Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in der Siedlung Praunheim zu verbessern. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Straßenverhältnisse und Parkplatzsituation in der Siedlung zu optimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Eugen-Hartmann-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grüner Pfeil für den Radverkehr21.06.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Hundekotbeutelstation an der Ecke Eugen-Hartmann-Straße/Ziegelei-Allee07.02.2020 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Eugen-Hartmann-Straße per E-MailAnregung
Die Straßen im sogenannten dritten Bauabschnitt der Siedlung Praunheim sind sehr eng. Teilweise gibt es keine oder nur sehr schmale Fußwege und in manchen Bereichen treffen Anwohnende direkt von der Haustür auf den Straßenraum. Gleichzeitig sieht man eindeutig, dass die Siedlung nicht für die Menge vorhandener Fahrzeuge ausgelegt ist und die Suche nach einem Parkplatz noch durch ortsfremde Parkende verschärft wird, die die U-Bahn-Station "Heerstraße" nutzen.
Der gesamte Bereich ist bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen und die Zufahrt in die Siedlung von Norden über den Fritz-Schumacher-Weg ist bereits mit dem Schild "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet.
Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten,
- auch an der Zufahrt in die Siedlung über die Ebelfeldstraße ein Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" anzubringen;
- den bestehenden Park-and-Ride-Parkplatz an der Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße effektiv von fremden Nutzungen freizuhalten und damit Pendler:innen und Anwohner:innen eine Parkalternative zu bieten;
- zu prüfen, ob in diesem Siedlungsabschnitt das Tempolimit auf 20 km/h abgesenkt werden kann, wie dies z. B. in einigen Bereichen der Innenstadt der Fall ist;
- zu prüfen, ob die Zahl der legalen Parkplätze im Siedlungsabschnitt durch diagonal angeordnete Parkplätze erhöht werden kann;
- den Siedlerverein Praunheim bei Bedarf bei den Verhandlungen mit REWE über eine Nutzung des Kundenparkplatzes in der Eugen-Hartmann-Straße zu unterstützen.
Begründung
Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität Die Straßen im sogenannten dritten Bauabschnitt der Siedlung Praunheim sind sehr eng. Teilweise gibt es keine oder nur sehr schmale Fußwege und in manchen Bereichen treffen Anwohnende direkt von der Haustür auf den Straßenraum. Gleichzeitig sieht man eindeutig, dass die Siedlung nicht für die Menge vorhandener Fahrzeuge ausgelegt ist und die Suche nach einem Parkplatz noch durch ortsfremde Parkende verschärft wird, die die U-Bahn-Station "Heerstraße" nutzen. Der gesamte Bereich ist bereits als Tempo-30-Zone ausgewiesen und die Zufahrt in die Siedlung von Norden über den Fritz-Schumacher-Weg ist bereits mit dem Schild "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" gekennzeichnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 589/7Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und LebensqualitätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7937Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und LebensqualitätDirektanregung
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1170Siedlung Praunheim - dritter Bauabschnitt Mehr Verkehrssicherheit und LebensqualitätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme