Radbügel in der Hardenbergstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Aufstellung von Radbügeln in der Hardenbergstraße zwischen Gutleutstraße und Schönplatz, um die Radinfrastruktur zu verbessern. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, da in diesem Bereich keine Radbügel vorhanden sind.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gutleutstraße — 29 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Schluss mit dem Müll auf der Gutleutstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 1 - Stand der Beantragungen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- In der Antwort zur Frage Nr. 3105/25 teilte der Magistrat mit, für den Erwerb des Grundstücks Gutleutstraße seien 12,5 M20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Gutleutstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hardenbergstraße zwischen Gutleutstraße und Schönplatz Radbügel aufzustellen.
Begründung
In dem genannten Abschnitt gibt es keine Radbügel. Das Anbringen von Radbügeln neben den Baumscheiben hat sich bereits in vielen Straßen bewährt und sollte deshalb auch hier Anwendung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026OFOF 1838/1Radbügel in der HardenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7959Radbügel in der HardenbergstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 909Radbügel in der HardenbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats