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Seit Oktober 2025 gibt es in Frankfurt höhere Bußgelder für das Wegwerfen von Kleinmüll von To-go-Verpackung bis Zigaret

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Erhöhung der Bußgelder für das Wegwerfen von Kleinmüll sowie die Kontrollen durch die Stadtpolizei. Der Magistrat berichtet von monatlichen Aktionstagen und der Einführung von Zivilstreifen zur Überprüfung von Kleinabfällen und Sperrmüll, eine Evaluierung ist jedoch noch nicht möglich.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Frage an den Magistrat

vom 22.01.2026, F 3804 Seit Oktober 2025 gibt es in Frankfurt höhere Bußgelder für das Wegwerfen von Kleinmüll von To-go-Verpackung bis Zigarettenkippen und für illegale Sperrmüllablagerungen. Bußgelder sind ein sinnvolles und notwendiges Mittel, um die Sauberkeit der Stadt zu verbessern. Bußgelder haben aber nur dann eine abschreckende Wirkung, wenn die Stadtpolizei entsprechende Kontrollen durchführt, die Müllsünder unmittelbar ertappt oder bei Sperrmüllablagerung auch Verursacherermittlungen aufnimmt. Ich frage den Magistrat: In welchem Umfang hat die Stadtpolizei mit der Bußgelderhöhung die Kontrollen gegen Müllsünder erhöht, und welche Erfolge wurden, insbesondere auch bei Ermittlung der Verursacher von illegalem Sperrmüll, erzielt?

Antwort des Magistrats

Seit Einführung der höheren Bußgelder im Oktober 2025 wird monatlich ein Aktionstag mit Schwerpunkt auf Kleinabfälle und Sperrmüllablagerungen durchgeführt. Die Überprüfungen finden zunächst bis August 2026 in ziviler Kleidung statt und werden hauptsächlich in stark frequentierten Bereichen, wie dem Gebiet rund um den Hauptbahnhof, der Innenstadt und Alt-Sachsenhausen durchgeführt. Darüber hinaus werden ein- bis zweimal wöchentlich Zivilstreifen eingesetzt, die ausschließlich für die Feststellung und Ahndung von Kleinabfällen zuständig sind. Eine Evaluierung ist aufgrund der Tatsache, dass die Erhöhung erst vor Kurzem erfolgt ist, derzeit noch nicht zielführend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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