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  • Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8008 entstanden aus Vorlage: OF 1272/2 vom 10.10.2025 Betreff: Hundeauslaufflächen für alle Stadthunde nutzbar und sicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Hundeauslaufflächen im Ortsbezirk 2 grundsätzlich für die im Bereich wohnenden (steuerzahlenden) Hundehalter ausreichend sind; - ob Einzäunungen, beispielsweise an der Auslauffläche im Rebstockpark, sinnvoll wären; - ob die Flächen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Vielzahl an unterschiedlichen Hunden (Rassen) gerecht werden, z. B. durch eine Befragung der Personen, die im Ortsbezirk einen Hund besitzen; - ob es möglich wäre, an einer großen Auslauffläche einen überschaubaren Bereich für kleinere Hunde zu schaffen. Zudem wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, ob zur Planung und Bereitstellung von Hundeauslaufflächen ein bedarfsorientiertes Konzept zu Grunde liegt. Falls kein Konzept zu Grunde liegt, wird hiermit angeregt, dass aufgrund der gemeldeten Hunde bezogen auf die Anzahl und den Standort ein solches erstellt wird. Kosten hierfür trägt der steuerzahlende Halter des Hundes (aktuell 120 Euro pro Jahr). Begründung: Die Zahl der in städtischen Gebieten gehaltenen Hunde nimmt kontinuierlich zu, was zu einem steigenden Bedarf an geeigneten Hundeauslaufflächen führt. Eine bedarfsgerechte Planung ist notwendig, um Überlastung und Konflikte für Tier und Mensch zu vermeiden. Sicherheit durch Einzäunung: Eine Einzäunung, z. B. im Rebstockpark, könnte zur Sicherheit der Tiere und Menschen beitragen, insbesondere an stark frequentierten Gehwegen im Park, die von Familien mit kleinen Kindern und auch natürlich Fahrradfahrern genutzt werden. Bedürfnisgerechte Gestaltung: Hunde unterscheiden sich stark in Größe, Temperament und Bewegungsdrang. Eine differenzierte Gestaltung der Flächen - etwa durch getrennte Bereiche für kleinere und größere Hunde - kann helfen, Stress und Konflikte zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 702 Aktenzeichen: 67-0

  • Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit Vogelschutzfolien
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8009 entstanden aus Vorlage: OF 1275/2 vom 08.10.2025 Betreff: Ausstattung aller öffentlichen Gebäude mit Vogelschutzfolien Der Magistrat wird gebeten, alle im Eigentum der Stadt Frankfurt befindlichen öffentlichen Gebäude im Ortsbezirk 2, insbesondere Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude, Büchereien, Sporthallen und Kulturstätten, sukzessive mit wirksamen Vogelschutzfolien an den Glasflächen auszustatten, um Kollisionen von Vögeln mit Fensterscheiben zu vermeiden. Begründung: Kollisionen mit Glasflächen zählen zu den häufigsten Todesursachen bei Vögeln in urbanen Räumen. Schätzungen zufolge sterben allein in Deutschland jedes Jahr mehrere Millionen Vögel durch Zusammenstöße mit Fensterscheiben, weil sie aufgrund von Spiegelungen oder Transparenz Hindernisse nicht erkennen können. Auch in Frankfurt ist dieses Problem an vielen öffentlichen Gebäuden erkennbar. Die Stadt hat als öffentliche Hand eine besondere Vorbildfunktion und kann mit der flächendeckenden Nachrüstung ihrer Gebäude einen wichtigen Beitrag zum Arten- und Tierschutz leisten. Vogelschutzfolien sind eine wirksame, erprobte und kostengünstige Maßnahme, um Vogelunfälle zu vermeiden. Moderne Folienlösungen beeinträchtigen weder die Ästhetik der Gebäude noch die Lichtdurchlässigkeit der Fenster wesentlich und können bei Sanierungen oder Fassadenreinigungen unkompliziert mitinstalliert werden. Darüber hinaus könnte die Stadt bei zukünftigen Bauprojekten bereits in der Planungsphase darauf achten, dass Glasflächen vogelfreundlich gestaltet werden, z. B. durch strukturierte Gläser oder integrierte Markierungen. Mit einer solchen Maßnahme würde Frankfurt ein starkes Signal für den Schutz der Biodiversität setzen und zugleich seiner ökologischen Verantwortung gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 796 Aktenzeichen: 65-1

  • Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8010 entstanden aus Vorlage: OF 1317/2 vom 17.11.2025 Betreff: Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Vorgang: B 28/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die im Magistratsbericht B 283 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk 2 einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist; 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V., der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., der Caritas Frankfurt, der Diakonie Frankfurt, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt; 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist; 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden; 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können; 6. zu prüfen, inwieweit der Housing First-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel; 7. dem Ortsbeirat 2 innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert. Begründung: Der Magistratsbericht B 283 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden muss. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz Housing First beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie Wohnfähigkeit oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8011 entstanden aus Vorlage: OF 1359/2 vom 18.01.2026 Betreff: Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffen 1. Housing First soll realistisch und wirksam ausgestaltet werden, indem ausreichend geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - zu prüfen, inwieweit die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) alle frei werdenden Wohnungen dauerhaft als Sozialwohnungen sichern kann und ein verbindliches Kontingent für Housing First bereitstellt; - zu prüfen, ob und wie öffentliche Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden können, Wohnungen für Housing First zur Verfügung zu stellen; - die Quote für Sozialwohnungen im Neubau deutlich zu erhöhen, um langfristig ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 2. Wohnungslosigkeit soll von vornherein verhindert werden, indem die Ursachen der Wohnungskrise konsequent angegangen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen zu verstärken und auszubauen; - sich auf allen politischen Ebenen für einen stärkeren Mieterschutz einzusetzen; - Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand konsequent anzuwenden und weiterzuentwickeln. Begründung: Housing First ist ein sinnvolles und bewährtes Konzept, um Menschen, die bereits wohnungslos sind, schnell und stabil in eigenen Wohnraum zu bringen. Damit dieses Konzept nicht zahnlos bleibt, braucht es vor allem ausreichend verfügbare, dauerhaft bezahlbare Wohnungen. Derzeit verfügt die Stadt über zu wenige Sozialwohnungen, um Housing First in notwendigem Umfang umzusetzen. Ohne verbindliche Kontingente - insbesondere durch die ABG - bleibt das Konzept in seiner Wirkung begrenzt. Gleichzeitig darf Wohnungspolitik nicht erst ansetzen, wenn Wohnungslosigkeit bereits entstanden ist. Die Wohnungskrise ist die zentrale Ursache von Wohnungslosigkeit. Fehlender Mieterschutz, Zwangsräumungen und spekulativer Leerstand führen dazu, dass Menschen ihre Wohnungen verlieren und anschließend durch Hilfesysteme aufgefangen werden müssen. Eine wirksame Strategie gegen Wohnungslosigkeit muss daher beides leisten: Die konsequente Umsetzung von Housing First und eine präventive Wohnungspolitik, die Wohnungslosigkeit von vornherein verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 803 Aktenzeichen: 64-0

  • Absicherung und Begleitmaßnahmen während der Aufstellung der UNITS-Module auf dem CarloSchmidPlatz
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8012 entstanden aus Vorlage: OF 1360/2 vom 19.01.2026 Betreff: Absicherung und Begleitmaßnahmen während der Aufstellung der UNITS-Module auf dem Carlo-Schmid-Platz Der Magistrat wird gebeten, für den Zeitraum von März bis Oktober 2026, in dem die UNITS-Module im Rahmen der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 auf dem Carlo-Schmid-Platz installiert sind, die erforderlichen organisatorischen und versicherungsrechtlichen Maßnahmen sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere, 1. die Übernahme einer Haftpflicht- sowie einer Sachversicherung für die auf dem Carlo-Schmid-Platz installierten UNITS-Module; 2. die Klärung und Übernahme aller weiteren anfallenden städtischen Aufgaben, die sich aus der Nutzung des öffentlichen Raums ergeben, insbesondere - erhöhte Reinigungsintervalle, - die Sicherstellung der Verkehrssicherheit, - die laufende Abstimmung mit den zuständigen Ämtern zu Betrieb (Wasser- und Stromanschluss sowie Verbrauch) und Kontrolle während der Standzeit. Die genannten Regelungen gelten für die gesamte Dauer der Aufstellung von März bis Oktober 2026. Begründung: Mit der temporären Installation der UNITS-Module auf dem Carlo-Schmid-Platz entsteht im genannten Zeitraum ein öffentlich zugänglicher Aufenthaltsort im Rahmen eines städtisch unterstützten Pilotprojekts der World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen, sicheren und rechtlich eindeutig geregelten Betriebs ist es erforderlich, dass die Stadt Frankfurt am Main für den genannten Zeitraum die Verantwortung für den Versicherungsschutz sowie für begleitende Maßnahmen im öffentlichen Raum übernimmt. Dies schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten, vermeidet Haftungsunklarheiten und gewährleistet einen gepflegten und sicheren Zustand des Platzes während der Projektlaufzeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1276 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B’nai B’rithLogen „FrankfurtLoge“, „HermannCohenLoge“ und „MarkusHorovitzLoge“
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8013 entstanden aus Vorlage: OF 1361/2 vom 19.01.2026 Betreff: Kofinanzierung einer Gedenkplatte oder Stele zur Erinnerung an die drei B'nai B'rith-Logen "Frankfurt-Loge", "Hermann-Cohen-Loge" und "Markus-Horovitz-Loge" Der Magistrat wird gebeten, sich an der Finanzierung einer Gedenkplatte bzw. einer Stele am Gebäude Eschersheimer Landstraße 27 - Gebäude der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) - zu beteiligen. Das historische Areal entspricht in etwa dem heutigen Standort der HfMDK. Die Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll an die drei B'nai B'rith-Logen erinnern, die dort bis zu ihrer Zwangsauflösung im Jahr 1937 ihr repräsentatives Logenheim hatten. Die Schreibweisen variieren in historischen Quellen, doch laut zeitgenössischen Mitgliederverzeichnissen nannten sich die drei Logen "Frankfurt-Loge", "Hermann-Cohen-Loge" und "Marcus-Horovitz-Loge". Die drei Logen standen an der Eschersheimer Landstraße und hatten dort ihr eigenes repräsentatives Logenheim. Dieses war ein bedeutender Frankfurter "Jewish Place" und zugleich ein Gesellschaftshaus, das allen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern offenstand. Insbesondere der große Festsaal mit bis zu 600 Plätzen machte das Hauptgebäude zu einem stark nachgefragten Veranstaltungs- und Ausstellungsort. Die Liegenschaft befand sich im Eigentum der Loge und unterlag 1937/1938 der nationalsozialistischen Zwangsenteignung ("Arisierung"). Die Logenbrüder und -schwestern wurden gemeinsam mit ihren Familien ins Exil gezwungen oder in der Schoah ermordet. Der Ortsbeirat 2 stellt bis zu 3.000 Euro bereit. Die B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e. V. beteiligt sich ebenfalls an den Kosten. Vom Magistrat wird erwartet, dass er sich mindestens in gleicher Höhe finanziell beteiligt, sodass die Maßnahme gemeinschaftlich getragen wird. Der Text der Gedenkplatte beziehungsweise Stele soll in Abstimmung mit dem Institut für Stadtgeschichte, der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main sowie der B'nai B'rith Frankfurt Schönstadt Loge e. V. erarbeitet werden. Die Enthüllung ist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgesehen, an der Vertreterinnen und Vertreter aller o. g. Institutionen teilnehmen. Begründung: Die Eschersheimer Landstraße 27 (25 bis 29) war bis 1937 ein zentraler Ort jüdischer Kultur und jüdischen Gemeinschaftslebens in Frankfurt am Main. Die dort ansässigen B'nai B'rith-Logen standen für humanitäre Werte, Bildung sowie den interreligiösen Dialog und prägten das gesellschaftliche Leben der Stadt in besonderer Weise. Die Zwangsauflösung der Logen durch die Nationalsozialisten bedeutete einen tiefgreifenden Einschnitt und einen nachhaltigen Verlust für die Frankfurter Stadtgesellschaft. Dieser Teil der Stadtgeschichte ist bislang im öffentlichen Raum nur unzureichend sichtbar. Mit der Anbringung einer Gedenkplatte beziehungsweise einer Stele soll an dieses Erbe erinnert und das Bewusstsein für die Geschichte jüdischer Organisationen in Frankfurt wachgehalten werden. Die Initiative knüpft an die positive Resonanz vergleichbarer Gedenkprojekte im Ortsbezirk an und leistet einen sichtbaren Beitrag zur Aufarbeitung der Frankfurter Stadtgeschichte. Historische Ansicht des Logenhauses in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main mit Außenfassade und großem Saal (Quelle: Der jüdische Orden B'nai B'rith in Frankfurt am Main und seine Logen (1888 - 1973)) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.01.2026, OIB 473 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 978

  • Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste mobile Grüne Zimmer
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8014 entstanden aus Vorlage: OF 1333/2 vom 30.12.2025 Betreff: Kulturcampus als Standort für mobile Grüne Zimmer - Vorschlagsliste mobile Grüne Zimmer Vorgang: EA 105/25 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, den Kulturcampus Bockenheim als Standort für zwei mobile Grüne Zimmer vorzusehen und die entsprechenden Prüfverfahren einzuleiten. Angeknüpft wird damit an die Etatanregung EA 105 "Der Kulturcampus muss bereits kurzfristig grüner werden - Finanzierung von flexiblen Verschattungsmöglichkeiten und Pflanzkübeln". Begründung: Das Areal des Kulturcampus zählt im Sommer zu den heißesten Orten in Frankfurt, da es komplett versiegelt ist. Für die Zwischennutzungen des Campus-Geländes, die bisher erfolgreich eingeleitet wurden, ist eine grüne Attraktivitätssteigerung dringend erforderlich. Die mobilen Grünen Zimmer können hier vorübergehend - u. a. bei den geplanten Open Air-Veranstaltungen - für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 01.12.2025, EA 105 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 706 Aktenzeichen: 67-0

  • Wie komme ich an einen Schaukasten im Ortsbezirk?
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8015 entstanden aus Vorlage: OF 1337/2 vom 21.12.2025 Betreff: Wie komme ich an einen Schaukasten im Ortsbezirk? Der Magistrat wird gebeten, öffentlich bekannt zu geben, wie Bürger im Ortsbezirk 2 erfahren, auf welchem Wege sie einen Schaukasten zum Zwecke der Information der Bürger zu Stadtteilinitiativen, Vereinen etc. erlangen können. Von Interesse ist insbesondere, wer über die Vergabe der Schaukästen entscheidet und an wen sich Bürger bei Interesse an der Nutzung eines Schaukastens ggf. wenden können. Begründung: Es gibt im Ortsbezirk mindestens zwei Schaukästen, zum einen an der Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße und zum anderen am Eingang Grüneburgpark/Siesmayerstraße, die (auch) durch Initiativen bestückt werden. Für viele andere Initiativen ist unklar, wie sie ihre Veranstaltungen/Initiativen bewerben und im Ortsbezirk auf solch klassischem Wege informieren können. Hier müsste es einheitliche Vergaberegelungen geben, die dem Ortsbeirat nicht bekannt sind. Es wäre wünschenswert, wenn diese Informationen für alle Bürger im Ortsbezirk 2 zugänglich gemacht würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 695

  • Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8016 entstanden aus Vorlage: OF 1338/2 vom 05.01.2026 Betreff: Dachsanierung, schulische Nutzung der Hausmeisterwohnung sowie ausreichendes Verbrauchsmittelbudget für die Engelbert-Humperdinck-Schule noch in dieser Wahlperiode umsetzen Vorgang: OM 6370/25 OBR 2; ST 1976/25 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Dach der Engelbert-Humperdinck-Schule (EHS) umgehend zu sanieren und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, da Gefahr in Verzug ist; 2. zu prüfen, ob die ehemalige Hausmeisterwohnung der Schule zur Deckung ihres Platzbedarfs perspektivisch wieder zur Verfügung gestellt werden kann; 3. zu prüfen, ob das durch die Stadt Frankfurt ausbezahlte Schulbudget für Verbrauchsmaterialien an der EHS wieder auf den Vorjahreswert erhöht werden kann und dies so schnell wie möglich umzusetzen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die schon lange anstehenden Aufgaben bis zum Ende der Wahlperiode am 15. März 2026 zu erledigen und dem Ortsbeirat dazu in der Februarsitzung Bericht zu erstatten. Begründung: Die Zustände an der EHS sind untragbar. Das Dach ist seit Jahren undicht. Die Schülerinnen und Schüler sitzen unter tropfenden Decken. Es besteht Unfallgefahr durch nasse Böden. Der Unterricht wird regelmäßig gestört, weil volle Wassereimer, die das Wasser notdürftig auffangen sollen, geleert werden müssen. Der Magistrat hatte die Sanierung bereits für 2024 avisiert, bislang geschah jedoch nichts, obwohl eine Umsetzung dringend erforderlich ist. Das Wasser verursacht weiterhin Gebäudeschäden und stellt zudem eine Unfallgefahr, u. a. durch nasse Böden, für Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen der Ganztagsschule dar. Bei Regen muss im Gebäude jeweils eine "Inspektion" durch den Lehrkörper erfolgen, um die entsprechenden Gefahrenstellen zu markieren bzw. absperren. Ausgenommen hiervon ist das Dach der Turnhalle, das kürzlich saniert wurde. Laut der Stellungnahme ST 1976 ist die Dachsanierung in Planung, doch die Schulgemeinde hat keinerlei Kenntnis darüber, wann die Maßnahmen tatsächlich beginnen und wann sie abgeschlossen sein werden. Es ist noch nicht einmal klar, ob überhaupt schon eine Ausschreibung stattfand. In der zweiten Auflage "Steckbriefe zu Baumaßnahmen und Projekten an Frankfurter Schulen seit 2018", erstellt vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) - Fachbereich 25.2 Objektmanagement - Abteilung 25.21 Objektbereich Schulen/Kitas - ist auf Seite 43 die geplante Fertigstellung der Dachsanierung der EHS für 2024 avisiert. Das stimmt mit der Gesprächsnotiz vom 13.12.2023 mit dem für die Schule im ABI zuständigen Sachbearbeiter überein. Die Internetseite www.schulbauoffensive-ffm.de wirbt jetzt mit dem Slogan "Die Plattform macht den Fortschritt sichtbar, sorgt für Transparenz und zeigt: Schulbau in Frankfurt wird schneller, klarer, besser ..." und der Aussage der verantwortlichen Dezernentin Frau Stadträtin Sylvia Weber: "Die Schulbauoffensive ist unsere Antwort auf jahrzehntelangen Investitionsstau." Die Dachsanierung in der EHS scheint hiervon ausgenommen worden zu sein und Schulkinder, Lehrkörper und Betreuer/innen werden sprichwörtlich weiterhin "im Regen stehen gelassen". Die Schule leidet außerdem, wie viele andere Frankfurter Schulen, an Raummangel. Dieser steigt mit der Einführung der Ganztagsbetreuung weiter. Die ehemalige Hausmeisterwohnung hätte daher - wie an anderen Schulstandorten bereits geschehen - einer schulischen Nutzung zugeführt werden können, so wie es sich die Eltern und die Schule gewünscht hatten. Für die leerstehende ehemalige Hausmeisterwohnung im Eingangsbereich der Schule hatte die EHS mehrmals um Überlassung gebeten. Die Schule hat im Rahmen der ab dem Schuljahr 2026/2027 gesetzlich vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung erheblichen zusätzlichen Raumbedarf. Die EHS nimmt bereits seit dem Schuljahr 2025/2026 an dem Pilotprojekt Ganztagsschule teil. Nach der Sanierung des Daches und der Heizung der Wohnung hat das ABI jedoch entschieden, diese an eine Mitarbeiterin des ABI zu vermieten. Dies wurde mit einem generellen Stadtratsbeschluss begründet, auf dessen Grundlage eine Überlassung an die Schule nicht möglich sei. Der Ortsbeirat hat allerdings zur Kenntnis erhalten, dass in drei Frankfurter Schulen ehemalige Hausmeisterwohnung der jeweiligen Schule zur Nutzung überlassen wurden. Es ist schwer vermittelbar, dass dringend von der Schule benötigte Räume zweckentfremdet werden, während Kinder und Lehrkräfte im Ganztagsbetrieb buchstäblich um jeden Quadratmeter kämpfen müssen. Es ist festzuhalten, dass das Wohl einer städtischen Angestellten im ABI hier derzeit vor dem Wohl von Schulkindern, Lehrkörper und Betreuer/innen steht. Die Möglichkeiten einer Eigenbedarfs- oder außerordentlichen Kündigung sollte geprüft und umgesetzt werden, damit die Fläche von der Schule genutzt werden kann, um mehr Möglichkeiten für die Ganztagsbeschulung zu schaffen. Schließlich stand der EHS bisher für die Aufwendung von sogenannten Verbrauchsmaterialen, z. B. Toilettenpapier, Seife und Handtuchrollen, ein jährliches Budget in Höhe von 19.000 Euro zur Verfügung. Das Stadtschulamt hat nunmehr ohne Vorankündigung das Budget auf 16.154 Euro gekürzt. Diese neue Bemessungsgrenze hat die EHS bereits Ende Oktober erreicht. Wir haben davon Kenntnis erlangt, dass an anderen Frankfurter Schulen die Eltern bereits aufgefordert wurden, ihren Kindern u. a. Toilettenpapier für den Schulbesuch mitzugeben. Diese nach dem Rasenmäherprinzip vorgenommene Kürzung ist nicht nachvollziehbar und zeugt zugleich von einer Realitätsferne bzw. Verlust des verantwortlichen Schulamts. Besonders widersprüchlich ist, dass die Kürzung des Budgets just in dem Jahr erfolgte, in dem in der EHS der Ganztagspakt gestartet wurde - eine Maßnahme, die naturgemäß u. a. den Verbrauch von Hygiene- und Verbrauchsmaterialien deutlich erhöht. Die Schule wird damit faktisch für ihre Teilnahme am Ganztag bestraft, obwohl gerade hier die Versorgungssicherheit für Kinder, Lehr- und Betreuungskräfte gewährleistet sein müsste. Außerdem ist es ein Armutszeugnis für den Magistrat und das zuständige Dezernat, dass sich sogar eine Elterninitiative "Sicheres und Gesundes Schulgebäude" gründen musste, um für die Umsetzung standardmäßiger Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen zu kämpfen, die eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die Initiative GUSS hat sich im Herbst 2022 aus Eltern der EHS gegründet. Ziel der Initiative ist es, die Schule und die Ganztagsbetreuung bei der Beseitigung von bereits seit Jahren bestehenden und neuen Mängeln zu unterstützen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass für Maßnahmen bereits seit Jahren die finanziellen Mittel bereitstehen, diese aber bis heute durch das zuständige Amt nicht umgesetzt werden. Teilweise wird hier auch die Sicherheit und Gesundheit der Schüler/innen, des Lehrkörpers sowie der Ganztagsbetreuer/innen in grob fahrlässiger Weise gefährdet. Auch ist ein reibungsloser Unterricht vielfach durch die schon seit Jahren bestehenden baulichen Mängel nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6370 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1976 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufwertung Erich-Fromm-Platz
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8017 entstanden aus Vorlage: OF 1339/2 vom 05.01.2026 Betreff: Aufwertung Erich-Fromm-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in welcher Form der Erich-Fromm-Platz dauerhaft aufgewertet werden kann. Folgende Punkte sollen auf Wunsch des Ortsbeirates betrachtet werden: 1. Ersatz der vermodernden Holzumfassungen und Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke bzw. Einrichtung weiterer Bankstandorte im südlichen Teil des Platzes; 2. Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte, um ein Nutzungsangebot insbesondere für ältere Kinder und Jugendliche zu schaffen; 3. Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse entlang der Ränder des Platzes oder auf der Rasenfläche (idealerweise Bäume); Der Ortsbeirat ist bereit die Sanierung und Aufwertung des Erich-Fromm-Platzes mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen und bittet den Magistrat bei positiv ausfallender Prüfung der beschriebenen Maßnahmen um eine Entwurfsplanung. Der Magistrat wird weiterhin darum gebeten zu berichten, wer für die Befüllung des Hundekotbeutelspenders verantwortlich ist und falls möglich auf regelmäßigere Bestückung Einfluss zu nehmen. Begründung: Die Aufenthaltsqualität am Erich-Fromm-Platz ist derzeit recht gering. In den letzten Jahren wurden Bänke abmontiert, die Holzumfassung rund um den kleinen Brunnen an nördlicher Seite ist vermodert. Die Rasenfläche dient maximal als Hundetoilette und lädt nicht zum Verweilen ein. Für Kinder- und Jugendliche bietet die Fläche keinerlei Angebot. Auch die Bepflanzung könnte attraktiver sein, zurzeit dominieren niedrige Strauchgruppen die Randbepflanzung in Richtung Fußweg Liebigstraße. Im südlichen Teil bildet die Gruppe aus Nadelbäumen und dem Stromhäuschen allgemein einen eher tristen Eindruck. Auf der brachliegenden Rasenfläche selbst stehen keinerlei Bäume. Ausgehend von einem Ortstermin mit dem Grünflächenamt bittet der Ortsbeirat um Prüfung mehrerer Aufwertungsmaßnahmen: Ersatz der vermodernden Holzumfassungen, Wiedererrichtung derzeit fehlender Bänke, Installation einer Graffitiwand auf der Rasenfläche in Anschluss an die nördliche Platzhälfte sowie Pflanzung hochwachsender und schattenspendender Gewächse (idealerweise Bäume). ... Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 828 Aktenzeichen: 67-0

  • Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8018 entstanden aus Vorlage: OF 1340/2 vom 05.01.2026 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Wahlperiode zeitnah mit dem Straßenverkehrsamt eine Verbesserung der Ampelschaltsituation am Kettenhofweg/Ecke Mendelssohnstraße zu veranlassen. Folgende Maßnahmen sind denkbar: - Erhöhung der Dauer der Grünlichtphase, um in den Stoßzeiten Staus zu vermeiden; - Entwicklung zusätzlich fachlich geeigneter Maßnahmen mit den betreffenden Ämtern. Begründung: An der Ampel auf der Höhe des Kettenhofweges/Ecke Mendelssohnstraße stauen sich zu Stoßzeiten die Autos, weil die Schaltung der Grünphase nur ca. acht Sekunden beträgt - insbesondere auch deshalb, weil bei der kurzen Grünphase die Fußgängerampel in Fahrtrichtung nach rechts gleichzeitig grün ist. Dadurch kommen öfters nur ganz wenige Autos in der Grünphase weiter (wodurch ebenfalls das Aggressionsniveau der Verkehrsteilnehmer schnell ansteigt). Dies führt zu erhöhter CO2- und Lärmbelastung für die Anwohner und Fußgänger und beeinträchtigt zudem die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Mit recht einfachen Maßnahmen könnte die Situation nachhaltig entspannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 972 Aktenzeichen: 32-1

  • Zeitnahe Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Barrierefreiheit am Fluchtweg und Zebrastreifen vor dem Lessing-Gymnasium in der Fürstenbergerstraße 166
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8019 entstanden aus Vorlage: OF 1343/2 vom 18.12.2025 Betreff: Zeitnahe Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Barrierefreiheit am Fluchtweg und Zebrastreifen vor dem Lessing-Gymnasium in der Fürstenbergerstraße 166 Der Magistrat wird gebeten, noch in der laufenden Legislaturperiode ausreichende Maßnahmen zur Verkehrssicherung des zentralen Fluchtwegs zum Sammelplatz am Fußgängerüberweg des Lessing Gymnasiums zu erarbeiten und umzusetzen. Diese beinhalten u. a.: - frische Markierung des Zebrastreifens zur Erhöhung der Sichtbarkeit; - Versetzung des Verkehrszeichens 350 (Fußgängerüberweg) im zulässigen Rahmen; - Erweiterung des Bürgersteigs bis zum Fußgängerüberweg, da die Anwohner und Schüler den Unterschied zwischen Kopfsteinpflaster als erlaubte Abstellfläche und Kopfsteinpflaster als Zugang zum Fußgängerüberweg gegenwärtig schwer erkennen. Hierzu u. U. Entfernung des Kopfsteinpflasters, damit entsprechende farbliche Kennzeichnungen möglich sind; - klare Abgrenzung des Zugangs von der angrenzenden Fahrradabstellfläche (z. B. durch eine Erweiterung des Gehwegs bis zum Fußgängerüberweg, Markierungen, Bordabsenkungen, Materialwechsel oder bauliche Leitelemente); - dauerhafte Sicherstellung, dass der Zugang frei von abgestellten Fahrrädern, Lastenrädern oder Elektrokleinstfahrzeugen bleibt; - Entfernung oder Verkürzung des Drängelgitters, um dort weniger Abstellanreize zu bieten; - Entwicklung und Umsetzung weiterer geeigneter Maßnahmen, die aus Sicht des Straßenverkehrsamts geeignet sind, das Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen. Begründung: Bereits vor einem Jahr hatte die Schulleitung auf das gravierende Problem und das Sicherheitsrisiko hingewiesen, dass Fahrräder und E-Roller regelmäßig den Zugang zum Zebrastreifen blockieren, der vor dem Lessing-Gymnasium nicht an einen Gehweg, sondern an eine nicht als solche erkennbare Sperrfläche grenzt. Ein Verkehrsschild ist ebenfalls sehr ungünstig mitten auf der Sperrfläche platziert, die gleichzeitig auch Fluchtweg ist. Zudem parken vielfach Anwohner mit ihren Lastenrädern in diesem Bereich. Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl können die entstehenden Engstellen häufig nur schwer oder gar nicht passieren. Zudem werden querende Personen von Fahrzeugführenden erst spät wahrgenommen, was die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt. Sowohl der Fahrradkeller als auch die regulären zusätzlichen Radbügel haben etwas Abhilfe geschaffen, doch ist das Problem bislang nicht gelöst. Auch regelmäßige Schülerinformationen durch die Schulleitung blieben wirkungslos, zumal diese außerhalb der Schule und auch gegenüber Anwohnern keine Weisungsbefugnis hat. Da es sich bei der kurzen Sperrfläche und den Zebrastreifen um einen Fluchtweg handelt, besteht hier ein erhebliches Sicherheitsrisiko, das umgehend baulich behoben werden sollte. Die Schule hatte mehrere Vorschläge zur Verbesserung gemacht, doch letztlich muss hier eine bauliche Lösung mit klarer farblicher Kennzeichnung geschaffen werden. Besonders kritisch ist die Situation im Hinblick auf den Schulbetrieb: Eine der beiden Sammelstellen des Lessing-Gymnasiums in Evakuierungsfällen befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Im Ernstfall müssen mehrere hundert Schülerinnen und Schüler innerhalb weniger Minuten diesen Fußgängerüberweg erreichen und sicher queren können. Die derzeitige Gestaltung stellt hierfür ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und widerspricht den Anforderungen an sichere Schulwege sowie an den vorbeugenden Gefahren- und Bevölkerungsschutz. Eine klare, barrierefreie und eindeutig erkennbare Wegeführung würden die Verkehrssicherheit deutlich verbessern und Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr reduzieren und den Anforderungen an Inklusion und Sicherheit im Schulumfeld gerecht werden. Bisherige Anfragen bei der Stadt und ein Hinweis an das Ordnungsamt haben noch keine Ergebnisse erbracht. Bei der letzten Anfrage beim Straßenverkehrsamt wurde nach einem regen E-Mail-Austausch abschließend auf die Zuständigkeit des Amts für Straßenbau und Erschließung hingewiesen. Foto 1: Fahrräder und E-Roller blockieren regelmäßig den Zugang zum Zebrastreifen, der vor dem Lessing-Gymnasium nicht an einen Gehweg, sondern an eine nicht als solche erkennbare Sperrfläche grenzt. Ein Verkehrsschild ist ebenfalls sehr ungünstig mitten auf der Sperrfläche platziert, die gleichzeitig auch Fluchtweg ist. Foto 2: Falsch abgestellte Räder im Vorfeld des Zebrastreifens, der Teil des offiziellen Fluchtweges ist. Grüne Markierung: Versetzung des Fußgängerüberweg-Schildes. Foto 3: Mögliche farbliche Kennzeichnung der Rettungswegzone. Foto 4: Entfernung des Drängelgitters, um dort gar keine Abstellmöglichkeiten zu bieten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8020 entstanden aus Vorlage: OF 1347/2 vom 03.01.2026 Betreff: Spielplatz im Neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann der Spielplatz im Neuen Rebstockpark der Grundsanierung unterzogen und das Klettergerüst mit Rutsche ersetzt wird. Wie kann der Vorgang beschleunigt werden, sodass die Kinder den Spielplatz im Frühjahr wieder uneingeschränkt bzw. überhaupt nutzen können? Der Ortsbeirat bittet darum, die Sache als eilbedürftig zu behandeln. Begründung: Nach rund 20 Jahren wurde das Spielgerät abgebaut, weil es von holzzersetzenden Pilzen befallen war. Ein zeitlicher Plan für die Grundsanierung und Wiedererrichtung liegt noch nicht vor. Der Spielplatz im Neuen Rebstockpark ist für die anwohnenden Kinder von zentraler Bedeutung. Er bietet ihnen einen sicheren Raum für Bewegung, Spiel und soziale Kontakte. Durch das Spielen an der frischen Luft werden Motorik, Kreativität und Teamfähigkeit gefördert. Gerade in städtischen Gebieten, wo viele Familien keinen eigenen Garten haben, ist der öffentliche Spielplatz oft die einzige Möglichkeit für Kinder, sich frei zu entfalten. Ein zeitnaher Ersatz ist daher wichtig, damit Kinder den Spielplatz uneingeschränkt und sicher nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 640 Aktenzeichen: 67-2

  • Bitte einen Lieferparkplatz in der Fleischergasse einrichten
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8021 entstanden aus Vorlage: OF 1350/2 vom 03.01.2026 Betreff: Bitte einen Lieferparkplatz in der Fleischergasse einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Fleischergasse nach der Einmündung von der Rödelheimer Straße kommend gegenüber des Kiosks - in der absoluten Halteverbotszone unmittelbar vor den bestehenden Pollern - für einen Stellplatz das momentane Halteverbot um den Zusatz "Lieferverkehr frei" zu ergänzen (siehe Foto). Begründung: Der Ortsbeirat hält einen sogenannten Lieferparkplatz an der vorgeschlagenen Stelle in der Halteverbotszone für vertretbar, da ausreichend Abstand zum Einmündungsbereich besteht (> 10 Meter) und der Fußverkehr nicht eingeschränkt würde. Ein Lieferparkplatz an der vorgeschlagenen Stelle würde nicht nur die verkehrliche Situation an dem Kiosk verbessern, sondern auch dem stark angestiegenen Lieferverkehr an Privatpersonen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Gute kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 904 Aktenzeichen: 66-3

  • Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8022 entstanden aus Vorlage: OF 1351/2 vom 01.01.2026 Betreff: Barrierefreie Querung der Schloßstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, den Ampelüberweg in der Schloßstraße auf Höhe des Von-Bernus-Parks durch ein vollständiges Absenken der Bordsteine barrierefrei zu gestalten. Begründung: Ein Mitglied des Ortsbeirats wurde von einem Bürger auf die bestehende Problematik an diesem Übergang aufmerksam gemacht. Der Überweg wird regelmäßig von Familien mit Kinderwagen genutzt, ebenso von weiteren Personen mit Mobilitätseinschränkungen, etwa mit Rollatoren oder Fahrrädern. Derzeit ist der Bordstein nicht durchgängig abgesenkt, was eine sichere und komfortable Querung der Straße erheblich erschwert, vor allem bei Begegnungsverkehr. Das Absenken der Bordsteine stellt eine einfache Maßnahme dar, die die Verkehrssicherheit erhöht und die selbstständige Mobilität vieler Menschen verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2026, ST 798

  • Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6Baustelle
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8023 entstanden aus Vorlage: OF 1354/2 vom 17.12.2025 Betreff: Termin zur Ortsbegehung Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg nach Abschluss der S6-Baustelle Vorgang: V 1216/25 OBR 2; ST 1841/25 Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE), den Anwohner*innen und Grundstücksbesitzer*innen sowie Vertreter*innen des Ortsbeirats 2 am Bockenheimer Wiesenweg/Ecke Knöterichweg zu veranlassen, um eine Lösung für den desolaten Zustand der Wege seit Abschluss der S6-Bauarbeiten zu finden. Begründung: Im Abschlussgespräch mit der Deutschen Bahn, dem ASE und dem Ortsbeirat 2 am 06.03.2025 zum S6-Ausbau, wurde eine Ortsbegehung anberaumt, um sich einen Gesamteindruck von dem Zustand der Örtlichkeiten nach Bauende zu verschaffen. Leider wurde trotz mehrfacher Nachfrage beim Amt dem Ortsvorsteher kein Termin angeboten. Eine Begehung ist aber weiterhin notwendig. Die Wege wurden nicht, wie behauptet, in den Zustand wie vor Baubeginn gebracht. Das Erscheinungsbild der genannten Bereiche ist so nicht hinnehmbar. Die Wege sind der Zugang zu einem Naherholungsgebiet, inkl. verschiedener Gartenanlagen und dienen auch als Nebenzugang zu Containerschule, Sportanlage und einem Wohnhaus. Der desolate Zustand der Wege, wie z. B. Schlaglöcher, gerissene Asphaltdecken sowie auch die Gesamtsituation (Vermüllung, verschmierte Schallschutzwände*, umgekippte Bauzäune) sollten gemeinsam mit allen Beteiligten begutachtet werden, um mögliche Lösungsvorschläge zu besprechen. *Zum Auskunftsersuchen V 1216 bzgl. einer künstlerischen Gestaltungsmöglichkeit für die Lärmschutzwände steht eine abschließende Stellungnahme aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1841 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1419 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tempo 30 in der Voltastraße
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8024 entstanden aus Vorlage: OF 1355/2 vom 03.01.2026 Betreff: Tempo 30 in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Voltastraße ab Einmündung An der Dammheide bis zur Kreuznacher Straße ein Tempolimit von 30 km/h für Pkw einzurichten. Begründung: Die Voltastraße stellt einen hochfrequentierten Schulweg dar. Sie wird täglich von einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern genutzt, um umliegende Schulen sowie weiterführende Einrichtungen zu erreichen. Zudem befinden sich an den Straßenabschnitten Parks und Spielplätze. Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens und der teilweise unübersichtlichen Verkehrssituation besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen angeordnet werden. Die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h im Abschnitt der Voltastraße trägt maßgeblich zur Reduzierung von Unfallrisiken, zur Erhöhung der Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmenden sowie zu einer verbesserten Aufenthalts- und Querungssicherheit bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 866

  • Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8025 entstanden aus Vorlage: OF 1356/2 vom 01.01.2026 Betreff: Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, ein Halten und Parken an T-Kreuzungen der Leipziger Straße durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Als Mindestmaßnahmen sind 1. die T-Kreuzungen mit der Rohmerstraße, Juliusstraße, Marburger Straße und Mühlgasse mit einem absoluten Halteverbot zu beschildern; 2. an der T-Kreuzung Am Weingarten die Pollerlücke vor dem neuen Woolworth zu schließen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung eines Bürgers. Die T-Kreuzungen in der Leipziger Straße werden von Kfz-Nutzenden gerne zum Halten und Parken verwendet, was zum einen den Verkehrsfluss bremst und zum anderen wichtige Sichtachsen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden unterbricht. Dies wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Eine Beschilderung soll sowohl für die Kfz-Fahrer als auch für die Behörden Klarheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 843 Aktenzeichen: 32-1

  • Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8026 entstanden aus Vorlage: OF 1357/2 vom 03.01.2026 Betreff: Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Kuhwald und Rebstock Vorgang: OI 91/25 OBR 2; OM 6535; ST 1226/25 Der Magistrat wird gebeten, den Bearbeitungsstand der Ortsbeiratsinitiative OI 91/25 zu mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Kuhwald und Rebstock mitzuteilen, da dem Ortsbeirat bislang hierzu keine Antwort vorliegt. Begründung: Siehe Begründung in der Vorlage OI 91/25. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 17.02.2025, OI 91 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6535 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachfrage zu B 426: Holzhausenschule im Westend endlich sanieren
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8027 entstanden aus Vorlage: OF 1363/2 vom 08.01.2026 Betreff: Nachfrage zu B 426: Holzhausenschule im Westend endlich sanieren Vorgang: B 313/17; V 1343/25 OBR 2; B 426/25 Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zum Magistratsbericht B 426 zu berichten, warum nach ca. acht Jahren der Auslagerung der Holzhausenschule erst jetzt das Vergabeverfahren für den Planungsprozess gestartet ist. Begründung: Bereits im Magistratsbericht B 313 wurde mitgeteilt, dass die Auslagerung zum Schuljahr 2019/2020 erfolgen würde und dass die Planungen zur Sanierung des eigentlichen Schulgebäudes an der Escherscheimer Landstraße noch nicht abgeschlossen seien. Tatsächlich ist die Holzhausenschule schon lange ausgelagert, der Schulweg ist an der Miquelallee nicht ideal und auch verfügt die Schule nach wie vor nicht über eine Sporthalle. Der Ortsbeirat bittet um Erläuterung zu den zwischen 2017 und 2026 erfolgten Arbeitsschritten. Es besteht Grund zur Sorge, dass das Interim noch lange Schulstandort bleiben wird. Dies wirkt sich nicht zuletzt auch auf das benachbarte Adorno-Gymnasium aus, das ebensowenig über eine Sporthalle verfügt und dessen Umzug sich wegen eines gescheiterten Grundstückstausches verzögert. Es besteht ergänzend zu den im Auskunftsersuchen V 1343 aufgeworfenen Fragen Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 313 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 426 Auskunftsersuchen vom 01.12.2025, V 1343 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Reparatur des Bücherschranks am Odina-Bott-Platz
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8028 entstanden aus Vorlage: OF 1365/2 vom 19.01.2026 Betreff: Reparatur des Bücherschranks am Odina-Bott-Platz Der Magistrat wird gebeten, den durch Vandalismus zerstörten Bücherschrank auf dem Odina-Bott-Platz schnellstmöglich zu reparieren. Bei Bedarf stellt der Ortsbeirat hierfür anteilig 2.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 625 Aktenzeichen: 66-0

  • Mögliche Verkäufe von VBL-Immobilien auch im Westend
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8029 entstanden aus Vorlage: OF 1366/2 vom 19.01.2026 Betreff: Mögliche Verkäufe von VBL-Immobilien auch im Westend Der Magistrat wird gebeten, 1. sich mit den Mieterinnen und Mietern der VBL-Immobilie (Westendstraße 78) in Verbindung zu setzen und zu prüfen, ob diese Immobilie sowie weitere VBL-Immobilien im Westend (bspw. in der Beethovenstraße) derzeit zum Verkauf stehen; 2. zu prüfen, ob auch für diese Immobilien seitens einer städtischen Beteiligungsgesellschaft (ABG, NH, KEG, GIMA) ein Kaufangebot an die VBL gerichtet werden kann, mit dem Ziel sozialverträglichen Wohnraum zu erhalten und öffentliches Wohneigentum zu sichern; 3. anzufragen, ob in Frankfurt ansässige Genossenschaften an der Abgabe eines Kaufangebotes interessiert sind oder diese bei einem solchen unterstützt werden könnten. Begründung: Der drohende Verkauf von VBL-Wohnungen in unterschiedlichen Vierteln der Stadt hat in den letzten Monaten unter den Mieterinnen und Mietern große Sorgen ausgelöst. Mieterinnen einer weiteren VBL-Immobilie in der Westendstraße 78 haben in den vergangenen Wochen wiederholt unangekündigte Besuche im Haus von potentiellen Kaufinteressenten wahrgenommen. Die Unsicherheit bei den langjährigen Bewohnerinnen ist groß. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat seine Bemühungen zu diesem Thema auch auf möglichweise betroffene Wohnungen im Westend auszuweiten, sich mit den Betroffenen in Kontakt zu setzen und dem Ortsbeirat darüber Bericht zu erstatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 541 Aktenzeichen: 61-0

  • Jugendeinrichtung am Römerhof
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8030 entstanden aus Vorlage: OF 1364/2 vom 19.01.2026 Betreff: Jugendeinrichtung am Römerhof Vorgang: V 912/24 OBR 2; ST 1295/24; M 8/26 Dem Magistratsvortrag M 8 wird grundsätzlich zugestimmt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, explizit Flächen für eine Jugendeinrichtung (Jugendhaus/Jugendbibliothek) in einem der drei Plangebiete auszuweisen. Der Ortsbeirat hat auf den großen Bedarf bereits des Öfteren hingewiesen, denn weder der Stadtteil Kuhwald noch das Rebstock enthalten entsprechende Angebote. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1295 der Forderung des Ortsbeirats zugestimmt. Begründung: Es gibt keine expliziten Festsetzungen für Jugendeinrichtungen, lediglich einen Satz in der Begründung: "Die Errichtung und Bereitstellung von Räumlichkeiten für Kinder und Jugendliche außerhalb schulischer Angebote ist vorgesehen." Die Frage, wo diese vorgesehen sind, bleibt unbeantwortet. Schon im Bebauungsplan für das Rebstock war dies ein Versäumnis. Vorgeschlagen wird, eine Jugendeinrichtung innerhalb des urbanen Gebiets (teilgewerbliche Nutzungen) vorzusehen. Mit den Bebauungsplänen sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einem neuen Grundschulstandort geschaffen werden. Im östlichen Teilgebiet ist die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers vorgesehen. Geplant sind unter anderem ein neuer Grundschulstandort, zwei Kindertagesstätten, ein Nahversorger sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Deckung des künftig entstehenden Bedarfs. Kitas allein reichen jedoch nicht aus - ältere Jugendliche brauchen Treffpunkte und Angebote. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 912 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1295 Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 8 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8031 entstanden aus Vorlage: OF 1341/2 vom 21.12.2025 Betreff: Barrierefreiheit und sichere Querung an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, durch bauliche Maßnahmen das Zuparken der Kreuzung Oberlindau/Wolfsgangstraße zu verhindern. Der Ortsbeirat regt an, auch Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Auf Anregung von Anwohnern hin hat sich ein Ortsbeiratsmitglied vor Ort ein Bild von der Situation gemacht. Es waren tatsächlich manche Ecken sehr eng beparkt und auch wenig Fahrradabstellplätze vorhanden. Die Kreuzung ist so weder barrierefrei noch etwa ein sicherer Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 694

  • Fahrrad-/Fußweg Miquelallee am Palmengarten übersichtlicher gestalten
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8032 entstanden aus Vorlage: OF 1342/2 vom 29.12.2025 Betreff: Fahrrad-/Fußweg Miquelallee am Palmengarten übersichtlicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Fahrrad- und Fußweg oberhalb der Miquelallee zwischen Palmengarten und Botanischem Garten für Rechtsabbiegende übersichtlicher zu gestalten, wie auch im weiteren Verlauf die anschließende Linkskurve. Begründung: Für den Fahrrad- und Fußverkehr ist die Verkehrssituation an den genannten Stellen weiterhin sehr unübersichtlich - sowohl das Rechtsabbiegen Richtung Botanischer Garten als auch die Linkskurve im weiteren Verlauf. Trotz der Markierungen kommt es häufig zu Beinahe-Unfällen. Ein ehemals vorhandener Spiegel in der Linkskurve wurde zwischenzeitlich entfernt. Es braucht alternative Maßnahmen, um die Verkehrssituation an diesen Stellen sicherer zu gestalten und Unfällen vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2026, ST 1402 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Öffentliche Toiletten im Neuen Rebstockpark
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8033 entstanden aus Vorlage: OF 1345/2 vom 03.01.2026 Betreff: Öffentliche Toiletten im Neuen Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche Toilette im Neuen Rebstockpark zu errichten. Begründung: Ein Stadtpark wie der Neue Rebstockpark ist ein zentraler Treffpunkt für verschiedene Gruppen: Familien mit Kindern, sportbegeisterte Anwohner und Menschen, die Ruhe und Entspannung suchen. Die hohe Besucherzahl und die vielfältige Nutzung - insbesondere durch den Spielplatz - führen dazu, dass sich viele Menschen über längere Zeit im Park aufhalten. Gerade für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist der Zugang zu einer öffentlichen Toilette essenziell. Ohne eine solche Einrichtung sind diese Gruppen gezwungen, den Park früher zu verlassen oder ihn ganz zu meiden. Das beeinträchtigt die Aufenthaltsqualität und die soziale Teilhabe. Auch für sportliche Aktivitäten, wie Joggen, Radfahren oder Gruppensport, ist eine Toilette wichtig. Sie ermöglicht längere Trainingszeiten und fördert die Nutzung des Parks als Ort für Bewegung und Gesundheit. Nicht zuletzt trägt eine öffentliche Toilette zur Sauberkeit und Hygiene im Park bei. Sie verhindert, dass Besucher auf inoffizielle Alternativen ausweichen müssen, was die Umwelt und das Erscheinungsbild des Parks negativ beeinflussen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 487 Aktenzeichen: 91-22

  • Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährig öffnen
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8034 entstanden aus Vorlage: OF 1346/2 vom 03.01.2026 Betreff: Öffentliche Toiletten im Rebstockpark zur Nutzung ganzjährig öffnen Der Magistrat wird gebeten, die öffentlichen Toiletten im Rebstockpark für Parknutzer ganzjährig zu öffnen. Begründung: Parknutzer beklagen, dass die Nutzbarkeit nur in der kalten Jahreszeit eingeschränkt ist. Der Park wird ganzjährlich genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 666 Aktenzeichen: 91-22

  • Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8035 entstanden aus Vorlage: OF 1348/2 vom 05.01.2026 Betreff: Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße/Bernusstraße (Foto 1 bis 3) und Georg-Speyer-Straße/Hedwig-Dransfeld-Straße (Foto 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß Gehende zu erhöhen. Begründung: Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen. Foto 1 Foto 2 Foto 3 Foto 4 Foto 5 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 901 Aktenzeichen: 66-2

  • Mit dem Rad zum Westbahnhof
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8036 entstanden aus Vorlage: OF 1349/2 vom 28.12.2025 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: OM 6226/24 OBR 2; ST 631/25; OM 7646/25 OBR 2; OM 7647/25 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, wie die Planungen für die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/ Nauheimer Straße/Emser Brücke/Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr im Ortsbeirat 2 fortgeschritten sind. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, Auskunft über die bereits aufgewendeten Planungsmittel zu erteilen. Ein beauftragtes Planungsbüro soll ohne zufriedenstellende Planung wieder aus dem Vertragsverhältnis entlassen worden sein. Es ist von allgemeinem Interesse, wie öffentliche Mittel verwendet werden, zumal die Fahrradstraße weiterhin im Nichts endet und eine legale Wegeführung in Richtung Rebstock/Emser Brücke fehlt. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt die Stellungnahme ST 631 zur Anregung an den Magistrat OM 6226) sollte das Thema nicht vergessen werden. Es wird in der Stellungnahme ST 631 dargelegt, dass die Planung sehr komplex sei, aber es nach zwei Legislaturperioden der Nachfragen und Anträge diesbezüglich wäre zumindest eine Darlegung des Planungsstandes im Ortsbeirat 2 wünschenswert gewesen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat in jüngster Zeit, auch anlässlich der Anregungen aus der Bürgerschaft, die Anregungen an den Magistrat OM 7646 und OM 7647 beschlossen hat, die zeigen, dass die Radverkehrsanbindung für die südwestlichen Teile Bockenheims noch ausbaufähig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646 Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 900 Aktenzeichen: 66-2

  • Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Verkehrsinfrastruktur und Maßnahmen bei Großveranstaltungen im Rebstockpark
    OMOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8037 entstanden aus Vorlage: OF 1358/2 vom 03.01.2026 Betreff: Nachfrage zur unbeantworteten Anfrage: Verkehrsinfrastruktur und Maßnahmen bei Großveranstaltungen im Rebstockpark Vorgang: OM 6912/25 OBR 2; ST 2036/25 Der Magistrat wird gebeten, den Bearbeitungsstand der Anregung OM 6912 zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zur Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark mitzuteilen, da dem Ortsbeirat bislang hierzu keine Antwort vorliegt. Angesichts des bevorstehenden kurdischen Neujahrsfestes (Newroz-Fest), zu dem erneut bis zu 50.000 Besucherinnen und Besucher erwartet werden können, bittet der Ortsbeirat um eine zeitnahe Rückmeldung. Insbesondere ist von Interesse, ob die Stadt auf die zu erwartenden Herausforderungen vorbereitet ist und welche konkreten Maßnahmen für das kommende Fest geplant sind. Der Ortsbeirat bittet darum, die Beantwortung als Eilsache zu behandeln sowie um kurzfristige Information an die Anwohnerschaft. Begründung: Siehe Begründung in der Vorlage OM 6912/25. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6912 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2036 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1103 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
    VOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1374 entstanden aus Vorlage: OF 1274/2 vom 09.10.2025 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der zweiten Reihe von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 06/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen Erleichterungen umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z. B. Leipziger Straße 79 H 1 bis 2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z. B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der zweiten Reihe und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z. B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s. o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 761 Aktenzeichen: 63-0

  • Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen
    VOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1375 entstanden aus Vorlage: OF 1319/2 vom 19.10.2025 Betreff: Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die vorhandenen Parkwinkel an den Grundstückszufahrten der Hausnummern 22 bis 32 durch zusätzliche wiederholende Parkwinkel zwischen der Flora- und Mulanskystraße ergänzt werden können und 2. die Einmündungen/Kreuzungsecken und Kurven auf Höhe der Grünanlage in der Konrad-Broßwitz-Straße 29 bis 41 so gestaltet werden können, dass Feuerwehrfahrzeuge ungehindert die Liegenschaften der Konrad-Broßwitz-Straße 31 bis 39 erreichen können. Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Begründung: Aktuell werden die Kreuzungsecken in diesem Bereich täglich und vor allem nachts derart zugestellt, dass bereits große Kastenwagen bis 3,5 Meter beim Abbiegen rangieren müssen. Daraus lässt sich eine Nichterreichbarkeit der Liegenschaften durch die riesigen Feuerwehrfahrzeuge leicht ableiten. An der Konrad-Broßwitz-Straße ist das Hüftparken vorgesehen. Wird dies nicht befolgt, ist die Restfahrbahnbreite regelmäßig unzureichend, damit noch Rettungsfahrzeuge passieren können. Dies soll durch Markierungen gelöst werden. Die Straße ist an einer Stelle durch eine Grünfläche geteilt. Dort werden häufig die Einmündungen so eng beparkt, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr passieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 880 Aktenzeichen: 32-1

  • Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim
    VOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1376 entstanden aus Vorlage: OF 1352/2 vom 25.12.2025 Betreff: Baugerüste und Dauerbaustellen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Welchen Stand hat die Dachausbaumaßnahme Jordanstraße 11 und wie lange wird das Baugerüst voraussichtlich noch den Zugang zur Buchhandlung im Erdgeschoss negativ beeinflussen? 2. Welchen Stand hat die Bau- oder Sanierungsmaßnahme Rohmerstraße 36/Ecke Große Seestraße und wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen? Das quasi neue Gebäude ist seit mehr als einem Jahr nur im Sockelbereich eingerüstet - aus nicht ersichtlichen Gründen, und es passiert nichts. 3. Nach welchen Kriterien und mit welchen Fristen wird die Aufstellung von Baugerüsten im öffentlichen Raum genehmigt? 4. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat/die Bauaufsicht, um die Aufstellung von Baugerüsten deutlich zu befristen? 5. Welche rechtliche Handhabe hat der Magistrat, Überziehungen mit Bußgeldern zu belegen? 6. Gibt es bereits Versuche, Baumaßnahmen in diesem Sinne zu beschleunigen? Begründung: Auch endlos lang stehende Baugerüste und die lange Ablagerung von Baumaterial im öffentlichen Raum können das Stadtbild negativ beeinflussen, da jede Baustelle auch zum Müllabladeplatz wird. Die Aufstellung von Baugerüsten ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung im öffentlichen Raum, verengt Gehwege, behindert Bewohner und beeinflusst Fußgänger/Kundenströme negativ. Seit April 2024 ist z. B. das Gebäude Jordanstraße 11 (Karl-Marx-Buchhandlung) eingerüstet. Ein Fortschritt der angeblichen Dachausbau-Maßnahme kann nicht wahrgenommen werden. Die Buchhandlung leidet unter dem Gerüst, da es Schaufenster unattraktiv macht und zu Umsatzeinbußen führt. Bei Baugerüsten an öffentlichen und privaten Gebäuden oder im öffentlichen Raum gibt es angeblich normalerweise strenge Vorschriften und Genehmigungsverfahren, die von den örtlichen Bau- oder Stadtplanungsbehörden verwaltet werden. Diese Vorschriften können vorschreiben, wie lange ein Gerüst stehen bleiben darf und welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 661 Aktenzeichen: 63-0

  • Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17
    VOB 2
    19.01.2026

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2026, V 1377 entstanden aus Vorlage: OF 1344/2 vom 03.01.2026 Betreff: Sachstand und Perspektiven der Übergangsunterkunft für obdach- und wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie der aktuelle Sachstand bezüglich der Übergangsunterkunft für wohnungslose Menschen Am Römerhof 17 ist, insbesondere a) aus welchen Gründen eine Schließung bzw. Aufgabe der Nutzung Anfang des Jahres erfolgen soll; b) in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet und welche Mängel konkret festgestellt wurden; 2. welche Unterbringungskapazitäten durch die Schließung entfallen werden und wie diese konkret kompensiert werden; 3. ob aktuell ausreichend Unterbringungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen im Ortsbezirk zur Verfügung stehen; 4. ob eine temporäre oder eingeschränkte Nutzung weiterhin in Betracht kommt; 5. ob eine Instandsetzung oder Teilsanierung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, um Unterbringungsplätze zu erhalten oder wiederherzustellen; 6. ob und in welcher Form das Gebäude künftig für soziale Zwecke genutzt werden könnte. Begründung: Nach aktuellem Informationsstand soll die Übergangsunterkunft Am Römerhof 17, betrieben vom Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e. V., im Februar 2026 geschlossen werden. Die Zahl obdach- und wohnungsloser Menschen ist in den vergangenen Jahren bundesweit deutlich gestiegen. Auch im Stadtgebiet ist eine zunehmende Verdrängung von obdachlosen Menschen in den öffentlichen Raum zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ist der Wegfall von Unterbringungsplätzen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Die Schließung einer bestehenden Unterkunft wirft Fragen nach der tatsächlichen Versorgungslage, nach Alternativen sowie nach möglichen Zwischennutzungen auf. Ziel des Antrags ist es, Transparenz über den Sachverhalt herzustellen und zu klären, ob und wie bestehende Ressourcen weiterhin oder künftig für soziale Zwecke genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 636 Aktenzeichen: 51

  • Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären
    A
    18.01.2026 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 18.01.2026, A 388 Betreff: Vor Baumassaker im Europagarten Fragen klären Ich frage ich den Magistrat dringlich: 1. Wie lauten die Inhalte des im Gerichtsverfahren geschlossenen Vergleichs? 2. Wie lautet der Inhalt der Gutachten, die eine 9 Millionen Sanierung rechtfertigen? 3. Wie lautet der Inhalt der Gutachten zu dem Ist-Zustand? Welche Gutachten existieren in der Sache insgesamt und wie lautet der Inhalt? 4. Gibt es Gutachten zu dem Zustand der Bäume? Die Bäume auf www.anlage4.de/eugarten.pdf sehen besser aus als viele andere in der Stadt, ist eine Erhalt nicht sinnvoll, bis neue angewachsen sind und bewiesen ist, dass die neuen wirklich besser wachsen, als die bisherigen? 6. Wie lange bleiben welche Teile des Europagarten für die Bevölkerung gesperrt im ersten und zweiten Bauabschnitt? 7. Hat die Stadt die Auswirkungen auf die Gastronomie bedacht, die weiter zugänglich bleiben muss, aber möglichweise unter der Baustelle leidet und pleite geht und die Bevölkerung darunter leidet? 8. Welche Baumnummern haben die 66 Bäume, die gefällt werden und die 7 die versetzt werden sollen? Wie wird sicher gestellt, dass nicht die falschen Bäume gefällt werden, wenn die Baumnummern nicht kommuniziert werden? 9. Im letzten Umweltausschuss kam heraus, dass mit dem 2. Bauabschnitt fast alle der restlichen ca. 300 Bäume auch noch gefällt werden sollen. Ist das korrekt? 9. Was halten Sie von der Idee: , es werden keine Bäume gefällt, aber ca. 300 neue Bäume zusätzlich gepflanzt, an neuen Standorten im Park. Der Boden wird punktuell bearbeitet/ausgetauscht, nur da wo ein neuer Baum hinkommt. Alte Bäume werden nicht gefällt sondern dienen als Schattenspender. Bei alten Bäumen wird eine minimale Bodensanierung versucht, wohl gemerkt bei Erhalt des Baumes! (Strohballen, Mulchen, Permakultur, effektive Microrganismen) 10. Was halten Sie von der Idee, statt nur einem Mini Wald, mehrere anzulegen, der Boden wird lokal um die Tiefe von einem Meter erneuert, ggf. vorhandener tieferliegender Schutt entfernt. Hier können die örtlichen Initiativen und Schulen, wie in der Vergangenheit, mit anpacken. Der Park bleibt weitestgehend weiter nutzbar. 13. Wie wird sicher gestellt, dass bei der 9 Millionen teuren Sanierung, nicht die gleichen Fehler gemacht werden, wie bisher und es am Ende keine Verbesserung gibt? 14. Gibt es einer Idee, wie mit der jetzige Staunässe umgegangen wird? Wie zum Beispiel mit geeigneter Bepflanzung oder Abwassergräben, ohne alle Bäume zu fällen? 15. Wie wird sicher gestellt, dass mit den Ausgaben von 9 Millionen, nicht Firmen beauftragt werden, nur um diese zu zu bevorteilen (Stichwort. Sippenwirtschaft/Vetternwirtschaft) 16. Wurde das Areal in der Vergangenheit bewässert? Vertrocknete Rasenflächen sind im Sommer normal. Wurden die Bäume jemals bewässert? Begründung: Aktuelle Fotos: www.anlage4.de/eugarten.pdf Wenn die nächsten 5 Jahre so werden, wie die letzten 5 (ausgenommen 2024) dann haben auch neue Bäume und Wiesen keine Chance, weil die Trockenheit und Hitze kein Wachstum möglich macht. Sprich, die alten Bäume hätten dann sogar eine größere Überlebenschance und Nutzen, als alles Neue. Das war bei den Silberlinden (Bauvorhaben Four) vor auch so, die leider sinnlos gefällt wurden. Abwarten ist die bessere Strategie. Bäume auch in einem schlechteren Zustand zu erhalten bringt Vorteile, wie Schatten und nicht zu vergessen sind "Totbäume" für die Biodiversität besonders wertvoll. Das wissen scheint nicht angekommen zu sein bei den Stadtplanern. Zusätzliche Baumstandorte schaffen, aber die alten Bäume erhalten, ist eine sehr gute Strategie. In 20 Jahren kann man dann vergleichen, ob die neuen Bäume wirklich besser gewachsen sind. Infos: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-europagarten-wird-bis -2029-saniert-110036703.html Beim Paul Arnsberg Platz hat man leider auch den alten Baumbestand entfernt. (2. mal im Schwarzbuch der Steuerzahler) Diese Baummassaker müssen aufhören. Ob die neuen Bäume besser wachsen, ist leider nur Theorie und Wunschdenken. Eitelkeiten und übermäßiges ästhetisches Empfinden haben in einer modernen Stadtplanung nichts zu verloren, mal eben ein neues Betriebssystem aufsetzen, also mal eben alles platt und neu machen ist ein Vorgehen aus dem Computerbereich, in der Natur leider nicht sinnvoll, denn hier baut alles Neues auf Altem auf. Perfektion, welche nicht mal garantiert werden kann, der völlig falsche Weg. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.12.2025, M 216 Antrag vom 28.01.2026, NR 1511 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 61 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage A 388 gemäß § 18 Absatz 3 GOS nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit gefunden hat. b) Die Vorlage A 388 geht zur schriftlichen Beantwortung durch den Magistrat gemäß § 18 Absatz 1 Satz 2 GOS in den Geschäftsgang. Abstimmung: CDU, Linke und FDP und AfD gegen GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und FRAKTION (= Aufnahme auf TO) Aktenzeichen: 67-0

  • Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffen
    OFOB 2
    18.01.2026 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2026, OF 1359/2 Betreff: Nicht nur Schaufensterpolitik: Housing First wirksam umsetzen - Ursachen von Wohnungslosigkeit bekämpfen und ausreichenden Wohnraum schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Housing First realistisch und wirksam auszugestalten, indem ausreichend geeigneter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Dazu wird der Magistrat aufgefordert - zu prüfen und darzulegen, inwieweit die ABG Frankfurt Holding alle freiwerdenden Wohnungen dauerhaft als Sozialwohnungen sichern kann und ein verbindliches Kontingent für Housing First bereitstellt, - zu prüfen, ob und wie öffentliche Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden können, Wohnungen für Housing First zur Verfügung zu stellen, - die Quote für Sozialwohnungen im Neubau deutlich zu erhöhen, um langfristig ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 2. Wohnungslosigkeit von vornherein zu verhindern, indem die Ursachen der Wohnungskrise konsequent angegangen werden. Dazu wird der Magistrat aufgefordert, - Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangsräumungen zu verstärken und auszubauen, - sich auf allen politischen Ebenen für einen stärkeren Mieterschutz einzusetzen, - Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand konsequent anzuwenden und weiterzuentwickeln. Begründung: Housing First ist ein sinnvolles und bewährtes Konzept, um Menschen, die bereits wohnungslos sind, schnell und stabil in eigenen Wohnraum zu bringen. Damit dieses Konzept nicht zahnlos bleibt, braucht es vor allem ausreichend verfügbare, dauerhaft bezahlbare Wohnungen. Derzeit verfügt die Stadt über zu wenige Sozialwohnungen, um Housing First in notwendigem Umfang umzusetzen. Ohne verbindliche Kontingente - insbesondere durch die ABG Frankfurt Holding - bleibt das Konzept in seiner Wirkung begrenzt. Gleichzeitig darf Wohnungspolitik nicht erst ansetzen, wenn Wohnungslosigkeit bereits entstanden ist. Die Wohnungskrise ist die zentrale Ursache von Wohnungslosigkeit. Fehlender Mieterschutz, Zwangsräumungen und spekulativer Leerstand führen dazu, dass Menschen ihre Wohnungen verlieren und anschließend durch Hilfesysteme aufgefangen werden müssen. Eine wirksame Strategie gegen Wohnungslosigkeit muss daher beides leisten: die konsequente Umsetzung von Housing First und eine präventive Wohnungspolitik, die Wohnungslosigkeit von vornherein verhindert. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.11.2025, OF 1317/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8010 2026 Anregung an den Magistrat OM 8011 2026 1. Die Vorlage OF 1317/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1359/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. GRÜNE, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Zeilsheim - Platz für eine Hundewiese
    OFOB 6
    17.01.2026 · SPD, GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2026, OF 1432/6 Betreff: Zeilsheim - Platz für eine Hundewiese der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob an folgenden Orten in Zeilsheim eine umzäunte Hundewiese eingerichtet werden kann: a) neben Autobahn zwischen Grillplatz und Kleingärten b) Fußweg zwischen Blauländchenstraße und Welschgrabenstraße Richtung Feld (gegenüber Spielplatz) c) Fußweg zwischen Blauländchenstraße und Welschgrabenstraße Richtung Feld (gegenüber Spielplatz) d) Blauländchenstraße Feldbeginn rechter Hand (hinter Bolzplatz) 2. Ob es besser geeignete Orte in Sindlingen oder Zeilsheim für eine Hundewiese gibt 3. Ob mit engagierten Hundebesitzern ein Projekt zur Pflege eines geeignetes Grundstück geplant und umgesetzt werden kann, wobei für Sauberkeit, Kotbeutel und Sitzmöglichkeiten die Hundebesitzer selbst Verantwortung übernehmen. Auch die laufende Pflege wie Rasenmähen oder das Entleeren der Mülleimer ließe sich durch eine Bürgerinitiative, Patenschaft oder die Gründung eines Vereins organisieren. Begründung: Eine engagierte Hundehalterfamilie hat dieses Anliegen an den Ortsbeirat herangetragen, mit dem Angebot, selbst Verantwortung für eine Hundewiese zu übernehmen. Dies könnte durch eine Bürgerinitiative, Patenschaft oder die Gründung eines Vereins organisiert werden. Ein gemeinschaftlicher Ansatz kann die finanziellen Belastungen minimieren und zugleich den sozialen Zusammenhalt stärken. Durch das tägliche Gassigehen lernt man viele andere Hundebesitzer kennen - man begegnet sich auf Gehwegen, am Gartenzaun oder beim Spazierengehen. Diese Begegnungen sind wertvoll, doch sie finden meist an Straßen oder unübersichtlichen Wegen statt, sodass die Hunde nicht frei laufen oder unbeschwert miteinander spielen können. Ein Hund ist für seine Besitzer weit mehr als "nur ein Tier" - er ist ein Familienmitglied. Entsprechend groß ist der Wunsch nach einem sicheren Ort, an dem sowohl Hunde als auch ihre Halter zusammenkommen können. Eine eingezäunte Hundewiese würde Folgendes ermöglichen: sicheres Freilaufen ohne Gefahr durch Straßenverkehr Treffen und Austausch von Hundebesitzern soziales Miteinander für Hunde und Menschen Entlastung von Gehwegen und Grünflächen, die derzeit informell genutzt werden Anlage : Bilder, vom Antragsteller selbst aufgenommen 1. neben Autobahn zwischen Grillplatz und Kleingärten 2. Fußweg zwischen Blauländchenstraße und Welschgrabenstraße Richtung Feld (gegenüber Spielplatz) 3. Bechtenwaldpark zwischen Fußweg zum Spielplatz und Bebauung Bechtenwaldstraße 4. Blauländchenstraße Feldbeginn rechter Hand (hinter Bolzplatz) Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8142 2026 Die Vorlage OF 1432/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!
    B
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 22 Betreff: Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6410 - OA 105/21 OBR 1, B 419/24 - Zwischenbericht: Die Weiterentwicklung der Landstromversorgung am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde geprüft, inwieweit eine oberirdische Bauweise der Landstromversorgung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten bestätigten, dass eine oberirdische Umsetzung sowohl eine schnellere Realisierung als auch eine kosteneffizientere Bauausführung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt. Zunächst sollen die drei westlich gelegenen Liegeplätze mit oberirdischen Anschlussterminals ausgestattet werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine neue, ebenfalls oberirdische Umspannanlage am Mainufer. Die Gesamtplanung liegt weiterhin bei der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Das Vorhaben soll sich möglichst schonend in die denkmalgeschützten Anlagen sowie in die Grünflächen integrieren. Die Planung berücksichtigt eine vollständige Anpassung an die oberirdische Umsetzung: die neue Lage der Umspannanlage, die erforderliche bauliche Ausgestaltung einschließlich Lüftungskonzept sowie den Anschluss an das Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit NRM, Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer. Anfang 2026 soll ein belastbarer, abgestimmter und umsetzungsreifer Zeitplan vorgelegt werden, sodass die Arbeiten zügig beginnen können und die Landstromversorgung langfristig effizient, stadtplanerisch integriert, klimafreundlich und bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.11.2021, OA 105 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 419 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 253 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 22 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 22 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 34, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe
    B
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 23 Betreff: Realisierung der Landstromversorgung für Mainschiffe Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6605 - NR 1322/25 CDU - Zwischenbericht: Die Weiterentwicklung der Landstromversorgung am nördlichen Mainufer ist ein zentraler Beitrag zu einer modernen, klimafreundlichen und leistungsfähigen Hafeninfrastruktur in Frankfurt am Main. Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde geprüft, inwieweit eine oberirdische Bauweise der Landstromversorgung technische und wirtschaftliche Vorteile bietet. Die Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern und Dezernaten bestätigten, dass eine oberirdische Umsetzung sowohl eine schnellere Realisierung als auch eine kosteneffizientere Bauausführung ermöglicht. Auf dieser Grundlage wurde ein stufenweises Vorgehen entwickelt. Zunächst sollen die drei westlich gelegenen Liegeplätze mit oberirdischen Anschlussterminals ausgestattet werden. Die Stromversorgung erfolgt über eine neue, ebenfalls oberirdische Umspannanlage am Mainufer. Die Gesamtplanung liegt weiterhin bei der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt. Das Vorhaben soll sich möglichst schonend in die denkmalgeschützten Anlagen sowie in die Grünflächen integrieren. Die Planung berücksichtigt eine vollständige Anpassung an die oberirdische Umsetzung: die neue Lage der Umspannanlage, die erforderliche bauliche Ausgestaltung einschließlich Lüftungskonzept sowie den Anschluss an das Leitungsnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main. Die hierfür notwendigen Abstimmungen erfolgen fortlaufend mit NRM, Denkmalamt, Stadtplanung, Grünflächenamt und Unterer Naturschutzbehörde. Nach Abschluss der Planungsarbeiten folgt das Baugenehmigungsverfahren. Ziel ist eine effiziente, umweltverträgliche und zukunftsfähige Landstromversorgung am nördlichen Mainufer. Anfang 2026 soll ein belastbarer, abgestimmter und umsetzungsreifer Zeitplan vorgelegt werden, sodass die Arbeiten zügig beginnen können und die Landstromversorgung langfristig effizient, stadtplanerisch integriert, klimafreundlich und bedarfsgerecht bereitgestellt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1322 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 257 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 23 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal am 19.05.2026, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 23 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 35, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie Personal vom 19.05.2026

  • Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben
    B
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 24 Betreff: Digitale Schnittstelle zwischen Berufsschulen und Betrieben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6664 - NR 1311/25 CDU - Zwischenbericht: Eine Bearbeitung der Thematik bis zum Jahresende ist derzeit leider nicht möglich. Gründe hierfür sind unter anderem die Vorbereitung für den bevorstehenden Digitalpakt 2.0, was viele Personalressourcen binden wird. Unabhängig davon ist das Stadtschulamt stets bestrebt, die Digitalisierung an den Frankfurter Schulen, insbesondere an den beruflichen Schulen, voranzutreiben. Bereits im Rahmen des SEP-B (Schulentwicklungsplan berufliche Schulen) wurden erste Anläufe genommen stärker mit Betrieben sowie dem Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zusammenzuarbeiten. Auf Grund sehr unterschiedlicher Vorstellungen und Prioritäten bedarf es hier eines ausführlichen Dialogs mit den beruflichen Schulen, um Bedarfe zielgerichtet und alltagstauglich umzusetzen. Wir werden den genannten Aspekt der Einbindung von Betrieben in diesem Zusammenhang weiterhin berücksichtigen, sobald entsprechende Personalkapazitäten frei werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.07.2025, NR 1311 Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 24 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 24 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7244, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026

  • Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig
    B
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 25 Betreff: Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig Vorgang: A 373/25 BFF-BIG Die Vergleichssumme ist bereits Ende Oktober 2025 bei der Stadt Frankfurt am Main eingegangen. Der Magistrat geht daher davon aus, dass die Beantwortung der Fragen im Einzelnen vor diesem Hintergrund entbehrlich ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.10.2025, A 373 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 25 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7298, 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2026 Aktenzeichen: 30-0

  • Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 11 Betreff: Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3990 (M 145) 1. Der vorliegenden Planung zum Bau der Hochbeete auf dem Rathenauplatz wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bau der Hochbeete auf dem Rathenauplatz, entgegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 § 3990 (M 145), vorgezogen werden soll. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahme "Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete" Gesamtkosten in Höhe von rund 470 T € erwartet werden. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 470 T € stehen in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm "Schöneres Frankfurt" Sammelveranschlagung im Jahr 2025 zur Verfügung. 4. Die mit dem Haushalt 2024/25 beschlossene Budgetierungsregelung zum Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung (5.006295), wonach keine Deckungsfähigkeit zugunsten von Maßnahmen außerhalb des Projektes Schöneres Frankfurt besteht, wird einmalig in Höhe von 470 T€ aufgehoben. 5. Die Budgetüberträge der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025. 6. Die Mittel werden per Sollveränderung in die Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.001389 "Schöneres Frankfurt" transferiert und die Maßnahme dort dargestellt bzw. gebucht. 7. Die erforderlichen Mittel für diese Maßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 470 T € werden bewilligt und freigegeben. 8. Es dient zur Kenntnis, dass die Jahresfolgekosten in Höhe von insgesamt rd. 47 T€ zukünftige Haushalte belasten werden. Begründung: A. Zielsetzung Der Rathenauplatz ist durch Pflasterflächen, funktionale Einbauten der technischen Infrastruktur und ein bodenbündiges Wasserspiel geprägt. Dieser soll entlang der Börsenstraße und an seinem südlichen und nördlichen Abschluss durch die Anlage von Freilandstauden und Gräser in Hochbeeten einen grüneren Charakter erhalten. Die Aufenthaltsqualität durch Sitzmöglichkeiten soll erhöht werden. Für den Rathenauplatz ist zudem ein zusätzliches Beschattungselement vorgesehen, das den Aufenthalt auf dem Platz angenehmer gestalten soll. Die Umsetzung dieses Elements soll durch ein Wettbewerbsverfahren erfolgen. Derzeit kann jedoch nicht abgeschätzt werden, wann eine Realisierung stattfinden wird. Da auf dem Rathenauplatz dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Verbesserung der Aufenthaltsqualität besteht, soll die Begrünung zeitnah erfolgen. B. Alternativen Es erfolgt aktuell keine Weiterentwicklung des Rathenauplatzes. Er wird keine Staudenbeete und somit keinen grüneren, klimaangepassten Charakter erhalten und weniger Aufenthaltsqualität in heißen Sommern bieten. Die temporäre Aufstellung von Grünen Zimmern und Sitzmodulen wird fortgeführt. Die Beschattung und die Hochbeete werden gleichzeitig umgesetzt. Die positiven Effekte der Hochbeete werden verzögert und die Bürgerinnen und Bürger warten länger auf die Verbesserungen. C. Lösung Der durch die Pflasterflächen, die funktionalen Einbauten und einem ebenerdigen Brunnen geprägte Rathenauplatz wird durch die Anlage von Staudenbeeten einen grüneren, klimaangepassten Charakter mit mehr Aufenthaltsqualität erhalten. Die Einfassungen der Pflanzflächen werden in Sitzhöhe ausgeführt und bieten an verschiedenen Seiten der Hochbeete Sitzmöglichkeiten, teilweise mit Rückenlehnen. Als Material werden hochwertige, massive Holzbohlen aus Douglasienholz verwendet. Die neun geplanten Pflanzbeete werden auf dem vorhandenen Pflaster errichtet. Dadurch wird der Oberflächenbelag nicht verändert und die Beete könnten bei Bedarf verändert werden. Weitere Pflanzbeete sind aufgrund der bestehenden technischen Restriktionen wie Leitungstrassen, Lüftungsschächte, Notausstiege, geringe Überdeckung unterirdischer Bauwerke etc. nicht möglich. Die Passage im Bereich des Steinweges soll freigehalten werden, damit der starke Fußgängerstrom von und zur Goethestraße nicht gestört bzw. eingeschränkt wird. Der Grünflächenanteil des Platzes steigt durch die Pflanzbeete auf über 20 %. Die in unterschiedlicher Wuchshöhe geplante Bepflanzung erfolgt mit einer vielfältigen, trockenheitsverträglichen Stauden-Gräser-Mischpflanzung, um die Artenvielfalt von Insekten und Schmetterlingen in der Stadt zu fördern und das Mikroklima zu verbessern. Wichtige Blickbeziehungen und die Transparenz des Platzes bleiben erhalten. Verschiedene Farbeffekte mit unterschiedlichen Blühzeiten sorgen für ein vielfältiges Bild im Jahresverlauf. Die Bewässerung der Pflanzflächen erfolgt durch eine automatisch gesteuerte Bewässerungsanlage. Die Hochbeete sind so konstruiert, dass spätere Änderungen, wie die Integration von Fundamenten für ein Beschattungselement, mit wenig Aufwand vorgenommen werden können. Durch den vorgezogenen Bau der Hochbeete können die positiven Effekte schneller wirksam werden, ohne dass der lange Planungsprozess des Beschattungselements abgewartet werden muss. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil Am 06.12.2022 wurde das Gesamtprojekt "Weiterentwicklung der Platzfolge Rathenauplatz / Goetheplatz / Roßmarkt" im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 1 vorgestellt und beschlossen. E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 470.000,00 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Verpflichtung Mittelabfluss Bis 2025 470.000,00 € 100.000,00 € 2026 230.000,00 € 2027 100.000,00 € 2028 20.000,00 € 2029 10.000,00 € 2030 10.000,00 € Gesamtsumme 470.000,00 € 470.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten - Reparaturen, Reinigung, Wartung und Pflege ca. 10.000 € p.a. c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 470.000 € x 2,25 % / 2 = 5.287,50 € 2. Abschreibung 470.000 €/ 15 = 31.333,33 € 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Anlage 2_Rathenauplatz (ca. 276 KB) Anlage 3_Uebersichtsplan (ca. 6,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145 Vortrag des Magistrats vom 27.07.2026, M 108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 81 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 11 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 11 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7340, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 12 Betreff: Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf Grundlage des Gesamtkonzeptes für ganztägig arbeitende Grundschulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2023, § 4158 (M 182) Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es wird zugestimmt, dass alle Frankfurter Grundschulen und deren Quartiere auf Grundlage des Gesamtkonzepts Ganztag weiterentwickelt werden, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zu erfüllen, so dass ein verbundenes Ganztagssystem zwischen Schule, kommunalen Angeboten in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen, Horten und außerschulischen Partner:innen geschaffen wird. 2. Es wird zugestimmt, dass die kommunalen Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten vergleichbaren Qualitätsstandards auf Grundlage des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) und des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) folgen. Die Personalbemessung der kommunalen Ganztagsangebote in der Schule orientierten sich dafür ab dem Schuljahr 2026/ 27 grundsätzlich am § 25 c HKJGB. Zusätzlich wird ein Anteil von 25 % Personal ohne pädagogischen Abschluss eingeplant. 3. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagsleitung und eine Stellvertretung finanziert werden. Leitung und Stellvertretung sind beim Träger der Ganztagsangebote in der Schule angesiedelt. Die Leitungsstelle ist eine Vollzeitstelle bei 39 Stunden pro Woche. Die Stellvertretungen umfassen 19,5 Stunden pro Woche, wenn bis zu 150 Kinder am Ganztag in der Schule teilnehmen und 39 Stunden pro Woche, wenn mehr als 151 Kinder teilnehmen. 4. Es wird zugestimmt, dass pro Schulstandort eine Ganztagskoordination mit 19,5 Stunden pro Woche finanziert wird. Die Koordinationskraft ist beim freien Träger der Jugendhilfe angesiedelt, der die Ganztagsangebote am Standort Schule in Kooperation mit der Grundschule verantwortet. 5. Es wird zugestimmt, dass der Ausbau der Ganztagsangebote auf einer verbindlichen Kooperation zwischen Grundschulen und kommunalen Angeboten (in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten) gemäß § 24 SGB VIII basiert und in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten wird. 6. Es wird zugestimmt, dass der "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen Bestandteil des Gesamtkonzepts Ganztag ist und der bisherige kommunale Anhang zur bisherigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen zum Schuljahr 2026/2027 aufgehoben wird. 7. Es wird zugestimmt, dass das Ganztagsangebot (Unterricht und Betreuung) montags bis freitags von 7:30 bis 17:00 Uhr stattfindet. 8. Es wird zugestimmt, dass der Träger der Öffentlichen Jugendhilfe in Ergänzung des Paktes für den Ganztag rechnerisch seinen Beitrag in Ganztagsgrundschulen an fünf Tagen für vier Stunden (13 Uhr bis 17 Uhr) und in den Schulferien ganztägig (07.30 Uhr bis 17 Uhr) leistet. Für die Horte gilt rechnerisch ein Beitrag von 12 Uhr bis 17 Uhr und ebenfalls eine ganztägige Ferienbetreuung. Das Land Hessen hat im HKJGB -für den Bereich der Schulkindbetreuung- eine maximale Anzahl von 20 Schließtagen in den Ferienzeiten geregelt. 9. Es wird zugestimmt, dass Schulen und kommunale Angebote gemäß § 24 SGB VIII Räume in der Schule gemeinsam nutzen und die Schulleitung und die Leitung des schulischen Ganztages gleichberechtigt an der Raumnutzungsplanung beteiligt sind. Dafür wird die Leitung des Ganztages in der Schule vom Schulträger mit Hausrecht ausgestattet und ist Teil des Ganztagsleitungsteams. 10. Es wird zugestimmt, dass die kommunale Förderung für das Förderprogramm Frühbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 in Schulen im Pakt für den Ganztag entfällt. Die Möglichkeit der Betreuung ab 7.30 Uhr wird in das Angebot der Schule über die Landesressource Pakt für den Ganztag integriert. 11. Es wird zugestimmt, dass die Verwaltung von Mittagessen vereinfacht wird. Für die Essensversorgung in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten wird eine gemeinsame Gesamtlösung angestrebt. Dafür soll der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.10.2007, § 2790, M 218, angepasst werden. 12. Es wird zugestimmt, dass eine Entgeltfreiheit für Grundschulbetreuung in der XX. Wahlperiode als Maßnahme erneut geprüft wird. 13. Es wird zugestimmt, dass Ganztagsschulen im Integrierten Schulentwicklungsplan ausgewiesen werden. Es dient zur Kenntnis, dass - der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/2027 klassenstufenweise aufsteigend gilt und sich auf die Zeit vom Schuleintritt bis zum Ende der 4. Klasse, einschließlich der Sommerferien (GaFöG Art. 1) bezieht. - der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung auf dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beruht. Für die Umsetzung ist auf Landesebene das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus § 24 SGB VIII und richtet sich gegen die Kommune, die den Teil, der als Jugendhilfeangebot ausgestaltet ist, verantwortet. - auf Basis des Ganztagsförderungsgesetzesfolgende Angebote als rechtanspruchserfüllend gelten: Tageseinrichtungen mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII sowie Angebote unter Schulaufsicht (Pakt für den Ganztag, Ganztagsprogramm des Landes Hessen) - die Entwicklung und Pilotierung des Gesamtkonzepts für ganztägig arbeitende Grundschulen auf dem Magistratsbeschluss von 2017 (M 853) basiert und in Kooperation mit dem Land Hessen durchgeführt wurde. Die Inhalte wurden zwischen 2019 und 2023 im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses mit relevanten Akteuren erarbeitet und erprobt. - das Gesamtkonzept Ganztag die Planungsrahmen - Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.05.2019, § 4065 (M 38), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021, § 835 (M 79) sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4158 (M 812) für Schulbau, Sanierung und Freiraumgestaltung integriert. - der Pakt für den Ganztag von Anfang an eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule, unabhängig vom Jahrgang umfasst. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im jeweiligen Schulbezirk sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Auf Bundesebene wurde der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Herbst 2021 im Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) verankert. Das GaFöG gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Verzahnung von schulischem Unterricht und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter zu entwickeln. Für den Ganztag der Stadt Frankfurt am Main wurden mit dem Gesamtkonzept Ganztag die strukturellen Voraussetzungen und Grundlagen zur Einlösung des Rechtsanspruchs getroffen. Mit dem Gesamtkonzept Ganztag werden konkret folgende Ziele verfolgt: - Erhöhung des Versorgungsgrads zur Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung gemäß GaFöG auf 90 Prozent. - Betreuungsplatzgarantie über den Ausbau des Landesprogramms Pakt für den Ganztag - Klarheit und Transparenz der Angebotsstruktur im Ganztag, insbesondere für Familien und Kinder - Weiterentwicklung und Stärkung der multiprofessionellen Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit dem Quartier - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen - Ganztägige Nutzung vorhandener Raumkapazitäten B. Alternativen Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gibt es keine Alternativen. C. Lösung Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Schulen wurde unter Beteiligung des Fachfeldes entwickelt. Der Ausbau des Ganztagsangebotes in Frankfurt basiert auf dem Landesprogramm Pakt für den Ganztag und wird durch kommunale Angebote von Jugendhilfeträgern ergänzt. Die Kooperation für den Ganztag im Quartier mit außerschulischen Partner:innen ermöglicht eine erweiterte Bildung der Schüler:innen und hat deswegen eine Schlüsselfunktion für die Qualität des Frankfurter Ganztags. Die aufgeführten Akteur:innen verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft für die Ganztagsbildung in Frankfurt am Main. Kommunale Ganztagsangebote in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen sowie in Horten sind hinsichtlich Qualität, Entgelten und Fachkraft-Schlüssel gleichgestellt. Träger in Ganztagsgrundschulen und -grundstufen dürfen ergänzend auch Personal ohne Fachkraftstatus einsetzen. Pädagogik Zeit- und Angebotsstruktur: Ganztägig arbeitende Grundschulen bieten einen erweiterten pädagogischen Raum mit verzahnten Zeit- und Angebotsmodellen am Schulstandort und im Quartier. Lehrkräfte, pädagogisches Personal und außerschulische Partner entwickeln gemeinsam standortbezogene Konzepte als Lern- und Lebensräume für Kinder. Der Ganztag folgt einem erweiterten Bildungsverständnis. Der Anspruch umfasst Montag bis Freitag, täglich acht Stunden. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Frankfurt bietet derzeit 9,5 Stunden täglich an. Die Betreuungszeit in Frankfurt reicht von 7:30 bis 17:00 Uhr, Montag bis Freitag - auch in den Ferien. Es wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ein buchbares Modul bis 17 Uhr geben. Die erste gemeinsame Abholzeit ist ab 14.30 Uhr möglich. Kooperation und Verantwortungsbereiche: Der kindorientierte Ganztag setzt auf intensive Kooperation zwischen Schule und Ganztagsbetreuungsangeboten und mit dem Quartier (bspw. Sportvereinen, Musikschulen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Stiftungen). Die Beteiligten an dieser institutionenübergreifenden Zusammenarbeit im Ganztag bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, in die auch die Kinder und Familien miteinbezogen werden. Infrastruktur Bildungsräume: Ganztagsschulen erfordern eine neue räumliche Organisation. Die traditionelle Flurschule mit Mehrfachnutzung wird abgelöst durch Clusterlösungen mit integrierter Nutzung, die ganztägige Aufenthaltsqualität bieten. Schulen werden ganztägig "bespielt". Frei- und Bewegungsräume: Freiflächen werden als gleichwertige Bildungsräume gestaltet, in denen Bewegung, Rückzug, Spiel und Aneignung möglich sind - über die Funktion eines Schulhofs hinaus. Digitale Infrastruktur: Digitale Werkzeuge erleichtern Verwaltung, Kommunikation und Raumnutzung. Digitale Systeme verbessern die Koordination und Transparenz im Ganztagsbetrieb. Personal Leitungsteam: Ein gemeinsames Leitungsteam von Schule und Ganztagsträger plant, steuert und evaluiert die Ganztagsangebote kooperativ. Ganztagskoordination pro Schulstandort: In jedem Schulstandort ist eine Koordinationsstelle eingerichtet, die die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren des Ganztags in Schule und im Hort vor Ort sicherstellt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Die Beteiligung des Fachfeldes ist in Beteiligungsverfahren erfolgt: - Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines Konzeptentwurfes für ganztägig arbeitende Grundschulen 02 - 06/2019 - Pilotphase zum Konzeptentwurf 2021 - 2023 - Konstituierung des Fachausschusses Ganztagsbildung des Jugendhilfeausschusses als fachliche Begleitung der Umsetzung des pilotierten Konzeptes seit 08/2024 d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Öffentliche Ausgaben für Kinderbetreuung sind volkswirtschaftlich rentabel: Sie führen zu Einsparungen in sozialen Bereichen, fördern Integration und Bildung, stärken den Standortfaktor Familie für Unternehmen und erhöhen langfristig die kommunalen Steuereinnahmen. Zudem wird durch gute Kinderbetreuung eine stille Fachkräfte-Reserve aktiviert. Das Ziel ist bis 2029/30 eine 90-100 %-Versorgung mit Betreuungsplätzen, orientiert am Verhältnis 1/3 Hortplätze und 2/3 Betreuungsplätze an Grundschulen. Kosten für das Betreuungsangebot in der Schule Zusätzlich zum bestehenden Haushaltsansatz 2026 für das kommunale Betreuungsangebot in der Schule in Höhe von 54.036.000 Euro, der unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung steht, werden in den folgenden Haushaltsjahren folgende Mehrbedarfe benötigt, um den Rechtanspruch auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter rechtzeitig und in guter Qualität umsetzen zu können. 2026: 6.983.000 Euro 2027: 19.021.000 Euro 2028: 21.097.000 Euro 2029: 24.414.000 Euro 2030: 26.973.000 Euro Die Finanzierung des Mehrbedarfs 2026 ist durch Prioritätenveränderungen innerhalb des vorhandenen Budgets des Dezernates XI sicherzustellen. Die weiteren Bedarfe ab 2027 ff. sind bei den kommenden Haushaltsplanungen im Rahmen der Zielwerte zu veranschlagen. Die Umwandlung in ein Jugendhilfeangebot mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erfordert eine Anpassung der Personalbemessung und die Gewährleistung von Qualitätsstandards. Kosten für das Betreuungsangebot in den Horten Für die bestehenden Betreuungsangebote in den Horten entstehen im Zuge der Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung von Kindern im Grundschulalter keine Mehrbedarfe. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes. Investitionen für Baumaßnahmen, Umbau und Ausstattung Die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung wird bei Neubaumaßnahmen durch die Anwendung der Planungsrahmen für Grundschulen und für Grundschulen im Bestand berücksichtigt. Gesamtsanierungen von Grundschulen wurden vor Einsatz der Planungsrahmen auch als ganztägig arbeitende Schulen durch das davor gültige Modellraumprogramm entsprechend konzipiert. Hier sind die Raumnutzungskonzepte durch multifunktionale Raumnutzung anzupassen. Bestandsschulen, die auch mit multifunktionaler Raumnutzung das Betreuungsangebot nicht stemmen können, werden sukzessive umgebaut, bzw. erweitert. Die entstehenden Kosten werden in der jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlage abgebildet. Personelle und stellenplanmäßige Auswirkungen/Jahresfolgekosten Durch die Festlegung der unter den Ziffern 7 und 8 des Beschlusstenors ausgewiesenen Betreuungszeiten sowie die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Räume durch Schulen und kommunale Angebote (siehe Ziffer 9 des Beschlusstenors) besteht die Notwendigkeit, die Anwesenheitszeit der Schulhausverwaltungen anzupassen. Nach derzeitigen Berechnungen des Amtes 25 entsteht hierdurch ein zusätzlicher Stellenmehrbedarf von 145,5 Stellen mit einem Finanzvolumen von rund 11 Mio. €/p.a. (mittlere Jahresbeträge für Personalausgaben Stand 05/2026), die im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2027 zur Neuschaffung vorzusehen sind. Bis zur Rechtskraft des Haushaltes 2027 sind die notwendigen Bedarfe - soweit möglich - über das Instrument der dynamischen Stellenbewirtschaftung bereitzustellen und ggfs. durch weitere flankierende Maßnahmen zu ergänzen. Sowohl die Anzahl der Stellen als auch ihre Bewertung stehen unter dem Vorbehalt einer noch durchzuführenden Prüfung durch das Personal- und Organisationsamt, die aufgrund der Kurzfristigkeit der Vorlage im Vorfeld nicht möglich war. Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 757 KB) Anlage _Abschlussber_Gesamtkonz_Ganztag (ca. 1,1 MB) Anlage _Gesamtkonz_Grundschulen_FFM (ca. 3,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2026, NR 1503 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 218 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2008, M 7 Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Antrag vom 09.10.2009, NR 1583 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 170 Antrag vom 11.03.2015, NR 1158 Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 59 Vortrag des Magistrats vom 08.03.2019, M 38 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 79 Bericht des Magistrats vom 18.02.2022, B 83 Vortrag des Magistrats vom 29.04.2022, M 59 Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 182 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt; CDU, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage M 12 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen 1 GRÜNE und SPD (= Zustimmung); 2 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 85 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO I, TOP 9 Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, den Magistratsvortrag bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Die Linke-Fraktion stellt den Gechäftsordnungsantrag, den Magistratsvortrag bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der Linke-Fraktion wird abgelehnt. 2. Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE und dFfm (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage M 12 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 48 Die Mitglieder des Ortsbeirat geben folgende Protokollnotiz ab: "Der Ortsbeirat 3 kritisiert, dass der Vortrag des Magistrats zu kurzfristig bekannt gegeben wurde und somit bestehende Fragen zur Vorlage unter diesem Zeitdruck nicht hinreichend geklärt werden können." Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 24 Der Geschäftsordnungsantrag der Linke die Vorlage M 12 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Enthaltung von CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 4., 5., 6. und 7. der Vorlage NR 1503 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 1503 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 12 = Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme) Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 12 = Annahme, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 26.01.2026 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 4., 5., 6. und 7. der Vorlage NR 1503 werden abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 1503 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU (unter Hinweis auf NR 1503), SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1503) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 11 Annahme, Punkt 12 Ablehnung, restliche Vorlage Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie FDP, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Linke und AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme); Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 12 = Ablehnung, NR 1503 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 12 = Annahme) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage M 12 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 41 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 12 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7181, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 40-4

  • Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 13 Betreff: Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026 Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 16.01.2026 1. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing (Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel des Tourismusbeitrags für die Förderung von Veranstaltungen in Höhe von 5.136 TEUR veranschlagt waren. 2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass Aufwendungen für die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltungen aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. § 4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Sicherheit und Ordnung" des Ordnungsamtes zuzuordnen und zu verausgaben sind. 3. Die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke wird in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt. 4. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll. B. Alternativen Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann. C. Lösung Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Mittel in Höhe von 1.500 T€ werden aus nicht verausgabten Ansätzen der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen des Jahres 2025 in der Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung 71 Zuweisungen und Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich keine stellenplanmäßigen Auswirkungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 92 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und AfD; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7182, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 15 Betreff: Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) in 60439 Frankfurt am Main-Heddernheim, Bernadottestraße 35 Abriss und Neubau und Erweiterung um zwei Gruppen für Krippenkinder inkl. Auslagerung 1. Dem Abriss und anschließenden Ersatzneubau des um zwei Kindergartengruppen auf insgesamt 7 Gruppen erweiterten Kinderzentrums Bernadottestraße (Org. Ziffer 74) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Maßnahme in ihrer Sitzung am 22.04.2025 zugestimmt hat. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 11.235.000,00 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungs-fähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von brutto 554.000,00 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Mit Haushaltsmittelanmeldung für den Wirtschaftsplan 2024 in 2023 wurden durch das Amt für Bau und Immobilien 318.000,00 € für den Abbruch geschätzt und im Erfolgsplan des Betriebs somit aufgenommen. Mit der tiefergehenden Kostenberechnung liegt eine Differenz i.H. v. 236.000,00 € vor. 5. Die Finanzierung der über die Veranschlagung im Erfolgsplan hinausgehende Finanzmittel i. H. v. 236.000,00 € ist durch Prioritätenveränderung der im Erfolgsplan 2024-2027 enthaltenen Mittel sichergestellt. 6. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Ersatzneubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um zwei Gruppen für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Bernadottestraße (KiZ 74) im Investitionsprogramm 2024-2027 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 7.048.000,00 € enthalten ist. 7. Die Differenz in Höhe von 3.633.000,00 € ist im Investitionsprogramm 2026-2029 des Betriebs Kita Frankfurt vorgesehen, welches am 02.10.2025 von der Betriebskommission genehmigt wurde. Bis zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über das Investitionsprogramm 2026-2029 werden zur Deckung die Mittel der Maßnahme Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad herangezogen. 8. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 10.681.000,00 € bewilligt. 9. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A. Zielsetzung Das Kinderzentrum Bernadottestraße (KiZ 74) befindet sich im Stadtteil Heddernheim in Frankfurt am Main. In der Einrichtung gibt es derzeit 2 Kindergartengruppen mit 36 Kindern und 3 Hortgruppen mit 54 Kindern. Insgesamt befinden sich 90 Kinder in der Einrichtung. Das eingeschossige und teilunterkellerte Gebäude aus dem Jahr 1964 befindet sich in einem desolaten Zustand. Das Gebäude entspricht altersbedingt nicht mehr den sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen sowie den energetischen Anforderungen. Der bautechnische und hygienische Zustand der Einrichtung sowie die bestehenden Gefahrensituationen im Gebäude müssen dringend beseitigt werden, da ansonsten eine Schließung der Einrichtung droht. Die kompletten Installationen (60 Jahre alt) des Kinderzentrums Bernadottestraße für Elektro, Heizung, Sanitär sind dringend sanierungsbedürftig. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Die Fenster sind undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht. Provisorische Reparaturen sind mittelfristig nicht mehr möglich. Ersatzteile für die notwendigen Reparaturen sind seit Jahren immer schwerer zu beschaffen. Die Nachfrage an Betreuungsplätzen ist am Standort hoch und das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren ist zu gering, sodass dringend neue Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau des Gebäudes unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt im Einvernehmen mit dem Revisionsamt die wirtschaftlichere Variante dar. Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 7 Gruppen. In den neu zu schaffenden Räumlichkeiten können, neben den 42 neuen Plätzen für Kinder über drei Jahren, die bestehenden Gruppen für Kinder über drei Jahren um 6 Plätze und die bestehenden Gruppen für Hortkinder um 9 Plätze erweitert werden. Nach Fertigstellung stehen somit 147 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 57 Plätze entspricht. Die Erweiterung des Kinderzentrums ist in der Bedarfsplanung des Stadtschulamtes aufgenommen und gemäß dem städtischen Bedarfsträger (Stand Juli 2025) notwendig. Der Ersatzneubau wird an gleicher Position wie der Bestandsbau auf dem Grundstück errichtet, so dass der Baumbestand vollständig erhalten werden kann. Der Ersatzneubau wird in Holz-Lehmbauweise hergestellt und vom Revisionsamt befürwortet. Das städtische Standard-Raumprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871, M 170) und die Leitlinien des Wirtschaftlichen Bauens wurden bei der Planung der Einrichtung zu Grunde gelegt. Ebenfalls wurde die zwischen Kita Frankfurt und dem Revisionsamt abgestimmte Interpolation für ein 7 gruppiges Kinderzentrum zu Grunde gelegt. Aufgrund der Wirtschaftlichkeit und der Synergieeffekte hat Kita Frankfurt in Abstimmung mit dem Revisionsamt eine Pavillonanlage angekauft, um diese für die Auslagerung von 3 Kinderzentren (nach und nach) in diesem Stadtteil zu nutzen (derzeit befindet sich das Kinderzentrum In der Römerstadt in der Auslagerung/Pavillonanlage Am Forum). Sowohl der Ortsbeirat als auch das Grünflächenamt haben der Aufstellung der Pavillonanlage auf dem öffentlichen Spielplatz "Am Forum" für die Auslagerung nach und nach der 3 Kinderzentren in dem Stadtteil zugestimmt. Es handelt sich um einen Spielplatz, der vom Stadtteil nicht genutzt wird. Das Kinderzentrum Bernadottestraße wird die bestehende Pavillonanlage Am Forum für 24 Monate Bauzeit - nach Auszug des Kinderzentrums In der Römerstadt - weiternutzen. Gemäß aktuellem Bauzeitenplan ist eine Fertigstellung des Ersatzneubaus für das Kinderzentrum In der Römerstadt für Mai 2026 vorgesehen. Mit vorliegendem voraussichtlichem Stadtverordnetenbeschluss Anfang 2026 für die Baumaßnahme - Abriss und Ersatzneubau des Kinderzentrums Bernadottestraße - werden umgehend die Leistungsverzeichnisse, notwendige Ausschreibungen und Vergaben vorbereitet, so dass die Kinder und die Mitarbeitenden des Kinderzentrums Bernadottestraße im Mai 2026 aus dem desolaten Gebäude aus- und in die sichere Pavillonanlage einziehen können. Eine Bauzeit von 2 Jahren (vorausgesetzt, dass keine langanhaltenden denkmalamtliche Ausgrabungen erfolgen müssen) ist erforderlich. Die Baufertigstellung wäre somit Ende 2028 realisierbar. Eine Punktlandung (Auszug Kinderzentrum In der Römerstadt, Einzug nächstes Kinderzentrum Bernadottestraße) ist Ziel, um unter anderem einen Leerstand der angekauften Pavillonanlage zu vermeiden. B. Alternativen Keine C. Lösung Das 61 Jahre alte Gebäude ist abgängig und befindet sich in einem desolaten Zustand. Mit dem notwendigen Abriss und Ersatzneubau wird eine Schließung der Einrichtung vermieden. Um die Betreuung der Kinder weiter zu gewährleisten, ist ein Abriss und Ersatzneubau unerlässlich. Der Standort des Kinderzentrums ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt. Der Abriss und Ersatzneubau mit Erweiterung ist die wirtschaftlichste Lösung. Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden dann in einem sicheren Gebäude mit aktuellen Standards umgesetzt. Durch die Erweiterung können 57 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren geschaffen werden. Eine Schließung der Einrichtung wird durch den Ersatzneubau vermieden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: 10.681.000,00 € a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: keine 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: NEUBAU Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss bis einschließlich 2022 784.462,52 € 174.616,05 € 2024 281.470,07 € 91.307,74 € 2025 259.788,04 € 124.759,71 € 2026 3.000.000,00 € 2.500.000,00 € 2027 4.000.000,00 € 3.712.299,15 € 2028 2.355.279,37 € 4.078.017,35 € Gesamt brutto 10.681.000,00 € 10.681.000,00 € ABRISS Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2026 554.000,00 € 554.000,00 € Gesamt brutto 554.000,00 € 554.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen 641.400,00 € b) Sachkosten größere Bauunterhaltung 28.180,05 € zusätzliche Betriebskosten 167.065,00 € c) Kapitalkosten Keine 5. Jahreserträge: - Elternentgelte 7.560,00 € 6. Leistungen Dritter: Landeszuschuss 100.640,00 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Aufgrund der Erhöhung um 57 Plätze (42 neue Plätze für Kinder über 3 Jahren, Aufstockung der bestehenden Plätze für Kindergartenkinder um weitere 6 Plätze und Aufstockung der bestehenden Hortplätze um 9 Plätze für Hortkinder) sind nachfolgende Maßnahmen erforderlich: a) Erhöhung von 7,76 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 75.000 € = 582.000,00 € b) Erhöhung von 1,08 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 55.000 € = 59.400,00 € Die personellen Folgekosten betragen insgesamt 641.400,00 €. Bei den Leitungsstellen kommt es zu keiner Höhergruppierung, da sich die Leitung mit S18 TVöD sowie die stellv. Leitung mit S17 TVöD bereits in der höchsten Eingruppierung für Leitungen befindet. Somit fallen keine Mehrkosten durch Höhergruppierung an. 8. Sonstiges: Anlage _KiZ_074_Checklisten (ca. 6,1 MB) Anlage _Kostendeckbl_Invest (nicht öffentlich - ca. 532 KB) Anlage _Kostendeckbl_Kons (nicht öffentlich - ca. 542 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.02.2026, NR 1538 Anregung vom 19.02.2026, OA 591 Antrag vom 02.02.2026, OF 678/8 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 9 Frau Aden (GRÜNE) erhält einen Ordnungsruf der Ortsvorsteherin wegen wiederholter Zwischenrufe. Beschluss: Anregung OA 591 2026 1. Der Vorlage M 15 wird im Rahmen der Vorlage OA 591 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 678/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3. und 4. des Tenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. CDU, 2 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und Linke (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 591 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 15 = Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538, NR 1538 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 15 = Ablehnung, NR 1538 = Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538), AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. und 3. Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 15, NR 1538 und OA 591 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 15 = Annahme, NR 1538 = Ablehnung, OA 591 = vereinfachtes Verfahren) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 15 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1538 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 591 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1538), AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1538) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, FDP, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. und 3. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7341, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-4

