Herzlich willkommen bei Frankfurt Gestalten!
Auf dieser Übersichtsseite stellen wir Ihnen – entsprechend Ihrer Auswahl – die aktuellsten Vorlagen, Beschlüsse und Anregungen der Stadtpolitik bereit. Nutzen Sie die Filter, um die Ergebnisse gezielt zu verfeinern.
Alle Vorlagen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Suchergebnisse
Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)
- Realisierung BiciBus im GallusOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7955 entstanden aus Vorlage: OF 1831/1 vom 12.12.2025 Betreff: Realisierung BiciBus im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die seit Oktober 2025 bestehende Kooperation zwischen Mobilitätsdezernat, Bildungsdezernat, Stadtschulamt und der Initiative BiciBus Frankfurt aufgreifend, gezielt auf die Ackermannschule, Emma-Kann-Grundschule, Günderroderschule, Hellerhofschule sowie die Paul-Hindemith-Schule im Gallus zuzugehen, um basierend auf den Erfahrungen der bereits existierenden Projekte in Sachsenhausen (Textorschule und Willemerschule) und im Nordend (Comeniusschule, Schwarzburgschule und Merianschule), gemeinschaftlich mit BiciBus Frankfurt, dem Schutzmann vor Ort, dem Ortsbeirat und dem Quartiersmanagement die Installation eines Bici Busses im Gallus in einem wöchentlichen Turnus spätestens ab Frühjahr 2026 umzusetzen. Zum besseren Verständnis: "BiciBus Deutschland initiiert bundesweit Radfahren in Gruppen, die ähnlich dem ÖPNV-Busliniennetz zu vorbestimmten Zeiten auf vordefinierten Strecken zu Gruppenzielen - in diesem Fall Schulen - rollen. Hierbei werden teilnehmende Kinder in die Bici Bus-Formation integriert und durch Erwachsene nach außen gegen den Kfz-Verkehr abgeschirmt und geschützt." (Zitat von der Website www.bicibus.de) Begründung: Fahrradbusse bieten zahlreiche Vorteile wie Verbesserung der Gesundheit und des Klimas, Steigerung der sozialen Interaktion und der körperlichen Fitness und der Verringerung von Verkehr und Lärm, sowie Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der BiciBus (ursprüngliche Idee aus Katalonien aus dem Jahr 2020) ist ein Projekt, dass das Fahrradfahren schon bei kleinen Kindern populär machen soll. Die Kinder fahren gemeinsam mit Eltern und Geschwistern in abgesperrten Straßenbereichen unter Schutz der Polizei zur Schule. Das ist auch ein wirksames Mittel gegen die Elterntaxis und fördert mittelfristig die Selbstständigkeit der Kinder. Abbildung: BiciBus Deutschland Foto: Frankfurter Rundschau vom 28.10.2025, ADFC/Helga Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Anliefern ermöglichen, Gehweg freihaltenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7956 entstanden aus Vorlage: OF 1832/1 vom 09.12.2025 Betreff: Anliefern ermöglichen, Gehweg freihalten Der Magistrat wird aufgefordert, die entfernten Poller seitlich der Lichtsignalanlage (LSA) in der Höhe der Europa-Allee 131 wieder aufzustellen und eine Lade- und Lieferzone in unmittelbarer Umgebung einzurichten. Begründung: Anwohnende stellen immer wieder fest, dass die Ampel in der Höhe der Europa-Allee 131 beim unzulässigen Anliefern über den Gehweg in Richtung Tel-Aviv-Platz beschädigt wird. Grund dafür ist, dass Sperrpoller dauerhaft entfernt wurden. Aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite bleiben Lieferfahrzeuge immer wieder an den Abschirmblenden der LSA hängen und reißen diese ab oder beschädigen gar die gesamte LSA. Foto: Privat, Geoportal: Luftbild Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 911
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der EuropaAllee 101 bis 103OMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7957 entstanden aus Vorlage: OF 1833/1 vom 04.01.2026 Betreff: Einrichtung einer zeitlich begrenzten Kurzzeitparkregelung vor der Europa-Allee 101 bis 103 Vorgang: OM 7314/25 OBR 1; ST 1947/25 Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der bestehenden Parkbucht vor der Europa-Allee 101 bis 103 eine zeitlich begrenzte Kurzzeitparkregelung (z. B. "Parken mit Parkscheibe, max. 15 Minuten von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr") einzurichten, um kurzfristige Haltevorgänge für Kunden des Paketshops geordnet abzuwickeln und das Halten in zweiter Reihe wirksam zu unterbinden. Die Regelung soll so ausgestaltet werden, dass außerhalb der Öffnungszeiten des Paketshops weiterhin reguläres Parken möglich bleibt. Begründung: Die Ablehnung einer Liefer- und Ladezone wird zur Kenntnis genommen. Das dargestellte Problem besteht jedoch fort: Kundinnen und Kunden des Paketshops halten regelmäßig in zweiter Reihe, um Sendungen abzuholen oder abzugeben. Dies führt zu erheblichen Verkehrsbehinderungen, Rückstau sowie Gefährdungen für den fließenden Verkehr aufgrund der nahen Haltestelle insbesondere beim Linienbus M46. Eine zeitlich begrenzte Kurzzeitparkregelung stellt einen verhältnismäßigen Eingriff dar und vermeidet den dauerhaften Wegfall von Parkraum für Anwohnerinnen und Anwohner. Sie schafft eine klare, rechtssichere Möglichkeit für kurze Haltevorgänge und reduziert ordnungswidriges Halten in zweiter Reihe und damit Gefahrensituationen. Dies ist verkehrlich zielführender als der derzeitige ungeregelte Zustand. Die Maßnahme dient damit der Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7314 Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1947 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1355 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler PlatzOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7958 entstanden aus Vorlage: OF 1837/1 vom 03.01.2026 Betreff: Ein Container für die Nachbarschaft am Rottweiler Platz Der Magistrat wird aufgefordert, am Rottweiler Platz einen Container aufzustellen, der vom Quartiersmanagement und dem Nachbarschaftsverein Gude Leut e. V. genutzt werden kann, um Material für Spiele und Feste lagern zu können. Die Maße sollten mindestens 4 x 2 Meter betragen (ein Beispielbild ist angefügt). Begründung: Der Rottweiler Platz ist ein wichtiger und zentraler Platz im Gutleutviertel. Ein Spielplatz mit Picknickbänken wird von Kindern und Familien, aber auch von anderen Anwohnern rege genutzt. Außerdem veranstaltet der Nachbarschaftsverein Gude Leut e. V. viele Veranstaltungen auf dem Platz, von der Pflanzentauschbörse über ein Sommerfest und Suppenfest bis hin zum Weihnachtsumtrunk. Auch das Quartiersmanagement ist auf dem Platz immer wieder mit Aktionen und Angeboten für Nachbarn von jung bis alt aktiv. Für all diese Aktivitäten werden Tische, Bänke, Spiele und andere Materialien benötigt. Bislang sind diese über mehrere private Haushalte verteilt oder müssen kostenintensiv gemietet werden. Ein dauerhafter Container würde hier eine deutliche Entlastung bieten. Die Außenflächen könnten desweiteren als Nachbarschaftsbrett genutzt werden. Positive Beispiele finden sich bereits am Merianplatz und am Gustavsburgsplatz. Dort stehen bereits bunt bemalte Container, die von Akteuren vor Ort genutzt werden und der Nachbarschaft insbesondere Kindern zugute kommen. Bild-Quelle https://www.barcontainers.de/product/barcontainer-4x2-meter-xl-rosa-ral-3015/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 791
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radbügel in der HardenbergstraßeOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7959 entstanden aus Vorlage: OF 1838/1 vom 03.01.2026 Betreff: Radbügel in der Hardenbergstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hardenbergstraße zwischen Gutleutstraße und Schönplatz Radbügel aufzustellen. Begründung: In dem genannten Abschnitt gibt es keine Radbügel. Das Anbringen von Radbügeln neben den Baumscheiben hat sich bereits in vielen Straßen bewährt und sollte deshalb auch hier Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 909
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am UntermainkaiOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7960 entstanden aus Vorlage: OF 1842/1 vom 09.12.2025 Betreff: Verkehrsprobleme durch Schiffslieferanten am Untermainkai Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Untermainkai auf der Höhe der Mainluststraße nicht durch Lieferanten und Shuttleservices für die Flusskreuzfahrtschiffe blockiert wird. Anlieferungen haben an geeigneter Stelle zu erfolgen, jedoch nicht am Untermainkai. Begründung: Wenn mehrere Flusskreuzfahrtschiffe am Mainufer anlegen, spürt man das auf dem Untermainkai. Taxen, Shuttles, Lieferfahrzeuge, selbst Wartungsfahrzeuge für die Dieselmotoren stehen dann an dem Anfahrtspunkt auf der Höhe der Mainluststraße, entweder in der Zufahrt oder auf der Straße, und versperren den Nutzenden des Gehwegs und der Straße den Weg. Immer wieder führt dies zu gefährlichen Situationen, wenn zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen oder Fahrzeuge durch den Gegenverkehr fahren müssen. Der Untermainkai ist kein Kreuzfahrtterminal. Es fehlt die Kapazität für den Lieferverkehr und es fehlt die Anbindung an den ÖPNV. Anlieferungen und Shuttles haben an anderer Stelle vorzufahren. Der Untermainkai kann dies nicht leisten. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 971 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm)OMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7961 entstanden aus Vorlage: OF 1844/1 vom 03.01.2026 Betreff: Mehr Radbügel in der Innenstadt (rund um den Omniturm) Der Magistrat wird aufgefordert, im Umfeld des Omniturms weitere geeignete und verfügbare Flächen zu nutzen, um zusätzliche Fahrradabstellanlagen (Radbügel) zu errichten. Dabei sind insbesondere bestehende Reihen von Radbügeln, wo räumlich möglich, zu ergänzen und zu erweitern. Als geeignete Standorte kommen unter anderem die Große Gallusstraße im Bereich zwischen den vorhandenen Bäumen vor dem Omniturm sowie im weiteren Verlauf der Straße auf der Höhe Taunustor 2 in Betracht (siehe beigefügte Bilder). Begründung: Im Bereich der innerstädtischen Hochhäuser, insbesondere rund um den Omniturm, besteht werktags ein erheblicher Mangel an Fahrradabstellmöglichkeiten. Während der Bürozeiten sind die vorhandenen Radbügel regelmäßig vollständig ausgelastet, da viele Beschäftigte mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Infolgedessen werden Fahrräder häufig notgedrungen an Bäumen, Geländern oder anderen ungeeigneten Einrichtungen abgestellt, was sowohl ordnungspolitische als auch stadtgestalterische Probleme mit sich bringt. Die vorhandenen Gehwege sind in diesem Bereich ausreichend breit dimensioniert, sodass zusätzliche Radbügel aufgestellt werden können, ohne die Bewegungsfreiheit von Fußgängerinnen und Fußgängern einzuschränken. Die Schaffung weiterer Fahrradabstellanlagen trägt somit zu einer geordneten Nutzung des öffentlichen Raums und zur Förderung des Radverkehrs bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 952 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und AltstadtOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7962 entstanden aus Vorlage: OF 1845/1 vom 04.01.2026 Betreff: Begrünung der Pergola/Säulenreihe zwischen Schirn und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit die bestehende Pergola bzw. Säulenreihe zwischen der Schirn und der Altstadt im öffentlichen Raum entsprechend den denkmal- und straßenrechtlichen Vorgaben mit klimagerechten Kletterpflanzen und Grünstrukturen dauerhaft begrünt werden kann; 2. darzulegen, welche Pflanzenarten und technischen Systeme (Rankhilfen, Bewässerung, Substrat etc.) geeignet und stadtklimatisch sinnvoll sind, um eine dauerhafte, pflegeleichte Begrünung bei gleichzeitiger Erhaltung der architektonischen Gestalt und Sichtachsen zu gewährleisten; 3. darzulegen, welche positiven Effekte eine Begrünung der Pergola auf das lokale Mikroklima, die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Wirkung haben kann und welche städtischen Leitlinien oder Programme für die Finanzierung herangezogen werden können. Begründung: Die Säulenreihe zwischen der Schirn und der Altstadt ist ein prägendes städtebauliches Element im historischen Zentrum Frankfurts. Gleichzeitig handelt es sich um einen stark versiegelten und insbesondere in den Sommermonaten hitzebelasteten Aufenthaltsraum. Eine Begrünung der Bodenflächen ist nach Kenntnisstand aus Gründen der Sicherstellung von Rettungs- und Feuerwehrwegen nicht möglich. Dies schließt jedoch eine Begrünung der Pergola selbst ausdrücklich nicht aus. Rankende oder hängende Pflanzen können oberhalb der Verkehrs- und Rettungsflächen geführt werden und bieten dennoch Verschattung und Reduktion der Hitzebelastung, Verbesserung des lokalen Mikroklimas durch Verdunstung, Aufwertung der Aufenthaltsqualität sowie eine gestalterische Einbindung der Pergola in den umgebenden Stadtraum. Eine solche Maßnahme wäre verhältnismäßig, sicherheitskonform und reversibel und ließe sich mit den Anforderungen an Denkmalschutz, Brandschutz und Rettungswege vereinbaren. Zudem fügt sie sich in die Ziele der städtischen Klimaanpassung und der qualitativen Aufwertung des öffentlichen Raums ein, ohne die Funktionsfähigkeit des Platzes einzuschränken. Der Antrag zielt daher auf eine Verbesserung der Situation ab, indem die vorhandene Pergola genutzt wird, um ökologische und gestalterische Effekte zu erzielen, wo eine Bodenbegrünung ausgeschlossen ist. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 1
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Poller vor der Hochstraße 53 instand setzenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7963 entstanden aus Vorlage: OF 1847/1 vom 04.01.2026 Betreff: Poller vor der Hochstraße 53 instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die beschädigten Poller entlang der Arkade vor der Hochstraße 53 zwischen den Stützen instand zu setzen (siehe Bilder). Begründung: Die Arkade dient dem öffentlichen Fußgängerverkehr und wird regelmäßig von besonders schutzbedürftigen Personengruppen genutzt (Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen). Beschädigte oder fehlende Poller führen dazu, dass motorisierte Zweiräder in den Gehwegbereich einfahren und dort abgestellt werden, wodurch Konflikte zwischen Fuß- und Fahrverkehr entstehen. Die Poller erfüllen damit eine klare Schutz- und Trennfunktion, deren Ausfall eine konkrete Gefährdungslage begründet. Die Arkade ist baulich eindeutig als Gehweg- und Aufenthaltsfläche konzipiert. Das Abstellen von motorisierten Zweirädern zwischen den Säulen stellt eine zweckwidrige Nutzung dar, die erst durch den mangelhaften baulichen Zustand ermöglicht wird. Die Wiederherstellung der Poller dient somit der ordnungsgemäßen Nutzung des öffentlichen Raums und der Durchsetzung bestehender Verkehrs- und Sondernutzungsvorgaben, ohne zusätzlichen Kontrollaufwand zu erzeugen. Poller sind Bestandteil der gestalterischen Ordnung des Stadtraums. Beschädigte oder fehlende Elemente vermitteln mangelnde Pflege, geringe Regelbindung und laden zur weiteren Zweckentfremdung ein (Broken-Window-Effekt). Eine Wiederherstellung trägt zum geordneten Erscheinungsbild, zur Aufenthaltsqualität und zum Werterhalt des öffentlichen Raums bei. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradbügel für das LiteraturhausOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7964 entstanden aus Vorlage: OF 1849/1 vom 04.01.2026 Betreff: Fahrradbügel für das Literaturhaus Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Fahrradbügel am Literaturhaus zu installieren. Als Standorte bieten sich die Bereiche an der Schönen Aussicht östlich der Einfahrt zum Kundenparkplatz der Gaststätte "Goldmund im Literaturhaus" an. Begründung: Im Umfeld des Literaturhauses fehlen noch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 771
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bittenOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7965 entstanden aus Vorlage: OF 1850/1 vom 01.01.2026 Betreff: Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten Vorgang: ST 478/25 In der Stellungnahme vom 28.03.2025, ST 478, stellt der Magistrat fest, dass im Jahr 2024 die Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen im Vergleich zu den Vorjahren sank und gleichzeitig die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen anstieg. Insbesondere in Tempo-30-Zonen wie der Gutleutstraße (>25 Prozent), der Langen Straße (>16 Prozent), der Weilburger Straße (>13 Prozent), der Kleyerstraße (>12 Prozent) und der Bleichstraße (>15 Prozent) wird sehr oft zu schnell gefahren. Insgesamt waren bei allen Messungen knapp zehn Prozent aller Autofahrenden zu schnell. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in den aufgeführten Straßen zu verstärken, um die Sicherheit in den Tempo-30-Zonen vor allem für Kinder und Senior*innen zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 912
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher LandesmittelOMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7966 entstanden aus Vorlage: OF 1852/1 vom 04.01.2026 Betreff: Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, wie die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 aktuell organisiert ist, insbesondere für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen; 2. zu prüfen, welche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Wohnfähigkeit für diese Personengruppe bestehen bzw. ausgebaut werden können; 3. darzulegen, in welchem Umfang in zentralen Lagen des Ortsbezirks 1 eine überregionale Versorgungsfunktion für obdachlose Menschen aus anderen Teilen Hessens übernommen wird und ob hierfür zusätzliche Mittel des Landes Hessen eingeworben werden können. Begründung: Im Ortsbezirk 1 halten sich regelmäßig obdachlose Menschen auf, von denen ein erheblicher Teil unter schweren psychischen Erkrankungen leidet. Die bestehenden Angebote leisten notwendige Nothilfe, stoßen jedoch insbesondere bei der psychiatrischen Versorgung und der langfristigen Stabilisierung der Betroffenen an ihre Grenzen. Ein Teil der obdachlosen Menschen sucht den Aufenthalt in zentralen innerstädtischen Lagen des Ortsbezirks 1 gezielt, da diese eine höhere Anonymität bieten und zugleich einen besseren Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs-, medizinischen und sozialen Angeboten ermöglichen. Großstädte wie Frankfurt wirken daher als Anziehungspunkt, insbesondere für Personen, die kleinere Kommunen oder ländliche Räume meiden. Diese Konzentration ist weniger Ausdruck lokaler Fehlsteuerung als vielmehr Folge der zentralen Versorgungsfunktion Frankfurts innerhalb Hessens. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Hilfesysteme, insbesondere im Bereich der psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Betreuung, realistisch auszustatten und die Finanzierung nicht allein der Stadt Frankfurt zu überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 662
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in UBahnStationen des Ortsbezirks 1OMOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7967 entstanden aus Vorlage: OF 1853/1 vom 04.01.2026 Betreff: Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 derzeit Videoüberwachung eingesetzt wird und welche technischen Standards dabei zur Anwendung kommen; 2. zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Einsatz einer KI-gestützten Videoanalyse in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 möglich wäre, insbesondere zur präventiven Erkennung von Gefahrensituationen (z. B. auffälliges Verhalten in Bahnsteignähe oder akute Notlagen von Personen); 3. darzulegen, welche Erfahrungen und nachgewiesenen Wirkungen aus vergleichbaren europäischen Projekten mit KI-gestützter Videoanalyse im U-Bahn-Bereich vorliegen und welche Schlussfolgerungen hieraus für Frankfurt gezogen werden können; 4. darzustellen, welche alternativen oder ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 vorgesehen oder möglich sind (z. B. verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal, gezielte Streifen, Schulungen von Mitarbeitenden), falls ein technischer Einsatz ganz oder teilweise nicht umsetzbar ist; 5. zu prüfen, ob ein zeitlich befristetes Pilotprojekt an einer besonders stark frequentierten oder belasteten U-Bahn-Station im Ortsbezirk 1 grundsätzlich in Betracht kommt. Begründung: Die U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 1 zählen zu den stärksten frequentierten Verkehrsanlagen der Stadt Frankfurt am Main. Sie werden täglich von Berufspendlern, Familien, Schulkindern sowie Touristen genutzt. Gleichzeitig sind Bahnsteige und unterirdische Zugänge Orte, an denen kritische Situationen auftreten können, bei denen eine frühzeitige Intervention lebensrettend sein kann. Aus anderen europäischen Städten (z. B. Stockholm) liegen Berichte vor, wonach KI-gestützte Videoanalysesysteme eingesetzt werden, um auffällige Verhaltensmuster zu erkennen und Personal gezielt und frühzeitig zu alarmieren. Diese Systeme ersetzen keine menschlichen Entscheidungen, sondern unterstützen sie im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr. Angesichts der besonderen Bedeutung der U-Bahn für den innerstädtischen Verkehr im Ortsbezirk 1 erscheint es sachgerecht, ergebnisoffen und rechtskonform zu prüfen, ob derartige technische Lösungen, ggf. ergänzend zu personellen Maßnahmen, einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten können. Der Antrag verfolgt ausdrücklich keinen Zweck der flächendeckenden Überwachung, sondern zielt auf eine verhältnismäßige, transparente und rechtlich abgesicherte Prüfung ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 906
OMOB 1Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz AlfredGöbelWegOMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7968 entstanden aus Vorlage: OF 328/16 vom 14.10.2025 Betreff: Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Vorgang: OM 5696/24 OBR 16; ST 1727/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die in seiner Stellungnahme vom 27.09.2024, ST 1727, angekündigte Aufstellung von zwei Sitzbänken im südlichen unteren Bereich des Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg bislang nicht erfolgt ist. Ferner wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme vom 27.09.2024, ST 1727, hatte der Magistrat zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats 16 zu entsprechen und zwei Sitzbänke im südlichen Bereich des Spielplatzes aufzustellen. Diese Maßnahme wurde jedoch bislang nicht umgesetzt. Da die Sitzgelegenheiten insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen, die den unteren Teil des Spielplatzes einsehen möchten, vorgesehen sind, ist deren Aufstellung für eine vollständige Nutzbarkeit und Sicherheit des Spielplatzes weiterhin erforderlich. Der Magistrat wird daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und um eine verbindliche Angabe zur Realisierung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 685 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am RiedOMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7969 entstanden aus Vorlage: OF 342/16 vom 18.11.2025 Betreff: Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried Vorgang: OM 3950/23 OBR 16; ST 1837/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die in seiner Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1837, angekündigte Prüfung der verbesserten Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Übergangswegs zur Schule am Ried ergeben hat und wann mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der genannten Stellungnahme hatte der Magistrat mitgeteilt, eine zeitnahe Umsetzung einer besseren Beleuchtung zu prüfen. Seitdem ist jedoch keine sichtbare Verbesserung erfolgt. Der Schulparkplatz und insbesondere der Übergangsweg zum Schulgelände sind in den Wintermonaten weiterhin unzureichend beleuchtet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte, die den Weg täglich nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1837 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 588 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station „Enkheim“OMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7970 entstanden aus Vorlage: OF 346/16 vom 10.12.2025 Betreff: Umgestaltung der Fahrradabstellfläche an der U-Bahn-Station "Enkheim" Vorgang: EA 97/18 OBR 16; ST 1396/18 Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Enkheim" den Fahrradabstellplatz dahin gehend neu zu gestalten, dass die Anzahl der Abstellplätze für Fahrräder mittels einer doppelstöckigen Fahrradabstellanlage erhöht und überdacht werden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, eine gesonderte Abstellfläche für Lastenräder und E-Roller einzurichten, da insbesondere E-Roller kreuz und quer auf dem Gelände, auch auf den Bahnsteigen, abgestellt werden und Verkehrsteilnehmer behindern. Aus Sicht des Ortsbeirates ist dies gemäß der Hessischen Verordnung über die Anforderungen an Abstellplätze für Fahrräder darstellbar. Es wird auf die beigefügten Fotografien verwiesen. Begründung: Der Fahrradabstellplatz an der U-Bahn-Station "Enkheim" wird sehr gut genutzt. Schon in der Stellungnahme ST 1396 war von einer Auslastung von 124 Prozent die Rede. Nicht nur die Fahrradständer sind ausgelastet, auch Lastenräder werden gerne dort abgestellt. Um weitere Fahrräder aufnehmen zu können, ist es notwendig, die Fläche zu erweitern. Was sehr unbefriedigend ist, ist die Tatsache, dass viele E-Rollernutzer das Fahrzeug nach Gebrauch irgendwohin stellen, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden. Hier wird daher um eine gesonderte Kennzeichnung einer Abstellfläche gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.01.2018, EA 97 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 755
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+OMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7971 entstanden aus Vorlage: OF 348/16 vom 15.12.2025 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ Vorgang: M 210/25 Der Magistrat wird gebeten, zu dem "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" Stellung zu nehmen und dem Ortsbeirat 16 folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie sieht die weitere Planung für die Verlängerung der U4 nach Bergen aus (Nr. U-016 und Nr. U-027; Plan Seite 40)? 2. Wie sehen die weiteren Planungen für die Verlängerung der U7 zum Riedbad in Enkheim bzw. nach Bergen aus (Nr. 022)? Wird es eine geologische Untersuchung geben, da die Planung für die Trasse nach Bergen unterirdisch angenommen wurde? 3. In der Grobbewertung (Seite 38) schneidet auch die Straßenbahnverbindung Fechenheim-Bergen T-026a/b gut ab. Wie werden hier die weiteren Planungen aussehen? 4. Wird eine Verlängerung der U-Bahn- (Nrn. U-016 und U-027 sowie U-022) oder Straßenbahnverbindung (T-026a/b) von Bergen nach Bad Vilbel in Betracht gezogen? 5. Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen der Regionaltangente Ost (RTO, R-003)? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, den Ortsbeirat regelmäßig zu informieren und frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. Anmerkung: Der Ortsbeirat 16 lehnt die Trassen 1 und 2 grundsätzlich ab. Begründung: Im Ergebnisbericht "Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+" werden mehrere Maßnahmenempfehlungen zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim vorgestellt. Diese unterstützt der Ortsbeirat 16 teilweise ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 924 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 61-11
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim!OMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7972 entstanden aus Vorlage: OF 349/16 vom 03.01.2026 Betreff: Nein zu teuren Grünen Zimmern - Ja zu dauerhaftem Grün in Bergen-Enkheim! Der Magistrat plant, ab Mitte Mai 2026 erneut mobile Grüne Zimmer stadtweit aufzustellen und hat die Ortsbeiräte in einem Schreiben um diesbezügliche Standortvorschläge gebeten. Bereits aus diesem Anschreiben ist ersichtlich, mit welchem Aufwand die Aufstellung dieser sogenannten Grünen Zimmer verbunden ist. Die betreffenden Standorte sollen mit großen Fahrzeugen erreichbar sein und müssen für Gewicht und Wenderadius des Lkw-Anhänger-Gespanns ausgelegt sein. Dies vorausgeschickt wird dem Magistrat mitgeteilt, dass der Ortsbeirat die Aufstellung sogenannter Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim ablehnt. Stattdessen wird der Magistrat dazu aufgefordert, auf die Anschaffung sowie den Einsatz weiterer Grüner Zimmer zu verzichten und die dadurch frei werdenden Haushaltsmittel verantwortungsvoll in nachhaltige, dauerhafte Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas und der Lebensqualität im Stadtteil zu investieren. Begründung: Bei sogenannten Grünen Zimmern handelt es sich um temporäre, bepflanzte Module zur Verbesserung des Mikroklimas. Das Ziel ist lobenswert, doch handelt es sich bei näherer Betrachtung um eine weitestgehend symbolische Maßnahme, deren Nachteile deutlich überwiegen: - Hohe Kosten bei geringem Nutzen: Die bislang angeschafften mobilen Grünen Zimmer (aktuell rund 23 Stück) haben den städtischen Haushalt bereits mit mehr als 1,5 Millionen Euro belastet. Jedes Modul zieht jährliche Pflegekosten von ca. 2.100 Euro nach sich, die Anschaffung jedes weiteren schlägt mit rund 67.000 Euro zu Buche; Diese Ausgaben stehen in einem ungünstigen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen: Die Module sind nur saisonal einsetzbar, erzielen lediglich eine lokale und temporäre Kühlwirkung durch Verdunstung und tragen nicht zu einer dauerhaften Verbesserung des Mikroklimas oder der Infrastruktur im Stadtteil bei. Studien zu urbaner Begrünung zeigen, dass permanente Maßnahmen (z. B. Baumpflanzungen oder Entsiegelung) eine deutlich stärkere und langfristige Abkühlung urbaner Hitzeinseln bewirken. In einem ländlich geprägten Stadtteil wie Bergen-Enkheim passen mobile Elemente zudem nicht zu den lokalen Bedürfnissen und Prioritäten; - Fragwürdige CO2-Bilanz: Die Herstellung, der dieselbetriebene Transport und die Pflege der mobilen Grünen Zimmer (siehe Fotos 1 bis 3) verursachen Emissionen, die die CO2-Bindung der Pflanzen übersteigen können - insbesondere bei temporären und ausschließlich saisonal nutzbaren Systemen, wie sie der Magistrat einsetzt. Der Magistrat wird daher dazu aufgefordert, auf den Einsatz Grüner Zimmer in Bergen-Enkheim zu verzichten und insbesondere keine weiteren Neuanschaffungen solcher Module mehr vorzunehmen. Stattdessen sind bessere Alternativen zu priorisieren und die freiwerdenden Haushaltsmittel in dauerhafte Projekte zu investieren. Konkret schlägt der Ortsbeirat die folgenden Maßnahmen vor: - permanente Entsiegelung und Schaffung von dauerhaften Grünflächen wie Parks, Grünstreifen oder begrünten Höfen; - beschleunigte Baumpflanzungen und schattenspendende Strukturen im Ortskern; - stärkere Förderung lokaler Initiativen zur Dach-, Fassaden- und Hofbegrünung, etwa durch eine Aufstockung der Fördermittel beim bewährten Programm "Frankfurt frischt auf"; - Integration blau-grüner Infrastruktur, um eine intelligente Kombination aus Regenwassermanagement, Biodiversität und naturnaher Begrünung zu erreichen. Mit den vorgenannten Instrumenten lässt sich eine echte und nachhaltige Klimaanpassung in Bergen-Enkheim erzielen, jedoch nicht mit einer Alibimaßnahme in Form der Aufstellung Grüner Zimmer ohne belegbare Klimawirkung auf den Stadtteil. Fotos 1 bis 3 (eigene Aufnahmen): Dieselbetriebener Lkw bei der Pflege und Bewässerung eines Grünen Zimmers an der Friedberger Warte in Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 954 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 79-3
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-FechenheimOMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7973 entstanden aus Vorlage: OF 350/16 vom 05.01.2026 Betreff: Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Verbindungen von Haltestellen der vorhandenen U-Bahn-Strecken zum zukünftigen Nordmainischen S-Bahn-Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" geprüft werden. Begründung: Die Nordmainische S-Bahn wird die östlichen Stadtteile Frankfurts mit dem Citytunnel verbinden. Ein neuer Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" entsteht. Eine Verbindung der bestehenden U-Bahn-Infrastruktur mit den neuen S-Bahn-Planungen könnte den Fahrgästen wertvolle Zeit einsparen, neue Streckenziele erschließen und gleichzeitig ohne Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten oder gar Naturschutzgebieten zu realisieren sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 923 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 60-2
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027OMOB 1620.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7974 entstanden aus Vorlage: OF 351/16 vom 05.01.2026 Betreff: Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich darzulegen, wie die Ganztagsbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/2027 sichergestellt werden soll, solange der Umzug in das neue Schulgebäude nicht erfolgt ist. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Ort der Ganztagsbetreuung - Wo soll die Ganztagsbetreuung der Schule am Hang ab dem kommenden Schuljahr konkret stattfinden? - In welchen Räumen soll das Mittagessen stattfinden? - Welche baulichen Alternativen oder Übergangslösungen (z. B. Anmietung geeigneter Räumlichkeiten im Stadtteil) werden geprüft oder bereits umgesetzt? 2. Trägerschaft und Organisation - Wie und in welchem Zeitrahmen soll ein Träger für die Ganztagsbetreuung gefunden bzw. beauftragt werden? - Welche Schritte wurden oder werden hierzu seitens der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet? 3. Anmeldung der Kinder - Kindernetz - Wie soll die Anmeldung der Kinder zur Ganztagsbetreuung über das Kindernetz erfolgen, wenn zum jetzigen Zeitpunkt weder ein Träger noch ein konkretes Betreuungskonzept feststehen? - Ab wann können Eltern mit verbindlichen Informationen zur Anmeldung, zu Betreuungszeiten und zu Platzkapazitäten rechnen? 4. Zusammenarbeit mit den bestehenden Horten - Bleibt der Hort in der Röhrborngasse bis zum Umzug der Schule am Hang in Betrieb? Kann sichergestellt werden, dass genügend Personal vorhanden ist, um den Hort weiter zu betreiben? - Wurde eine Abstimmung mit den Trägern der bestehenden Hortangebote in Bergen-Enkheim bereits in die Wege geleitet, um sicherzustellen, dass diese ihr Angebot über den Sommer 2026 hinaus aufrecht erhalten werden? Falls nein, bis wann ist mit einer solchen Abstimmung zu rechnen? 5. Planung für die Zukunft - Gibt es ab 2027/28 genügend Kapazitäten für weitere Jahrgänge in Ganztagsbetreuung am wieder bezogenen Standort der Schule am Hang am Bächelchen? Wenn 80 Prozent der Kinder der Schule in den Ganztag gehen möchten, werden in ein paar Jahren an die 400 Kinder dort zu verpflegen und zu betreuen sein. Ist die Planung der Schule darauf ausgerichtet oder wie sehen die Alternativen aus? 6. Transparenz - Wie werden der Ortsbeirat Bergen-Enkheim sowie die Schule am Hang in die weiteren Planungen und Entscheidungsprozesse eingebunden? Ziel muss sein, schnellstmöglich Planungssicherheit für Eltern, Kinder und Schule herzustellen und die Umsetzung des Pakts für den Ganztag verlässlich zu gewährleisten. Begründung: Aufgrund der aktuellen baulichen Situation kann die Schule am Hang über die bestehende Erweiterte Schulische Betreuung (ESB, 25 Kinder, bereits mit älteren Kindern belegt) hinaus kein Ganztagsangebot für alle Erstklässler bereitstellen. Aufgrund räumlicher und organisatorischer Einschätzungen der Schulleitung ist eine Erweiterung der ESB im Containerdorf neben der Riedschule nicht realisierbar. Gleichzeitig besteht ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, zunächst für die Erstklässler. Es haben sich bei einer informellen Umfrage bereits über 100 Kinder der Vorschule dafür ausgesprochen, das Ganztagsangebot der Schule am Hang ab 2026 besuchen zu wollen. Sollte die Schule kein Ganztagsangebot anbieten können, könnte diese Nachfrage auch mithilfe der Bergen-Enkheimer Horte nicht aufgefangen werden, da diese voll ausgelastet sind. Für die betroffenen Familien ist daher eine zeitnahe Klärung der offenen Fragen zu Betreuungsort, Trägerschaft und Anmeldung zwingend erforderlich. Auch für die Kinder der höheren Klassen, die zurzeit einen Hort besuchen, müssen die bestehenden Hortplätze weiterhin gesichert sein. Die Träger der Horte brauchen Planungssicherheit. Momentan gehen sie allerdings davon aus, dass sie in wenigen Jahren schließen müssen, wenn die Schule am Hang komplett Ganztagsschule ist. Unter Umständen ist das Ganztagsangebot aber gar nicht dafür ausgelegt, alle Schüler*innen der Schule am Hang zu Betreuen. Das bedarf der Klärung und Kommunikation mit den Trägern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 40-4
OMOB 16Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Was geschieht am Bunker in Praunheim?VOB 720.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1359 entstanden aus Vorlage: OF 590/7 vom 19.12.2025 Betreff: Was geschieht am Bunker in Praunheim? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es einen neuen Investor für den Bunker in Praunheim? 2. Wann wurden die derzeitigen Bauarbeiten am Bunker aufgenommen? 3. Warum sind die Tätigkeiten nun anscheinend schon wieder eingestellt? 4. Wird der Ortsbeirat zeitnah über die Bauentwicklung informiert? Begründung: Seit der damalige Investor des Bunkers in Praunheim, in der Ortsbeiratssitzung am 22. Januar 2019 sein Konzept vorstellte, geschah auf dem Gelände nichts. Das Grundstück verwahrloste und vermüllte zum Ärger der Anwohner. Nun wurden erste Baumaßnahmen festgestellt, welche aber anscheinend wieder zum Stillstand kamen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Ortsbeirat bei neuen Entwicklungen an diesem Projekt rechtzeitig informiert würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 604 Aktenzeichen: 63-0
VOB 7AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllenVOB 420.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1360 entstanden aus Vorlage: OF 589/4 vom 18.12.2025 Betreff: Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen An der Südostecke der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße befindet sich ein derzeit unbebautes Grundstück, das verwahrlost ist und zunehmend vermüllt. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Benehmen mit den Eigentümern, diesen Zustand dauerhaft zu verbessern? Begründung: Das genannte Grundstück ist einem schlechten Zustand mit den bekannten Folgen für die Umgebung - Müllansammlung, Geruchsbelästigung, Rattenbefall etc. - auf die der Ortsbeirat durch Anwohnende inzwischen mehrfach hingewiesen wurde. Die Verhältnisse sollten dauerhaft verbessert werden. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 433
VOB 4AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen IIVOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1361 entstanden aus Vorlage: OF 1826/1 vom 01.01.2026 Betreff: Brachflächen im FAZ-Areal Initiativen aus dem Gallus vorübergehend überlassen II Vorgang: OM 5740/24 OBR 1; ST 1914/24 In Bezug auf die Stellungnahme vom 01.11.2024, ST 1914, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist der aktuelle Status der Brachfläche für die Schule an der Ecke Frankenallee/Günderrodestraße und ab wann ist insbesondere mit einer Bebauung zu rechnen? - Ab wann können Initiativen aus dem Stadtteil diese Brachfläche interimistisch nutzen und die Fläche bis zum Baubeginn verlässlich bespielen? - Wer ist Ansprechpartner für eine Interimsnutzung? Begründung: Verschiedene Initiativen aus dem Gallus sind an einer Bespielung der Brachfläche interessiert und könnten sich die Fläche gemeinsam teilen. Es gibt konkrete Ideen, sowohl einmalige Events zu veranstalten als auch dauerhafte Angebote bis zum Baubeginn der Schule einzurichten. Dafür braucht es aber Planungssicherheit und eine zügige und verlässliche Aussage seitens der Stadt. Es kann nicht angehen, dass die Fläche im Herzen des Gallus jahrelang ungenutzt bleiben soll und verwahrlosen wird, obwohl gute Ideen für eine Zwischennutzung vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zukunft der sozialen und künstlerischen Einrichtungen im Teves-WestVOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1362 entstanden aus Vorlage: OF 1827/1 vom 04.01.2026 Betreff: Zukunft der sozialen und künstlerischen Einrichtungen im Teves-West In der Rebstöcker Straße westlich vom Homburger Damm (Teves-West) befinden sich mehrere soziale und künstlerische Einrichtungen, die prägend für das Gallus sind und die aus Sicht des Ortsbeirats an dieser Stelle unbedingt erhalten bleiben sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Frage zu beantworten: Was sind die Planungen des Magistrats für die sozialen und künstlerischen Einrichtungen rund um die Rebstöcker Straße 49 bis 49e? Begründung: Das Gallus hat einerseits eine funktionierende und effiziente Struktur sozialer Einrichtungen, die nicht durch Verlagerungen beeinträchtigt werden sollen. Andererseits sollen die wenigen künstlerischen Einrichtungen im Gallus erhalten bleiben und nicht in andere Stadtteile verdrängt werden. Nachdem mit dem "Frankys" das angrenzende Grundstück nahezu fertig bebaut wurde, ist es an der Zeit, auch den betroffenen Einrichtungen eine langfristige Zukunftsperspektive zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 697
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Wann geht es weiter mit dem Europagarten?VOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1363 entstanden aus Vorlage: OF 1835/1 vom 04.01.2026 Betreff: Wann geht es weiter mit dem Europagarten? Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, wann die Arbeiten am Europagarten 2.0 beginnen und einen verbindlichen Zeitplan für die einzelnen weiteren Schritte (Finanzierung, Ausschreibung, Ausführung, Bauabschnitte, Fertigstellung) vorzulegen; 2. die Homepage www.europagarten-frankfurt.de entsprechend zu aktualisieren und laufend zu pflegen. Begründung: Nach bisherigen Informationen sollte im Herbst 2025 mit den Arbeiten begonnen werden. Bislang wurde jedoch noch nicht einmal die erforderliche Finanzierungsvorlage beschlossen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich daher, wann es konkret weitergeht und wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist. Eine transparente Zeitplanung und regelmäßige Information sind erforderlich, um Vertrauen herzustellen und das langjährige Thema Europagarten nachvollziehbar abzuschließen. Der letzte Eintrag auf der Homepage ist vom 10.12.2024. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zementreste auf der Straße Unter der FriedensbrückeVOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1364 entstanden aus Vorlage: OF 1836/1 vom 09.12.2025 Betreff: Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke Vorgang: OM 6252/24 OBR 1; ST 940/25 In der Stellungnahme vom 13.06.2026, ST 940, hatte der Magistrat zugesagt, die Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke zu beseitigen. Die Zementreste sind noch immer da. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Wann werden die Zementreste auf der Straße Unter der Friedensbrücke beseitigt? Begründung: Seit 31.01.2023 und 18.04.2023 sind zwei Mängel zu festsitzenden Beton-/Zementresten im Mängelmelder im Status "in Bearbeitung". Diese Zementreste verkleinern den befahrbaren Bereich der Straße und stellen damit eine erhebliche Gefahr insbesondere für Radfahrende dar. Es ist notwendig, auf den betroffenen ca. 100 Metern mit sachgemäßem Gerät diese Reste von der Straße "wegzufräsen", damit ein gefahrloses Befahren der gesamten Straßenbreite wieder möglich wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6252 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 940 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 1
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger AnlageVOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1365 entstanden aus Vorlage: OF 1843/1 vom 09.12.2025 Betreff: Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem technischen Zustand befindet sich das ehemalige Toilettenhäuschen im Süden des Friedberger Tors in der Friedberger Anlage? 2. Welche Pläne hat der Magistrat für eine Nutzung des Gebäudes? Begründung: Bürger*innen und Initiativen fragen immer wieder nach dem Zustand dieser ungenutzten Immobilie und wünschen sich eine sinnvolle Nutzung. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 829
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Konstablerwache: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?VOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1366 entstanden aus Vorlage: OF 1848/1 vom 04.01.2026 Betreff: Konstablerwache: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Stellt der Magistrat im Zuge der Maßnahmen im Bereich der Konstablerwache eine Verlagerung des Straßenhandels mit Betäubungsmitteln sowie des offenen Drogenkonsums in umliegende Stadtteile fest? 2. Falls ja: In welche konkreten Bereiche oder Straßenzüge wird diese Verlagerung nach Kenntnis des Magistrats beobachtet? 3. Auf welcher Daten- oder Erkenntnisgrundlage (z. B. Polizeistatistik, Meldungen des Ordnungsamtes, Sozialarbeit, Bürgerhinweise) beruht diese Einschätzung? 4. Über welchen Zeitraum wurden entsprechende Beobachtungen gemacht? 5. Welche Maßnahmen ergreift oder plant der Magistrat, um einer möglichen Verlagerung entgegenzuwirken und die Belastung der Anwohnerschaft in den betroffenen Quartieren zu begrenzen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Allerheiligenviertels berichten wiederholt, dass Drogengeschäfte und offener Drogenkonsum zunehmend an öffentlichen Orten außerhalb des unmittelbaren Bereichs der Konstablerwache stattfinden. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse an einer sachlichen Bewertung, ob es sich um Einzelfälle oder um eine strukturelle Verlagerung handelt sowie an Informationen zu geeigneten Gegenmaßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 700
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Böllertrend außerhalb von SilvesterVOB 120.01.2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2026, V 1367 entstanden aus Vorlage: OF 1851/1 vom 09.12.2025 Betreff: Böllertrend außerhalb von Silvester Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat einen Trend des Böllerns auch außerhalb von Silvester? 2. Wenn ja, was unternimmt der Magistrat gegen diesen auch für Unbeteiligte gefährlichen Trend? Begründung: Am 01.11.2025 hatte ein durch einen 13-jährigen gezündeter Böller im Nordwestzentrum eine Panik ausgelöst. Dass Heranwachsende immer mehr mit Gegenständen spielen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, ist gemäß mehreren sozialen Einrichtungen auch im Ortsbezirk 1 festzustellen. Foto: FAZ vom 02.11.2025, Lando Hass Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 637
VOB 1AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Absicherung und Begleitmaßnahmen während der Aufstellung der UNIT-Module auf dem Carlo-Schmid-PlatzOFOB 219.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1360/2 Betreff: Absicherung und Begleitmaßnahmen während der Aufstellung der UNIT-Module auf dem Carlo-Schmid-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Zeitraum von März bis Oktober 2026, in dem die UNIT-Module im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz installiert sind, die erforderlichen organisatorischen und versicherungsrechtlichen Maßnahmen sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere: 1. die Übernahme einer Haftpflicht- sowie einer Sachversicherung für die auf dem Carlo-Schmid-Platz installierten UNIT-Module, 2. die Klärung und Übernahme aller weiteren anfallenden städtischen Aufgaben, die sich aus der Nutzung des öffentlichen Raums ergeben, insbesondere: - erhöhte Reinigungsintervalle, - die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, - die laufende Abstimmung mit den zuständigen Ämtern zu Betrieb (Wasser- und Stromanschluss + Verbrauch) und Kontrolle während der Standzeit. Die genannten Regelungen gelten für die gesamte Dauer der Aufstellung von März bis Oktober 2026. Begründung: Mit der temporären Installation der UNIT-Module auf dem Carlo-Schmid-Platz entsteht im genannten Zeitraum ein öffentlich zugänglicher Aufenthaltsort im Rahmen eines städtisch unterstützten Pilotprojekts der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, sicheren und rechtlich eindeutig geregelten Betriebs ist es erforderlich, dass die Stadt Frankfurt am Main für den genannten Zeitraum die Verantwortung für den Versicherungsschutz sowie für begleitende Maßnahmen im öffentlichen Raum übernimmt. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet Haftungsunklarheiten und gewährleistet einen gepflegten und sicheren Zustand des Platzes während der Projektlaufzeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1322/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 472 2026 Anregung an den Magistrat OM 8012 2026 1. Die Vorlage OF 1322/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1360/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 Linke zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und 1 Linke gegen BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 Linke
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“, „Hermann Cohen Loge“ und „Markus Horovitz Loge“OFOB 219.01.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1361/2 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge", "Hermann Cohen Loge" und "Markus Horovitz Loge" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: sich an der Finanzierung einer Gedenkplatte bzw. einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 - Gebäude der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst/ HfMDK zu beteiligen. Das historische Areal entspricht in etwa dem heutigen Standort der HfMDK. Die Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll an die drei B'nai-B'rith-Logen erinnern, die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 ihr repräsentatives Logenheim hatten. Die Schreibweisen variieren in historischen Quellen, doch laut zeitgenössischen Mitgliederverzeichnissen nannten sich die drei Logen "Frankfurt-Loge", "Hermann-Cohen Loge" und "Marcus-Horovitz Loge". Die drei Logen standen an der Eschersheimer Landstraße und hatten dort ihr eigenes repräsentatives Logenheim. Dieses war ein bedeutender Frankfurter "Jewish Place" und zugleich ein Gesellschaftshaus, das allen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern offenstand. Insbesondere der große Festsaal mit bis zu 600 Plätzen machte das Hauptgebäude zu einem stark nachgefragten Veranstaltungs- und Ausstellungsort. Die Liegenschaft befand sich im Eigentum der Loge und unterlag 1937/38 der nationalsozialistischen Zwangsenteignung ("Arisierung"). Die Logenbrüder und -schwestern wurden gemeinsam mit ihren Familien ins Exil gezwungen oder in der Shoah ermordet. Der Ortsbeirat 2 stellt bis zu 3.000 Euro bereit. Die B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V. beteiligt sich ebenfalls an den Kosten. Vom Magistrat wird erwartet, dass er sich mindestens in gleicher Höhe finanziell beteiligt, sodass die Maßnahme gemeinschaftlich getragen wird. Der Text der Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte, der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main sowie der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V. erarbeitet werden. Die Enthüllung ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen, an der Vertreterinnen und Vertreter aller o.g. Institutionen teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25-29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischer Kultur und jüdischen Gemeinschaftslebens in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai-B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildung sowie den interreligiösen Dialog und prägten das gesellschaftliche Leben der Stadt in besonderer Weise. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten bedeutete einen tiefgreifenden Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist bislang im öffentlichen Raum nur unzureichend sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt wachgehalten werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Historische Ansicht des Logenhauses in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main mit Außenfassade und großem Saal. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2026, OF 1329/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8013 2026 1. Die Vorlage OF 1329/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1361/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1361/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rith Logen „Frankfurt Loge“„Hermann-Cohen Loge“ und „Marcus-Horovitz Loge“OFOB 219.01.2026 · GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1362/2 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith Logen "Frankfurt Loge""Hermann-Cohen Loge" und "Marcus-Horovitz Loge" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt aus eigenen Mitteln einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung, um die Herstellung und Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 zu finanzieren. Das historische Areal entspricht in etwa dem heutigen Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK), daher wird die Stele vssl. vor oder am Gebäude der HfMDK angebracht. Die Verantwortlichen Hochschule sind darüber informiert und haben bereits ihr Einverständnis signalisiert. Die Gedenkplatte erinnert an die drei B'nai-B'rith-Logen "Frankfurt-Loge", "Hermann-Cohen Loge" und "Marcus-Horovitz Loge", die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 ihr repräsentatives Logenheim hatten - einen bedeutenden Frankfurter "Jewish Place" und zugleich ein allen Bürgerinnen und Bürgern offenes Gesellschaftshaus, dessen großer Festsaal mit bis zu 600 Plätzen stark als Veranstaltungs- und Ausstellungsort nachgefragt war. Die im Eigentum der Loge stehende Liegenschaft wurde 1937/38 im Zuge der nationalsozialistischen "Arisierung" enteignet, und die Logenbrüder und -schwestern wurden mit ihren Familien ins Exil gezwungen oder in der Shoah ermordet. Vorgesehen ist eine gemeinschaftliche Finanzierung der Maßnahme zu gleichen Teilen durch - den Ortsbeirat 2, - den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (siehe gesonderten Antrag) sowie - die B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V., welche ihre Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bereits erklärt hat. Der Ortsbeirat 2 erwartet ausdrücklich eine angemessene Beteiligung des Magistrats an den entstehenden Kosten.Die inhaltliche Ausarbeitung des Textes sowie die Gestaltung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele erfolgen in Abstimmung mit der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V und dem Institut für Stadtgeschichte. Vorgesehen ist zudem, bei Planung und Umsetzung eng mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) zusammenzuarbeiten. Die Enthüllung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen. Daran sollen Vertreter der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e.V, der Stadt Frankfurt am Main, des Ortsbeirates 2 sowie der jüdischen Gemeinde teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25-29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischen Lebens, jüdischer Kultur und Gemeinschaft in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai-B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildungsowie den interreligiösen Dialog und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten markiert einen schweren Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist im öffentlichen Raum bislang kaum sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt gestärkt werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur historischen Verantwortung und zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Historische Ansicht des Logenhauses in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main mit Außenfassade und großem Saal. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.01.2026, OF 1330/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 473 2026 1. Die Vorlage OF 1330/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1362/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1362/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Jugendeinrichtung am RömerhofOFOB 219.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1364/2 Betreff: Jugendeinrichtung am Römerhof Jugendeinrichtung am Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M-Vorlage wird grundsätzlich zugestimmt. Der Magistrat wird allerdings aufgefordert, explizit Flächen für eine Jugendeinrichtung (Jugendhaus/ Jugendbibliothek) in einem der drei Plangebiete auszuweisen. Der Ortsbeirat hat auf den großen Bedarf bereits des Längeren hingewiesen, denn weder der Stadtteil Kuhwald noch das Rebstock-Gebiet enthalten entsprechende Angebote. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1295/ 24 der OBR-Forderung zugestimmt. https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?VORLAGEAR T=ST&NUMMER=1295&JAHR=2024&GREMIUM=&FRAKTION=&DOKUMENTTYP=VO RL&FORMFL_OB=SORTFELD&FORM_SO=Absteigend&FORM_C=und&?1?1? PARLIS - Jugendräume im Stadtteil Rebstock/Kuhwald/Am Römerhof Begründung: Es gibt keine explizite Festsetzungen für Jugendeinrichtungen, lediglich einen Satz in der Begründung: "Die Errichtung und Bereitstellung von Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche außerhalb schulischer Angebote ist vorgesehen." Die Frage, wo diese vorgesehen sind, bleibt unbeantwortet. Schon beim B-Plan für den Rebstock war dies ein Versäumnis. Vorgeschlagen wird, eine Jugendeinrichtung innerhalb des Urbanen Gebiets (teilgewerbliche Nutzungen) vorzusehen. Mit den Bebauungsplänen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Im östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Kitas allein reichen jedoch nicht aus - ältere Jugendliche brauchen Treffpunkte und Angebote. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 8 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 78 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage M 8 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8030 2026 1. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 8 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und Linke
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Reparatur des Bücherschranks am Odina-Bott-PlatzOFOB 219.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1365/2 Betreff: Reparatur des Bücherschranks am Odina-Bott-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den durch Vandalismus zerstörten Bücherschrank auf dem Odina-Bott-Platz schnellstmöglich zu reparieren. Der Ortsbeirat stellt hierfür anteilig 2000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: (Bilder des Antragstellers) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 76 Die Vorlage OF 1365/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8028 2026 Die Vorlage OF 1365/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mögliche Verkäufe von VBL-Immobilien auch im WestendOFOB 219.01.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1366/2 Betreff: Mögliche Verkäufe von VBL-Immobilien auch im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, a) sich mit den Mieterinnen und Mietern der VBL-Immobilie (Westendstraße 78) in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob diese Immobilie sowie weitere VBL-Immobilien im Westend (bspw. in der Beethovenstraße) derzeit zum Verkauf stehen. b) zu prüfen, ob auch für diese Immobilien seitens einer städtischen Beteiligungsgesellschaft (ABG, NH, KEG, GIMA) ein Kaufangebot an die VBL gerichtet werden kann, mit dem Ziel sozialverträglichen Wohnraum zu erhalten und öffentliches Wohneigentum zu sichern. c) anzufragen, ob in Frankfurt ansässige Genossenschaften an der Abgabe eines Kaufangebotes interessiert sind oder diese bei einem solchen unterstützt werden könnten. Begründung: Der drohende Verkauf von VBL-Wohnungen in unterschiedlichen Vierteln der Stadt hat in den letzten Monaten unter den Mieterinnen und Mietern große Sorgen ausgelöst. Mieterinnen einer weiteren VBL-Immobilie in der Westendstraße 78 haben in den vergangenen Wochen wiederholt unangekündigte Besuch im Haus von potentiellen Kaufinteressenten wahrgenommen. Die Unsicherheit bei den langjährigen Bewohnerinnen ist groß. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat seine Bemühungen zu diesem Thema auch auf möglichweise betroffene Wohnungen im Westend auszuweiten, sich mit den Betroffenen in Kontakt zu setzen und dem Ortsbeirat darüber Bericht zu erstatten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 77 Die Vorlage OF 1366/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8029 2026 Die Vorlage OF 1366/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Komturstraße in NiederradOFOB 519.01.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1685/5 Betreff: Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Komturstraße in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Komturstraße umzukehren. Begründung: In der Komturstraße sowie im angrenzenden Schleusenweg kommt es insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der Frauenhofschule regelmäßig zu verkehrsgefährdenden Situationen. Fahrzeuge, die als sogenannte Elterntaxis den Schleusenweg befahren, stellen dort häufig fest, dass ein Weiterfahren nicht möglich ist. In der Folge wird rangiert oder rückwärts gefahren. Dieses Verhalten führt zu erhöhten Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Schulkinder, sowie für den allgemeinen Straßenverkehr. Rückwärtsfahren und Wenden im öffentlichen Straßenraum widersprechen dem Grundsatz der Verkehrssicherheit und Ordnung. Die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Komturstraße kann dazu beitragen, Fehlfahrten zu vermeiden und das Rangieren sowie Rückwärtsfahren im Schleusenweg zu reduzieren. Dadurch wird die Verkehrssicherheit im Umfeld der Schule verbessert und der Schutz besonders vulnerabler Verkehrsteilnehmender gestärkt. Dieser Antrag ist das Ergebnis der Ortsbegehung vom 16.01.2026. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 1685/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE, Linke und AfD (= Annahme)
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Historische Bedeutung des Gleisfeldparks sichtbar machenOFOB 119.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1855/1 Betreff: Historische Bedeutung des Gleisfeldparks sichtbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den folgenden Vorschlag des Stadtvermessungsamtes als Zusatzschild am Straßennamensschild "Gleisfeldpark" anbringen zu lassen: Nach dem auf dem Areal des heutigen Europaviertels befindlichen Gleisfeld des von 1888 bis 1996 betriebenen ehemaligen Hauptgüterbahnhofs benannt Begründung: Nachdem das Stadtvermessungsamt vom ursprünglichen Antrag Kenntnis genommen hatte, hat es einen eigenen Vorschlag für ein Zusatzschild eingereicht. Der vorgeschlagene Zusatz zum Straßennamensschild "Gleisfeldpark" dient der sachlichen Erläuterung der Namensgebung und leistet einen Beitrag zur historischen Einordnung des Quartiers. Der Park ist nach dem Gleisfeld des von 1888 bis 1996 betriebenen ehemaligen Hauptgüterbahnhof Frankfurt am Main benannt, der sich auf dem heutigen Areal des Europaviertels befand und über mehr als ein Jahrhundert ein prägendes Element der Frankfurter Stadt- und Verkehrsgeschichte war. Da das Europaviertel ein vergleichsweise junges Stadtgebiet ist, ist seine frühere Nutzung im heutigen Stadtbild kaum noch erkennbar. Das Zusatzschild schafft hier Transparenz, macht die Herkunft des Namens "Gleisfeldpark" nachvollziehbar und stärkt das historische Bewusstsein für den städtebaulichen Wandel vom industriell genutzten Güterbahnhofsareal hin zu einem urbanen Wohn- und Freizeitraum. Daher ist dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes zuzustimmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1655/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1655/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1855/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. 5 GRÜNE, 1 SPD, Linke und fraktionslos gegen 1 GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Taubenvergrämung Galluswarte instand setzenOFOB 119.01.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 1856/1 Betreff: Taubenvergrämung Galluswarte instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Netze unter der Brücke an der Galluswarte (Mainzer Landstraße) instand setzen zu lassen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Tauben hinter die Netze gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich über viele Jahre hinweg dafür eingesetzt, die Unterführung an der Mainzer Landstraße an der Galluswarte wirksam gegen Tauben zu sichern. Seit der Anbringung des Netzes unter der Eisenbahnbrücke hat sich die Sauberkeit des Bereichs deutlich verbessert. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende müssen nicht mehr befürchten, durch Taubenkot beeinträchtigt zu werden. Inzwischen weist das Netz jedoch offenbar Schäden beziehungsweise Lücken auf, durch die Tauben hinter das Netz gelangen können. Dies stellt sowohl eine Gefährdung für das Wohl der Tiere dar als auch eine Beeinträchtigung der erreichten Sauberkeit. Aus diesen Gründen ist eine zeitnahe Instandsetzung des Netzes erforderlich, bei der sicherzustellen ist, dass ein Eindringen von Tauben hinter die Netzkonstruktion künftig ausgeschlossen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.12.2025, OF 1821/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7948 2026 1. Die Vorlage OF 1821/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Taubenvergrämung an der "Galluswarte" gutachterlich auf die tierschutzrechtlichen Belange überprüfen zu lassen. Bis dahin ist sicherzustellen, dass keine Tauben hinter die Netzte gelangen können. Das Gutachten ist dem Ortsbeirat vorzustellen." 2. Die Vorlage OF 1856/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2026 unterstützenOFOB 719.01.2026
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2026, OF 599/7 Betreff: Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss 2026 unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung der diesjährigen Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss am 30.05.2026 mit einer Summe von 1500,- Euro zu unterstützen. Die Mittel sind dem gemeinnützigen Verein KIR - Kultur in Rödelheim e.V. zu überweisen. Begründung: Seit 2011 findet alljährlich die Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss statt. Die Veranstaltung entlang und um die Nidda erfreut sich großer Beliebtheit. Die Musiker*innen treten unentgeltlich auf und die Organisation sowie Durchführung erfolgt ehrenamtlich. 2025 wurde der KIR - Kultur in Rödelheim e.V. gegründet. Im letzten Jahr fand die Rödelheimer Musiknacht das erste Mal unter dessen Regie statt. Der Ortsbeirat möchte die Rödelheimer Musiknacht auch in diesem Jahr wieder unterstützen und beantragt daher die o.g. Mittel aus dem Sonderetat für Stadtteilfeste zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 06.01.2026, OS 43/7 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Initiative OI 134 2026 1. Die Vorlage OS 43/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 599/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/RheinMain 2026OIBOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.01.2026, OIB 472 entstanden aus Vorlage: OF 1322/2 vom 01.12.2025 Betreff: Kofinanzierung von zwei zusätzlichen UNITS-Modulen im Rahmen der World Design Capital Frankfurt/Rhein-Main 2026 Vorgang: EA 113/25 OBR 2 Der Ortsbeirat 2 stellt für das Projekt "UNITS für den Carlo-Schmid-Platz" 3.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Der Magistrat wurde bereits gebeten, die verbleibenden 23.000 Euro aus städtischen Haushaltsmitteln bereitzustellen, um die Anschaffung und Umsetzung von zwei UNITS-Modulen des Office for Micro Climate Cultivation GmbH (OMC°C) vollständig zu finanzieren (siehe Etatanregung EA 113). Der Gesamtpreis von 26.000 Euro umfasst Transport, Auf- und Abbbau, sowie initiale Bepflanzung. Die Bepflanzung am vorgesehenen Standort ist darin noch nicht enthalten, sie ist jedoch einfach umsetzbar, kostengünstig und sollte in Abstimmung mit OMC°C erfolgen. Die World Design Capital Frankfurt RheinMain ist an den Ortsbeirat herangetreten und hat den Ortsbezirk 2 - als einzigen Ortsbezirk in Frankfurt - für die Umsetzung eines UNITS-Pilotprojekts vorgeschlagen. Drei weitere UNITS werden bereits durch die World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 finanziert. Damit stünden insgesamt fünf Module zur Verfügung. Die Abstimmung mit den zuständigen Ämtern zur Aufstellung auf dem Carlo-Schmid-Platz ist bereits erfolgt, gemäß HBO ist keine Genehmigung erforderlich, da es sich um eine Sitzgruppe handelt. Die fünf UNITS sollen von März bis Oktober 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz installiert und anschließend dauerhaft an geeignete Schulen oder Kindertageseinrichtungen im Ortsbezirk übergeben werden. Hierfür sind angedacht: - I. E. Lichtigfeld-Schule mit Kita und Kinderkrippe (Westend); - Georg-Büchner-Schule (Bockenheim); - Holzhausenschule (Westend); - Lessing-Gymnasium (Westend); - Max-Beckmann-Oberstufengymnasium (Bockenheim). Der Magistrat wird zudem gebeten, Standortwahl, Umsetzung, Betreuung und spätere Übergabe frühzeitig mit OMC°C, den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Das Grünflächenamt soll die Maßnahme begleiten, um Erkenntnisse für zukünftige ähnliche Vorhaben zu gewinnen. Der Ortsbeirat 2 weist darauf hin, dass der Ortsbezirk 2 als einziger Ortsbezirk in Frankfurt die Möglichkeit erhält, ein solches Pilotprojekt im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 umzusetzen. Begründung: Mit der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 bietet sich die Möglichkeit, Klimavorsorge, Stadtgestaltung und alltägliche Nutzung des öffentlichen Raums sichtbar miteinander zu verbinden. Der Ortsbezirk 2 wurde ausdrücklich als Pilotstandort vorgeschlagen und nimmt damit eine besondere Rolle ein. UNITS sind mobile, bepflanzbare Module, die ohne bauliche Eingriffe auf versiegelten Flächen eingesetzt werden können. Sie bringen Grün, Struktur und Sitzgelegenheiten an Orte, die bislang wenig einladend wirken. Sie verbessern nachweislich das Mikroklima, schaffen Verdunstungskühlung, sorgen für Verschattung und tragen zur Hitzeminderung bei - gerade für stark belastete Plätze und Schulhöfe. Das Konzept basiert auf dem innovativen, saisonalen VERD°-System: Einjährige Kletterpflanzen wachsen innerhalb weniger Wochen an textilen, biologisch abbaubaren Ranknetzen empor. Bewässerung und Versorgung erfolgen automatisiert. Im Herbst wird die entstandene Biomasse geerntet und dem Stoffkreislauf zugeführt - ein Modell geschlossener Kreisläufe ohne dauerhafte Eingriffe. Der Carlo-Schmid-Platz eignet sich aufgrund seiner Lage, Versiegelung und hohen Frequentierung besonders gut, um die Wirkung der UNITS exemplarisch zu zeigen. Die zeitlich begrenzte Platzierung im Jahr 2026 ermöglicht eine realistische Erprobung. Im Anschluss sollen die Module im Ortsbezirk verbleiben und dauerhaft an Schulen oder Kindertageseinrichtungen übergehen. Dort entstehen nicht nur zusätzliche Aufenthalts- und Lernorte, sondern auch pädagogische Möglichkeiten: Kinder und Jugendliche können Pflanzenpflege, Klimathemen und ökologische Kreisläufe unmittelbar erleben. Das Senckenbergmuseum unterstützt das Vorhaben fachlich. Das Projekt ist in den Kosten überschaubar, schnell umsetzbar und langfristig wirksam. Der Ortsbezirk 2 kann als einziger Bezirk in Frankfurt zeigen, wie innovative Stadtgestaltung unmittelbar Nutzen stiftet. Quelle: Office for Micro Climate Cultivation GmbH Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 01.12.2025, EA 113 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 908
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rithLogen „FrankfurtLoge“, „Hermann-CohenLoge“ und „MarcusHorovitzLoge“OIBOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.01.2026, OIB 473 entstanden aus Vorlage: OF 1362/2 vom 19.01.2026 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith-Logen "Frankfurt-Loge", "Hermann-Cohen-Loge" und "Marcus-Horovitz-Loge" Vorgang: OM 8013/26 OBR 2 Der Ortsbeirat 2 stellt aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets einen Betrag von bis zu 3.000 Euro zur Verfügung, um die Herstellung und Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 zu finanzieren. Das historische Areal entspricht in etwa dem heutigen Standort der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK), daher wird die Stele voraussichtlich vor oder am Gebäude der HfMDK angebracht. Die verantwortliche Hochschule ist darüber informiert und hat bereits ihr Einverständnis signalisiert. Die Gedenkplatte erinnert an die drei B'nai B'rith-Logen "Frankfurt-Loge", "Hermann-Cohen-Loge" und "Marcus-Horovitz-Loge" , die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 ihr repräsentatives Logenheim hatten - einen bedeutenden Frankfurter "Jewish Place" und zugleich ein allen Bürgerinnen und Bürgern ein offenes Gesellschaftshaus, dessen großer Festsaal mit bis zu 600 Plätzen stark als Veranstaltungs- und Ausstellungsort nachgefragt war. Die im Eigentum der Loge stehende Liegenschaft wurde 1937/1938 im Zuge der nationalsozialistischen Arisierung enteignet, und die Logenbrüder und -schwestern wurden mit ihren Familien ins Exil gezwungen oder in der Schoah ermordet. Vorgesehen ist eine gemeinschaftliche Finanzierung der Maßnahme zu gleichen Teilen durch - den Ortsbeirat 2, - den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (siehe Vorlage OM 8013) sowie - den B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e. V., welcher seine Bereitschaft zur Kostenbeteiligung bereits erklärt hat. Der Ortsbeirat 2 erwartet ausdrücklich eine angemessene Beteiligung des Magistrats an den entstehenden Kosten. Die inhaltliche Ausarbeitung des Textes sowie die Gestaltung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele erfolgen in Abstimmung mit der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge und dem Institut für Stadtgeschichte. Vorgesehen ist zudem, bei Planung und Umsetzung eng mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main (HfMDK) zusammenzuarbeiten. Die Enthüllung der Gedenkplatte beziehungsweise Stele ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen. Daran sollen Vertreter der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge, der Stadt Frankfurt am Main, des Ortsbeirates 2 sowie der jüdischen Gemeinde teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25 bis 29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischen Lebens, jüdischer Kultur und Gemeinschaft in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildungsowie den interreligiösen Dialog und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten markiert einen schweren Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist im öffentlichen Raum bislang kaum sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt gestärkt werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur historischen Verantwortung und zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Historische Ansicht des Logenhauses in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main mit Außenfassade und großem Saal. (Quelle: Der jüdische Orden B'nai B'rith in Frankfurt am Main und seine Logen (1888 - 1973)) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8013
OIBOB 2Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem WestendplatzOIOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 19.01.2026, OI 136 entstanden aus Vorlage: OF 1310/2 vom 14.11.2025 Betreff: Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, das für September 2026 geplante erste Stadtteilfest auf dem Westendplatz im Rahmen des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" mit 3.000 Euro zu bezuschussen. Diese sollen für Biertische/Sitzgelegenheiten/Basiscatering/Bühne/Lautsprecher (ca. 2.000 Euro), ein Geschirrmobil (ca. 600 Euro) und eine mobile Komposttoilette (ca. 400 Euro) verwendet werden. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel für ein Sicherheitskonzept für das Fest zur Verfügung zu stellen. Das Geld soll an das Familienzentrum im Westend gehen. In Kooperation mit dem Sozialrathaus Bockenheim startete im und mit dem Familienzentrum Westend am 14.11.2025 ein Arbeitskreis für den Stadtteil Westend-Süd mit einer Kick-Off-Veranstaltung. Im Westend-Süd fehlt noch ein Forum zur Koordination der Sozialen Arbeit in Jugendarbeit, Schule, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, wie es dies in allen anderen Stadtteilen des Sozialrathausbezirks gibt. Das erste Netzwerktreffen war mit ca. 20 Teilnehmern aus den Gemeinden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Seniorenbetreuung, Sozialhilfe und Repräsentanten internationaler Organisationen im Ortsbezirk sehr gut besucht. Der Bedarf an Vernetzung ist bei allen Akteuren sehr groß. Als erste konkrete Initiative soll im September 2026 ein Stadtteilfest auf dem Westendplatz organisiert werden. Das Fest soll als Auftaktveranstaltung für den Arbeitskreis dienen. Ziel des Festes soll sein, zusammenzukommen und die Akteure im Stadtteil für alle sichtbar zu machen. Die Akteure werden jeweils Infotische mit Mitmachangebot oder Essen anbieten, auch ein Rahmenprogramm und Kinderbetreuung sollen angeboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Das Festival „Kulturcampus Open Air 2026“ unterstützenOIOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Initiative vom 19.01.2026, OI 137 entstanden aus Vorlage: OF 1334/2 vom 04.01.2026 Betreff: Das Festival "Kulturcampus Open Air 2026" unterstützen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. 07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") gebeten, das nichtkommerzielle Stadtteilfest Κulturcampus Open Air am 06.06.2026 mit einem Betrag in Höhe von 3.800 Euro aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu bezuschussen. Die Mittel sollen zweckgebunden an den Verein VCD Hessen e. V. überwiesen werden. Sie teilen sich in 1.500 Euro für die Busumleitung und 2.300 Euro für die Umleitungsbeschilderung (Kosten lt. 2025) auf. Das Kulturcampus Open Air etabliert sich im Ortsbezirk (Bockenheim, Westend) zu einem regelmäßigen jährlichen Festival, bei dem niedrigschwellige kulturelle Teilhabe angeboten wird. Nicht nur das Kinderprogramm und die Musik werden kostenlos für alle angeboten, auch die Diskussion über die Entwicklung des Kulturcampus wird vorangebracht. Das Bündnis Zweite Chance Campus Bockenheim setzt sich unverändert für eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des Kulturcampus ein. Das nichtkommerzielle Straßenfest präsentiert eine Vision, wie der ehemalige Unicampus als öffentliche Versammlungs- und Veranstaltungsfläche und zugleich als Reallabor für nachhaltige Stadtentwicklung genutzt werden könnte. Mit der geplanten Bebauung des derzeitigen Campusplatzes vor dem Juridicum wird ein beliebter Open Air-Veranstaltungsort wegfallen. Das Kulturcampus Open Air verwandelt die Fläche zwischen Depot und Kfz-Referat zu einem Veranstaltungsort, indem einen Tag lang die Bockenheimer Landstraße vom Verkehr befreit und mit Kultur, Musik und Informationsangeboten bespielt wird. Der Kulturcampus blickt bereits auf eine langjährige Geschichte zivilgesellschaftlichen Engagements für eine nachhaltige Stadtentwicklung zurück. Im Hinblick auf den Weg, den der Kulturcampus bereits hinter sich hat, und angesichts der Chancen, die die Teilhabe unterschiedlichster Menschen an der Stadtentwicklung in Frankfurt bieten, hält es der Ortsbeirat für sinnvoll, dieses besondere bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Die beantragten Mittel fließen in das Gesamtbudget der Veranstaltung ein, welches mit etwa 50.000 Euro kalkuliert wird. Der VCD Hessen e. V. ist - wie letztes Jahr - Anmelder der geplanten Straßensperrung und der Nutzung des öffentlichen Raums. In dieser Funktion agiert er auch als Vertragspartner gegenüber den Behörden und Firmen für die Straßenbeschilderung und die Busumleitung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 28.01.2026
OIOB 2Initiative OrtsbeiratPARLIS-Dokumenttyp für eine Initiative im Bereich eigener Entscheidungsbefugnisse des Ortsbeirats. Der konkrete Beschluss und § 3 Abs. 3 GOOBR bestimmen, ob entschieden oder nur geprüft und berichtet werden soll. - Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im NiederfeldOMOB 1419.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 7932 entstanden aus Vorlage: OF 265/14 vom 05.01.2026 Betreff: Pflege der Ausgleichsflächen an der Straße Im Niederfeld Vorgang: OM 3641/23 OBR 14; ST 1093/23 Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, wie die Pflege der Flächen und insbesondere der Schnitt der Obstbäume auf der als Ausgleichsmaßnahme angelegten Fläche an der Straße Im Niederfeld gewährleistet wird. Begründung: Auf Nachfrage des Ortsbeirats teilte der Magistrat in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1093, mit, dass das zuständige Fachamt die Ausgleichsflächen im Frühjahr 2024 in seine Unterhaltung übernehmen und zeitnah einen fachgerechten Pflegeschnitt veranlassen werde. Die Flächen machen aus der Sicht des Ortsbeirats weiterhin einen ungepflegten Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3641 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1093 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 684
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die MaßbornstraßeOMOB 1419.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 7933 entstanden aus Vorlage: OF 266/14 vom 05.01.2026 Betreff: Instandsetzung des Fußwegs vom Parkplatz an der Straße Zur Untermühle bis zur Einmündung in die Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, den im Betreff genannten Fußweg instand zu setzen. Es wurden nach Kenntnis des Ortsbeirats Reparaturen an dem Weg vorgenommen. Eventuell ist eine grundhafte Sanierung notwendig. Begründung: Der Weg ist erneut in schlechtem Zustand. Das Pflaster ist an mehreren Stellen angehoben. Dies stellt für Passanten eine Unfallgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1035 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 14Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereitenOMOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8003 entstanden aus Vorlage: OF 1212/2 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung der Georg-Büchner-Schule vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der Georg-Büchner-Schule die folgenden Punkte zu berücksichtigen: 1. Die Pläne für die Sanierung der Georg-Büchner-Schule sollen der Schulgemeinde, dem Ortsbeirat sowie der Bevölkerung vorgestellt werden. 2. Wie bereits vom Ortsbeirat 2 zweimal angeregt, soll ein ausreichender Ausweichstandort für die Verlagerung der Schule während der Sanierung gefunden werden. Hier wird der ehemalige ADAC-Übungsplatz Am Römerhof vorgeschlagen. 3. Durch eine zügige Planung der Auslagerung könnten die sanierten Container von der ausgelagerten Johanna-Tesch-Schule nach ihrem endgültigen Umzug benutzt werden. 4. Die Grundschule soll ausgelagert und als eigenständige Grundschule geführt werden. 5. Bei der Auslagerung sind die Schulwege zu beachten und entsprechend einzuplanen, um einen sicheren Schulweg für die Schüler zu gewährleisten. 6. Während der Sanierung des Westbahnhofs ist ein gesicherter Schulweg zur Georg-Büchner-Schule zu gewährleisten (Haltestelle Shuttlebus am Mercure Hotel). Begründung: Laut Äußerungen des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen wird die Sanierung der Georg-Büchner-Schule in die nächste Projektphase des Schulbau-Entwicklungsprogramms integriert. Diese wichtigen Punkte sind bei der Planung der Sanierung der Georg-Büchner-Schule zu beachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und SiesmayerstraßeOMOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8004 entstanden aus Vorlage: OF 1258/2 vom 11.10.2025 Betreff: Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Friedrichstraße/Siesmayerstraße die kürzlich erfolgte Ausstattung mit zu Radbügeln optimieren. Im Einzelnen soll auf einer der beiden Seiten eine dringend benötigte Lieferzone für Paketboten errichtet werden. Begründung: Es handelt sich um Beschwerden und Unverständnis der Anwohner. Die vor kurzem im Rahmen der baustellenbedingten Umbauten des Straßenraumes neu errichteten Fahrradbügel sind sinnlos und werden nie benutzt. Poller beengen den ohnehin knappen Parkraum zusätzlich. Anwohner, Geschäfte und Büros um die T-Kreuzung herum haben alle ausreichend große Höfe und Grundstücke, bei denen Fahrradstellplätze vorhanden sind. An dieser Stelle braucht niemand Radbügel, zumal die Friedrichstraße im Rahmen der Bauarbeiten auf der Bockenheimer Landstraße zu einer zu Stoßzeiten stark frequentierten Durchfahrtstraße geworden ist. Statt der Radbügel wäre es viel sinnvoller, auf einer der Seiten eine Lieferfläche für Paketboten einzurichten, die vielfach den Verkehrsfluss auf der Friedrichstraße blockieren, weil sie nur selten einen Parkplatz finden und dann gezwungen sind, mitten auf der Straße zu halten. Im Gegensatz dazu fehlen auf dem Grünstreifen an der Siesmayerstraße diverse Radbügel. Dort parken immer wieder Radfahrer und schließen ihre Räder an Verkehrsschildern oder den Schutzabsperrungen der Bäume fest. Der Grünstreifen besteht ohnehin nur aus Erde, sodass es für die Radfahrer viel besser ist, dort direkt zu parken, da sie vermutlich die Büros im ehemaligen Konsulat, die Physiotherapie-Praxis Schöffner oder auch den Seiteneingang zum Palmengarten nutzen. Fahrradbügel würden dort auch die Bäume besser schützen. Foto 1: Leere Radbügel mit Pollern Fotos 2 und 3: Abgestellte Räder am Grünstreifen Siesmayerstraße Foto 4: Freier Grünstreifen zur Einrichtung von Fahrradständern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1210 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der KuhwaldsiedlungOMOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8005 entstanden aus Vorlage: OF 1263/2 vom 06.10.2025 Betreff: Sichere Wege zur Kita Weltensegler in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen das illegale Parken auf dem Seitenstreifen vor dem Gebäude sowie vor dem Spielplatz der Kita Weltensegler, Am Dammgraben 101 in der Kuhwaldsiedlung, wirksam zu unterbinden. Hierzu sollen die derzeit an beiden Abschnitten nach hinten versetzten Poller an die Gehwegkante versetzt werden, um eine eindeutige räumliche Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg zu schaffen und das Parken auf dem Gehweg dauerhaft zu verhindern. Begründung: Bürger*innen der Kuhwaldsiedlung meldeten dem Ortsbeirat gefährliche Situationen vor der Kita Weltensegler, weil Autos unerlaubt auf dem Seitenstreifen parken und die Sicht behindern. Besonders Kinder sind durch diese Engstellen gefährdet. Laut Straßenverkehrsamt ist das Parken dort verboten, doch Kontrollen zeigen wenig Wirkung, da (nicht zuletzt durch die Messe) immer wieder neue Fahrzeuge betroffen sind. Deshalb empfehlen sich bauliche Maßnahmen wie an die Gehwegkante versetzte Poller, um das Problem dauerhaft zu lösen. Im besagten Bereich gibt es auf dem Seitenstreifen keinen markierten Fahrradweg und die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Es dient zur Kenntnis, dass das Parken auf dem Seitenstreifen erst im weiteren Verlauf durch das Verkehrszeichen 314-10 mit Zusatzzeichen 1010-58 freigegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 883 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleistenOMOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8006 entstanden aus Vorlage: OF 1265/2 vom 10.10.2025 Betreff: Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorgen zu tragen, dass die Nutzer*innen der Buslinie 73 (Richtung Hausen/Nordweststadt) auf ihren Bus in Sicherheit warten und diesen sicher und barrierefrei betreten können. Begründung: Der Wartebereich für die Buslinie 73 befindet sich vor dem Westbahnhof, auf dem Bürgersteig der Kasseler Straße gegenüber des "City Chicken" bzw. des "van58 kiosk". Der Wartebereich erstreckt sich über einen nur ca. 1,2 Meter breiten und ungeschützten Gehweg, d. h. es gibt an dem schmalen Bereich keinen Schutz bzw. keine Abtrennung von der Kasseler Straße (siehe Fotos). Bei einer nur kleinen Unachtsamkeit der Wartenden steht die- oder derjenige auf der Kasseler Straße und ggf. vor einem fahrenden Auto. Sollte eine Person mehr Platz benötigen, beispielsweise in einem Rollstuhl sitzend oder eine Person mit einem Kinderwagen, so hat diese Person keine Möglichkeit sich zu bewegen oder muss gar auf die Kasseler Straße treten oder fahren, um beispielsweis in den Bus einsteigen zu können. Zudem stellt die Bordsteinkante des schmalen Stegs des Wartebereichs eine Barriere dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 759
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Unbeantwortete Vorlagen endlich beantwortenOMOB 219.01.2026
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8007 entstanden aus Vorlage: OF 1270/2 vom 08.10.2025 Betreff: Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht beantworteten Vorlagen noch vor der Kommunalwahl zu beantworten. Begründung: Gemäß § 3 Absatz 9 Satz 1 GOOBR ist der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat auskunftspflichtig. Ist der Magistrat mit der Beantwortung der Vorlagen des Ortsbeirats mit mehr als einem Jahr im Verzug, muss dies als Pflichtverletzung des Magistrats betrachtet werden, denn dadurch wird die gesetzlich verankerte Mitbestimmung des Ortsbeirates verletzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 713 Aktenzeichen: 00-40
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen.