Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage
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Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird der Magistrat aufgefordert, Auskunft über den technischen Zustand des ehemaligen Toilettenhäuschens in der Friedberger Anlage zu geben und Pläne für dessen zukünftige Nutzung zu erläutern. Dies geschieht in Reaktion auf die wiederholten Anfragen von Bürger*innen und Initiativen zu dieser ungenutzten Immobilie.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Friedberger Tor — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.12.2025.
- Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger Anlage09.12.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Baumbestand Kurt-Schumacher-Straße und Konrad-Adenauer-Straße25.11.2025 · V (Auskunftsersuchen)
- Parken in den Wallanlagen unterbinden21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Friedberger Tor per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- In welchem technischen Zustand befindet sich das ehemalige Toilettenhäuschen im Süden des Friedberger Tors in der Friedberger Anlage?
- Welche Pläne hat der Magistrat für eine Nutzung des Gebäudes?
Begründung
Bürger*innen und Initiativen fragen immer wieder nach dem Zustand dieser ungenutzten Immobilie und wünschen sich eine sinnvolle Nutzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Dezember 2025OFOF 1843/1Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger AnlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026Sie sind hierVV 1365Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger AnlageAnfrage
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 829Ehemaliges Toilettenhäuschen Friedberger AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen