prozess hybrid zu beteiligen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Kommune nicht auf alle wichtigen Angelegenheiten des Alltags Einfluss hat. Bei der digitalen Barrierefreiheit bei Arztbesuchen oder Bankengeschäften ist beispielsweise auch die Privatwirtschaft gefordert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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