  • Frankfurter Bildungsverständnis
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 16 Betreff: Frankfurter Bildungsverständnis 1. Dem Entwurf Frankfurter Bildungsverständnis der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt (siehe Anlage 1). 2. Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für die strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. 3. Das Frankfurter Bildungsverständnis versteht Bildung als lebenslangen Prozess, der alle Altersstufen vom Säugling bis zum/r Senior*in miteinschließt. 4. Das Frankfurter Bildungsverständnis umfasst formale, non-formale und informelle Bildung und differenziert sich aus in verschiedene Bildungsbereiche (kulturelle Bildung, digitale Bildung, politische/demokratische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, religiöse und weltanschauliche Bildung, u.v.m.). 5. Der Magistrat wird beauftragt, das Frankfurter Bildungsverständnis als Handlungsrahmen heranzuziehen und seine Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben danach auszurichten. 6. Die Stadt sorgt für den Ausbau und die Stärkung der erforderlichen kommunalen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Frankfurt bietet für alle Frankfurter*innen ein umfassendes, inklusives Angebot und fördert Bildungsgerechtigkeit. 7. Es dient zur Kenntnis, dass · das Frankfurter Bildungsverständnis im Rahmen des ESF-Plus Programms Bildungskommune entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert wird. · sich der Auftrag zur Entwicklung eines Frankfurter Bildungsverständnis aus dem "Integrierten Bildungsplan 2030 Kindertagesbetreuung und Schule" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024, § 4331, M 228) ableitet und im Programm Bildungskommune um das lebenslange Lernen erweitert wird. · zur Entwicklung des Bildungsverständnisses von September bis November 2024 der Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" durchgeführt wurde, an dem rund 350 Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven mitgewirkt haben. · Leitprojekte zur Konkretisierung und Illustration des Frankfurter Bildungsverständnisses angefügt sind. · das Frankfurter Bildungsverständnis Grundlage für den Aufbau eines datengestützten kommunalen Bildungsmanagements ist (Modul 1 Bildungskommune). · das Frankfurter Bildungsmanagement Grundlage für den Aufbau eines Bildungsportals ist (Modul 2 Bildungskommune). Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt steht vor vielfältigen Herausforderungen und Chancen bei der Steuerung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der kommunalen Bildungslandschaft. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre ist ein deutlicher Bevölkerungszuwachs zu beobachten, der bis heute anhält und sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung ist im Jahr 2024 zwischen 18 und 64 Jahren alt, der Rest entfällt jeweils knapp zur Hälfte auf unter 18- und über 64-Jährige - alle diese Altersgruppen sind potentielle Nutzerinnen und Nutzer von Bildungsangeboten. Darüber hinaus ist die Frankfurter Bevölkerung zunehmend heterogen zusammengesetzt. In 2024 sind 178 der 194 Staatsangehörigkeiten der Welt in Frankfurt zu Hause - Diversität ist also Normalität. Die sozioökonomischen Ausgangslagen der Menschen in Frankfurt sind, wie in anderen Großstädten auch, sehr unterschiedlich und häufig durch strukturelle und soziale Ungleichheit geprägt. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung entscheidet maßgeblich über die Chancen der Menschen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entfalten, ihre (beruflichen) Ziele zu verwirklichen und Gesellschaft mitzugestalten. Dabei verändert der digitale Wandel den Umgang der Menschen mit Information, Bildung und Kultur grundlegend und wirkt in alle Lebensphasen hinein. Gleichzeitig wird Bildung für nachhaltige Entwicklung immer bedeutsamer, damit Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen und in globalen Zusammenhängen denken und handeln können, so dass die jetzigen und kommenden Generationen gut leben können. Auf diese Transformationen reagiert das Frankfurter Bildungsverständnis, indem es Rahmung und Orientierung für zukunftsfähige Bildung in Frankfurt gibt. Das Frankfurter Bildungsverständnis hält verbindlich fest, was die Stadt bei der Ausgestaltung ihrer Bildungslandschaft leitet und von welchem Bildungsverständnis die kommunalen Bildungsakteur*innen über die Grenzen der einzelnen Disziplinen hinweg ausgehen können, wenn sie Menschen auf ihrem Bildungsweg begleiten. Das Frankfurter Bildungsverständnis soll dazu beitragen, dass · lebenslange Lernprozesse in Frankfurt möglich sind · Menschen durch Bildungserfahrungen gestärkt werden · ein kompetenzbasierter und institutionenübergreifender Bildungsbegriff (formal, non-formal, informell) verständigt ist · Bildung gerecht, inklusiv, nachhaltig und zukunftsfähig geplant und umgesetzt wird · Bildungsstrukturen effizienter sind · bestehende Bildungsangebote kommuniziert sind · mehr Bildungsgerechtigkeit und -teilhabe entstehen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Das Frankfurter Bildungsverständnis ist verbindliche Grundlage für strategische Steuerung der kommunalen Bildungslandschaft und deren Ausgestaltung. Es richtet sich an die Vielzahl an transdisziplinären Bildungsanbietenden und Bildungsakteur*innen, die die Frankfurter Bildungslandschaft und Stadtgesellschaft prägen - Akteur*innen aus unterschiedlichen Bildungsperspektiven, die mit verschiedenen Zielgruppen und für verschiedene Lebenslagen Bildung anbieten oder Lernende vertreten. Das Frankfurter Bildungsverständnis findet Anwendung in der kommunalen Bildungslandschaft und im zukünftigen Handeln der Bildungsakteur*innen des lebenslangen Lernens. Als Handlungsrahmen wird es für deren Planungs-, Ausgestaltungs-, Beratungs- und Aufsichtsaufgaben herangezogen. Im schulischen Kontext kann es als Orientierung genutzt werden. Es ist aber keine Grundlage des Unterrichts oder der vom Land Hessen vorgegebenen Kerncurricula. 1. Leitprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind Leitprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt fünf Leitprinzipien geben die qualitative Entwicklungsrichtung vor und prägen damit die kommunale Bildungslandschaft in der Gegenwart und auch in der Zukunft ("was" und "wofür"). Die Leitprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Bildungsgerechtigkeit Wir gestalten die kommunale Bildungslandschaft so, dass alle Menschen Zugang haben, sich lebenslang zu bilden Ganzheitlichkeit Bildung spricht Kopf, Herz und Hand gleichermaßen an. Unsere Bildungsangebote sind in den unterschiedlichen Orten und Räumen der kommunalen Bildungslandschaft analog und digital erlebbar. Ganzheitliche Bildung umfasst auch die Auseinandersetzung mit existenziellen, ethischen und religiösen Fragen, die Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen beschäftigen. Inklusion Jeder Mensch hat das Recht, das eigene Potenzial voll zu entfalten und Zugänge zu allen Angeboten zu erhalten. Wir entwickeln analoge und digitale Bildungsorte, an denen Menschen gemeinsam lernen und achten auf barrierearme Zugänge. Nachhaltigkeit Wir vermitteln Bildung, durch die Menschen Gestaltungskompetenzen erlangen (zukunftsfähiges Denken und Handeln, globale Zusammenhänge. Teilhabe Wir gestalten Bildung so, dass sie Menschen befähigt, aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen, digitalen und demokratischen Leben teilzunehmen. Teilhabe ist das grundlegende Ziel aller Bildungsprozesse im Lebensverlauf. Digitale Bildung soll für alle Menschen zugänglich sein. Jeder Mensch soll sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an digitalen Entwicklungen beteiligen und kritisch-konstruktiv auseinandersetzen können. 2. Gestaltungsprinzipien des Bildungsverständnisses Mit dem Bildungsverständnis sind weiterhin Gestaltungsprinzipien definiert, die die Anwendung des Frankfurter Bildungsverständnisses unterstützen sollen. Insgesamt acht Gestaltungsprinzipien dienen als qualitative Merkmale für die konkrete Umsetzung von Bildung in Frankfurt ("wie" und "womit"). Die Gestaltungsprinzipien sind im Folgenden zusammenfassend aufgeführt: Mit Freude bilden Bildung soll Freude machen. Wir schaffen Bildungsorte und -räume mit Atmosphäre, Anerkennung und Chancen zur Weiterentwicklung. Lebenswelt- und Handlungsorientierung Wir orientieren die Inhalte und Methoden an der Lebenswelt der Lernenden. Unsere Bildungsangebote bieten einen Erfahrungsraum. Als Verantwortungsgemeinschaft agieren Wir vernetzen uns, um formale, non-formale und informelle Bildung zusammen zu denken und zu entwickeln. Beteiligung fördern Wir gestalten Bildung und Bildungssettings partizipativ mit den aktuell und potentiell Beteiligten. Transparent kommunizieren Wir kommunizieren klar, transparent, barrierearm und bedarfsorientiert über die Bildungsangebote in Frankfurt. Synergien schaffen und nutzen Wir schaffen Synergien durch eine noch engere Zusammenarbeit verschiedener Bildungsakteur*innen entlang des Lebenslaufs in den Stadtteilen, Bildungsregionen und in der gesamten Stadt. Datenbasiert steuern Daten entlang des Bildungs- und Lebensverlaufs sind für uns wichtig, um das Bildungsgeschehen bedarfsorientiert zu steuern und zu evaluieren. Zukunftsfähig sein Bildung ist ein dynamischer Prozess. Wir entwickeln unsere Bildungsformate und unser Bildungsverständnis kontinuierlich weiter. 3. Bildungsverständnis in Aktion - Leitprojekte Um das im Dialog entwickelte Frankfurter Bildungsverständnis zu konkretisieren sind im Folgenden bereits bestehende oder sich in Entwicklung befindende Leitprojekte beispielhaft aufgenommen. Die Leitprojekte greifen gesellschaftliche Herausforderungen auf und bearbeiten sie auf innovative Weise. Sie zeigen, wie man das Frankfurter Bildungsverständnis umsetzen kann und sollen dabei unterstützen, es zu verbreiten. Leitprojekt "Frankfurter Bildungsportal" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune) Mit der Entwicklung eines Bildungsportals wird ein digitales, barrierefreies Portal geschaffen, das transparent, gebündelt und zielgruppenorientiert allen Bildungsinteressierten den Zugang zu Frankfurter Bildungsakteuren und deren Bildungsangeboten ermöglicht. Leitprojekt "Mehr Bildungsgerechtigkeit durch Daten" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und IGS Herder) In dem Projekt werden Daten aus der Schule, dem Sozialraum (Small Data) und der Verwaltung (Big Data) gemeinsam betrachtet, verknüpft, bewertet und strategisch zur datengestützten Steuerung von Angeboten und zur passgenauen Intervention genutzt. Leitprojekt "Freiwilliges Engagement und Lernen in den Mini- und Jugendfeuerwehren" (Stadtschulamt - Programm Bildungskommune und Freiwillige Feuerwehr Frankfurt) Es werden Befragungen mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt, die in Mini- und Jugendfeuerwehren in Frankfurt aktiv sind: Was motiviert sie bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzuarbeiten? Wie lernen sie im Rahmen ihres freiwilligen Engagements? Was sind ihre Wünsche, Erwartungen und Bleibeperspektiven? Leitprojekt Familiengrundschulzentren (Stadtschulamt) Familiengrundschulzentren knüpfen an das Konzept der Kinderfamilienzentren an (KiFaZe). Als Familiengrundschulzentren öffnen sich die Schulen für die Eltern und den Stadtteil und entwickeln sich zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Sie bündeln verschiedene, insbesondere präventive Angebote an der Grundschule. Leitprojekt: "Die Schulbibliothek in der ganztägig arbeitenden Schule" (Stadtbücherei Frankfurt) Die Schulbibliotheken im Verbund der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (sba) folgen professionellen Qualitätsmaßstäben, die den Raum, das Medienangebot und die Medienvermittlung definieren. Ihre Konzepte entwickelt die sba dynamisch weiter und passt sie an neue Anforderungen in der Frankfurter Schullandschaft an. Aktuell sind die Auswirkungen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und der stetig wachsenden Zahl an Schüler*innen von hoher Bedeutung. Leitprojekt "TUMO Frankfurt" (Volkshochschule Frankfurt am Main) TUMO Frankfurt ist ein Lernort für moderne, inklusive und zukunftsorientierte Bildung. Digitale Kompetenzvermittlung werden mit kreativen Ausdrucksmöglichkeiten und selbstbestimmtem Lernen kombiniert. TUMO dient als Modell für einen kostenfreien Zugang zu High-Tech-Lernen für Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren. Leitprojekt "Kinder- und Jugendtheater im Zoogesellschaftshaus" (Kulturdezernat Frankfurt) Ein eigenständiges, städtisches Kinder- und Jugendtheater, das sich als Kulturort und offenes Haus für junges Publikum mit Raum zum Ausprobieren und Mitmachen versteht. Kulturelle Angebote - insbesondere Theater, Tanz und Musik - sollen kulturelle Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen in Frankfurt ermöglichen. Leitprojekt "‚Entdecken, Forschen und Lernen' im Frankfurter GrünGürtel - städtisches Bildungsprogramm für nachhaltige Entwicklung" (Stadt Frankfurt) Der Frankfurter GrünGürtel ist nicht nur Freizeit- und Erholungsraum, sondern wird von Jung und Alt auch als Bildungsraum genutzt. Schulklassen und Kita-Gruppen, aber auch interessierte Bürger*innen nutzen die vielseitigen hochwertigen Angebote zu Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) an den Lernorten im GrünGürtel. Aktuell wird die inklusive Weiterentwicklung der "Offen für alle"-Veranstaltungen in den Fokus genommen. Leitprojekt "Vom Projekt zur Persönlichkeit: Bildung durch Beteiligung im Stadtteil-Botschafter-Stipendium" (Stiftung Polytechnische Gesellschaft) Mit dem Stipendienprogramm werden junge Menschen befähigt und ermutigt, ihre eigenen Projektideen für ihr Quartier, in dem sie leben, zu entwickeln und eigenständig umzusetzen. 15- bis 27-Jährige werden u. a. mit einem 1:1-Mentoring dabei begleitet, selbst Verantwortung zu übernehmen, Projekte zu steuern und gemeinsam mit anderen an einer lebendigen und zugewandten Stadtgesellschaft mitzuwirken Leitprojekt "Café ANSCHLUSS - ein Bildungsangebot für digitale und soziale Teilhabe im Alter (Frankfurter Verband e. V.) Das Café Anschluss begleitet ältere Menschen beim Einstieg und der Bewältigung der digitalen Welt. Das Angebot umfasst eine Vielzahl strukturierter Kurse und Workshops, wie bspw. Einsteiger- und Fortgeschrittenenkurse, grundlegende KI-Kompetenzen sowie den sicheren Umgang mit digitalen Geräten und dem Internet. Für individuelle Fragen werden Einzelhilfen angeboten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Zur Entwicklung des Frankfurter Bildungsverständnisses hat bereits eine Beteiligung stattgefunden (Dialogprozess "Stadtwerkstatt Frankfurter Bildungsverständnis" von September bis November 2024, Dokumentationen | Stadt Frankfurt am Main). d) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Zur weiteren Implementierung des Frankfurter Bildungsverständnis sind Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit einzuplanen. Anlage _Frankfurter_Bildungsverstaendnis (ca. 362 KB) Anlage _Korrekturschreiben (ca. 409 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.02.2026, TO I, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 16 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 23.02.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 82 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 23.02.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 16 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 23.02.2026 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD und Gartenpartei (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7342, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend)
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 17 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstr. 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die bisherige Schiedsperson Ortrud Seifert hat ihr Amt niedergelegt, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat hat die im Beschlusstext genannte Luise Michèle Gantzer, als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstraße 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstraße 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7343, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 10-51

  • Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg)
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 18 Betreff: Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die bisherige stellv. Schiedsperson Thomas Hartung hat sein Amt niedergelegt, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat hat die im Beschlusstext genannte Christine Kopplin als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7344, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 10-51

  • Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 19 Betreff: Planung Paulskirche/Haus der Demokratie hier: Realisierungswettbewerb Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) 1) Der Magistrat wird beauftragt unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung dieses Magistratsvortrags, einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für die Planung und den Bau des Hauses der Demokratie sowie einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Bereiche rund um die Paulskirche, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau vorzubereiten, auszuloben und durchzuführen. 2) Als Grundlage zur Aufgabe unter 1) wird der Magistrat beauftragt, das inhaltliche Konzept für das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie zu entwickeln und auf dieser Basis für das Haus der Demokratie ein Nutzungskonzept und Raumprogramm zu präzisieren. Wichtig ist beim Raumprogramm geeignete Räumlichkeiten für die bedeutende historische Ausstellung vorzusehen. 3) Der Magistrat wird beauftragt, zur Unterstützung und Begleitung der Aufgabe unter 2) einen unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirat einzurichten. Die Zusammensetzung soll in Abstimmung mit Bund und Land geschehen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung des inhaltlichen Konzepts zur Aufgabe unter 2) durch eine Bürger:innenbeteiligung begleiten zu lassen. 5) Der Magistrat wird beauftragt, in Kooperation mit dem Bund und dem Land Hessen für das Haus der Demokratie / Paulskirche ein Finanzierungs- und Betriebskonzept zu präzisieren. 6) Es dient zur Kenntnis, dass die in 2026 anfallenden konsumtiven Aufwendungen durch das Budget des Dezernats I - Hauptverwaltung und Sport - gedeckt werden. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen in 2026 erfolgt aus vorhanden Mitteln der Produktgruppe 30.01, Projekt 5.010881 "Haus der Demokratie - Planungsmittel". Die in den Jahren 2027 ff. benötigten konsumtiven Mittel sind vom Dezernat I im Rahmen der Eckwerte für die kommenden Haushalte geeignet einzuplanen bzw. zu berücksichtigen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main will den Demokratieort Paulskirche stärken und weiterentwickeln. Paulskirche und Haus der Demokratie sollen als Lern-, Gedenk- und Erlebnisort weit über die Stadt Frankfurt am Main hinauswirken. Die unter Denkmalschutz stehende Paulskirche soll dabei behutsam saniert und um ein Haus der Demokratie ergänzt werden. Mit dem Haus der Demokratie soll ein offener und einladender Ort der Bildung, der Erinnerung und des Austausches entstehen und die Bedeutung der Stadt als Standort demokratischer Kultur gestärkt werden. Paulskirche und Haus der Demokratie erhöhen die Attraktivität bei Besucher:innen, fördern den Tourismus und wirken positiv auf die lokale Wirtschaft, wie beispielsweise Gastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus kann das Haus neue Impulse setzen für kulturelle Einrichtungen, Bildungsträger und wissenschaftliche Institutionen wie z.B. die Einrichtung einer Paulskirchen-Professur durch das Land Hessen und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit eröffnen. 1) Es dient zur Kenntnis 1.1) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) in konzeptioneller Hinsicht die Vorbereitungen zur Planung eines Hauses der Demokratie abgeschlossen hat. Die durch den Magistrat beauftragte Empfehlung der Expertenkommission Paulskirche sowie die Konzeptstudie der Hessischen Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) zeigen, dass die Realisierung eines Hauses der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche sinnvoll und möglich ist. 1.2) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) einen offenen städtebaulichen Ideenwettbewerb durchgeführt hat, um die Leitplanken für die folgenden Realisierungswettbewerbe zu setzen. Das Preisgericht hat am 12.06.2025 einstimmig zehn Arbeiten gleichwertig prämiert und der Ausloberin Stadt Frankfurt am Main empfohlen, die Preisträger:innen in den oder dem geplanten zukünftigen Realisierungswettbewerb/en für das Haus der Demokratie als Teilnehmende zu setzen. 1.3) dass der Magistrat in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) zum Ergebnis des Wettbewerbs eine breit angelegte Bürger:innenbeteiligung durchgeführt hat (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet). Zur Förderung von Transparenz, Akzeptanz und Mitgestaltung wurde ein umfassendes Beteiligungskonzept umgesetzt, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über den Wettbewerb und den weiteren Planungsprozess zu informieren, die prämierten Entwürfe vorzustellen und die Meinungen der Bürger:innen systematisch einzuholen. Die Beteiligung erfolgte inklusiv und niedrigschwellig über verschiedene Formate: - Ausstellung der prämierten Wettbewerbsarbeiten auf dem Paulsplatz, in der Paulskirche und online vom 18.8. bis 30.9.2025 inkl. regelmäßiger Führungen - Fragebögen zu den zehn prämierten Wettbewerbsarbeiten, auch digital unter ffm.de und deinhausderdemokratie.de - offenes Ideenforum/Bürgerveranstaltung auf dem Paulsplatz am 22.08.2025 - acht zielgruppenspezifische Workshops, davon zwei öffentlich Die Bewertung der Entwürfe in den Fragebögen und Workshops erfolgte anhand der Leitkategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/ Rathaus Nordbau. 1.4) dass die Wettbewerbsverfahren und die Beteiligungsprozesse zum Haus der Demokratie als Premiumprojekt durch das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus 2024 gefördert werden. 1.5) dass Gespräche mit dem Bund und dem Land Hessen in Ausführung des Beschlusses vom 02.05.2024, § 4717 (M 30) weiterhin geführt werden: - zu einem Konzept für ein zukünftiges Trägerschaftsmodell - zu einem Konzept zum Betrieb des Hauses der Demokratie - zur Einrichtung eines unabhängigen wissenschaftlichen Fachbeirats - um Bund und Land Hessen für eine Beteiligung zu gewinnen. Bund und Land Hessen in Aussicht gestellt haben, sich an den Kosten der Sanierung der Paulskirche und der Realisierung des Hauses der Demokratie sowie der zukünftigen Trägerschaft zu beteiligen. Sich daraus ergebende Empfehlungen von Bund und Land können je nach Verfahrensart eingebracht werden. 1.6) dass im selben Zug aufgrund der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 07.11.2019, § 4797 (NR 1022) und vom 30.01.2025, § 5690 (M 174) sowie die Einschätzung des städtischen Denkmalamtes und der Landesdenkmalbehörde die Paulskirche auf Basis der Konzeption der Planungsgemeinschaft Paulskirche unter Rudolf Schwarz saniert und modernisiert wird. 2) Folgende Entscheidungsgrundlagen sind für die weitere Planung des Vorhabens zu berücksichtigen: 2.1) Bewertungen des Preisgerichts des Ideenwettbewerbs Haus der Demokratie Das Preisgericht hat am 12.06.2025 zehn Arbeiten gleichwertig prämiert, die dann in den öffentlichen Diskurs gestellt wurden. Diese Arbeiten lassen sich in vier Cluster einteilen: - Aktivierung der Nordseite der Kämmerei/Rathaus Nordbau - Neubau auf einem untergeordneten Teil des Paulsplatz - Umbau- und Aufbaukonzepte für die Kämmerei/Rathaus Nordbau - funktionale unterirdische Verbindungen zur Paulskirche 2.2) Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung Die verschiedenen Formate der Bürger:innenbeteiligung - Befragungen, Ausstellungen, Führungen, Workshops und ein Ideenforum - haben gezeigt, dass ein großes öffentliches Interesse an dem Vorhaben besteht. Dabei wurden das Vorhaben selbst und der Prozess hin zum Haus der Demokratie sehr positiv aufgenommen. Die Befragung bezog sich auf die Kategorien Stadtbild, Haus für Alle, Wiedererkennbarkeit, Paulsplatz und Platz nördlich der Kämmerei/Rathaus Nordbau. Die Auswertung der 2.068 ausgefüllten Fragebögen und der Inhalte der 8 Workshops mit 170 Teilnehmenden zu den prämierten Entwürfen verdeutlicht, dass eine Transformation und eine Umnutzung des Bestandsgebäudes Kämmerei/Rathaus Nordbau bevorzugt werden. Favorisiert werden dabei ein offenes großzügiges Foyer, der Rückbau des bestehenden Daches und eine neue Aufstockung. Das Ergebnis zeigt zudem, dass die Bürger:innen die Bebauung des Paulsplatzes durch ein Haus der Demokratie skeptisch betrachten. Für die Freiflächen werden überwiegend eine Neubepflanzung des Paulsplatzes, weniger Strenge und Aufenthaltsräume im Grünen gewünscht. (Siehe Zusammenfassung der essentiellen Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung in der Anlage, die Veröffentlichung der Gesamtdokumentation wird im Januar 2026 erwartet) 2.3) Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus • Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs nach geltender RPW für das Haus der Demokratie, mit zielgruppenorientierte Bürger:innenbeteiligung und intensiver, begleitenden Öffentlichkeitsarbeit • Sofortmaßnahmen im direkten Umfeld der Paulskirche zur Verbesserung des Fußverkehrs und der besseren Wahrnehmbarkeit der Paulskirche. In diesem Zusammenhang dient es zur Kenntnis, dass die Entwicklung eines Konzeptplans zur Neuorganisation und Verlagerung der Kurzzeit-Busparkplätze beauftragt und mit Ergebnissen zum Jahresende 2025 zu rechnen ist. • das Haus der Demokratie soll im engen räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit der Paulskirche stehen und zur Demokratiebildung beitragen • unterrepräsentierte Gruppen einbeziehen, den Austausch zwischen verschiedenen Zielgruppen fördern sowie durch breit angelegte Bürger:innenbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit umfassend zu informieren und Akzeptanz in der Bürgerschaft zu schaffen • durch das Planungs- und Beteiligungsverfahren soll eine Stärkung des historisch und städtebaulich bedeutsamen Paulsplatzes über eine gestalterische Aufwertung als Kultur- und Demokratieort gewährleistet werden. • das Vorhaben soll helfen, den Freiraum rund um die Paulskirche besser zu gliedern, nutzbarer und ökologischer zu entwickeln. Dabei soll eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Umfelds der Paulskirche erreicht werden. (vgl. Zuwendungsbescheid in der Anlage) 2.4) Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche, 2023 "Um die Ziele des Hauses der Demokratie erreichen zu können und für Zukunftsdebatten einen offenen Raum geben zu können, hält die Expertenkommission einen Neubau des Hauses der Demokratie nicht nur für unbedingt notwendig, sondern sie regt auch einen symbolisch repräsentativen Entwurf im Sinne einer "Signature Architecture" an. Aus Sicht der Expertenkommission bietet sich der Paulsplatz als Standort für das Haus der Demokratie in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche an." (Empfehlung Expertenkommission Paulskirche, 2023, siehe Anlage). 2.5) Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur Die Bundesstiftung Baukultur beteiligt sich am Vorhaben Paulskirche Haus der Demokratie im Rahmen fachlicher Diskurse und Podiumsdiskussionen beispielsweise zu städtebaulichen Fragen und dem Umgang mit dem historischen Umfeld der Paulskirche. Dabei geht es auch darum ein solches Vorhaben transparent zu verhandeln. Die Stiftung betont, dass Baukultur nicht nur ästhetische Qualität meint, sondern soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit gleichermaßen umfasst; entsprechend fordert sie partizipative Wettbewerbs- und Gestaltungsprozesse, die langfristige Nutzungsflexibilität, Ressourceneffizienz und den Erhalt städtebaulicher Kontextwerte. Durch klare Qualitätskriterien, eingebettete Beteiligungsverfahren und die verbindliche Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Klimaschutzaspekten kann Baukultur dafür sorgen, dass sowohl Bestandsbauten als auch Neubauten als nachhaltig gelten: dies umfasst die Priorisierung von Umbau und Nachverdichtung dort, wo es den städtischen Zusammenhalt stärkt, die Verwendung langlebiger und klimafitter Materialien, die Förderung flexibler Raumkonzepte für sich wandelnde Nutzungen sowie die verbindliche Prüfung von CO₂-Bilanzen und Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. 2.6) Ergebnisse Nutzungsanalyse Paulsplatz (Dokumentation siehe Anlage). Die teilnehmenden Planungsbüros der hochbaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbe sind aufzufordern, die gewonnenen Erkenntnisse in ihre Entwürfe einzubeziehen, damit die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Paulsplatzes optimal auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt werden können. 3) Bürger:innenbeteilung zum inhaltlichen Konzept Ein Konzept für die geplante Bürger:innenbeteiligung soll unter Einbeziehung von Initiativen und besonders relevanten Zielgruppen entwickelt werden. Dabei wird eine breite Beteiligung angestrebt, die Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlichen Zusammenhalt berücksichtigt. Die Bürger:innenbeteiligung soll den weiteren Planungsprozess des Hauses der Demokratie begleiten. Es sollen auch jugendpädagogische Expert:innen und Jugendvertreter:innen wie zum Beispiel der Frankfurter Jugendring in die Erarbeitung des inhaltlichen Konzepts eingebunden werden. Ein Bericht über die Ergebnisse der Bürger:innenbeteiligung soll veröffentlicht werden. B. Alternativen Es ist dem Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie immanent, dass bereits seine Entstehung nach demokratischen Grundsätzen zu erfolgen hat. So wurde das Vorhaben von Anfang an öffentlich diskutiert und es soll auch weiterhin gemeinsam mit Menschen unterschiedlichster Milieus gestaltet werden. Begonnen hat der partizipative Prozess mit dem offenen Ideenwettbewerb und der Bürger:innenbeteilung zu den Wettbewerbsergebnissen, der nun konsequenterweise in den Realisierungswettbewerben fortgeführt werden soll. Auch aus diesem Grund wurde das Vorhaben Paulskirche / Haus der Demokratie in das Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus aufgenommen. Alternative Verfahrensarten kommen daher nicht in Betracht. C. Lösung Zur Zielerreichung empfiehlt der Magistrat die Auslobung eines hochbaulichen sowie eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Es ist noch zu präzisieren, ob es ein Wettbewerbsverfahren oder zwei separate Wettbewerbe für den Hochbau bzw. den Freiraum geben wird. Im Falle von zwei Wettbewerben sind diese eng miteinander zu verzahnen und abzustimmen und möglichst gleichwertig zu betrachten. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Ideenwettbewerbs 2025 und der Bürger:innenbeteiligung, sowie der Förderrichtlinien der Nationalen Projekte des Städtebaus, der Empfehlungen der Expertenkommission Paulskirche 2023, der Empfehlungen der Bundesstiftung Baukultur und der Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz empfiehlt sich, die Umnutzung und Transformation des Kämmereigebäudes/Rathaus Nordbau durch eine markante Architektur, die Offenheit und Zugänglichkeit des Hauses der Demokratie sichtbar macht. Das Gebäude soll als prägnantes städtisches Wahrzeichen gestaltet werden, das demokratische Teilhabe ermöglicht und die Verbindung zur Paulskirche wahrt. Ziel ist ein einladender Bau, der einen offenen Dialograum im Stadtraum schafft. Für den Hochbau des Hauses der Demokratie gelten folgende Maßgaben: - Ensemblewahrung: Eingriffe müssen Rücksicht auf das historische Ensemble (Paulskirche, Rathaus, Römer, Kämmerei/Rathaus Nordbau) nehmen - Vorrang für Transformation und Weiterentwicklung der Kämmerei/Rathaus Nordbau mit Dachaufbau; Transformation entsprechend denkmalpflegerischer Belange - signifikante, mutige und sichtbare Architektursprache - direkte Blickbeziehung zur Paulskirche - klare Adressbildung und Sichtbarkeit des Hauses der Demokratie mit klar erkennbarem, niedrigschwelligem und einladendem Zugang - Offenheit nach Norden, Süden, Osten und Westen sowie Teilhabemöglichkeit / Durchlässigkeit und Transparenz in den Erdgeschosszonen - Flexible Innenräume / multifunktionale Räume - Barrierefreiheit für den gesamten Ort - funktionale Verbindung zur Paulskirche Für den Freiraum Paulskirche Haus der Demokratie gelten die Ergebnisse der Nutzungsanalyse Paulsplatz, das Innenstadtkonzept - Gestaltungsplan Öffentlicher Raum, Fußverkehr, Quartiersanbindung, Berliner Straße - (Stadtverordnetenbeschluss vom 16.07.2015, § 6130 (NR 1216)), der Leitfaden zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung und die Frankfurter Anpassungsstrategie. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Richtlinie für Planungswettbewerbe § 8 (1) Ergebnis und Öffentlichkeit und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Siehe A 3) c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Magistrat geht davon aus, dass für die Durchführung des Realisierungs- und Freiraumwettbewerbs sowie der Bürger:innenbeteiligung Kosten in Höhe von 1 500 T€ anfallen werden. Die vorne genannten Mittel sind zum Endausdruck des Haushalts 2026 im Planjahr 2026 in der Produktgruppe 30.01 "Haus der Demokratie" einzustellen. Weitere Kosten für die Errichtung eines Hauses der Demokratie ergeben sich aus den Ergebnissen der Wettbewerbe und sind gesondert zu beordnen. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: ErgebnisHH 2026 2027 2028 Summe Aufwendungen 847.026 € 335.000 € 315.000 € Summe Erträge 140.000 € 100.000 € 50.000 € FinanzHH 2026 ab 2027 Summe Aufwendungen 10.000 € 6.221.250 €* 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: * Für die Umsetzung der Maßnahme wird der Gesamtinvestitionsbedarf auf 82.950 T€ geschätzt. Daraus ergeben sich ab 2027 Planungsmittel (bis Leistungsphase 3) im investiven Haushalt von 6.221 T€ (7,5% des Gesamtvolumens). 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: Das Projekt Haus der Demokratie erhält eine Bundesförderung durch die Nationalen Projekte des Städtebaus. In den Jahren 2025-2028 können Zuschüsse für vorbereitende Maßnahmen von insgesamt 460 T€ (inkl. 170.000 Euro für 2025) erwartet werden. Bezüglich der Gesamtkosten der Baumaßnahme sowie der Finanzierung des Betriebs des Hauses der Demokratie befindet sich der Magistrat derzeit in Gesprächen mit dem Bund und dem Land Hessen, mit dem Ziel einer Drittelung der Kosten. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Fehlanzeige Anlage 1_Haus_Demokratie_Foerderbedingungen (ca. 782 KB) Anlage 2_Haus_Demokratie_Konzeptstudie (ca. 4 MB) Anlage 3_Haus_Demokratie_Expertenkomm_Paulskirche (ca. 236 KB) Anlage 4_HDD_Verfahrensdokumentation (ca. 52,5 MB) Anlage 5_1_Erfassungsmerkmale (ca. 162 KB) Anlage 5_2_Karte_Erdgeschossnutzung (ca. 391 KB) Anlage 5_3_Karte_Freiraumstruktur (ca. 532 KB) Anlage 5_4_Karte_Barrieren (ca. 554 KB) Anlage 5_5_Fussverkehrszaehlung (ca. 518 KB) Anlage 5_6_Aufenthalt (ca. 494 KB) Anlage 5_7_Wegebeziehung (ca. 426 KB) Anlage 5_8_Verteilung_Aufenthalt (ca. 586 KB) Anlage 5_Erlaeuterungsber_Paulsplatz (ca. 2,5 MB) Anlage 6_Zusammenf_Ergebnisse_Beteiligung (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.11.2019, NR 1022 Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 30 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen FDP und Linke (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 19 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: AfD und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung unter Punkt 4 der STVV zur Beschlussfassung vorgelegt wird); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 83 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 19 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: 3 CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung unter Punkt 4. der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird) FDP und AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Linke (= Votum im Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 136 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= Annahme unter der Maßgabe, dass das Konzept der Bürgerbeteiligung und Punkt 4. Der STVV zur Beschlussfassung vorgelegt wird); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION gegen Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7345, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 60-3

  • Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der „Behördennummer 115“; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern
    M
    16.01.2026

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 20 Betreff: Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern 1. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern mit der Behördennummer 115 durch das 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt. 2. Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung ist nach erfolgter Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die getroffene Vereinbarung zunächst im Rahmen einer zweijährigen Testphase gilt, aber bis zur alternativen Vollversorgung von (Teil-) Bereichen des Freistaats im Einvernehmen der Vereinbarungspartner verlängert werden kann. Begründung: A. Zielsetzung Die Behördennummer 115 steht für eine auf Verwaltungsebene übergreifende Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Service-Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu erzielen und den telefonischen Behördenservice in Deutschland zu verbessern. In seiner 19. Sitzung vom 16.03.2016 hat der IT-Planungsrat die Umsetzung der bundesweiten Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Rahmen eines Pilotbetriebs entschieden. Die Kosten für die Flächendeckung innerhalb des Landes werden von den Ländern selbst getragen (Beschluss 2016/06). Die allerdings auch heute noch nicht vollständige bundesweite Erreichbarkeit der Behördennummer 115 ist in deren Strategie und Kommunikation aber eine der zentralen Hemmnisse für die umfassendere Nutzung. Die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Gebiet des Freistaats Bayern konnte aus verschiedenen Gründen bislang nicht erreicht werden, auch nehmen derzeit nur vergleichsweise wenig bayrische Kommunen am 115-Verbund teil. Die damit für den Bereich des Freistaats Bayern fehlende flächendeckende Erreichbarkeit kann somit nur durch bestehende Servicecenter außerhalb des Freistaats sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des IT-Planungsrats an verschiedene Servicecenter herangetreten, ob eine teilweise Übernahme der Basisversorgung des Freistaats möglich sei. Hierfür erklärten sich die Städte Kassel und Frankfurt am Main mit ihren bereits bestehenden Servicecentern zur Bedienung der Behördennummer 115 bereit. Mit der Übernahme verbunden ist das Ziel, dass die Basisversorgung des Freistaats nur ein erster Schritt hin zu einer nachhaltigen Mitgliedschaft von Bayern im 115-Verbund ist und die Behördennummer damit einen wichtigen Schritt zur bundesweiten Flächendeckung macht. Die anteilige Basisversorgung soll auf Grundlage der vorhandenen TK-Infrastruktur und der verbundweiten 115-Wissensdatenbank erfolgen. Im Rahmen der Basisversorgung erfolgen ausdrücklich keine fallabschließenden Auskünfte auf kommunaler Ebene, sondern diese dient vor allem der Sicherstellung einer Erreichbarkeit sowie der Kanalisierung der Weiterleitung an die jeweils zuständigen Stellen. Die vereinbarte Kostenerstattung von derzeit € 6,00 pro geführtem Call dient anteilig der Finanzierung der Kostenaufwände für das Frankfurter Servicecenter 115. Die Übernahme der Basisversorgung erfolgt zunächst für eine Probephase von zwei Jahren ab Beginn der Basisversorgung im ersten Quartal 2026, würde sich aber im Benehmen mit dem Freistaat nach erfolgreicher Testphase verlängern, solange für (Teil-) Bereiche des Freistaats weiterhin keine Vollversorgung mit den Services der Behördennummer gegeben ist. B. Alternativen keine C. Lösung Siehe A D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Es fallen keine zusätzlichen Kosten an, die nicht durch die Kostenpauschale gedeckt werden. Anlage _Vereinbarung (ca. 88 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7346, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 16

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