Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNVVorhaben. Angesichts der globalen
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Überlegungen des Magistrats zur Einführung einer Pünktlichkeitsprämie zur Beschleunigung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Projekte in Frankfurt. Der Magistrat erkennt an, dass Anreizmechanismen zur Beschleunigung beitrage können, erklärt jedoch, dass eine Prämie für pünktliche Verträge nicht zulässig ist und hebt die Bedeutung von vereinfachten Planungs- und Genehmigungsprozessen hervor.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
vom 22.01.2026, F 3797 Mit dem GVP Schiene erhält Frankfurt eine evidenzbasierte Beurteilung zukünftiger ÖPNV-Vorhaben. Angesichts der globalen und Frankfurter Klimaziele müssen deren Planung und Fertigstellung erheblich beschleunigt werden. Jahrelange Verzögerungen wie im Fall der U5 schwächen das Vertrauen in die Fähigkeit der Stadt, ihre gesetzten Ziele zu erreichen. Ein Werkzeug, um den Bau von ÖPNV-Projekten zu beschleunigen, könnte eine "Pünktlichkeitsprämie" sein, die laut § 9a VOB/A möglich ist, wenn eine frühere Fertigstellung einen erheblichen Vorteil bringt. Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt der Magistrat eine Pünktlichkeitsprämie für Frankfurt, besonders für die fristgerechte Fertigstellung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Projekte?
Antwort des Magistrats
Zur Beschleunigung klimapolitisch bedeutsamer ÖPNV-Infrastrukturprojekte können Anreizmechanismen, wie etwa Pünktlichkeitsprämien, grundsätzlich einen Beitrag leisten. Dabei ist jeweils abzuwägen, ob die Prämienregelung angemessen, wirtschaftlich sinnvoll und vergaberechtlich zulässig ist. Eine Prämie dafür, dass Verträge pünktlich beendet werden, ist nicht zulässig, da es die originäre Vertragspflicht des Auftragnehmenden ist, die Vertragsfristen einzuhalten. Entscheidet sich die Stadt Frankfurt am Main für eine Beschleunigungsvergütung, sind die damit verbundenen vergabe-, vertrags- und haushaltsrechtlichen Konsequenzen vollständig zu berücksichtigen. Beispielsweise wurde bereits in der Praxis durch das Amt für Straßenbau und Erschließung mit dem ausführenden Unternehmen für eine Brückenbaumaßnahme erfolgreich eine Beschleunigungsprämie vereinbart. Dabei konnte der Vorteil - Einsparung der Kosten für Schienenersatzverkehr - konkret monetär beziffert werden. Die Ersparnis wurde zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmer aufgeteilt. Bei förderfähigen Projekten ist zudem der Zuwendungsgeber zu beteiligen. Einschlägige Regelungen sind zu beachten, und es Bedarf eine besonders sorgfältige rechtliche Prüfung und Abstimmung. Der Magistrat weist damit darauf hin, dass für eine insgesamt von der Planung bis zur Ausführung zügige Vorhabenumsetzung insbesondere die Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse von zentraler Bedeutung ist, da diese maßgeblich die Projektlaufzeit bestimmen. Das sind die aktuellen Faktoren, die der Magistrat stärker von Interesse sieht, wenn es um eine beschleunigte Umsetzung von ÖPNV-Maßnahmen geht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.