Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim
Zusammenfassung
Die Anregung fordert die Prüfung von Verbindungen zwischen bestehenden U-Bahn-Stationen und dem neuen S-Bahn-Haltepunkt in Frankfurt-Fechenheim. Dies könnte die Verkehrsverbindungen in den östlichen Stadtteilen Frankfurts erheblich verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Verbindungen von Haltestellen der vorhandenen U-Bahn-Strecken zum zukünftigen Nordmainischen S-Bahn-Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" geprüft werden.
Begründung
Die Nordmainische S-Bahn wird die östlichen Stadtteile Frankfurts mit dem Citytunnel verbinden. Ein neuer Haltepunkt "Frankfurt-Fechenheim" entsteht. Eine Verbindung der bestehenden U-Bahn-Infrastruktur mit den neuen S-Bahn-Planungen könnte den Fahrgästen wertvolle Zeit einsparen, neue Streckenziele erschließen und gleichzeitig ohne Beeinträchtigungen von Landschaftsschutzgebieten oder gar Naturschutzgebieten zu realisieren sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2026OFOF 350/16Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7973Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-FechenheimDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 923Prüfung möglicher Verbindungen von U-Bahn-Stationen der Linien U7 und U4 zum neuen Haltepunkt in Frankfurt-FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats