Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)
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Zusammenfassung
Die Anregung fordert die regelmäßige Leerung eines Briefkastens auf der Maybachbrücke, da dessen unzureichende Leerung zu erheblichen Zustellverzögerungen bei wichtigen Postsendungen führt. Zudem wird die Problematik der Erreichbarkeit einer Alternativmöglichkeit zur Postabgabe für Berufstätige angesprochen.
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Maybachbrücke — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungen zu Neubau/Sanierung der Maybachbrücke04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Instandsetzung der Maybachbrücke zeitnah zur Aufrechterhaltung des ÖPNV21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Maybachbrücke per E-MailAnregung
Der auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB befindliche Briefkasten wird nach übereinstimmenden Berichten von Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig von der Post geleert. Es wurde mehrfach beklagt, dass eingeworfene Postsendungen nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung zugestellt werden. In Einzelfällen kam wichtige Post, wie z. B. Trauerpost, erst Wochen später beim Empfänger an. Bei telefonischen Beschwerden bei der Post wurde den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, dass dieser Briefkasten nicht regelmäßig angefahren werde. Die nächstgelegene Möglichkeit, Postsendungen aufzugeben, ist der Postshop in der Rhaban-Fröhlich-Straße. Dort ist die Aufgabe von Post jedoch ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftszeiten möglich, was insbesondere für Berufstätige sowie in dringenden Fällen eine erhebliche Einschränkung darstellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Post AG ins Benehmen zu setzen und zu klären, 1. ob der Briefkasten auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB regelmäßig angefahren und geleert wird und 2. wenn Ziffer 1. negativ beantwortet wird, wie eine verlässliche und regelmäßige Leerung des Briefkastens künftig sichergestellt werden kann.
Begründung
Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB) Der auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der DB befindliche Briefkasten wird nach übereinstimmenden Berichten von Nutzerinnen und Nutzern nicht regelmäßig von der Post geleert. Es wurde mehrfach beklagt, dass eingeworfene Postsendungen nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung zugestellt werden. In Einzelfällen kam wichtige Post, wie z. B. Trauerpost, erst Wochen später beim Empfänger an. Bei telefonischen Beschwerden bei der Post wurde den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt, dass dieser Briefkasten nicht regelmäßig angefahren werde. Die nächstgelegene Möglichkeit, Postsendungen aufzugeben, ist der Postshop in der Rhaban-Fröhlich-Straße. Dort ist die Aufgabe von Post jedoch ausschließlich zu den jeweiligen Geschäftszeiten möglich, was insbesondere für Berufstätige sowie in dringenden Fällen eine erhebliche Einschränkung darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2026OFOF 1166/9Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7980Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)Direktanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1259Regelmäßige Leerung des Briefkastens auf der Maybachbrücke vor dem Rettungsplatz der Deutschen Bahn AG (DB)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme