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Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 2
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, das verbotswidrige Parken in bestimmten Kreuzungsbereichen zu unterbinden, um die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere von Kindern, zu erhöhen. Dazu wird angeregt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und bauliche Lösungen in Abstimmung mit relevanten Organisationen zu entwickeln.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken im Bereich der Kreuzung Georg-Speyer-Straße/Bernusstraße (Foto 1 bis 3) und Georg-Speyer-Straße/Hedwig-Dransfeld-Straße (Foto 4 und 5) mit geeigneten Mitteln zu unterbinden, um damit die Sicherheit für zu Fuß Gehende zu erhöhen.

Begründung

Dem Antrag liegt eine Anregung der Kinderbeauftragten zugrunde. Besonders Kinder haben an den genannten Kreuzungen große Probleme, diese wegen der verbotswidrig geparkten Fahrzeuge einzusehen. Ebenso stellen diese Fahrzeuge vermeidbare Hürden für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl dar. Von blinden Menschen ganz zu schweigen. Da in den genannten Bereichen viel zu selten Kontrollen stattfinden, sieht sich der Ortsbeirat gezwungen, bauliche Maßnahmen anzuregen. Diese sind idealerweise mit der Frankfurter Behinderten Arbeitsgemeinschaft (FBAG) abzustimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Januar 2026OFOF 1348/2Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2026Sie sind hier
    OMOM 8035Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbinden
    Direktanregung
  3. 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 901Verbotswidriges Parken in Kreuzungsbereichen unterbindenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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