Struktur, Aufgabenverantwortung, Planungskosten und rechtlich-wirtschaftliche Risiken der neuen Entwicklungsgesellschaft für den "Stadtteil der Quartiere" im Jahr 2027
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Zusammenfassung
Der Antrag des Ortsbeirats zielt darauf ab, eine umfassende Prüfung der Struktur, Aufgaben und Risiken der neuen Entwicklungsgesellschaft für den Stadtteil der Quartiere im Jahr 2027 durch den Magistrat veranlassen. Dies ist notwendig, um Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen, insbesondere angesichts der bestehenden Haushaltskrise und der konkreten geostrategischen Herausforderungen, die der Stadt Frankfurt bevorstehen.
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Heerstraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ertüchtigung des Durchgangs am kleinen Spielplatz im Übergang zwischen CamilloSitteWeg und Schinkelstraße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Einmündung AltPraunheim/Heerstraße – Versetzung der Haltelinie vor den Zebrastreifen01.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Aufgabenabgrenzung, Personal und Organisationsstruktur 1. Welche operativen Aufgaben und gesetzlichen Verantwortlichkeiten wurden der zum 1. Oktober 2026 eingerichteten Entwicklungsgesellschaft unter der Leitung von Daniela Matha exklusiv übertragen, und welche hoheitlichen Aufgaben (wie die finale Aufstellung der Bebauungspläne nach § 10 BauGB oder die rechtliche Abwägungsleitung) verbleiben weiterhin zwingend im Stadtplanungsamt Frankfurt? 2. Wie viele Planstellen (Vollzeitäquivalente) umfasst die Entwicklungsgesellschaft aktuell, wie gliedert sich die Organisationsstruktur auf und wie hoch sind die jährlichen Personalkosten sowie der Sachaufwand für den Betrieb der Geschäftsstelle? 3. Wie wird die personelle, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen der neuen Entwicklungsgesellschaft und der ABG Frankfurt Holding vertraglich sauber geregelt, um verdeckte Quersubventionen oder Doppelfunktionen nach dem Ausscheiden von Frau Matha aus dem ABG-Vorstand auszuschließen? 4. Welche messbaren organisatorischen und strukturellen Meilensteine sollen nach der Amtseinführung der Geschäftsführung am 1. Oktober 2026 konkret erreicht werden?
- Bisherige Kosten, Haushaltskrise und Budgetrisiken 5.Auf welche genaue Summe belaufen sich die bisherigen Gesamt-Planungskosten für den Stadtteil seit dem SEM-Satzungsbeschluss vom 27. Januar 2026, und welche zusätzlichen, dauerhaften Folgekosten entstehen dem städtischen Haushalt rein durch die Struktur der ausgelagerten Gesellschaft? 6. Wie bewertet der Magistrat das Risiko von immensen Fehlinvestitionen ("Stranded Assets") für den städtischen Haushalt, falls im Vorfeld teure Infrastrukturen geschaffen werden, das Hauptprojekt jedoch durch die anhängigen Normenkontrollklagen nach § 47 VwGO gerichtlich gestoppt oder substanziell verkleinert wird? 7. Welche Auswirkungen haben das im September 2026 offengelegte städtische Konzern-Defizit von rund 203 Millionen Euro (für das Jahr 2025) sowie die harten Sparauflagen des Innenministeriums (Streichung von 515 Stellen) auf das Budget, die Kreditlinie und die Liquidität dieser Entwicklungsgesellschaft? 8. Wie wird sichergestellt, dass über den Wirtschaftsplan dieser ausgelagerten Gesellschaft keine finanziellen Risiken und Verluste am Kernhaushalt der Stadt Frankfurt vorbei verschleiert werden, und wie bleiben die parlamentarischen Kontrollrechte der Stadtverordnetenversammlung gewahrt?
- Verkehr, Baustellenlogistik und Infrastrukturkonzept 9. Wann genau wird der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten ein verbindliches und finales Infrastrukturkonzept für das Straßennetz, die Geh- und Radwege sowie den ÖPNV vorgelegt, und inwiefern fließen die rechtlichen Verzögerungen durch die Klageverfahren in dessen zeitliche Planung ein? 10. Mit welchen konkreten logistischen Maßnahmen und Auflagen steuert der Magistrat über die Entwicklungsgesellschaft die zu erwartenden Schmutz-, Lärm- und Schwerlastverkehrsströme, um einen völligen Kollaps der ohnehin am Limit operierenden Achsen Heerstraße und Praunheimer Weg durch den zusätzlichen Baustellenverkehr zu verhindern? 11. Auf welcher datenbasierten Verkehrsprognose basiert die Planung der "Tangente West", und wie wird garantiert, dass diese nicht zu einer reinen Durchgangs- und Stauachse für den Frankfurter Nordwesten wird?
- Das Schul-Chaos und Flächenblockaden 12. Wie koordiniert die Entwicklungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Stadtschulamt die immensen Logistik- und Verkehrsströme der anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schulen und des potenziellen Umzugs der Europäischen Schule mit den Erschließungsarbeiten für das Lachgrabenquartier? 13. Warum blockiert der Magistrat mit Verweis auf die Entwicklungsgesellschaft weiterhin dringend benötigte, temporäre Ersatzflächen (z. B. für Schulcontainer) im Ortsbezirk 8, obwohl der tatsächliche Baubeginn der Wohnquartiere durch die Klagen nachweislich erst in den 2030er Jahren stattfinden kann? 14. Wie wird die Sicherheit der Schulwege für die Tausenden betroffenen Schülerinnen und Schüler inmitten dieser langjährigen Baustellenlandschaft garantiert?
- Hydrologie, Klimaschutz und rechtliche Rückfallrisiken 15. Wie rechtfertigt der Magistrat die geplante Zubetonierung des Wasserschutzgebietes Praunheim II und seiner neun aktiven Trinkwasserbrunnen vor dem Hintergrund, dass die hochgradig fruchtbaren Lehmlössböden pro Quadratmeter bis zu 350 Liter Wasser speichern können und als natürlicher Hochwasserschutz zur Entlastung bei Starkregenereignissen zwingend erforderlich sind, um die angrenzenden Wohngebiete vor Sturzfluten zu schützen? 16. Warum werden die im Ortsbezirk 8 durch den städtischen Klimalotsen real gemessenen Mikroklima-Daten (Temperaturunterschiede von 5 bis 6 Grad Celsius zur Innenstadt) sowie die bindende Klassifizierung des Frankfurter Klimaatlas von Prof. Dr. Lutz Katzschner (Areal klimatisch unersetzlich und unbebaubar) in den Arbeitsanweisungen an die Entwicklungsgesellschaft ignoriert? 17. Sieht der Magistrat das Risiko, dass die Stadt Frankfurt nach § 169 Abs. 3 BauGB zu massiven Rückübertragungen von Grundstücken an die Eigentümer gezwungen sein wird, weil die Entwicklungsgesellschaft die gesetzlichen Fristen für die Durchführung der SEM aufgrund der langjährigen Gerichtsverfahren nicht einhalten kann?
- Rechtliche und finanzielle Bedingungen eines Planungsstopps (Moratorium) 18. Welche unmittelbaren vertraglichen, personellen und finanziellen Schadensersatz- oder Abwicklungskosten würden für die Stadt Frankfurt entstehen, wenn die Planungen und Erschließungsmaßnahmen der Entwicklungsgesellschaft bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Normenkontrollklagen sofort gestoppt würden? 19. Wer trägt das finanzielle Risiko und die Haftung für bereits begonnene Maßnahmen (wie die Vorplanungen zur "Tangente West"), falls diese im Zuge eines Moratoriums eingefroren werden und durch den Zeitverzug bis in die 2030er Jahre planerisch oder technisch hinfällig werden? 20. Welche rechtlichen Hürden stehen einem sofortigen Einfrieren der personellen Besetzung und Finanzierung der Entwicklungsgesellschaft entgegen, und wie bewertet der Magistrat die Option, die Gesellschaft bis zum Abschluss der Hauptverfahren in einen operativen Ruhezustand zu versetzen, um das Entstehen weiterer unbezahlbarer Baufolgekosten zu verhindern?
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Aufgabenabgrenzung, Personal und Organisationsstruktur 1. Welche operativen Aufgaben und gesetzlichen Verantwortlichkeiten wurden der zum 1. Oktober 2026 eingerichteten Entwicklungsgesellschaft unter der Leitung von Daniela Matha exklusiv übertragen, und welche hoheitlichen Aufgaben (wie die finale Aufstellung der Bebauungspläne nach § 10 BauGB oder die rechtliche Abwägungsleitung) verbleiben weiterhin zwingend im Stadtplanungsamt Frankfurt? 2. Wie viele Planstellen (Vollzeitäquivalente) umfasst die Entwicklungsgesellschaft aktuell, wie gliedert sich die Organisationsstruktur auf und wie hoch sind die jährlichen Personalkosten sowie der Sachaufwand für den Betrieb der Geschäftsstelle? 3. Wie wird die personelle, finanzielle und organisatorische Trennung zwischen der neuen Entwicklungsgesellschaft und der ABG Frankfurt Holding vertraglich sauber geregelt, um verdeckte Quersubventionen oder Doppelfunktionen nach dem Ausscheiden von Frau Matha aus dem ABG-Vorstand auszuschließen? 4. Welche messbaren organisatorischen und strukturellen Meilensteine sollen nach der Amtseinführung der Geschäftsführung am 1. Oktober 2026 konkret erreicht werden?
- Bisherige Kosten, Haushaltskrise und Budgetrisiken 5.Auf welche genaue Summe belaufen sich die bisherigen Gesamt-Planungskosten für den Stadtteil seit dem SEM-Satzungsbeschluss vom 27. Januar 2026, und welche zusätzlichen, dauerhaften Folgekosten entstehen dem städtischen Haushalt rein durch die Struktur der ausgelagerten Gesellschaft? 6. Wie bewertet der Magistrat das Risiko von immensen Fehlinvestitionen ("Stranded Assets") für den städtischen Haushalt, falls im Vorfeld teure Infrastrukturen geschaffen werden, das Hauptprojekt jedoch durch die anhängigen Normenkontrollklagen nach § 47 VwGO gerichtlich gestoppt oder substanziell verkleinert wird? 7. Welche Auswirkungen haben das im September 2026 offengelegte städtische Konzern-Defizit von rund 203 Millionen Euro (für das Jahr 2025) sowie die harten Sparauflagen des Innenministeriums (Streichung von 515 Stellen) auf das Budget, die Kreditlinie und die Liquidität dieser Entwicklungsgesellschaft? 8. Wie wird sichergestellt, dass über den Wirtschaftsplan dieser ausgelagerten Gesellschaft keine finanziellen Risiken und Verluste am Kernhaushalt der Stadt Frankfurt vorbei verschleiert werden, und wie bleiben die parlamentarischen Kontrollrechte der Stadtverordnetenversammlung gewahrt?
- Verkehr, Baustellenlogistik und Infrastrukturkonzept 9. Wann genau wird der Öffentlichkeit und den Ortsbeiräten ein verbindliches und finales Infrastrukturkonzept für das Straßennetz, die Geh- und Radwege sowie den ÖPNV vorgelegt, und inwiefern fließen die rechtlichen Verzögerungen durch die Klageverfahren in dessen zeitliche Planung ein? 10. Mit welchen konkreten logistischen Maßnahmen und Auflagen steuert der Magistrat über die Entwicklungsgesellschaft die zu erwartenden Schmutz-, Lärm- und Schwerlastverkehrsströme, um einen völligen Kollaps der ohnehin am Limit operierenden Achsen Heerstraße und Praunheimer Weg durch den zusätzlichen Baustellenverkehr zu verhindern? 11. Auf welcher datenbasierten Verkehrsprognose basiert die Planung der "Tangente West", und wie wird garantiert, dass diese nicht zu einer reinen Durchgangs- und Stauachse für den Frankfurter Nordwesten wird?
- Das Schul-Chaos und Flächenblockaden 12. Wie koordiniert die Entwicklungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Stadtschulamt die immensen Logistik- und Verkehrsströme der anstehenden Sanierungsmaßnahmen der Ernst-Reuter-Schulen und des potenziellen Umzugs der Europäischen Schule mit den Erschließungsarbeiten für das Lachgrabenquartier? 13. Warum blockiert der Magistrat mit Verweis auf die Entwicklungsgesellschaft weiterhin dringend benötigte, temporäre Ersatzflächen (z. B. für Schulcontainer) im Ortsbezirk 8, obwohl der tatsächliche Baubeginn der Wohnquartiere durch die Klagen nachweislich erst in den 2030er Jahren stattfinden kann? 14. Wie wird die Sicherheit der Schulwege für die Tausenden betroffenen Schülerinnen und Schüler inmitten dieser langjährigen Baustellenlandschaft garantiert?
- Hydrologie, Klimaschutz und rechtliche Rückfallrisiken 15. Wie rechtfertigt der Magistrat die geplante Zubetonierung des Wasserschutzgebietes Praunheim II und seiner neun aktiven Trinkwasserbrunnen vor dem Hintergrund, dass die hochgradig fruchtbaren Lehmlössböden pro Quadratmeter bis zu 350 Liter Wasser speichern können und als natürlicher Hochwasserschutz zur Entlastung bei Starkregenereignissen zwingend erforderlich sind, um die angrenzenden Wohngebiete vor Sturzfluten zu schützen? 16. Warum werden die im Ortsbezirk 8 durch den städtischen Klimalotsen real gemessenen Mikroklima-Daten (Temperaturunterschiede von 5 bis 6 Grad Celsius zur Innenstadt) sowie die bindende Klassifizierung des Frankfurter Klimaatlas von Prof. Dr. Lutz Katzschner (Areal klimatisch unersetzlich und unbebaubar) in den Arbeitsanweisungen an die Entwicklungsgesellschaft ignoriert? 17. Sieht der Magistrat das Risiko, dass die Stadt Frankfurt nach § 169 Abs. 3 BauGB zu massiven Rückübertragungen von Grundstücken an die Eigentümer gezwungen sein wird, weil die Entwicklungsgesellschaft die gesetzlichen Fristen für die Durchführung der SEM aufgrund der langjährigen Gerichtsverfahren nicht einhalten kann?
- Rechtliche und finanzielle Bedingungen eines Planungsstopps (Moratorium) 18. Welche unmittelbaren vertraglichen, personellen und finanziellen Schadensersatz- oder Abwicklungskosten würden für die Stadt Frankfurt entstehen, wenn die Planungen und Erschließungsmaßnahmen der Entwicklungsgesellschaft bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Normenkontrollklagen sofort gestoppt würden? 19. Wer trägt das finanzielle Risiko und die Haftung für bereits begonnene Maßnahmen (wie die Vorplanungen zur "Tangente West"), falls diese im Zuge eines Moratoriums eingefroren werden und durch den Zeitverzug bis in die 2030er Jahre planerisch oder technisch hinfällig werden? 20. Welche rechtlichen Hürden stehen einem sofortigen Einfrieren der personellen Besetzung und Finanzierung der Entwicklungsgesellschaft entgegen, und wie bewertet der Magistrat die Option, die Gesellschaft bis zum Abschluss der Hauptverfahren in einen operativen Ruhezustand zu versetzen, um das Entstehen weiterer unbezahlbarer Baufolgekosten zu verhindern?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Oktober 2026 brachte BFF-FREIE WAHLER im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein.