Sicherung Frankfurter Feste: Finanzierung in 2026
Zusammenfassung
Um die Durchführung der Frankfurter Feste auch in 2026 zu garantieren, wird eine finanzielle Förderung von 1.500 T€ für Sicherheitsmaßnahmen beantragt. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen für die Veranstaltungen getroffen werden, ohne die Veranstalter finanziell zu überlasten. Die Verwendung von Mitteln aus dem Tourismusbeitrag ermöglicht eine zielgerichtete Unterstützung der kulturellen und touristischen Angebote der Stadt.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat IV Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing in der Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing (Gruppierung 60, 61, 67-69, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Ansatz des Haushaltsjahres 2025 Mittel des Tourismusbeitrags für die Förderung von Veranstaltungen in Höhe von 5.136 TEUR veranschlagt waren.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass Aufwendungen für die Bezuschussung von Sicherheitsmaßnahmen von Veranstaltungen aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. § 4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Sicherheit und Ordnung" des Ordnungsamtes zuzuordnen und zu verausgaben sind.
- Die Zweckbindung der Mittel des Tourismusbeitrags für die in der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages genannten Zwecke wird in Höhe von 1.500 T€ für nicht verausgabte Mittel des Jahres 2025 des Dezernates IV (Produktgruppe 30.4 Stadtmarketing, Gruppierung 60, 61, 67-69) aufgehoben und die Mittel für die überplanmäßige Förderung von Sicherheitsmaßnahmen im Jahr 2026 dem Dezernat IX (Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit, Gruppierung Zuweisungen und Zuschüsse) zur Verfügung gestellt.
- Der Magistrat wird beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Frankfurter Feste sind seit vielen Jahren ein zentraler Bestandteil des kulturellen und touristischen Lebens der Stadt. Sie prägen das Image Frankfurts und tragen wesentlich zur Attraktivität des Standortes für Touristen aus dem In- und Ausland bei. Neben der kulturellen Bedeutung leisten sie einen erheblichen wirtschaftlichen Beitrag für Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel, in dem sie beispielsweise zusätzliche Übernachtungen erzeugen. Die aktuelle Sicherheitslage erfordert immer umfangreichere Maßnahmen um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Festen zu gewährleisten. So umfassen die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen zusätzliche Absperrungen, Zugangskontrollen sowie technische Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Die damit verbundenen Kosten übersteigen die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter erheblich. Ohne eine öffentliche Bezuschussung ist die Durchführung der Feste gefährdet. Die Verwendung des Tourismusbeitrags bietet hier eine sachgerechte Grundlage, da er zweckgebunden zur Förderung des touristischen Angebots eingesetzt werden soll.
B. Alternativen
Keine. Sofern keine finanzielle Unterstützung für die behördlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gewährt wird, ist die Durchführung zahlreicher Veranstaltungen und Feste nicht gewährleistet, da die hieraus resultierende finanzielle Mehrbelastung von den Veranstaltern nicht getragen werden kann.
C. Lösung
Gemäß § 1 Abs. II der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) soll der Tourismusbeitrag zur Förderung der zu Zwecken des Fremdenverkehrs durchgeführten Veranstaltungen dienen. Sowohl das Stadtmarketing (Stabsstelle 81) als auch das Ordnungsamt (Amt 32) fördern die Durchführung von Veranstaltungen zu touristischen Zwecken, das Stadtmarketing in genereller, organisatorischer Hinsicht, das Ordnungsamt in Bezug auf die behördlich geforderten Auflagen für Sicherheitsmaßnahmen bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Auszahlungen für die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen können aufgrund des Produktbezugs des Haushalts (vgl. §4 GemHVO) nur über die Produktgruppe 11.04 "Ordnung und Sicherheit" des Ordnungsamtes vorgenommen werden. Mit der Übertragung von Restmitteln in Höhe von 1.500 T€ aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Dezernat IV, PG 30.04 Stadtmarketing und die darauffolgende Übertragung zu Dezernat IX, PG 11.04 "Ordnung und Sicherheit", Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse, kann die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen an die Veranstalter Frankfurter Feste im Haushaltsjahr 2026 gewährleistet werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Januar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.01.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und AfD; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)