Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Um die Durchführung der Frankfurter Feste auch in 2026 zu garantieren, wird eine finanzielle Förderung von 1.500 T€ für Sicherheitsmaßnahmen beantragt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen für die Veranstaltungen getroffen werden, ohne die Veranstalter finanziell zu überlasten. Die Verwendung von Mitteln aus dem Tourismusbeitrag ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung der kulturellen und touristischen Angebote der Stadt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing (Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel des Tourismusbeitrags für die Förderung von Veranstaltungen in Höhe von 5.136 TEUR veranschlagt waren.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass Aufwendungen für die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltungen aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. § 4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Sicherheit und Ordnung" des Ordnungsamtes zuzuordnen und zu verausgaben sind.
  3. Die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke wird in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll.

B. Alternativen

Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann.

C. Lösung

Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 41 · 26.01.2026
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDBFF-BIGVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und AfD; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 27.01.2026
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 29.01.2026
TO II, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage M 13 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen