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- Gelände der ehemaligen Gärtnerei FriedrichOMOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8002 entstanden aus Vorlage: OF 993/3 vom 03.01.2026 Betreff: Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich an der Dortelweiler Straße wird seit Monaten als Lager für Erdaushub und Sand genutzt. Regelmäßig fahren große Lkws das Gelände an. Dies führt in der engen Dortelweiler Straße immer wieder zu Behinderungen, auch für die dort verkehrende Buslinie. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten a) wie der aktuelle Stand bezüglich der Bebauung des Geländes ist; b) ob die aktuelle Nutzung genehmigt ist. Wenn ja, in welchem Umfang und ggf. mit welchen Auflagen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 539 Aktenzeichen: 63-0
OMOB 3Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beschmierungen „Free Gaza“ beseitigenOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8038 entstanden aus Vorlage: OF 654/8 vom 10.11.2025 Betreff: Beschmierungen "Free Gaza" beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die im Ortsbezirk an Wänden, Stromkästen, Brücken, sonstigen Verkehrsanlagen usw. aufgeschmierte Parole "Free Gaza" an Liegenschaften in städtischem Eigentum umgehend zu beseitigen. Begründung: In den vergangenen Monaten ist es während der kriegerischen Auseinandersetzungen im Gazastreifen bundesweit und auch in Frankfurt gehäuft zu politisch motivierten Beschmierungen an privaten und öffentlichen Einrichtungen gekommen, insbesondere mit Parolen wie "Free Gaza" oder "Free Palestine". Die Kosten für eine systematische Beseitigung überall werden die Stadtkasse und auch die privaten Eigentümer voraussichtlich nicht bestreiten können. Die Stadt Frankfurt am Main muss nach dem Verständnis des Ortsbeirates aber an Liegenschaften im städtischen Besitz handeln, etwa in der Unterführung von der Feuer- und Rettungswache 21 zur Ernst-Kahn-Straße. Solche Graffiti stellen nicht nur eine rechtswidrige Sachbeschädigung dar, sondern sind in der aktuellen weltpolitischen Lage häufig Ausdruck einseitiger, verkürzter Narrative, die in Teilen antisemitisch instrumentalisiert werden. Die pauschale Verwendung von Slogans wie "Free Gaza" an öffentlichen Orten suggeriert etwa im Hinblick auf das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 eine vereinfachte Täter-Opfer-Umkehr und kann antisemitische Ressentiments schüren. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft darf die Meinungsfreiheit aber kein Deckmantel für Hass, Hetze oder antisemitische Agitation sein - schon gar nicht an öffentlichen Gebäuden, die für unsere demokratischen Institutionen und unsere freiheitliche Grundordnung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler LandstraßeOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8039 entstanden aus Vorlage: OF 659/8 vom 10.11.2025 Betreff: Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die inzwischen abgefahrenen oder durch Fahrbahnreparaturen stark beschädigten Wartelinien bzw. Warnlinien an den Stichstraßen zwischen der Roßkopfstraße und der Rosa-Luxemburg-Straße zu erneuern. Begründung: Im Bereich der genannten Tempo-30-Zone befinden sich die vorhandenen Wartelinien bzw. Warnlinien in einem sehr schlechten Zustand. Da aufgrund andauernden verkehrswidrigen Parkens die Kreuzungsbereiche nur sehr spät einsehbar sind und für die Hauptfahrbahn die Rechts-vor-Links-Regelung gilt, unterstützen diese Linien die Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 8
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Raser in verkehrsberuhigten Straßen bremsenOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8040 entstanden aus Vorlage: OF 660/8 vom 13.11.2025 Betreff: Raser in verkehrsberuhigten Straßen bremsen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen zu schnelles Fahren in der verkehrsberuhigten Franziska-Kessel-Straße zu ergreifen. Effektiv wären Fahrbahnschwellen in den Einfahrten und auf der Hälfte der Straßenlänge. Auf jeden Fall soll besser gekennzeichnet werden, dass es sich hier um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h gilt. Ferner sollen auf den Fahrbahnen blaue Piktogramme "Verkehrsberuhigter Bereich" aufgebracht werden. Begründung: In der genannten Straße wird die Höchstgeschwindigkeit regelmäßig um ein Vielfaches überschritten. Nach dem Einbiegen und nach den Kurven wird kräftig beschleunigt und geschätzte Geschwindigkeiten von über 30 km/h erreicht. Vielen VerkehrsteilnehmerInnen scheint nicht bewusst zu sein, dass sie sich in einer verkehrsberuhigten Straße befinden oder sie ignorieren es einfach. Selbst die Müllabfuhr rast teils ebenso schnell mit bis zu 30 km/h durch die Straßen. Autos, die sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, werden bedrängt, schneller zu fahren. Für spielende Kinder und Menschen allen Alters ist die unnötige Raserei eine große Gefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 940 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der UBahnHaltestelle „Wiesenau“ - Prüfung von AlternativenOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8041 entstanden aus Vorlage: OF 669/8 vom 05.01.2026 Betreff: Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" - Prüfung von Alternativen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form eine direkte Erreichbarkeit der U-Bahn-Station "Wiesenau" aus der Wiesenau und der Nordweststadt während der Bauarbeiten für einen Ersatzneubau der Brücke über den Urselbach sichergestellt werden kann. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine provisorische Fußgängerüberquerung möglich ist. Begründung: Die geplante Sperrung der Brücke für die Dauer von rund einem Jahr stellt eine erhebliche Einschränkung für die Bürgerinnen und Bürger dar. Die U-Bahn-Haltestelle "Wiesenau" wäre für Anwohnerinnen und Anwohner der Wiesenau und der Nordweststadt für ein Jahr nicht mehr direkt erreichbar. Dies würde erhebliche Umwege und zeitliche Belastungen für die Betroffenen verursachen. Darüber hinaus ist die Brücke ein Schulweg für Kinder aus dem Mertonviertel zur Heinrich-Kromer-Schule. Eine vollständige Sperrung ohne Ersatzlösung wird die Wege für Schülerinnen und Schüler deutlich verlängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 42
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-WegOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8042 entstanden aus Vorlage: OF 670/8 vom 05.01.2026 Betreff: Mikroklima verbessern - Bepflanzung von Freiflächen am Eduard-Bernstein-Weg Der Magistrat wird gebeten, der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft vorzuschlagen, auf der freien Grünfläche entlang des Hammarskjöldrings, die zu den sehr schön sanierten Häusern Eduard-Bernstein-Weg 20 und 22 gehört, eine Mischpflanzung mit heimischen Pflanzen und mehreren Stadtbäumen anzulegen. Begründung: Bäume im urbanen Raum tragen zur Aufwertung des lokalen Klimas und des Wohlbefindens bei. Sie verbessern die Reinheit der Luft und erhöhen die Fähigkeit des Bodens, Wasser aufzunehmen, wodurch die Auswirkungen starker Niederschläge abgeschwächt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 727 Aktenzeichen: 63-1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt optimierenOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8043 entstanden aus Vorlage: OF 672/8 vom 05.01.2026 Betreff: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt optimieren Vorgang: OM 5533/19 OBR 8; ST 573/20 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung temporär an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt so anzupassen, dass ein höherer Fahrzeugdurchsatz bei geringeren Wartezeiten ermöglicht wird. Gegebenenfalls kann dies auch kurzfristig durch den Einsatz zusätzlicher technischer Ausstattung erfolgen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben den Ortsbeirat wiederholt darauf hingewiesen, dass es an der oben genannten Kreuzung regelmäßig zu unnötig langen Wartezeiten an der Ampelanlage kommt. Dabei werden Fahrtrichtungen freigegeben, obwohl sich dort aktuell keine Fahrzeuge mehr befinden, während andere Verkehrsbeziehungen weiterhin blockiert sind. Diese offensichtlich verbesserungsfähige Schaltung führt zu vermeidbaren Abgasemissionen, erhöhter Lärmbelastung und einer unnötigen Einschränkung des Verkehrsflusses. Eigene Beobachtungen bestätigen diese Kritik. Nicht miteinander konkurrierende Verkehrsströme werden teilweise nacheinander abgewickelt, obwohl eine gleichzeitige Freigabe ohne Weiteres möglich wäre (z. B. bei den Fahrbeziehungen In der Römerstadt auf die jeweils gegenüberliegenden Teilstücke). Angesichts des Wegfalls der sogenannten Feuerwehrbrücke über die Rosa-Luxemburg-Straße und der daraus resultierenden zusätzlichen Verkehrsbelastung ist diese Situation nicht länger hinnehmbar. Der bestehende Nutzungsdruck erfordert eine zeitnahe Überprüfung und Optimierung der Ampelschaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 939 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Abstellplätze für ZweiräderOMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8044 entstanden aus Vorlage: OF 673/8 vom 05.01.2026 Betreff: Mehr Abstellplätze für Zweiräder Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Heddernheimer Landstraße/Titusstraße/Kaltmühlstraße weitere Abstellplätze für Fahrräder, Motorroller und Motorräder einzurichten. Dafür soll der bereits abgeteilte Straßenraum genutzt werden: 1. Der abgeteilte Straßenraum, der zurzeit durch "Stellvertreter" den östlichen Fußgängerbereich schützt: Ecke Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße 84, in Richtung Antoninusstraße 2. Der abgeteilte Straßenraum, der zurzeit durch rot-weiße Pfosten den westlichen Fußgängerbereich schützt: Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 87, in Richtung Dillenburger Straße. Begründung: Auf den oben genannten Flächen, die den Straßenraum begrenzen, gibt es nur jeweils drei Bügel für den Anschluss von sehr vielen Fahrrädern, die gleich mehrfach belegt sind. Dazwischen und dahinter sind zusätzlich noch Motorroller und Motorräder abgestellt. Hier gibt es augenscheinlich einen viel größeren Flächenbedarf, um Zweiräder sicher abzustellen und Fahrräder an Bügeln anzuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1003 Beratung im Ortsbeirat: 8
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle „Römerstadt“OMOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 8045 entstanden aus Vorlage: OF 674/8 vom 11.12.2025 Betreff: Verbesserung der Situation an der Bushaltestelle "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, auch in der Übergangssituation, 1. die Barrierefreiheit der Bushaltestelle "Römerstadt" wiederherzustellen; 2. im Bereich der Haltestelle erneut eine Fahrradabstellanlage zu installieren. Begründung: Zu 1.: Nach der Brückensanierung über die Rosa-Luxemburg-Straße wurde die Haltestelle der Buslinie M 60 in Richtung des Heddernheimer Friedhofs verlegt. Aufgrund dieser Verlegung ist der Ausstieg an der Bushaltestelle nicht mehr barrierefrei. Im Bereich des Ausstiegs ist der Bordstein sogar abgesenkt, was die Schritthöhe zusätzlich maximiert und das Aussteigen noch schwerer macht. Zu 2.: Im Rahmen der Brückensanierung wurden alle Fahrradbügel entfernt und bis heute nicht wieder installiert. Das muss nachgeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1316 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nachfragen zur Baumaßnahme in der GellertstraßeVOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1369 entstanden aus Vorlage: OF 982/3 vom 03.01.2026 Betreff: Nachfragen zur Baumaßnahme in der Gellertstraße In der Gellertstraße werden 64 Mietwohnungen ohne Sozialbindung der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (AGB) entmietet. Das bedeutet für viele Mieter, aus ihrem angestammten Quartier für mehrere Jahre in eine andere Wohnung ziehen zu müssen, häufig in einen anderen Stadtteil. Auch wenn ein Rückkehrrecht seitens der ABG zugesichert wird, muss der alte Mietvertrag aufgegeben und bei Rückkehr ein neuer Vertrag geschlossen werden. Die dann geltenden Bedingungen sind für viele der Betroffenen schwer einschätzbar. Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um einen Teil eines Ensembles. Im Gegensatz zu den restlichen Teilen des Gesamtensembles ist dieser Teil nicht denkmalgeschützt. Sanierungsmaßnahmen finden in allen Gebäudeteilen statt, nur in unterschiedlicher Art und Weise. In den denkmalgeschützten Häusern findet die Sanierung im Bestand statt. Grund der Maßnahme ist die energetische Sanierung und der Austausch der bestehenden Gasthermengeräte durch den Anschluss an die Fernwärmeversorgung. Offensichtlich ist dies für alle Gebäude geplant. Für die betroffenen Mietparteien in der Gellertstraße ist schwer verständlich, warum in den anderen Gebäuden die Sanierung im Bestand möglich ist, ihre Wohnungen dagegen entmietet werden. Aktuell befinden sich 64 Wohnungen in dem Gebäude mit Wohnungsgrößen von 38 und 50 Quadratmetern. Nach der Sanierung werden durch Wohnungszusammenlegung nur noch 52 Wohnungen zur Verfügung stehen. Allerdings werden durch einen Dachausbau acht zusätzliche Wohnungen geschaffen, d. h. von den aktuell 64 Wohnung mit Größen von 38 und 50 Quadratmetern verbleiben nach der Sanierung 44, davon einige mit Wohnflächen von 70 Quadratmetern. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Warum kann die Sanierung in dem nicht denkmalgeschützten Gebäudeteil in der Gellertstraße nicht im Bestand durchgeführt werden, im Gegensatz zu den anderen denkmalgeschützten Gebäuden der Siedlung? b) Warum können die Mietparteien, die zurückkehren möchten in ihre alten, dann sanierten Wohnungen, die Altmietverträge nicht fortführen? c) Wie viele Wohnungen mit welchen Größen werden durch die Sanierung in dem Gebäudeteil vorhanden sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 634 Aktenzeichen: 92-40
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung?VOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1370 entstanden aus Vorlage: OF 983/3 vom 08.01.2026 Betreff: Wie geht es weiter in der Gellertsiedlung? Gemäß den jüngsten Informationen werden die Grundrisse der Wohnungen in der Gellertsiedlung doch umfangreicher geändert, als Herr Junker (Geschäftsführer der ABG FRANKFURT GmbH) dies in seiner Vorstellung im Ortsbeirat im Oktober 2025 darstellte. Damals hieß es, aus 64 Wohneinheiten sollten 54 werden. Nun wurde bekannt, dass acht neue Dachloggien entstehen sollen. Somit reduzieren sich also die 64 Bestandswohnungen auf dann nur 46 Wohneinheiten im alten Bestand. Weitere der 50 Quadratmeter-Wohnungen werden zu 100-Quadratmeter-Wohnungen zusammengelegt. Die Mieterinnen und Mieter der Gellertsiedlung wollen nicht ausziehen und befürchten eine massive Mietsteigerung von jetzigen acht bis zehn Euro Miete pro Quadratmeter auf dann über 15 Euro. Sie fragen zu Recht, welche Kindergärtnerin und welcher Rentner sich diese Mieten dann noch leisten können. Auch bemängeln sie, dass in den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ein Umbau im Bestand möglich zu sein scheint, darauf jedoch in ihrem Gebäude verzichtet wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: - Wie können die Mietenden sicher sein, dass sie bei Rückzug keine überhöhte Miete zahlen müssen? (Zumindest sollte die Mieterhöhung gedeckelt sein.) - Wurde ein Umbau im Bestand geprüft? Mit welchen Ergebnissen? - Warum wurden in den letzten Jahren Komplettsanierungen von einzelnen Wohnungen dieser Siedlung vorgenommen, obwohl die ABG doch bestimmt schon von solchen Planungen wusste? - Möchte die ABG in den kommenden Jahren weitere solche Umbaumaßnahmen vornehmen? Dann werden weitere Mietenden aus ihren Wohnungen "entmietet". - Was gedenkt der Magistrat gegen solche Umbaumaßnahmen der ABG zu tun, damit dies nicht gängige Praxis wird? - Haben der Magistrat bzw. die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat bei der ABG die sozialen Punkte berücksichtigt und keine Bedenken? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 635 Aktenzeichen: 92-40
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im KatastrophenfallVOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1371 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 03.01.2026 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall erfolgt. Gibt es festgelegte Orte, an die sich die Menschen wenden können? Begründung: Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt es sogenannte Leuchtturm-Konzepte - Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 821 Aktenzeichen: 37-3
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger PlatzVOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1372 entstanden aus Vorlage: OF 994/3 vom 03.01.2026 Betreff: Zugepflasterte Baumscheibe auf dem Friedberger Platz Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum die Baumscheibe eines vor einiger Zeit entnommenen Baumes auf dem Friedberger Platz jetzt zugepflastert wurde und der Baumstandort damit aufgegeben wurde. Begründung: Einer der Bäume auf dem Friedberger Platz wurde vor einiger Zeit gefällt, die Baumscheibe war seitdem leer. Erwartet wurde eine Nachpflanzung. Jetzt wurde die Baumscheibe zugepflastert. Im Nordend sind mögliche Baumstandorte, bedingt durch die vielen unterirdischen Leitungen, ein kostbares Gut. Es ist schwer nachvollziehbar, warum ein bestehender Baumstandort aufgegeben wird., zumal der Baum zu einer Baumreihe gehörte, die durchaus auch ein gestalterisches Element auf dem Platz darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 795 Aktenzeichen: 67-0
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer TorVOB 322.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1373 entstanden aus Vorlage: OF 996/3 vom 08.01.2026 Betreff: Datenbasierte Bewertung der Notunterkunft am Eschenheimer Tor Vorgang: B 283/25 Die Notunterkunft für obdachlose Menschen in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" wurde im Jahr 2018 als Übergangslösung eingerichtet und besteht inzwischen seit sieben Jahren. Damit hat sich ein ursprünglich als Provisorium konzipiertes Angebot in eine dauerhafte Nutzung entwickelt, ohne dass hierfür eine langfristige, strukturelle Lösung geschaffen wurde. Die Notunterkunft bietet zwar eine niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit, ersetzt jedoch weder eine stabile Wohnsituation noch eine verlässliche soziale Integration. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. ob die Notunterkunft am Eschenheimer Tor derzeit primär als reine Not- bzw. Übernachtungseinrichtung oder als Bestandteil eines integrierten Hilfe- und Vermittlungskonzepts verstanden wird; 2. wie viele obdachlose Menschen die Notunterkunft in der B-Ebene der U-Bahn-Station "Eschenheimer Tor" durchschnittlich pro Monat sowie im Jahresdurchschnitt tatsächlich nutzen; 3. wie viele Personen, die die Notunterkunft in Anspruch nehmen, im Jahr durch das vorhandene sozialarbeiterische Angebot a) beraten, b) an weiterführende Hilfesysteme (z. B. Fachstellen, Sucht- oder Gesundheitsangebote) oder c) in andere Unterkünfte oder Wohnangebote vermittelt werden; 4. ob der Magistrat Potenziale sieht, Elemente des Housing-First-Konzepts stärker mit bestehenden Notunterkünften zu verzahnen, um Übergänge aus der Obdachlosigkeit nachhaltiger zu gestalten. Der bisherige Bericht (B 283) und die Anträge zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor stellen vor allem auf Zustände, Standortfragen sowie Sauberkeit und Sicherheit ab. Diese Aspekte sind wichtig, es soll dabei aber auch in Erfahrung gebracht werden, ob und in welcher Weise die Notunterkunft über die Bereitstellung einer Übernachtungsmöglichkeit hinaus in ein konzeptionell angelegtes Hilfe- und Unterstützungsangebot eingebunden ist. Internationale Beispiele wie das Housing-First-Modell in Helsinki, das Obdachlosigkeit konsequent durch die unmittelbare Bereitstellung von Wohnraum reduziert, zeigen, dass nachhaltige Lösungen möglich sind, wenn Notunterkünfte stärker in langfristige Wohn- und Betreuungskonzepte eingebettet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2026, ST 1153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 3AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?VOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1378 entstanden aus Vorlage: OF 668/8 vom 05.01.2026 Betreff: Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße? Vorgang: M 61/15 Von der Rosa-Luxemburg-Straße gehen nach wie vor erhebliche Lärmbelastungen aus. Betroffen sind vor allem die Geschwister-Scholl-Schule und die Siedlung Römerstadt. Vor rund 20 Jahren hat der Magistrat durch Druck aus der Stadtverordnetenversammlung mit Planungen begonnen, im Abschnitt Hadrianstraße die nur provisorischen Schutzplatten aus der Bauzeit der Hochstraße durch neue, wirkungsvolle Lärmschutzwände zu ersetzen. Mit diesen Baumaßnahmen ist jedoch nie begonnen worden. Als wesentliches Kostenproblem nannte der Magistrat die nötige Erhöhung der Lärmschutzwände, deren windsichere Verankerung auf dem Brückenbauwerk nur mit komplett neu eingesetzten Kappen möglich sei. 2015 hat der Magistrat klargestellt, sich bei diesem Abschnitt der Rosa-Luxemburg-Straße auf "die zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen" zu beschränken (Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61). Lediglich die verrotteten alten "Spritzschutzwände" sind ausgetauscht worden. Die aktuell nötigen Planungen zur Erneuerung der Brücke "Ausfahrt Nordwestzentrum" sowie die durch die Baugebiete "Lurgiallee" und "Stadtteil der Quartiere" absehbare verkehrliche Mehrbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße rücken den jahrzehntelang verschleppten Lärmschutz wieder in den Fokus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Welche technischen Innovationen im Bereich "Lärmschutzbauten auf Brücken" gibt es, um die Gesamtwindlasten und damit die statischen Anforderungen zu reduzieren? Lassen sich diese kosteneffizient für einen zeitnahen Lärmschutz der Römerstadtsiedlung nutzen und plant der Magistrat ggf. und sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Planungen für den Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße wieder aufzunehmen? 2. Andernfalls: Wann ist mit einer Sanierung der Hadrianbrücke zu rechnen und stellt der Magistrat dazu in Aussicht, dann die geforderten Lärmschutzinstallationen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu realisieren? 3. Wann und mit welchem Ergebnis (Zustandsnote) ist die Hadrianbrücke zuletzt gemäß DIN 1076 handnah kontrolliert worden? 4. Wie bewertet der Magistrat den durch einen kürzlichen Brandvorfall auf dem Müllstandplatz der ABG Frankfurt Holding GmbH in der Hadrianstraße 20 zustande gekommenen Schaden an der Hochbrücke und den Spritzschutzplatten? Wer kommt für ggf. entstandene Kosten auf? 5. Welche Verkehrszahlen-Prognose für die Mehrbelastung der Rosa-Luxemburg-Straße hat der Magistrat im Rahmen der Voruntersuchung für die SEM 4 "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere") in ihrer beschlossenen "Variante Ost" und im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 922 ("Nördlich Lurgiallee") erstellen lassen? Jeweils bitte bei den konkreten Zahlen mit Ist- und Sollstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 61 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-6
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Neue Urnenwand-Anlage auf dem Friedhof HeddernheimVOB 822.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1379 entstanden aus Vorlage: OF 671/8 vom 05.01.2026 Betreff: Neue Urnenwand-Anlage auf dem Friedhof Heddernheim Vorgang: OM 3628/14 OBR 8; ST 231/15 Kürzlich ist auf dem Friedhof Heddernheim südlich der Trauerhalle eine zusätzliche Urnenwand-Anlage mit 80 Nischen errichtet worden. Solche Kolumbarien hat der Magistrat in der Vergangenheit aufgrund der nötigen Vorfinanzierung nur in Ausnahmefällen realisiert, unter anderem auf dem Friedhof Heddernheim (Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 231). Grundsätzlich wird dieses Angebot vom Ortsbeirat begrüßt, da solche Grabkammern wie auch anonyme Urnenfelder besonders für kinderlose oder alleinstehende Menschen als wohnortnahe Bestattung infrage kommen. Außerdem scheuen viele Nachkommen die Kosten für Grabpflege in Eigenregie oder durch Friedhofsgärtnereien. Im Ergebnis fallen jedoch mangels Belegung immer mehr Grabflächen brach, zum Schaden der Friedhofsanlage. Auf dem Friedhof Heddernheim gibt es insbesondere entlang der nördlichen Außenmauer größere, teils ungepflegte Stellen, die gerade auch als Wahlgrabstätten für Erd- oder Urnenbestattungen angeboten werden könnten. Die Gebühr für die Grabnutzung selbst ist in diesen Fällen deutlich kostengünstiger als bei den Urnenkammern. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Welche Kostenplanung hat den Magistrat angesichts des unterfinanzierten Frankfurter Gebührenhaushaltes dazu veranlasst, das große neue Kolumbarium auf dem Friedhof Heddernheim zu errichten? 2. Was unternimmt der Magistrat, die auf dem Friedhof Heddernheim vor allem an der Nordmauer befindlichen Leerflächen proaktiv für eine Grabnutzung vorzuschlagen, zum Beispiel im Zusammenwirken mit Pietäten, Kirchengemeinden bzw. Religionsgemeinschaften und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner? 3. Wie bewertet der Magistrat die Schäden an der Nordmauer des Friedhofs und wann werden sie, ggf. in Zusammenarbeit mit den Nutzungsberechtigten der dortigen Grabstätten, instandgesetzt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2014, OM 3628 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 835 Aktenzeichen: 67-4
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität!NR21.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2026, NR 1503 Betreff: Ganztagskonzept: Infrastruktur schaffen hat jetzt Priorität! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 12 vom 16.01.2026 "Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen" wird unter Maßgabe der Umsetzung folgender Punkte zugestimmt: 1. Der Magistrat stellt die notwendige Infrastruktur an allen Grundschulen sicher. Dafür ergreift er folgende Maßnahmen: a) Auf Basis einer Vollkostenanalyse wird der Gesamtfinanzierungsbedarf für alle baulichen Maßnahmen wie (1) räumliche Erweiterungen, (2) Mensen, (3) multifunktionale Räumlichkeiten, (4) Sport- und Bewegungsflächen berechnet. Die notwendigen Mittel dafür werden priorisiert bereitgestellt. b) Alle Schulen erhalten umgehend transparente Informationen darüber, wann die zur Umsetzung des Ganztags notwendigen Baumaßnahmen an ihrem Standort erfolgen und welche Einschränkungen dadurch ggfls. entstehen. Ein verbindlicher Terminplan der Baumaßnamen inklusive Datum des Endes der Maßnahmen wird vorgelegt. 2. Der Magistrat schafft Transparenz über den Stand des Platzausbaus. Die Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte erhalten einen umfassenden Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand des Ganztagskonzepts und den zum Schuljahresbeginn 2026/27 zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen (aufgeschlüsselt nach Standorten, mit Angabe der Versorgungsquote). Für jedes Jahr wird die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze der Anzahl der benötigten Plätze gegenübergestellt. 3. Die Wahlfreiheit zwischen gebundenen, teilgebunden und freiwilligen Nachmittagsangeboten bleibt für alle Familien erhalten. 4. Horte werden weiter ausgebaut und mit den schulischen Ganztagsangeboten vernetzt, um den Platzausbau im benötigten Umfang zu gewährleisten und Familien auch weiterhin eine Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen zu ermöglichen. 5. Der Magistrat unterstützt Schulen und Träger aktiv bei der Personalgewinnung. Die geplante Anhebung des Personalschlüssels unter Ziffer 2 der M 12 wird in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte flexibel ausgestaltet. Wo durch die Neuregelung aufgrund des Fachkräftemangels Plätze entfallen würden, greift der bislang geltende Personalschlüssel. 6. Eine Überlassung von schulischen Räumlichkeiten an andere kommunale Angebote erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der schulischen Gremien. Die unter Ziffer 9) der M 12 genannte Verantwortung für die Raumnutzungsplanung mit außerschulischen Akteuren geht nicht zulasten des begrenzten Zeitbudgets der Schulleitungen. 7. Der Magistrat legt die Kosten freiwilliger Zusatzleistungen offen. Die Kosten und Gegenfinanzierung von Leistungen die über die Gewährleistung des Rechtsanspruchs hinausgehen (z.B. höhere Betreuungsdauer und Personalschlüssel) werden dargelegt. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass endlich ein Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorliegt - wenn auch ein späterer Zeitpunkt, ein halbes Jahr vor Beginn der Umsetzungspflicht, kaum denkbar ist. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung ist dringlich und für die Frankfurter Familien von zentraler Bedeutung. 2017 wurde in Frankfurt das Gesamtkonzept Ganztag bereits auf den Weg gebracht. Die Pilotphase startete 2021 und wurde 2023 abgeschlossen. Immer noch fehlen jedoch konkrete Ablaufpläne zur baulichen und praktischen Umsetzung. Die Grundschulen sind derzeit nur zum Teil auf den Ganztagsbetrieb vorbereitet. Die Stadt Frankfurt muss sich daher umgehend darauf konzentrieren, die notwendige Infrastruktur bereitzustellen und erforderliche Baumaßnahmen in enger Abstimmung mit den Schulgemeinden umzusetzen, anstatt pädagogische Zielvorstellungen zu definieren. Denn vielerorts scheitert der Ganztag nicht an einem Mangel an Bereitschaft oder Ideen, sondern an beengten Räumlichkeiten, fehlender Mittagsverpflegung und Personalmangel. Wenn der Rechtsanspruch im Sommer 2026 für alle ersten Klassen gilt, müssen bis dahin konkrete, verlässliche und praktikable Lösungen vorliegen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Claudia Korenke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 210 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 24 Der Geschäftsordnungsantrag der Linke die Vorlage M 12 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Enthaltung von CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 4., 5., 6. und 7. der Vorlage NR 1503 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 1503 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 12 = Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme) Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 12 = Annahme, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 4., 5., 6. und 7. der Vorlage NR 1503 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 1503 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 210) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7181, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Dringende Dachsanierung Papageno MusiktheaterNR21.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2026, NR 1504 Betreff: Dringende Dachsanierung Papageno Musiktheater Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Förderverein Papageno Musiktheater e.V. erhält 260.000 EUR als einmaliges, zweckgebundenes, zinsloses Darlehen für die dringend erforderliche Dachsanierung als außerplanmäßige Ausgabe gemäß § 100 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). 1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass die Voraussetzungen des § 100 HGO vorliegen, da die Darlehensgewährung Ø unvorhergesehen ist, da der konkrete und zeitkritische Sanierungsbedarf im laufenden Haushaltsjahr nicht absehbar war; Ø unabweisbar ist, da ein Aufschub der Maßnahme zu erheblichen Nachteilen bis hin zur Einstellung des Spielbetriebs führen würde und eine anderweitige kurzfristige Finanzierung nicht rechtzeitig realisierbar ist; Ø dringlich ist, da bei Ausbleiben zeitnaher Maßnahmen eine Gefährdung des Kulturbetriebs sowie Folgeschäden zu erwarten sind. 2. Das Darlehen wird zinslos gewährt und ist innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren in angemessenen jährlichen Raten zurückzuzahlen. Einzelheiten regelt ein zwischen der Stadt und der Papageno Musiktheater gGmbH abzuschließender Darlehensvertrag. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Mittel unverzüglich bereitzustellen, den Darlehensvertrag abzuschließen und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Er prüft vor Auszahlung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers. 4. Die Gewährung des Darlehens erfolgt einmalig und ohne Begründung eines Anspruchs auf weitere finanzielle Leistungen oder Förderungen der Stadt. 5. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Förderverein Papageno Musiktheater e.V. auf, sich freiwillig zu verpflichten, zukünftig eine Rücklage für Bauunterhalt und Gebäudesanierung zu bilden. Begründung: Das Papageno Musiktheater ist ein privater, jedoch für das kulturelle Leben der Stadt bedeutsamer Theaterbetrieb mit sehr hoher Publikumsresonanz. Es hat bundesweit den Ruf, eines der besten Theater für Kinder- und Jugendarbeit zu sein. Es gibt ca. 280 Vorstellungen im Jahr, davon einige an Vormittagen für Kindertagesstätten und Schulen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Der voll klimatisierte Holz-Membranbau für 199 Besucherinnen und Besucher steht bereits seit 24 Jahren im Frankfurter Palmengarten, obwohl ihm nur eine Lebensdauer von 15 Jahren vorausgesagt wurde. Es besteht ein dringender Sanierungsbedarf für das Dach, denn falls Wasser von außen eintritt, würden Dämmmaterial und Elektrik direkt beschädigt und die Spielstätte müsste unverzüglich schließen. Die Sanierung mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 350.000 EUR kann nicht kurzfristig und vollständig aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Ein Bankkredit ist nicht möglich, da sich das Theater aus Spenden u.a. an den gemeinnützigen Förderverein Papageno e.V. finanziert und auch die für den Theaterbetrieb verantwortliche Papageno Musiktheater gGmbH Sicherheiten nicht vorweisen kann. Die Schäden am Gebäude sind jetzt lange genug bekannt (vgl. B 323/25) und der Magistrat hätte die Mittel für das Darlehen oder einen außerordentlichen Zuschuss bereits in den Entwurf des Haushaltes 2026 einstellen können. Bis zu einer Genehmigung des Haushaltes 2026, mit der nicht vor Herbst zu rechnen ist, kann das Theater nicht mehr warten. Ohne umgehende Maßnahmen droht die Einstellung des Spielbetriebs. Die Ausgabe ist im laufenden Haushalt nicht veranschlagt. Die Voraussetzungen des § 100 HGO liegen jedoch vor, da ein Abwarten bis zur Rechtskraft des Haushalts 2026 zu nicht vertretbaren Nachteilen für dieses öffentlich relevante Kulturangebot führen würde. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Robert Lange Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2026, NR 1539 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1504 auf die Tagesordnung II der 46. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1504 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu a) und b) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Beratung der Vorlage NR 1504 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage NR 1504 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung der Zurückstellung); CDU und FDP (= Enthaltung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1504 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1539 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke zu 2. GRÜNE und FDP gegen CDU und SPD (= Annahme); 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 126 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1504 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1539 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU; GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU und FDP; GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1504 und NR 1539 = Annahme) BFF-BIG (NR 1504 = Annahme unter Hinweis auf NR 1539, NR 1539 = Annahme unter Hinweis auf E 406) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 36 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 1504 zurückgezogen hat. 2. Der Vorlage NR 1539 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage E 406), AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7194, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 41
NRAntrag StadtverordnetenversammlungAntrag der Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten in deren Zuständigkeit. Wird in Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum beschlossen oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen. - Griesheim: MotorradparkplätzeOFOB 620.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2026, OF 1434/6 Betreff: Griesheim: Motorradparkplätze Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Parkplätze für Motorräder in verschiedenen Straßen in Griesheim einzurichten, abzumarkieren und zu beschildern. Die Plätze sollten dort sein, wo es bereits jetzt zu Konflikten zwischen abgestellten PKW und Motorrädern kommt und diese zum Teil auch verkehrswidrig geparkt werden. Als Beispiel sei der Schwarzerlenweg genannt sowie in der Espenstraße und Alt-Griesheim. Ferner wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ausgewiesene Parkplätze für Motorräder auch gezielt an den Straßenzügen der verschiedenen Siedlungen zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Immer mehr Menschen nutzen Motorräder. Zum Teil handelt es sich dabei auch um "Zweitfahrzeuge". Jedoch fehlen Parkflächen für sie. Sie werden zum Teil verkehrswidrig und gefährdend auch für Zufußgehende abgestellt. Außerdem gehen Besitzer von Motorrad und PKW auch dazu über, einen Parkplatz einerseits für das Auto und andererseits für das Motorrad zu nutzen. Sind sie mit beiden Fahrzeugen zu Hause, werden sie hintereinander gemeinsam auf einem Parkplatz geparkt. Ist man mit einem Fahrzeug unterwegs, hält das eine Fahrzeug den Platz frei. Ein Motorrad benötigt jedoch nicht einen ganzen Parkplatz, sondern könnte platzsparend mit anderen Motorrädern geparkt werden und der begrenzte Parkraum wäre wieder für alle PKW nutzbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8144 2026 Die Vorlage OF 1434/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen Linke (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anschaffung von Sitzkissen für die TrauerhalleOIBOB 1320.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 464 entstanden aus Vorlage: OF 225/13 vom 06.01.2026 Betreff: Anschaffung von Sitzkissen für die Trauerhalle Der Magistrat wird gebeten, 200 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates für die Anschaffung von weiteren 20 Sitzkissen für die Stühle in der neuen Trauerhalle zur Verfügung zu stellen. Die Sitzkissen sollten identisch mit den bereits vorhandenen sein. Begründung: Besonders ältere Menschen beklagen die harten und im Winter kalten Stühle in der neuen Trauerhalle Nieder-Erlenbach. Da der Magistrat generell die Anschaffung von Sitzkissen ablehnt, sollten diese aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 650
OIBOB 13Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026OIBOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 465 entstanden aus Vorlage: OF 584/4 vom 19.12.2025 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2026 Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des Ostermarktes für Kinder am Gründonnerstag 2026 (02.04.2026) einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ostermarkt für Kinder erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage der Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 13.10.2026 mit 500,00 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1135
OIBOB 4Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des OrtsbeiratsOIBOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 466 entstanden aus Vorlage: OF 587/4 vom 05.01.2026 Betreff: Industriekultur im Ostend: Beteiligung an Transportkosten aus dem Budget des Ortsbeirats Der Magistrat wird gebeten, aus dem Budget des Ortsbeirats 1.000 Euro als finanzielle Beteiligung für die Transportkosten der Schleifmaschine für die Naxoshalle bereitzustellen. Der Zuschuss geht an NAXOS e. V. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, erhält das in der Naxoshalle ansässige Theater Willy Praml eine drei Tonnen schwere Schleifmaschine aus Freital zurück, die nach der Wende ins Erzgebirge verkauft wurde. Die Innenschleifmaschine mit Planetspindel der NAXOS-UNION, Modell WJ2, aus den 1930er Jahren war bis in die 1980er Jahre in der Naxoshalle im Ostend im Einsatz. Die Maschine soll im Theaterfoyer stehen und ein Stück Frankfurter Industriegeschichte zeigen. Die Kosten für den Transport mit Schwertransporter belaufen sich auf 4.000 Euro und müssen vom Theater aufgebracht werden. Wegen der industriekulturellen Bedeutung der Naxoshalle für den Stadtteil beteiligt sich der Ortsbeirat an den Transportkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 887
OIBOB 4Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Rolli-Karussell am GustavsburgplatzOIBOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 467 entstanden aus Vorlage: OF 1816/1 vom 03.01.2026 Betreff: Rolli-Karussell am Gustavsburgplatz Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Gustavsburgsplatz (Spielplatz) ein Rolli-Karussell aufzustellen. Dies soll in Abstimmung mit dem Verein KIAN e. V. erfolgen. Der Ortsbeirat stellt dafür Mittel in Höhe von bis zu 25.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Im Gallus befinden sich viele Spielplätze, jedoch sind die wenigsten Spielgeräte inklusiv. Gerade für Kinder im Rollstuhl gibt es kaum Möglichkeiten auf den vorhandenen Spielplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 689
OIBOB 1Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den NachbarschaftstreffOIBOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 468 entstanden aus Vorlage: OF 1818/1 vom 14.12.2025 Betreff: Sichtbarer Treffpunkt Idsteiner Straße - Leuchtschrift für den Nachbarschaftstreff Der Ortsbeirat 1 stellt aus seinem Budget Mittel in Höhe von bis zu 5.000 Euro bereit, um den Nachbarschaftstreff in der Idsteiner Straße mit der markanten und identitätsstiftenden Leuchtschrift "TREFFPUNKT" auszustatten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der ehemalige Kiosk in der Idsteiner Straße 196 hat sich in kurzer Zeit zu einem lebendigen Nachbarschaftstreff entwickelt und wird von Anwohnerinnen und Anwohnern zunehmend als echter Treffpunkt angenommen. Bereits umgesetzte Veranstaltungen wie etwa eine Tauschbörse für Kinderkleidung verdeutlichen das große Potenzial dieses Ortes für Begegnung, Austausch und nachbarschaftliches Engagement. Eine gut sichtbare Leuchtschrift stärkt die Identität des Nachbarschaftstreffs, erhöht seine Wahrnehmbarkeit im Stadtteil und erleichtert die Orientierung. Sie trägt dazu bei, den Treffpunkt dauerhaft im Quartier zu verankern und auch Bürgerinnen und Bürger aus der Anspacher Straße sowie den angrenzenden Bereichen anzusprechen. Gerade diese Bereiche haben in den vergangenen Jahrzehnten nicht immer die notwendige Aufmerksamkeit erhalten. Mit der Leuchtschrift setzt der Ortsbeirat ein klares Zeichen für eine lebendige, offene und vielfältige Nachbarschaft und unterstützt die positive Entwicklung des Standorts nachhaltig. Der Name "TREFFPUNKT" wurde aus der Bürgerschaft vorgeschlagen und im Anschluss in einem Auswahlverfahren als einer von mehreren Vorschlägen bestätigt. Anlage 1 (ca. 139 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 494
OIBOB 1Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2025 auf dem OpernplatzOIBOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.01.2026, OIB 469 entstanden aus Vorlage: OF 1841/1 vom 23.11.2025 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2025 auf dem Opernplatz Zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2025 (Feier am 14.12.2025) auf dem Opernplatz stellt der Ortsbeirat 1 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Ortsbeiratsbudget Mittel in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung wieder direkt mit dem Verein abzuwickeln und alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v. u. Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 1 ist ein Beitrag des Gremiums, jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 747
OIBOB 1Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2026 unterstützenOIOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 20.01.2026, OI 134 entstanden aus Vorlage: OF 599/7 vom 19.01.2026 Betreff: Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2026 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, die Durchführung der diesjährigen "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" am 30.05.2026 mit einer Summe von 1.500 Euro zu unterstützen. Die Mittel sind dem gemeinnützigen Verein KIR - Kultur in Rödelheim e. V. zu überweisen. Seit 2011 findet alljährlich die "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" statt. Die Veranstaltung entlang und um die Nidda erfreut sich großer Beliebtheit. Die Musiker*innen treten unentgeltlich auf und die Organisation sowie Durchführung erfolgen ehrenamtlich. 2025 wurde der KIR - Kultur in Rödelheim e. V. gegründet. Im letzten Jahr fand die Rödelheimer Musiknacht das erste Mal unter dessen Regie statt. Der Ortsbeirat möchte die Rödelheimer Musiknacht auch in diesem Jahr wieder unterstützen und beantragt daher, die o. g. Mittel aus dem Sonderetat für Stadtteilfeste zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026
OIOB 7Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Stadtteilfeste unterstützen: Arnsberger Frühlingsfest auf dem Paul-Arnsberg-PlatzOIOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 20.01.2026, OI 135 entstanden aus Vorlage: OF 590/4 vom 16.12.2025 Betreff: Stadtteilfeste unterstützen: Arnsberger Frühlingsfest auf dem Paul-Arnsberg-Platz Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, das Arnsberger Frühlingsfest am 31. Mai 2026 mit einem Betrag in Höhe von maximal 3.000 Euro für Sachkosten wie Bühne und Technik, Flyer/Plakate, Büro- und Organisationskosten, Kinderspiele etc. zu unterstützen. Auch im Jahr 2026 möchte der Verein Selbsthilfe- und Nachbarschaftszentrum Ostend e. V. auf dem Paul-Arnsberg-Platz wieder das Arnsberger Frühlingsfest veranstalten. Bereits zum 14. Mal soll diese Veranstaltung Menschen aller Generationen sowie die vielfältigen Kulturen des Ostends zusammenführen. Wie gewohnt werden wieder zahlreiche Institutionen, Vereine und kulturelle Einrichtungen aus dem Ostend eingeladen, die sich mit kreativen und informativen Ständen sowie Beiträgen zum Bühnenprogramm beteiligen. Mit dem Fest wird eine Tradition fortgesetzt und gleichzeitig die Nutzung des umgestalteten Platzes als ein Ort des Austausches im Quartier gestärkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026
OIOB 4Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach!OMOB 1320.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7934 entstanden aus Vorlage: OF 224/13 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Nieder-Erlenbach! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wendradius des Lkw/Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Der Ortsbeirat lehnt die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Nieder-Erlenbach ab. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Begründung: Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Nieder-Erlenbach erzielen, jedoch nicht mit einer Alibi-Maßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1- 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener LKW bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 783
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis gebenOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7935 entstanden aus Vorlage: OF 580/7 vom 11.11.2025 Betreff: Gutachten und Perspektive des alten Friedhofs in Hausen dem Ortsbeirat zur Kenntnis geben Vorgang: EA 60/23; B 46/24; OM 5388/24 OBR 7; ST 1383/24 Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand bezüglich des alten Hausener Friedhofs zeitnah zu informieren. Begründung: Die Mauer des alten Hausener Friedhofs ist schon im Jahr 2019 teilweise eingestürzt und das Areal seitdem durch einen Bauzaun eingezäunt. Nach Aussage des Berichts B 46, der einen Abbruch und ggf. Ersatz empfiehlt, wird eine Neugestaltung mit Materialien der alten Friedhofsmauer befürwortet. Bei dem Ortstermin am 6. März 2025 wurde vonseiten des Grünflächenamts zugesagt, die Ergebnisse der Untersuchungen, die derzeit u. a. bezüglich der Standfestigkeit durchgeführt würden, dem Ortsbeirat mitzuteilen. Das ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geschehen. Die Bewohner von Hausen wünschen sich eine attraktive Gestaltung der Fläche im Sinne eines Treffpunkts mit Aufenthaltsqualität. Sie haben sich aktiv mit Vorschlägen eingebracht. Deshalb wäre zu wünschen, dass der Magistrat eine Perspektive gibt, wann und wie mit der Gestaltung des alten Hausener Friedhofs zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 60 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5388 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1383 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 691 Aktenzeichen: 67-4
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - U-Bahn-Haltestelle „Industriehof“ für steigende Schüler:innenzahlen fit machenOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7936 entstanden aus Vorlage: OF 588/7 vom 06.01.2026 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Industriehof" für steigende Schüler:innenzahlen fit machen Der Magistrat wird beauftragt, an der U-Bahn-Haltestelle "Am Industriehof" in Fahrrichtung Innenstadt einen zweiten Übergang mit Lichtsignalanlage auf Höhe der Insterburger Straße einzurichten. Begründung: Die Schüler:innenzahlen der zwei neuen Gymnasien (Stadtgymnasium Frankfurt, Neues Gymnasium Frankfurt) werden über die nächsten Jahre von aktuell ca. 720 auf ca. 3.200 Schüler:innen steigen. Durch die vorübergehende Unterbringung einer Berufsschule sind zusätzliche Schüler:innen zu erwarten. Ein großer Teil von ihnen nutzt oder wird den ÖPNV nutzen, insbesondere die U-Bahn-Linien U6 und U7. Die U-Bahn-Station "Industriehof" hat einen Übergang mit Lichtsignalanlage über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Bushaltestelle, an der drei Busse halten (Linie 34, 72 und 73). Es entsteht am Übergang regelmäßig ein großes Gedränge. Der Schulweg zu den neuen Gymnasien führt über die Königsberger Straße, alternativ über die Insterburger Straße oder auch Trakehner Straße. Ein zweiter Übergang über die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße wäre eine große Erleichterung. Eine zweite Ampel könnte mit der aktuellen Ampel gleichgeschaltet werden. Dadurch - würden sich die Fahrgastströme aufteilen, - wäre das Gedränge an der Bushaltestelle reduziert und - könnte die Gefahr durch illegale Querung der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe der Insterburger Straße behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1310 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und LebensqualitätOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7937 entstanden aus Vorlage: OF 589/7 vom 03.01.2026 Betreff: Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität Die Straßen im sogenannten dritten Bauabschnitt der Siedlung Praunheim sind sehr eng. Teilweise gibt es keine oder nur sehr schmale Fußwege und in manchen Bereichen treffen Anwohnende direkt von der Haustür auf den Straßenraum. Gleichzeitig sieht man eindeutig, dass die Siedlung nicht für die Menge vorhandener Fahrzeuge ausgelegt ist und die Suche nach einem Parkplatz noch durch ortsfremde Parkende verschärft wird, die die U-Bahn-Station "Heerstraße" nutzen. Der gesamte Bereich ist bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen und die Zufahrt in die Siedlung von Norden über den Fritz-Schumacher-Weg ist bereits mit dem Schild "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, 1. auch an der Zufahrt in die Siedlung über die Ebelfeldstraße ein Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" anzubringen; 2. den bestehenden Park-and-Ride-Parkplatz an der Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße effektiv von fremden Nutzungen freizuhalten und damit Pendler:innen und Anwohner:innen eine Parkalternative zu bieten; 3. zu prüfen, ob in diesem Siedlungsabschnitt das Tempolimit auf 20 km/h abgesenkt werden kann, wie dies z. B. in einigen Bereichen der Innenstadt der Fall ist; 4. zu prüfen, ob die Zahl der legalen Parkplätze im Siedlungsabschnitt durch diagonal angeordnete Parkplätze erhöht werden kann; 5. den Siedlerverein Praunheim bei Bedarf bei den Verhandlungen mit REWE über eine Nutzung des Kundenparkplatzes in der Eugen-Hartmann-Straße zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1170 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperrenOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7938 entstanden aus Vorlage: OF 591/7 vom 06.01.2026 Betreff: Durchgang am ap2 (ehemalige Praunheimer Werkstätten, aktuell Geflüchtetenunterkunft) wieder für Pkw sperren Der Verbindungsweg zwischen Graebestraße und Niddauferweg ist ab dem ap2 nur für Fußgehende und Radfahrende vorgesehen, wie ein Verkehrsschild eindeutig anzeigt. Trotzdem wird der Verbindungsweg mit entsprechender Behinderung des Rad- und Fußverkehrs immer wieder als Parkplatz missbraucht. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch die Anbringung eines Pollers) die Einfahrt für Pkw zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 730 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich KollwitzstraßeOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7939 entstanden aus Vorlage: OF 593/7 vom 06.01.2026 Betreff: Verstärkte Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen - Bereich Kollwitzstraße Der Magistrat wird gebeten, den Schädlingsbefall zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur verstärkten Ratten- und Schädlingsbekämpfung im Ortsteil Westhausen einzuleiten, insbesondere (im öffentlichen Raum) im Bereich der Siedlung Westhausen zwischen der Kollwitzstraße und der U-Bahn-Station. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob präventive Maßnahmen, wie eine verstärkte Kontrolle von Müllablagerungen oder eine Information der Anwohnerschaft, unterstützend sinnvoll sind. Begründung: In den Busch- und Grünflächen auf der rechtsseitigen Seite der Kollwitzstraße in Richtung der dort ansässigen Schulen und Kindergärten wird seit einiger Zeit ein vermehrtes Auftreten von Ratten, darunter auch Jungtiere, beobachtet. Darüber hinaus wurde berichtet, dass Babyratten auf privaten Terrassen gesichtet und in handelsüblichen Mäusefallen gefangen wurden, und zwar im Bereich zwischen der zweiten und fünften Häuserreihe von oben in Richtung der Kollwitzstraße. Dies deutet auf eine räumliche Nähe von Nist- und Aufenthaltsbereichen zum unmittelbaren Wohnumfeld hin. Die Tiere halten sich vor allem in Gebüschen, Grünanlagen und auf öffentlichen Flächen auf und gelangen zunehmend auch in den angrenzenden privaten Bereich. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer steigenden Zahl an Sichtungen. Aufgrund der Nähe zu Schulen und Kindergärten erscheint es aus Sicht des Ortsbeirates sinnvoll, die Situation frühzeitig zu prüfen, um mögliche hygienische Risiken zu minimieren und die Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 705 Aktenzeichen: 32-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer LandstraßeOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7940 entstanden aus Vorlage: OF 594/7 vom 03.01.2026 Betreff: Mehr Sicherheit, vor allem für Kinder, an der Rödelheimer Landstraße Die verkehrliche Situation auf der Rödelheimer Landstraße war bereits im Ortsbeirat 7 Thema. Anwohner:innen beschweren sich über die Gefahr beim Queren der Straße aufgrund eines fehlenden Überwegs. In der Zwischenzeit fand ein Ortstermin der beteiligten Ämter statt. Auf Anregung der Anwohner:innen und des Stadtbezirksvorstehers sollte bis zur endgültigen baulichen Veränderung der Straße ein provisorischer Überweg eingerichtet werden. Ein provisorischer Überweg wurde bis heute nicht eingerichtet. Es liegen allerdings in der Zwischenzeit die Pläne für die Neugestaltung der Rödelheimer Landstraße vor. Trotz zahlreichen Verbesserungen, z. B. für bessere Sichtbeziehungen, ist darin leider kein Überweg vorgesehen. Dies wird auf Nachfrage damit begründet, dass eine Verschmälerung der Rödelheimer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 58 die Querung erleichtern wird. Für eine Mittelinsel reiche die Fahrbahnbreite nicht aus. Für eine bestandsnahe Schaffung eines Überwegs seien die Bedingungen zu ungünstig. Dies ändert nichts am relativ hohen Verkehrsaufkommen in der Straße, welches in Zukunft mit Fertigstellung des Viertels weiter zunehmen wird. Ein Kindergarten an der Rödelheimer Landstraße wird auch von Kindern aus dem Schönhofviertel genutzt, ein Kindergarten und in Zukunft eine Grundschule im neuen Schönhofviertel werden auch von Kindern außerhalb des neuen Viertels genutzt und müssen für alle Kinder sicher erreichbar sein. Die Busfahrgäste müssen an der Bushaltestelle Valentina-Archipowa-Straße die Straße queren können; dazu kommen die Kund:innen von zwei Supermärkten und einer Bäckerei und eines Cafés. Es braucht eine sichere Querungsmöglichkeit der Rödelheimer Landstraße, und diese ist aktuell nur an der Ludwig-Landmann-Straße und am Ende der Rödelheimer Landstraße möglich, im Abstand von jeweils ca. 500 Metern. Für den gewünschten Fußgängerüberweg werden an der entsprechenden Stelle auf der Nordseite eine Unterbrechung des Grünstreifens sowie auf der Südseite eine geeignete Anbindung an den Straßenraum benötigt. Außerdem muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - trotz der ungünstigen Bedingungen einen Fußgängerüberweg über die Rödelheimer Landstraße einzurichten. Dafür sind ggf. auch bauliche Änderungen vorzunehmen, wie z. B. eine Unterbrechung des Grünstreifens und eine geeignete Anbindung an den Straßenraum auf beiden Straßenseiten herzustellen. Als möglicher Standort wird der Bereich auf Höhe der Hausnummer 66 oder 68 vorgeschlagen; - ggf. eine Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zu schaffen; - die Tempo-30-Zone bis mindestens zur Joachim-Biermann-Straße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1172 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanenOMOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7941 entstanden aus Vorlage: OF 597/7 vom 04.01.2026 Betreff: Fernwärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim mitplanen Vorgang: M 44/22; OM 2161/22 OBR 7; ST 1876/22 Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Planungsbehörden zu beauftragen, bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim im Nahbereich vorhandene Rechenzentren als Wärmequelle für eine Fernwärmeversorgung einzubeziehen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Information/Präsentation der Machbarkeitsstudie bzw. der Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für den geplanten Bildungscampus Rödelheim. Begründung: Dieser Antrag soll als "friendly reminder" dienen, dieses Thema bei der Entwicklung des Bildungscampus Rödelheim anzugehen. Dieser Standort eignet sich durch die Nähe zu gleich mehreren Rechenzentren in der Eschborner Landstraße für eine exemplarische Implementierung dieser Form von Wärmeversorgung. Die Abwärme von Rechenzentren ist enorm und beeinflusst das Mikroklima in der Umgebung negativ. Hier verweist der Ortsbeirat auf die Aussagen in der Vorlage M 44: "Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können." Die Stellungnahme ST 1876 verweist einschränkend auf bestehende Hindernisse ("diverse Faktoren") und mangelnde Effizienz. Seitdem hat sich die gesetzliche Grundlage geändert: Seit 2023 gilt das EnEfG (EnergieEffizienzGesetz)Abwärmegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/EnEfG.pdf), worin eine Verpflichtung von Rechenzentren enthalten ist, Abwärme nutzbar zu machen für Gebäude in der Umgebung. Bei der Besprechung im Stadtplanungsamt 2025 wurde vonseiten des Ortsbeirats auf den beginnenden Planungsprozess hingewiesen. Kann die Abwärme von Rechenzentren effizient genutzt werden, hat das viele positive Effekte. Deshalb verweist der Ortsbeirat auf die grundsätzlich positive Reaktion des Magistrats in der Stellungnahme ST 1876, in der einleitend der Vorschlag des Ortsbeirats begrüßt wird und von Gesprächen mit einem der Rechenzentrumsbetreiber gesprochen wird. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn der aktuelle Sachstand zur Kenntnis gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2161 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1876 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 704 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 7Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnenOMOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7942 entstanden aus Vorlage: OF 583/4 vom 04.01.2026 Betreff: Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche wirksame Strategie gegen die Beschädigung von Hauswänden durch Besprayen/Graffiti in der besonders betroffenen Wiesenstraße verfolgt werden kann, um Eigentum zu schützen und der Verwahrlosung im öffentlichen Raum zu begegnen. Begründung: Besonders in der Wiesenstraße sind eine Reihe von Hauswänden beschädigt worden, indem sie besprayt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 638
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V.OMOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7943 entstanden aus Vorlage: OF 585/4 vom 14.12.2025 Betreff: Querung Berger Straße für Kinder des Horts Spielstube Bornheim e. V. Vorgang: OM 3205/22 OBR 4; ST 1304/24; ST 2024/23; ST 775/23 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die offizielle Schulwegquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße sicher zu gestalten. Darunter fallen zum Beispiel Aufpflasterungen, optische Maßnahmen wie Schilder oder farbliche Flächen und vor allem die Freihaltung der beiden Bürgersteige von parkenden Fahrzeugen. Begründung: Da die Einrichtung eines Zebrastreifens wegen des zu niedrigen Verkehrsaufkommens nicht möglich ist (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304), sollen andere Maßnahmen ergriffen werden, um den offiziellen Hortweg der Kinder der Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) sicher zu gestalten. Wegen parkender Fahrzeuge und Roller zu beiden Seiten der Berger Straße ist das Überqueren gefährlich und die Sicht eingeschränkt. Die oben genannten Maßnahmen sollen an dieser Stelle einen sicheren Hortweg schaffen. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1304 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 878
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 2026OMOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7944 entstanden aus Vorlage: OF 586/4 vom 18.12.2025 Betreff: Standortvorschläge: Mobile Grüne Zimmer 2026 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten im Ortsbezirk mobile Grüne Zimmer aufzustellen: - Platz an der Friedberger Warte - Alfred-Brehm-Platz Begründung: Damit kommt der Ortsbeirat der Aufforderung nach Nennung von gewünschten Plätzen für mobile Grüne Zimmer nach. Neben einem gewissen Abkühlungs- und Verschattungseffekt dienen mobile Grüne Zimmer auch der Information zur Wirkung von Grünpflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 708
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Wann kommt das inklusive RolliKarussell an der Quäkerwiese?OMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7945 entstanden aus Vorlage: OF 1817/1 vom 09.12.2025 Betreff: Wann kommt das inklusive Rolli-Karussell an der Quäkerwiese? Vorgang: OIB 432/20 OBR 1; ST 1808/20; OIB 60/21 OBR 1; ST 304/22; ST 1186/22 Der Magistrat wird aufgefordert, das Rolli-Karussell gemäß der Ortsbeiratsinitiative vom 18.08.2020, OIB 432, nun endlich auf dem Spielplatz Quäkerwiese aufzustellen. Nach fünf Jahren Planungszeit konnte der Magistrat sicher auch die nötigen Haushaltsmittel gemäß der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1808, beschaffen. Begründung: Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen oder motorischer Einschränkung werden nach wie vor von der Nutzung der Kinderspielgeräte auf dem Spielplatz an der Quäkerweise ausgeschlossen. Da der Spielplatz während der künftigen Baumaßnahmen des Bildungscampus Gallus erhalten bleiben soll, kann und soll nun endlich das inklusive Spielgerät aufgestellt werden. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.08.2020, OIB 432 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1808 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 60 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1186 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 701
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner StraßeOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7946 entstanden aus Vorlage: OF 1819/1 vom 09.12.2025 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Idsteiner Straße Vorgang: ST 478/25 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Idsteiner Straße an geeigneten Stellen im Umfeld der Hellerhofschule und der Paul-Hindemith-Schule Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, um die Schulwege und Kindergartenwege auch nach den Erkenntnissen aus der Stellungnahme vom 28.03.2025, ST 478, auf ihre objektive Sicherheit zu validieren. Hierbei sollen auch weitere Standorte für Blitzer über die Hufnagelstraße nach Westen hinaus in Erwägung gezogen werden. Begründung: Die Idsteiner Straße gilt im Gallus als Raserstrecke. Eltern haben Befürchtungen, ihre Kinder alleine die Straße queren zu lassen. Objektiv geben die Zahlen der Geschwindigkeitsmessungen mit einer Übertretungsquote von lediglich 3,84 Prozent bei zwei Messungen mit 365 Fahrzeugen aber ein anderes Bild ab. Fast alle Straßen im Gallus weisen mehr Geschwindigkeitsübertretungen auf. Mit einer abermaligen Überprüfung soll sichergestellt werden, dass die Blitzer im Gallus an den richtigen Stellen stehen und die Schul- und Kindergartenwegsicherung unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 854
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7947 entstanden aus Vorlage: OF 1820/1 vom 09.12.2025 Betreff: Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umzugestalten und die Verkehrsführung dort neu zu ordnen. Der freie Rechtsabbiegestreifen aus der Ackermannstraße auf die Mainzer Landstraße soll zurückgebaut und in die Lichtsignalanlage integriert und die Anfahrt zu den Parkplätzen vor der Ackermannstraße 82 neu geregelt werden. Die straßenbegleitende Grünfläche vor der Ackermannstraße 43 soll erweitert und der ruhende Verkehr neu organisiert werden. In einem zweiten Schritt sollen für den Verkehr nicht mehr benötigte Flächen entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Die Verkehrsführung im genannten Bereich ist dringend verbesserungswürdig. Der freie Rechtsabbiegerstreifen, der gleichzeitig Zufahrt zu den Parkplätzen ist, wird oft für Fahrten entgegen der Fahrtrichtung von Menschen, die mit ihrem Pkw auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts fahren wollen, genutzt. Durch die extrem breite Einfahrt zu den Parkplätzen ist die Verkehrsführung unübersichtlich. Zu Fuß Gehende, die entlang der Mainzer Landstraße stadteinwärts gehen, müssen zweimal die Straße kreuzen, einmal an der Lichtsignalanlage, dann noch einmal am Fußgängerüberweg über den Abbiegestreifen. Die Verkehrsinsel ist ein völlig ungenutzter, voll versiegelter Platz, der den Anforderungen an moderne Straßenräume nicht genügt. Vor der Ackermannstraße 43 besteht ein breiter Gehweg, der regelmäßig beparkt wird. Die schmale Grünfläche dort gerät dadurch in Mitleidenschaft. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Klimaanpassung sollte der Bereich neu geordnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 914
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Taubenvergrämung „Galluswarte“ prüfen lassenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7948 entstanden aus Vorlage: OF 1821/1 vom 09.12.2025 Betreff: Taubenvergrämung "Galluswarte" prüfen lassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der "Galluswarte" gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange zu überprüfen. Bis dahin ist sicherzustellen, dass keine Tauben hinter die Netze gelangen können. Das Gutachten ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Regelmäßig geraten Stadttauben hinter die Vergrämung an der Galluswarte, zuletzt im Oktober 2025. Geraten Tiere hinter die Netze, ist dies jedes Mal ein erheblicher Aufwand mit Polizei und Feuerwehr, um die Tiere zu befreien. Mehrere Tiere sind dort bereits verendet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 614
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Entsiegelung und Begrünung GalluswarteOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7949 entstanden aus Vorlage: OF 1822/1 vom 09.12.2025 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Galluswarte Der Magistrat wird aufgefordert, die gepflasterten Flächen südlich und westlich des Turms der Galluswarte innerhalb des eingezäunten Bereiches zu entsiegeln und klimaresilient zu begrünen. Begründung: Rund um die Galluswarte sind alle Flächen maximal versiegelt und werden als Fahrbahnen, Gehwege und Pkw-Stellplätze genutzt. Die sommerliche Hitze nimmt dort weiter zu. Rund um die Galluswarte halten sich täglich sehr viele Menschen auf. Ihnen kommt eine Begrünung und Entsiegelung genauso zugute wie dem dort bestehenden Baum. Aufgrund der Verkehrsführung können diese Flächen nicht von zu Fuß Gehenden genutzt werden. Zudem wertet eine attraktive Bepflanzung den denkmalgeschützten Turm deutlich auf. Foto: Wikipedia Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1353 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbindenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7950 entstanden aus Vorlage: OF 1823/1 vom 14.12.2025 Betreff: Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, dem seit Jahrzehnten bestehenden illegalen Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, insbesondere in der Sondershausenstraße sowie den davon abführenden Wohnstraßen, endlich wirksam entgegenzutreten. 1. Regelmäßige und konsequente Überwachung insbesondere auch an Wochenenden und an Sonntagen. 2. Konsequente Einleitung von Abschleppmaßnahmen, insbesondere bei - zugeparkten Zebrastreifen; - Kreuzungs- und Einmündungsbereichen; - Feuerwehrzufahrten sowie - sonstigen sicherheitsrelevanten Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger. 3. Bauliche Sicherung der Gehwege durch die Aufstellung von Pollern, Radbügeln oder vergleichbaren Elementen, insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, sofern nach deren Aufstellung die vorgeschriebene Mindestrestbreite der Gehwege eingehalten wird. Begründung: Bereits seit 1993 weist der Ortsbeirat wiederholt auf die unhaltbaren Zustände durch das illegale Gehwegparken in der Friedrich-Ebert-Siedlung hin. Trotz dieser langjährigen Hinweise hat sich die Situation kaum verbessert. Gehwege werden regelmäßig vollständig oder so stark zugeparkt, dass sie für Fußgängerinnen und Fußgänger, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rollatoren kaum oder gar nicht nutzbar sind. Besonders gravierend ist die regelmäßige Blockierung von Feuerwehrzufahrten und Kreuzungsbereichen. Hier entstehen konkrete Gefahren für Leib und Leben, die nicht länger hingenommen werden dürfen. Der wiederholte Verweis des Magistrats auf die Möglichkeit privater Onlineanzeigen greift zu kurz. Dieses Instrument ist aufgrund seiner umständlichen und wenig nutzerfreundlichen Gestaltung offensichtlich nicht geeignet, das Problem wirksam zu lösen. Was es stattdessen braucht, ist ein sichtbares, konsequentes und dauerhaftes Handeln der zuständigen Behörden. Regelmäßige Kontrollen, Abschleppmaßnahmen bei schweren Verstößen und bauliche Maßnahmen zur Prävention sind notwendig, um die Gehwege wieder ihrem eigentlichen Zweck zuzuführen: der sicheren Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger. Der Ortsbeirat erwartet, dass der Magistrat seiner Verantwortung für Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit und Ordnung im öffentlichen Raum endlich gerecht wird. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen IIOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7951 entstanden aus Vorlage: OF 1824/1 vom 09.12.2025 Betreff: Kleyerstraße/Weilburger Straße: Blockaden beseitigen II Vorgang: OM 5994/24 OBR 1; ST 447/25; OM 7154/25 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, das in den Anregungen vom 29.10.2024, OM 5994, und vom 24.06.2025, OM 7154, genannte illegale Parken auf dem Gehweg an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße zügig anzugehen und zuverlässig zu verhindern. Begründung: Es ist den Bürger*innen nicht zu vermitteln, dass sie mittels Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten dafür sorgen sollen, dass Menschen den Gehweg benutzen können. Es ist Aufgabe der Stadt Frankfurt, gegen Falschparken vorzugehen. Nun sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen an der Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße zügig umgesetzt werden, damit man abends auch mit Kinderwagen den vier Meter breiten Gehweg nutzen kann, ohne dass man von Pkws in Doppelreihe auf dem Gehweg blockiert wird. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2026, ST 1111 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildernOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7952 entstanden aus Vorlage: OF 1825/1 vom 09.12.2025 Betreff: Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Münsterer Straße in die Mainzer Landstraße mit Beschilderungs- und Fahrbahnmarkierungsmaßnahmen das bestehende Rechtsabbiegeverbot für Pkw deutlich sichtbarer zu machen. Begründung: Weiterhin biegen Fahrer von der Mainzer Landstraße in die Münsterer Straße entgegen der Einbahnstraße und trotz der bestehenden Beschilderung ein und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmende. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 693
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7953 entstanden aus Vorlage: OF 1828/1 vom 09.12.2025 Betreff: Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, das Pflaster im Gehwegbereich vor der Mainzer Landstraße 88 wieder herzustellen bzw. auf den Grundstückseigentümer zuzugehen, damit die Fläche wieder gepflastert wird, sodass zu Fuß Gehende diese wieder gefahrlos nutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die beiden markierten Parkplätze auf dem Gehweg im unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle "Platz der Republik" aufzulösen und die Flächen gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern. Begründung: Der Gehweg vor der Mainzer Landstraße 88 ist derzeit teilweise unbefestigt und stellt eine Stolperfalle dar. 50 Zentimeter Restbreite sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht gefahrenfrei nutzbar. Die Ersatzhaltestelle für den Bus ist ebenfalls nicht uneingeschränkt nutzbar, da die Markierungen und eine nicht eindeutige Beschilderung suggerieren, dass dort Pkw im Bereich der Bushaltestelle parken dürfen. Der Gehweg in diesem Bereich soll zum Ein- und Aussteigen frei gehalten, Stolperfallen entfernt und gegen illegales Parken gesichert werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1351 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/FrankenalleeOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7954 entstanden aus Vorlage: OF 1830/1 vom 08.12.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zustand des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Heinrichstraße/Frankenallee zu überprüfen, insbesondere den mittleren Inselbereich zwischen den Fahrbahnen; 2. den derzeit unbefestigten Abschnitt der Querungsinsel zu befestigen und witterungsbeständig herzustellen; 3. den Bordstein an den Übergängen zur Insel abzusenken, um eine barrierefreie Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrende sicherzustellen; 4. die Arbeiten kurzfristig durchzuführen, um eine sichere Nutzung des Überwegs auch während der Wintermonate zu gewährleisten und 5. den Ortsbeirat über den Zeitplan und die umgesetzten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Der Fußgängerüberweg mit Lichtsignalanlage an der Kreuzung Heinrichstraße/Frankenallee wird täglich frequentiert. Der mittlere Inselbereich, der beim Queren der Frankenallee genutzt wird, ist derzeit weder befestigt noch barrierefrei gestaltet. Durch die aktuelle Witterung und das zunehmend schlechtere Wetter in den Wintermonaten ist die Oberfläche aufgeweicht und so schwerer begehbar, vor allem mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen. Dadurch können Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, den Überweg nur eingeschränkt oder gar nicht sicher nutzen. Eine Befestigung und Absenkung der Bordsteine ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit an dieser Querungsstelle wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1352 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Realisierung BiciBus im GallusOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7955 entstanden aus Vorlage: OF 1831/1 vom 12.12.2025 Betreff: Realisierung BiciBus im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die seit Oktober 2025 bestehende Kooperation zwischen Mobilitätsdezernat, Bildungsdezernat, Stadtschulamt und der Initiative BiciBus Frankfurt aufgreifend, gezielt auf die Ackermannschule, Emma-Kann-Grundschule, Günderroderschule, Hellerhofschule sowie die Paul-Hindemith-Schule im Gallus zuzugehen, um basierend auf den Erfahrungen der bereits existierenden Projekte in Sachsenhausen (Textorschule und Willemerschule) und im Nordend (Comeniusschule, Schwarzburgschule und Merianschule), gemeinschaftlich mit BiciBus Frankfurt, dem Schutzmann vor Ort, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagement die Installation eines Bici Busses im Gallus in einem wöchentlichen Turnus spätestens ab Frühjahr 2026 umzusetzen. Zum besseren Verständnis: "BiciBus Deutschland initiiert bundesweit Radfahren in Gruppen, die ähnlich dem ÖPNV-Busliniennetz zu vorbestimmten Zeiten auf vordefinierten Strecken zu Gruppenzielen - in diesem Fall Schulen - rollen. Hierbei werden teilnehmende Kinder in die Bici Bus-Formation integriert und durch Erwachsene nach außen gegen den Kfz-Verkehr abgeschirmt und geschützt." (Zitat von der Website www.bicibus.de) Begründung: Fahrradbusse bieten zahlreiche Vorteile wie Verbesserung der Gesundheit und des Klimas, Steigerung der sozialen Interaktion und der körperlichen Fitness und der Verringerung von Verkehr und Lärm, sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der BiciBus (ursprüngliche Idee aus Katalonien aus dem Jahr 2020) ist ein Projekt, dass das Fahrradfahren schon bei kleinen Kindern populär machen soll. Die Kinder fahren gemeinsam mit Eltern und Geschwistern in abgesperrten Straßenbereichen unter Schutz der Polizei zur Schule. Das ist auch ein wirksames Mittel gegen die Elterntaxis und fördert mittelfristig die Selbstständigkeit der Kinder. Abbildung: BiciBus Deutschland Foto: Frankfurter Rundschau vom 28.10.2025, ADFC/Helga Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anliefern ermöglichen, Gehweg freihaltenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7956 entstanden aus Vorlage: OF 1832/1 vom 09.12.2025 Betreff: Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten Der Magistrat wird aufgefordert, die entfernten Poller seitlich der Lichtsignalanlage (LSA) in der Höhe der Europa-Allee 131 wieder aufzustellen und eine Lade- und Lieferzone in unmittelbarer Umgebung einzurichten. Begründung: Anwohnende stellen immer wieder fest, dass die Ampel in der Höhe der Europa-Allee 131 beim unzulässigen Anliefern über den Gehweg in Richtung Tel-Aviv-Platz beschädigt wird. Grund dafür ist, dass Sperrpoller dauerhaft entfernt wurden. Aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite bleiben Lieferfahrzeuge immer wieder an den Abschirmblenden der LSA hängen und reißen diese ab oder beschädigen gar die gesamte LSA. Foto: Privat, Geoportal: Luftbild Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 911
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.