Radbügel in der Hardenbergstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Radbügel in der Hardenbergstraße aufzustellen, um die Fahrradinfrastruktur zu verbessern. Der Vorschlag zielt darauf ab, eine bewährte Lösung für das Abstellen von Fahrrädern an Baumscheiben umzusetzen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Hardenbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Radbügel in der Hardenbergstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen02.07.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage20.02.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hardenbergstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Hardenbergstraße, zwischen Gutleutstraße und Schönplatz, Radbügel aufstellen zu lassen. Diese sollen parallel zu den Baumscheiben installiert werden.
Begründung
In dem genannten Abschnitt gibt es keine Radbügel. Das Anbringen von Radbügeln an Baumscheiben hat sich bereits in vielen Straßen bewährt und sollte deshalb auch hier Anwendung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1838/1Radbügel in der HardenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2026OMOM 7959Radbügel in der HardenbergstraßeDirektanregung
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 909Radbügel in der HardenbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme